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Firmenfahrzeug privat verkaufen!
Hallo Ihr Wissenden, ich bin ganz neu hier und ein wenig auf Hilfe angewiesen, würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann
Ich habe bisher einen Touareg als Firmenwagen mit der 1% Regelung gefahren, nun muss ich demnächst ein privates Auto fahren und der Touareg muss wegen zu hoher Sprit- und Grundkosten leider weg.
Die Firma ist ein Familienunternehmen, der Touareg soll nun entweder von der Firma an gewerbliche Käufer oder von mir als Privatperson an private Käufer verkauft werden, um der Gewährleistung aus dem Weg zu gehen. Soweit konnte ich mich hier ja schon schlau lesen.
Nun meine Frage:
Wenn ich ihn privat verkaufe, reicht es, wenn ich einen Kaufvertrag mit meiner Firma über das Auto habe und die Firma das Fahrzeug abmeldet?
Oder muss ich ihn erst für einen Tag oder so wieder selber anmelden und habe dann das ganze Gedöns mit neuen Nummernschildern etc.?
Ich hoffe, dass mir dazu jemand Auskunft geben kann und bedanke mich im Voraus
Liebe Grüße
Natali
Beste Antwort im Thema
@ zxcoupe
Lies alles noch mal in aller Ruhe durch, informiere Dich z.B. über die richterliche Bewertung von einem "Umgehungs-Tatbestand" (Überführung ins Privatvermögen um die Gewährleistung auszuschließen) und dann solltest Du deine Wortwahl eventuell noch mal überdenken!
Auch wenn Du es anders siehst, Worte wie "Schwachsinn" und "Wenn man keine Ahnung hat..." sind gerade im Bereich der rechtlichen Definition unangebracht! Dort gibt es nämlich selten DIE Wahrheit und DAS Vorgehen!
Abgesehen davon ist es ziemlich unhöflich, und in Deinem Fall auch sehr gewagt!
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16 Antworten
Die Details kenne ich nicht, kann aber soviel dazu sagen:
Du kannst das Auto NICHT einfach als Privatperson verkaufen um der Gewährleistungs-Pflicht zu umgehen. Der Ball kann schnell zu Dir zurück kommen und Dir dann um die Ohren fliegen.
Ist ähnlich wie bei Autohändlern, die ja gerne mal "im Kundenauftrag" oder eben auch als "Privatmensch" verkaufen. Da gibt es etliche Urteile ZUGUNSTEN des Käufers.
Da würde ich mich ganz genau informieren. Da lohnt sogar fix mal ein Anruf/Besuch beim Anwalt. Die Kosten dafür sind - verglichen mit späterem Ärger - Peanuts.
Zudem: ich kenne Eure Firmenstruktur ja nicht, aber Du kannst üblicherweise Firmenvermögen nicht eben so entnehmen und dann lustig privat veräußern. Da dürfte das Finanzamt hellhörig werden.
Bleibt unter dem Strich: Genau informieren (über MT hinaus - Rechtsberatung!) um Ärger aus dem Weg zu gehen!
P.S.
Dieses ist natürlich nur meine bescheidene MEINUNG, keine RECHTSBERATUNG
Dankeschön, sowas habe ich mir schon gedacht, die Privatentnahme ist natürlich über unseren im Haus ansässigen Steuerberater abgeklärt, aber das mit der Gewährleistung scheint dann darauf hinauszulaufen, dass der Wagen direkt von der Firma nur an Gewerbliche Kunden verkauft werden kann. Der Wagen ist ständig beim VW Händler zur Inspektion gewesen und es ist nichts dran, aber diese Gewährleistung ist halt doch wohl ein Risiko...
Vielleicht kannst du ja noch die Anschlussgarantie abschliessen.
Damit wäre dann auch der Verkauf an Privat mit geringem Risiko möglich.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Vielleicht kannst du ja noch die Anschlussgarantie abschliessen.
Damit wäre dann auch der Verkauf an Privat mit geringem Risiko möglich.
Irrtum! Denn innerhalb der ersten sechs Monate haftet der Verkäufer mit der Sachmangelhaftung in der Regel VOR der Garantie-Versicherung. Als erstes würde sich der Käufer somit bei Problemen (vermutlich) an DIE TE wenden. Daran ändert auch eine Garantie-Versicherung nichts. Ich denke, die TE hat mit dem geplanten Verkauf an Gewerbetreibende die richtigen Schlüsse gezogen. Ist einfach die sicherere Variante, auch wenn es eventuell ein paar Euronen weniger bringt, der (möglicherweise kommende) Ärger bleibt bei dieser Variante aber mit einer hohen Wahrscheinlichkeit aus.
Ja, der Wagen ist auch schon 3 Jahre alt, die Garantie-Verlängerung geht nur maximal 2 Jahre zuzüglich der normalen 2 Jahre glaube ich. Naja das an Private Verkaufen hat sich damit erledigt, vielen Dank für die Hilfe, demnächst benötige ich dann Hilfe für meinen neuen Caddy
Lieben Gruß
Natali
P.S. und damit auf jeden Fall "die" TE
Oh, sorry! Bitte verpetze mich nicht bei der MT-Frauenbeauftragten
Grüße
DER Superlolle
Zitat:
Du kannst das Auto NICHT einfach als Privatperson verkaufen um der Gewährleistungs-Pflicht zu umgehen.
Schwachsinn! Als Privatperson kann die Gewährleistung definitiv ausgeschlossen werden. Und wenn er den Wagen vorher rechtmässig von der Firma auf privat überschreibt und somit Besitzer und Eigentümer des KFZ ist, dann ist das auch DEFINITIV zu 100% ein Privatverkauf, mit der die Firma dann nichts mehr zu tun hat.
Zitat:
Zudem: ich kenne Eure Firmenstruktur ja nicht, aber Du kannst üblicherweise Firmenvermögen nicht eben so entnehmen und dann lustig privat veräußern. Da dürfte das Finanzamt hellhörig werden.
Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, sollte man doch einfach mal die Finger still halten!
Selbstverständlich kann man legal und sauber Firmeneigentum veräußern, wenn man das nach den gesetzlichen Vorgaben tut dann ist das überhaupt kein Problem.
Eine Firma darf selbstverständlich ihr Eigentum verkaufen wie es lustig ist, wenn alles korrekt gebucht und abgerechnet wird!
Ich rede wohlgemerkt von Deutschland!
Es handelt sich in diesem Falle allerdings um die sogenannte "Privatentnahme"
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatentnahme
Zitat:
Von einer Privatentnahme spricht man, wenn der Inhaber eines Unternehmens Vermögensgegenstände aus dem Unternehmen entnimmt und in sein (Privat-)Vermögen überführt oder betriebliche Leistungen für private Zwecke in Anspruch nimmt.
Privatentnahmen mindern das Eigenkapital des Unternehmens. Die meisten Buchhaltungen verwenden für Privatentnahmen besondere Privatkonten, die Unterkonten des Eigenkapitalkontos darstellen. In jedem Fall müssen Privatentnahmen außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, da Privatentnahmen zwar das Eigenkapital, nicht aber den Gewinn mindern.
@ zxcoupe
Lies alles noch mal in aller Ruhe durch, informiere Dich z.B. über die richterliche Bewertung von einem "Umgehungs-Tatbestand" (Überführung ins Privatvermögen um die Gewährleistung auszuschließen) und dann solltest Du deine Wortwahl eventuell noch mal überdenken!
Auch wenn Du es anders siehst, Worte wie "Schwachsinn" und "Wenn man keine Ahnung hat..." sind gerade im Bereich der rechtlichen Definition unangebracht! Dort gibt es nämlich selten DIE Wahrheit und DAS Vorgehen!
Abgesehen davon ist es ziemlich unhöflich, und in Deinem Fall auch sehr gewagt!
Hallo zusammen,
eine Überführung des Firmenwagens in Privateigentum ist generell überhaupt kein Problem, solange eine entsprechende Buchung erfolgt.
Hier kann durchaus der Buchwert des Fahrzeuges zugrunde gelegt werden, da mit der 1% Regelung die private Nutzung pauschal abgegolten ist.
Und natürlich kann man das Fahrzeug am selben Tag der Entnahme aus dem Unternehmen als Privatmann unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung an privat verkaufen.
Hier ist nur der Kaufvertrag relevant, soll heißen, man muß das Fahrzeug nicht ab-und wieder anmelden. Allerdings wird bei der Privatentnahme die USt. auf den Buchwert fällig, das sollte man tunlichst nicht vergessen, da man ja beim Kauf des Fahrzeuges die entsprechende Vorsteuer beim FA geltend gemacht hat.
MfG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Tom041963
Hier kann durchaus der Buchwert des Fahrzeuges zugrunde gelegt werden, da mit der 1% Regelung die private Nutzung pauschal abgegolten ist.
Das eine hat allerdings mit dem anderen nichts zu tun. Eine Privatentnahme hat grundsätzlich zum gemeinen Wert zu erfolgen. Das KANN der Buchwert sein, oft ist ein Auto aber (insb. wenn es schon weit abgeschrieben ist) auch mehr wert, und da schaut dann spätestens bei der BP der Prüfer drauf. Da sollte man schon eine Gebrauchtwagenbewertung oder ein glaubhaftes Ankaufsangebot eines Händlers haben, damit man nicht auf die Nase fällt.
Auch die USt fällt nicht auf den Buchwert an... hab aber gerade keine Lust mehr, nachzuschauen (Bettchen ruft)
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Vielleicht kannst du ja noch die Anschlussgarantie abschliessen.
Damit wäre dann auch der Verkauf an Privat mit geringem Risiko möglich.
Irrtum! Denn innerhalb der ersten sechs Monate haftet der Verkäufer mit der Sachmangelhaftung in der Regel VOR der Garantie-Versicherung. Als erstes würde sich der Käufer somit bei Problemen (vermutlich) an DIE TE wenden. Daran ändert auch eine Garantie-Versicherung nichts. Ich denke, die TE hat mit dem geplanten Verkauf an Gewerbetreibende die richtigen Schlüsse gezogen. Ist einfach die sicherere Variante, auch wenn es eventuell ein paar Euronen weniger bringt, der (möglicherweise kommende) Ärger bleibt bei dieser Variante aber mit einer hohen Wahrscheinlichkeit aus.
gering != ohne
Zu den wilden Entnahmeempfehlungen / Verkauf an sich zum Buchwert selbst sag ich lieber NIX außer: lest mal was der Rheinostfriese geschrieben hat.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Irrtum! Denn innerhalb der ersten sechs Monate haftet der Verkäufer mit der Sachmangelhaftung in der Regel VOR der Garantie-Versicherung. Als erstes würde sich der Käufer somit bei Problemen (vermutlich) an DIE TE wenden. Daran ändert auch eine Garantie-Versicherung nichts. Ich denke, die TE hat mit dem geplanten Verkauf an Gewerbetreibende die richtigen Schlüsse gezogen. Ist einfach die sicherere Variante, auch wenn es eventuell ein paar Euronen weniger bringt, der (möglicherweise kommende) Ärger bleibt bei dieser Variante aber mit einer hohen Wahrscheinlichkeit aus.
gering != ohne
Zu den wilden Entnahmeempfehlungen / Verkauf an sich zum Buchwert selbst sag ich lieber NIX außer: lest mal was der Rheinostfriese geschrieben hat.
Hmmm - und was passiert bei defekten, die NICHT von der Garantieversicherung abgedeckt sind? Diese Versicherungen sind allesamt keine 100%-Versicherungen und somit würde wieder die TE ins Spiel kommen.
Ich glaube, in diesem Thread ist klar geworden:
der Verkauf eines Gewerbetreibenden an eine Privatperson ist eben doch nicht so super-einfach und komplikationslos, wie ein paar Anfangs dachten. Es muss nichts schiefgehen, es kann aber eine Menge schiefgehen! Und alle die hier immer noch posten, ein "Umschreiben" des KFZ von der Firma auf Privatmann würde die Gewährleistungs-Pflicht ausser Kraft setzen: Nein, tut sie nicht zwangsläufig, damit sind viele schon vor Gericht auf den Allerwertesten gefallen.
Es bleibt die Frage, ob jeder private Käufer auch weiss, dass er Gewährleistungsrechte ggü. einem gewerblichen VK geltend machen kann, der kein Autohändler ist, da denkt ein juristischer Laie n.m.M nicht unbedingt sofort dran.
Ist allerdings ein großes Risiko, zumindest bei einem hohen Schaden wird der Käufer von seinem RA über die gesetzliche Gewährleistung aufgeklärt werden und dann muss der gew. VK haften.
Man sollte bei der Frage sauber trennen zwischen der steuerlichen Beurteilung und den haftungsrechtlichen Punkten der Gewährleistung.
@Rheinostfriese,
Zitat:
Das eine hat allerdings mit dem anderen nichts zu tun. Eine Privatentnahme hat grundsätzlich zum gemeinen Wert zu erfolgen. Das KANN der Buchwert sein, oft ist ein Auto aber (insb. wenn es schon weit abgeschrieben ist) auch mehr wert, und da schaut dann spätestens bei der BP der Prüfer drauf. Da sollte man schon eine Gebrauchtwagenbewertung oder ein glaubhaftes Ankaufsangebot eines Händlers haben, damit man nicht auf die Nase fällt.
Auch die USt fällt nicht auf den Buchwert an... hab aber gerade keine Lust mehr, nachzuschauen (Bettchen ruft)
Da irrst Du Dich aber meiner Meinung nach in beiden Punkten.
Natürlich kann ich das Fahrzeug zum Buchwert aus dem Betriebsvermögen entnehmen, denn der Staat hat ja mit mir die Vereinbarung der 1%- Regelung vom Neuwert getroffen. Der tatsächliche Wert des KFZ spielt dabei keine Rolle, denn warum sollte ich zum Dealer für den Staat werden und mich auf einem Terrain bewegen, von dem ich nichts verstehe? Ich bin doch kein Autoverkäufer und habe schon gar keine Ahnung von eventuell zu erzielenden Verkaufspreisen. Deshalb gibt es ja einen Buchwert. Und natürlich will das FA die USt. haben wenn Du vorher beim Kauf die entsprechende Vorsteuer gezogen hast.
MfG Thomas