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Firmenwagen 1% Regelung Private Benzinkosten
Moin,
neuer Arbeitgeber der weit weg ist. Bedingung für den Job von mir ist ein Firmenwagen, da wir kein Auto haben und die Öffentlichen pro Strecke 1,5 Std. benötigen. Wagenwert 15.000 / zzgl. km Hin/Rückfahrt Arbeitsplatz = 2x 150 Euro = 300 Euro. Diese Wagen wir von mir auch beruflich wie von anderen Kollegen von Zeit zu Zeit Privat/beruflich genutzt = Wagentausch.
Ich bin der erste der soweit weg wohnt und bekomme daher auch einen offziellen Firmenwagenvertrag... ;-). Da es keine Vorlagen dafür im Unternehmen gabe, wurde der Vertrag erst "entwickelt". Daher bekam ich die Autoschlüssel in die Hand nach dem Motto "hier haste, fahr los". Einen Vertrag gab erst jetzt Monate später... :-(
Mündliche Absprache bei Antritt damals war, alles was bis zu 50 km um Deinen Wohnort ist = Privatfahrten ist spritechnisch mit drinnen, alles weitere mußte selbst zahlen an Spritkosten. Nun steht im "Entwurf", daß allen privaten Fahren die Benzinkosten von mir selbst zu tragen sind. Obwohl mein Chef heute noch meint, daß alles so bleibt wie gehabt bzgl. der mündlichen Regelung. Nun traue ich so etwas aus Erfahrung nicht und möchte natürlich dieses alles klar und deutlich schriftlich haben. Heißt dieses nun für mich:
a. keine Privatfahrten außer zu Hause und Arbeit und zurück oder
b. schriftlich festhalten: Fahrtenbuch für Privatfahrten führen und dieses entsprechend von den vorgestreckten Spritkosten abziehen oder
c. schriftlich festhalten: Fahrtenbuch für Privatfahrten führen und festlegen von einer Pauschalen pro km z.B. 0,18 wo alles drinnen ist per km, welche gesammtsumme den nächsten Monat vom Gehalt abgezogen wird?
Danke Euch :-)
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38 Antworten
Hallo,
ich werde von meinem Chef als Bonus einen Kleinwagen als Firmenwagen bekommen, der mit der 1%-Regelung besteuert wird.
Ich werde mit dem Firmenwagen ausschließlich den Weg 5 mal pro Woche zur Arbeit fahren (eine Strecke 55km, Hin- und zurück 110km) und soll den Sprit selber zahlen.
Zusätzlich zu den 1% des Listenpreises fallen ja dann nochmal Listenpreis * 0,03% * 55km an, die ich mit versteuern muss.
Ich habe gelesen, dass ich bei der 1%-Regel, die Benzinkosten für den Weg Wohnung - Arbeit nicht in der Steuererklärung ansetzen kann:
Zitat:
Nur dann, wenn der geldwerte Nutzungsvorteil durch Einzelnachweis nach der Fahrtenbuchmethode abgerechnet wird, sind die Benzinkosten im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung berücksichtigungsfähig. Bei Anwendung der 1 %-Regelung bleiben die Benzinkosten für den Dienstwagen dagegen unberücksichtigt. Dazu verweisen die BFH-Richter darauf, dass der Zweck dieser typisierenden Regelung verfehlt würde, wenn hier individuelle Aufwendungen steuerlich angerechnet würden.
Quelle: http://www.rechnungswesen-antwort.de/.../...hlung-beim-dienstwagen.php
Macht es also Sinn die private Nutzung verbieten zu lassen? Oder evtl. ein Fahrtenbuch führen?
Darf man das überhaupt, da der Firmenwagen zu über 90% für den Weg Arbeit - Wohnung genutzt wird?
Weiterhin habe ich gelesen, dass der Weg Wohnung - Arbeit garnicht "privat" ist:
Zitat:
Ein geldwerter Vorteil für die private Nutzung ist nicht anzusetzen, wenn dem Arbeitnehmer die Nutzung eines Dienstwagens lediglich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestattet ist. Das hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 06.10.2011 (VI R 56/10) klargestellt.
Quelle: http://www.lohn-info.de/sachbezug_dienstwagen.html
Ist das noch aktuell?
Was könnt Ihr mir empfehlen, wie ich mit der Besteuerung am besten umgehe?
Vielen Dank!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen 1% Regelung, Sprit selber zahlen' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Shaquille23
...und soll den Sprit selber zahlen.
Das ist doof...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen 1% Regelung, Sprit selber zahlen' überführt.]
... ein Firmenwagen macht für einen Nicht Außendienstler meiner Meinung nach nur Sinn, wenn auch die private Nutzung explizit erlaubt ist und natürlich die Betriebsmittel mit drin sind. Nur für den Arbeitsweg sehe ich nicht wirklich einen Vorteil, von der Tatsache dass du deinen privaten PKW schonen kannst mal abgesehen...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen 1% Regelung, Sprit selber zahlen' überführt.]
Ich würde ablehnen. 1% Prozentregel und dann noch den Sprit selber zahlen und nur damit zu Arbeit fahren? Hast du ja nur finanzielle Nachtteile durch.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen 1% Regelung, Sprit selber zahlen' überführt.]
So einen Schwachsinn hab ich ja noch nie gehört ,
Davon hast du nur Nachteile, ich würde deinem Chef sagen
Entweder mit Fahrtenbuch nur für die Fahrt zur Arbeit,
Oder 1% mit voller Privater Nutzung inkl. Sprit ....
Alles andere macht Null Sinn für dich
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen 1% Regelung, Sprit selber zahlen' überführt.]
Danke euch für eure Antworten.
Ich habe nochmal mit meinem Chef gesprochen, wir machen das jetzt so, dass ich "nur" die 1% versteuere und den Sprit auf Tankkarte tanken kann.
So ist das glaube ich okay
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen 1% Regelung, Sprit selber zahlen' überführt.]
So soll es sein.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen 1% Regelung, Sprit selber zahlen' überführt.]
Hallo ich habe mal eine Frage dazu. Ich fange demnächst einen neuen Job an, wo ich auch einen Firmenwagen bekommen kann. Zusätzlich zu der 1%Regelung kommen ja noch 0.03% pro Entfernungskilometer dazu.
Nun habe ich eine Entfernung von 550km (14 Tage arbeiten und 14 frei). Kann man da die Kilometer auf die 4 Wochen runterrechnen?
Mfg
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen 1% Regelung, Sprit selber zahlen' überführt.]
@boehsemopedz88:
In Deinen 14 Arbeitstagen wohnst Du doch sicher vor Ort? Dann gelten die Entfernungskilometer zwischen dem Zweitwohnsitz am Arbeitsort und dem Arbeitsort als Basis für die 0,03%.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen 1% Regelung, Sprit selber zahlen' überführt.]
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Oktober 2014 um 15:49:28 Uhr:
@boehsemopedz88:
In Deinen 14 Arbeitstagen wohnst Du doch sicher vor Ort? Dann gelten die Entfernungskilometer zwischen dem Zweitwohnsitz am Arbeitsort und dem Arbeitsort als Basis für die 0,03%.
Das ist etwas komplizierter. Ich habe keinen Zweitwohnsitz.
Arbeitsort ist dann die Insel Helgoland. Das Auto bleibt in Cuxhaven und geht mit Fähre nach Helgoland. Dort wird man in einem Hotel bzw Apartment wohnen. Alles durch Arbeitgeber gestelt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen 1% Regelung, Sprit selber zahlen' überführt.]
Zitat:
@boehsemopedz88 schrieb am 10. Oktober 2014 um 09:30:29 Uhr:
Das ist etwas komplizierter. Ich habe keinen Zweitwohnsitz.
Arbeitsort ist dann die Insel Helgoland. Das Auto bleibt in Cuxhaven und geht mit Fähre nach Helgoland. Dort wird man in einem Hotel bzw Apartment wohnen. Alles durch Arbeitgeber gestelt.
Wenn es kompliziert ist, dann ist ein solches Forum sicher kein zuverlässiger Ratgeber. Da empfehle ich wirklich den Gang zum Steuerberater (zumal es bei Helgoland sowieso etliche steuerliche Besonderheiten gibt).
Gruß
Der Chaosmanager
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen 1% Regelung, Sprit selber zahlen' überführt.]
Zitat:
@moschberger schrieb am 21. Januar 2015 um 20:01:56 Uhr:
Nun steht im "Entwurf", daß allen privaten Fahren die Benzinkosten von mir selbst zu tragen sind.
Das ist doof !!! Ich weiss nicht warum solche Klauseln immer wieder auftauchen.
In den Vertrag gehört hinein, dass für jeden privat gefahrenen Kilometer 0,xx € zugezahlt werden müssen. Den Betrag könnt ihr aushandeln. Dann kürzt die Zuzahlung deine monatliche Versteuerung, das ist doch vorteilhaft.
Zitat:
@Deloman:
Das ist doof !!! Ich weiss nicht warum solche Klauseln immer wieder auftauchen.
In den Vertrag gehört hinein, dass für jeden privat gefahrenen Kilometer 0,xx € zugezahlt werden müssen. Den Betrag könnt ihr aushandeln. Dann kürzt die Zuzahlung deine monatliche Versteuerung, das ist doch vorteilhaft.
Nur wie werden die privaten km festgehalten = Fahrtenbuch?
Ein Fahrtenbuch für steuerliche Zwecke ist immer komplett zu führen mit Kilometerständen und Anschriften der besuchten Firmen. Dies ist hier nicht nötig.
Es reichen einfache Aufzeichnungen, z.B. Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte nach Kalendarium.
Der Arbeitgeber wird wohl eine Negativ-Liste verlangen mit allen betrieblichen Fahrten; die Privat-km sind dann die Differenz zur tatsächlichen Erhöhung des Kilometerstandes. Andernfalls könnte er ja nicht sicher sein, dass die Liste mit den Privatfahrten vollständig ist.