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Firmenwagen als Privat übernehmen
Hallo zusammen
Ich möchte meinen Firmenwagen gerne aus meiner Firma entnehmen.
Wisst ihr, ob ich nun nur die MwSt vom Restwert zahlen muss oder muss ich den kompletten Restwert (netto oder brutto) an die Firma zahlen?
Danke euch!
Beste Antwort im Thema
Die Firma muss Dir das Fahrzeug mit ausgewiesener Mwst. berechnen , da deiner Firma ja mal netto gekauft hat. Du musst den Bruttobetrag zahlen.
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28 Antworten
Die Firma muss Dir das Fahrzeug mit ausgewiesener Mwst. berechnen , da deiner Firma ja mal netto gekauft hat. Du musst den Bruttobetrag zahlen.
Danke!
Außerdem muß dir die Firma mindestens 12 Monate Gewährleistung auf das Fahrzeug geben.
Die man als Privatkäufer "von sich selbst" nicht ziehen muss, aber kann.
Lass Dir ein Gutachten zum Händlereinkaufspreis machen und zu diesem Preis entimmst Du den Wagen dann aus der Fa. Das kostet nicht die Welt.
Hatte ich früher öfter mal gemacht. Ich hatte den Sachverständigen immer gesagt, wofür ich das Gutachten brauche und natürlich auch auf die minimalste Macke hingewiesen
XF-Coupe
Prima! Danke für den Tipp! Das ist natürlich sehr schick den Steuern gegenüber
Noch besser: verkauf den Wagen deiner Frau.....
Zitat:
@evoque2012 schrieb am 16. Juli 2020 um 10:59:14 Uhr:
Noch besser: verkauf den Wagen deiner Frau.....
Interessant, könntest du das noch etwas ausführen?
Das ist relativ einfach. Wenn du dir den Wagen selbst verscherbelst, schaut das FA immer genau hin wg. Entnahme und geldwertem Vorteil. Deine Frau (wenn sie nichts mit dem Unternehmen zu tun hat) ist steuerrechtlich was völlig anderes. Da bist du höchstens ein schlechter Verkäufer, wenn du nur einen geringen Preis erzielst.
Besprich das mal mit deinem Steuerberater. Meiner hatte mir geraten, das so zu machen.
Zitat:
@evoque2012 schrieb am 17. Juli 2020 um 14:37:15 Uhr:
Das ist relativ einfach. Wenn du dir den Wagen selbst verscherbelst, schaut das FA immer genau hin wg. Entnahme und geldwertem Vorteil. Deine Frau (wenn sie nichts mit dem Unternehmen zu tun hat) ist steuerrechtlich was völlig anderes. Da bist du höchstens ein schlechter Verkäufer, wenn du nur einen geringen Preis erzielst.
Besprich das mal mit deinem Steuerberater. Meiner hatte mir geraten, das so zu machen.
Cool, wieder was gelernt - Danke!
Zitat:
@evoque2012 schrieb am 17. Juli 2020 um 14:37:15 Uhr:
Das ist relativ einfach. Wenn du dir den Wagen selbst verscherbelst, schaut das FA immer genau hin wg. Entnahme und geldwertem Vorteil. Deine Frau (wenn sie nichts mit dem Unternehmen zu tun hat) ist steuerrechtlich was völlig anderes. Da bist du höchstens ein schlechter Verkäufer, wenn du nur einen geringen Preis erzielst.
Besprich das mal mit deinem Steuerberater. Meiner hatte mir geraten, das so zu machen.
Das habe ich mal so gemacht ein Kfz ohne Wertgutachten an Familienangehörige verkauft.
Dann kam Jahre später eine Betriebsprüfung und ich musste dann nachzahlen, plus Zinsen!
Auch die Gewerbesteuer wurde neu berechnet, nachzahlen plus Zinsen!
Das FA hat in die Schwackeliste geschaut und den Wert daraus angesetzt.
Ohne Wertgutachten hat man dann sehr schlechte Karten.
Als schlechter Verkäufer kann ich völlig Fremden den Wagen zum halben Zeitwert verkaufen, das interessiert niemanden auch nicht das FA.
Ich kann jedem nur abraten ohne ein Wertgutachten an Familienangehörige oder Freunde zu verkaufen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 8. Juli 2020 um 20:38:18 Uhr:
Außerdem muß dir die Firma mindestens 12 Monate Gewährleistung auf das Fahrzeug geben.
Zitat:
@Goify schrieb am 9. Juli 2020 um 21:31:12 Uhr:
Die man als Privatkäufer "von sich selbst" nicht ziehen muss, aber kann.
stimmt
die einem theoretisch aber auch die Option eröffnen würde, eine eventuell in den ersten beiden Jahren nach Entnahme des Autos anfallende Werkstattrechnung in die Firma rein zu nehmen zwecks Beteiligung des Finanzamts
(WENN das in der Sache begründbar ist)
Im Leben nicht , die sind doch nicht doof
Zitat:
@areessfour schrieb am 19. August 2020 um 18:53:16 Uhr:
Im Leben nicht , die sind doch nicht doof
Gewährleistung?