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Firmenwagen Dienstwagen als Kleinunternehmer kaufen
Hallo,
ich habe mal folgende Frage.
Wenn ich Kleinunternehmer bin (Abzug der Vorsteuer nicht möglich) und möchte mir jetzt einen Firmenwagen zulegen, der Brutto 10.000€ kostet, wie sieht die ganze Abwlicklung dann aus.
Muss ich also die 10.000€ Brutto bezahlen und habe weil ich Unternehmer bin keine 1 Jahr Gewährleistung/Garantie?
Kann mich bitte jemand aufklären ?
Vielen Dank schon mal .
Lg
mrkitten
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35 Antworten
Natürlich müsstest Du die 10.000 € brutto bezahlen - der Verkäufer muss ja die Umsatzsteuer, sofern er Unternehmer ist - unabhängig davon an das FA abführen, ob Du Privatmann, Kleinunternehmer oder vorsteuerabzugsberechtigter Selbstständiger bist.
Grundsätzlich kann die Gewährleistung zwischen zwei Kaufleuten (BGB-Begriff für Unternehmer) ausgeschlossen werden. Der Verkäufer kann eine Garantie einräumen, muss dies aber nicht. Im konkreten Fall wäre z. B. der Abschluss einer Reparaturkostenversicherung/Gebrauchtwagengarantie möglich. Wer die Kosten hierfür trägt, wäre Verhandlungssache.
Gestatte noch einen Hinweis zu Deiner Anmerkung, Dir sei als Kleinunternehmer der Abzug von Vorsteuer nicht möglich. Dies ist so nicht ganz korrekt. Natürlich könntest Du auch als Kleinunternehmer die Vorsteuer abziehen. Allerdings müsstest Du dann auch für Deine Leistungen und Lieferungen Mehrwertsteuer aufschlagen. Als Kleinunternehmer hast Du die Möglichkeit, darauf zu verzichten und kannst dann natürlich auch keine Vorsteuer abziehen. Du hast also ein Wahlrecht.
Gruß
Der Chaosmanager
Vielen Dank für deine Antwort Chaosmanager.
Aber ein Bekannter von mir hatte sich als Selbständiger ein PKW zugelegt und musste auch nur den netto preis bezahlen !?
Dann verstehe ich das wohl noch nicht richtig.
Zitat:
Original geschrieben von xxxbornxxx
Aber ein Bekannter von mir hatte sich als Selbständiger ein PKW zugelegt und musste auch nur den netto preis bezahlen !?
Dein Bekannter erzählt Quatsch, oder du hast es falsch verstanden. Jeder muss immer den Brutto-Preis zahlen, kann sich aber - je nach Voraussetzungen - den gezahlten Steueranteil vom FA zurück holen.
Ok danke für Eure Erklärung.
wünsche euch ein frohes Fest.
Interessant wäre noch, ob eine private Nutzung geplant ist. Denn bei Anwendung der 1%-Regelung würde dann der Neupreis des Fahrzeuges als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.
Nicht unbedingt, denn da geht auch ein Fahrtbuch.
Deswegen habe ich auch geschrieben "bei Anwendung der 1% Regelung" !
Stimmt. Und Fahrtenbuch wäre die Alternative.
Ich habe hierzu auch noch mal ne Frage, da es wirklich eher hierhin passt als in den Astra K-Thread
Und zwar bin ich Kleinunternehmer mit angemeldetem Gewerbe. Wenn ich nun einen Wagen über das Gewerbe kaufe, habe ich dann die normale Garantie von meinem Händler? Und wie sieht es beim Verkauf aus? Muss ich da zwingend Gewährleistung geben oder kann ich das Auto dann auch privat weiterverkaufen?
Und hat das alles etwas damit zu tun, ob ich das Auto bei der Steuer absetze? Das hatte ich nämlich nicht vor.
Das Auto kannst du in jedem Fall von der Steuer absetzen, wenn es ein Firmenwagen ist. Beim Verkauf trittst du als Gewerbetreibender auf und musst demnach eine Gewährleistung einem Privatkäufer geben. Sinnvollerweise verkaufst du dein Fahrzeug an einen Selbständigen oder Autohändler sodass du um die Gewährleistung herum kommst.
Zitat:
@Defcon0 schrieb am 29. September 2015 um 16:05:53 Uhr:
Und hat das alles etwas damit zu tun, ob ich das Auto bei der Steuer absetze? Das hatte ich nämlich nicht vor.
Dann kauf dir das Fahrzeug doch gleich privat. Dann brauchst du keine Gewährleistung an privat zu geben.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 29. September 2015 um 16:32:45 Uhr:
Zitat:
@Defcon0 schrieb am 29. September 2015 um 16:05:53 Uhr:
Und hat das alles etwas damit zu tun, ob ich das Auto bei der Steuer absetze? Das hatte ich nämlich nicht vor.
Dann kauf dir das Fahrzeug doch gleich privat. Dann brauchst du keine Gewährleistung an privat zu geben.
Das wollte ich nur tun, wenn es nicht anders geht. Der Händler gewährt halt viel mehr Rabatt bei einem gewerblichen Verkauf als bei einem an Privat.
Und laut http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=35661&ccheck=1 ist das entscheidende Kriterium, dass die Nutzung überwiegend privat ist:
Zitat:
Im Einzelfall ist somit zu prüfen, ob das Fahrzeug privat genutzt wurde oder ob es sich um ein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt. Wurde ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt, so ist entscheidend, auf welcher Nutzung der Schwerpunkt lag.
Das ist gegeben, sie ist ca. 90%. Sollte das nicht ausreichen?
Zitat:
@Defcon0 schrieb am 29. September 2015 um 16:44:29 Uhr:
Das ist gegeben, sie ist ca. 90%. Sollte das nicht ausreichen?
Die 90% sind gewerbliche Fahrten oder private Fahrten?
Ich wollte nur sagen, dass niemand danach kräht, wenn du gewerbliche Fahrten mit deinem privaten PKW machst, sofern du es nicht abrechnest.
Das was der Fiskus nicht akzeptiert, ist eben eine überwiegende gewerbliche Nutzung, wenn du diese dann abrechnest und steuerlich geltend machst (z.B. die üblichen 30 Cent/km).
Du meinst, weil es notwendiges Betriebsvermögen wäre?