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Firmenwagen - Frage zu Budget / Bruttolistenpreis / Leasingrate
Hallo zusammen,
zum 01.02. werde ich den Arbeitgeber wechseln und somit habe ich das erste Mal die Option auf einen Firmenwagen.
Ich steig bei einer Sache aber irgendwie nicht so ganz durch...
In Unterlagen, die ich erhalten habe, wird die Auswahl auf Golf / Astra / Focus / A-Klasse / 1er-BMW beschränkt.
Max Bruttolistenpreis 28.000 Euro / Leasing 450 Euro.
Ich finde das 28k für einen der genannten Fahrzeuge nicht gerade viel ist.
Ich hab mir jetzt einfach mal einen Golf Variante 1.6 TDI mit DSG konfiguriert und komme da ja schon über 30k. Die Leasingrate wäre allerdings unter 450Euro.
Ich frage mich jetzt ob nun der max Bruttolistenpreis Relevant ist oder die Leasingrate.
Für den AG sollte der Bruttolistenpreis eigentl. egal sein, da für Ihn doch eh nur die Leasingrate zählt.
Vielleicht könnt Ihr mal Licht ins Dunkel bringen und schreiben wie das bei Euch so ist.
(Würde mich mal interessieren bevor ich das bei meinem AG nachfrage)
Danke!
Grüße
Beste Antwort im Thema
Auch wenn du jetzt hier eventuell Zahlreich, aber wenig verbindliche Aussagen bekommen wirst, wäre doch in der Tat dein neuer Arbeigeber der richtige Ansprechpartner zwecks Klärung der Frage.
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32 Antworten
Auch wenn du jetzt hier eventuell Zahlreich, aber wenig verbindliche Aussagen bekommen wirst, wäre doch in der Tat dein neuer Arbeigeber der richtige Ansprechpartner zwecks Klärung der Frage.
Sehe ich ähnlich.
Ich kenne es häufig so, dass es je nach Karrierelevel unterschiedliche Bruttolistenpreis-Limits gibt, an die man sich zwangsweise halten muss, die Leasingrate ist dann uninterressant, da die sich ja dann abhängig vom konfigurierten Fahrzeug auch ändert.
Das handhabt aber jede Firma individuell unterschiedlich, von daher kann ich keine Aussage treffen, wie das bei dir sein wird.
Finde allerdings 28k für diese Fahrzeugklasse auch lächerlich wenig, außer du sollst mit dem Wagen nicht wirklich viel unterwegs sein, und der Wagen eher ein Goodie statt mehr Gehalt, sprich Geldwerter Vorteil.
Dein Arbeitgeber schreibt dir vor dass du bis max. 28T€ ein Fahrzeug aussuchen kann weil.
Du den Bruttolistenpreis versteuerst, 1 % von 28T€, das wird auf dein Brutto geschlagen, sprich dein Arbeitgeber zahlt dir ein höheres Brutto. Evtl. musst du auch noch den Geldwertenvorteil für privat Fahrten versteuern. Leasingrate geht dann von deinem Netto ab.
Das kann dir nur dein Arbeitsgeber erklären.... ist ja nicht geregelt (Versteuerung etc ja aber nicht die Gegebenheiten deiner Firma).
Ich bekomme zB für 4 Jahre - 130tkm p.a. umgerechnet ca 525€ im Monat (kostet aber 680€ im Monat für 3 Jahre und 160tkm). Listenpreis ist furzegal solange ich unter den 525€ für 4J/130tkm bleibe, Steuer muss ich ohnehin vom Nettogehalt zahlen (genauso Pauschale pro gefahrenem km bei Privatfahrten).
Zitat:
@superdaniel84 schrieb am 13. Januar 2015 um 15:33:50 Uhr:
Dein Arbeitgeber schreibt dir vor dass du bis max. 28T€ ein Fahrzeug aussuchen kann weil.
Du den Bruttolistenpreis versteuerst, 1 % von 28T€, das wird auf dein Brutto geschlagen, sprich dein Arbeitgeber zahlt dir ein höheres Brutto. Evtl. musst du auch noch den Geldwertenvorteil für privat Fahrten versteuern. Leasingrate geht dann von deinem Netto ab.
Der Geldwerte Vorteil ist nicht für Privatfahrten sondern für den Weg zur Arbeit.
Für Privatfahrten hat man in der Regel 18000 Km frei.
Leasingrate zahlt der Arbeitgeber und nicht Du.
Bsp.
Du verdienst 3000 Euro Brutto.
Der Wagen kostet 28000 Euro
Dein Arbeitsweg beträgt 30 Km einfach.
Du bist ca. 30 Jahre alt und verheiratet (Steuerklasse 3) und keine Kinder.
Dein Nettogehalt ist dann ca
1900 Euro, jetzt nimmst dein aktuelles Nettogehalt und ziehst das ab dann weist du ungefähr was dich das Auto monatlich kostet.
Natürlich gibt es in jeder Firma andere Beispiele aber in der Regel ist das so.
sk 3 und verheiratet? wer geht da nicht arbeiten?
Ich glaube hier werden individuelle Firmenregelungen teilweise etwas vermischt.
1. Privatnutzung
Wenn der AG dem AN eine Privatnutzung erlaubt, ist hierfür 1% vom Listenpreis (280,00 bei 28000 Euro Listenpreis)
zu versteuern. "Steuerrechtlich" kann dann jeder AN soviel fahren wie er will. Bgegrenzungen gibt es im Steuerrecht nicht, sondern werden i.d.R. vom AG festgelegt.
2. Wohnung- Arbeitsstätte
Berechnet sich mit 0,03% vom Listenpreis x Entferrnungskilometer zur Arbeitsstätte x Anzahl der Tage ( pauschal,geht man von 15 Tagen aus, wenn man täglich fährt.
Entscheidend ist aber die Frage, ob überhaupt eine 1. Tätigkeitsstätte vorliegt, da gab es Änderungen zum 01.01.2014. Unter gewissen Voraussetzungen kann keine 1. Tätigkeitsstätte vorliegen, dann muss auch keine Wohnort - Arbeitsstätte versteuert werden. Dies kann nur der AG entscheiden.
Wie passen 28 K EUR und 450 EUR Leasingrate zusammen?
Kanns durchaus geben, kommt alles auf Laufzeit und jährl. Fahrleistung an.
Zitat:
@superdaniel84 schrieb am 13. Januar 2015 um 15:33:50 Uhr:
Dein Arbeitgeber schreibt dir vor dass du bis max. 28T€ ein Fahrzeug aussuchen kann weil.
Du den Bruttolistenpreis versteuerst, 1 % von 28T€, das wird auf dein Brutto geschlagen, sprich dein Arbeitgeber zahlt dir ein höheres Brutto. Evtl. musst du auch noch den Geldwertenvorteil für privat Fahrten versteuern. Leasingrate geht dann von deinem Netto ab.
Das wird aber doch nicht nur einfach auf das Brutto aufgeschlagen und versteuert, oder?
Die 1 % werden dann ja 1:1 vom Netto wieder abgezogen.
Sprich:
Bruttogehalt + 280
= Nettogehalt 1
anschließend dann:
Nettogehalt 1
- 280
= endgültiges Netto
Genau so ist es, wobei bei den meisten noch die 0,03 xWeg zur Arbeit dazu kommen
Zitat:
@M4630 schrieb am 13. Januar 2015 um 22:57:27 Uhr:
Das wird aber doch nicht nur einfach auf das Brutto aufgeschlagen und versteuert, oder?
Die 1 % werden dann ja 1:1 vom Netto wieder abgezogen.
Sprich:
Bruttogehalt + 280
= Nettogehalt 1
anschließend dann:
Nettogehalt 1
- 280
= endgültiges Netto
Ganz so ist es zumindest nicht überall.
Bruttogehalt + 280,-
Darauf ganz normal Steuern zahlen, das was man jetzt aber mehr verdienen würde (netto) durch die 280 EUR mehr Bruttogehalt wird danach abgezogen, nicht nochmal netto genau 280 EUR, das wäre ja barbarisch und würde den Vorteil des Dienstwagens zu nichte machen.
Man zahlt praktisch nur seinen Steueranteil an dem zu versteuernden Bruttolistenpreis, also eventuell so 40-50% je nach Einkommen.
Bei manchen Arbeitgebern gibt es aber parallel dazu einen Bruttogehaltsverzicht, der dann die Leasingrate komplett abdeckt, sprich man hat z.B. 200 EUR Bruttogehaltsverzicht für den Dienstwagen:
Bruttogehalt - 200 + 280
Darauf Steuern
Abzug des Mehrbetrages der durch die + 280 EUR nach Steuern entsteht = Netto.
Bei einer solchen Regelung zahlt man dann effektiv für den Dienstwagen extrem wenig netto pro Monat und hat je nach Arbeitgeber dann trotzdem unbegrenzte Privatkilometer inkl. Tankkarte zur privaten Nutzung. Das ist aber alles AG abhängig und kann daher hier nicht für deinen speziellen Fall besprochen werden. Da kann dir nur dein neuer AG genaueres mitteilen.
Zitat:
@cycroft schrieb am 13. Januar 2015 um 20:31:46 Uhr:
Wie passen 28 K EUR und 450 EUR Leasingrate zusammen?
Mein Dienstwagen: CrossPolo 1.4 TDI 66kw, Brutto-Listenpreis ca. 28.000 Euro, 3 Jahre, Fahrleistung 157500km, Leasingrate inkl. Wartung & Verschleiß ca. 440 Euro. Geht alles.

Zitat:
@cycroft schrieb am 13. Januar 2015 um 20:31:46 Uhr:
Wie passen 28 K EUR und 450 EUR Leasingrate zusammen?
Wartung, Garantieverlängerung, Reifen, Versicherung, KFZ-Steuer, Kilometerlaufleistung*, Verwaltung und vielleicht auch Sprit. Der läuft teilweise auch erstmal über die Leasing.
*Schaut man sich diese Lockangebote mal an mit "Ab 39,- im Monat einen Smart fahren", stellt man schnell fest dass dies meist nur für 3.000Km p.A. gilt und man z.B. die Versicherung selbst tragen muss. Plus Anzahlungsrate.