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Firmenwagen: Habe ich etwas übersehen?

Themenstarteram 19. Juli 2012 um 7:15

Hallo Community,

aktuell stehe ich vor der Wahl "500 EUR brutto mehr Gehalt" oder "50 EUR netto (!) weniger + Firmenwagen".

Der Wagen wäre ein neuer 5er BMW mit ein paar Extras. Wirklich benötigt wird er nicht, da ich lediglich zwischen meiner Wohnung und der 10 Km entfernten Arbeitsstätte pendle.

Natürlich wirkt so ein Fahrzeug auch auf mich ziemlich verlockend und ich bin schon die ganze Zeit am rechnen und überlegen, für welche Option ich mich entscheiden soll. Mit Steuerklasse 1 blieben mir von den 500 EUR knapp 250 EUR übrig. Demgegenüber stände ein 5er BMW mit rund 10.000 rein privaten Kilometern (zusätzlich zu den Firmenfahrten) im Jahr sowie sämtlichen anderen Kosten.

Soweit ich das erfasse, würde mich der Wagen netto 300 EUR / Monat kosten. Unter Berücksichtigung aller anfallenden Kosten ließe sich für das Geld kaum ein Auto unterhalten und schon gar keines in dieser Klasse.

Sprit, Versicherung, Verschleiß und Wertverlust meines privaten PKWs liegen zusammenaddiert über 300 EUR / Monat.

Demnach spräche alles für den Firmenwagen anstelle der Gehaltserhöhung. Würdet Ihr dem zustimmen oder habe ich etwas bei meinen Überlegungen übersehen/vergessen?

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15 Antworten

Die Antwort kann man aus Deinem Post doch schon herauslesen. Viel Spass mit dem Firmenwagen.

Wenn Du einen neuen BMW fahren möchtest, kommst Du finanziell mit dem Firmenwagen weitaus besser.

Ich persönlich würde die Gehaltserhöhung vorziehen, da ich nur ein Auto brauche was mich zuverlässig von A nach B bringt und mir die Marke egal ist.

Die Fahrten zur Arbeitsstätte musst Du aber - unabhängig von der 1%-Regelung - noch zusätzlich versteuern!

Zustimmung:

nicht zu bezahlen ist nämlich auch der Komfort eines Firmenwagens und damit meine ich nicht die plüschigen Sitze sondern, dass man sich um nichts Gedanken machen muss

-Spritpreise (steigende)

-Ersatzteilpreise (steigende)

-Werkstattpreise (steigende)

-Versicherungsprämien (steigende)

-make or buy Entscheidungen

-Verbräuche (Sprit, Öl, Adblue, Wischwasser)

-Reinfenverschleiß

-Ärger mit dem Versicherungsfuzzi

-Ärger mit dem Werkstattfuzzi

-Ärger mit dem Unfallgegner

-Hochstufung nach Unfall

Liste kann beliebig länger werden

am 19. Juli 2012 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von tobias2k

Demnach spräche alles für den Firmenwagen anstelle der Gehaltserhöhung. Würdet Ihr dem zustimmen oder habe ich etwas bei meinen Überlegungen übersehen/vergessen?

Hier noch ein paar Fragen die sich vorher zu klären lohnt:

http://www.bwr-media.de/.../

Weitere Punkte über die man mal nachgedacht haben sollte:

- Wie schaut es mit SFR aus? Ggf. bei der eigenen Versicherung mal fragen wann die verfallen wenn man kein eigenes Fahrzeug mehr hat.

- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung in der TK/VK? Bedenke dass man Schäden die man beim eigenen (älteren) Auto vlt. einfach lassen würde beim Leasingfahrzeug meist repariert werden

- Wie ist deine berufliche Planung für die nächsten Jahre?

- Musst du den Wagen bei längerer Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit zurückgeben oder darfst du ihn behalten?

- Möchtest du ggf. dein Fahrzeug "individualisieren" (Karosserie, Sitze, Auspuffanlage usw.)?

Zitat:

Original geschrieben von tobias2k

aktuell stehe ich vor der Wahl "500 EUR brutto mehr Gehalt" oder "50 EUR netto (!) weniger + Firmenwagen".

Der Wagen wäre ein neuer 5er BMW mit ein paar Extras. Wirklich benötigt wird er nicht, da ich lediglich zwischen meiner Wohnung und der 10 Km entfernten Arbeitsstätte pendle.

Ist das schon eine individualisierte Rechnung, welche die Versteuerung des Geldwerten Vorteils für Fahrzeug und Strecke zur Arbeit enthält?

am 19. Juli 2012 um 21:03

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung in der TK/VK? Bedenke dass man Schäden die man beim eigenen (älteren) Auto vlt. einfach lassen würde beim Leasingfahrzeug meist repariert werden

Dies interessiert doch allenfalls am Rande. Bei den Firmenwagen-Verträgen, die ich im Laufe meines Berufslebens hatte, musste die Selbstbeteiligung bei der VK nur bei grober Fahrlässigkeit vom AN selbst getragen werden.

Üblicherweise wird die Selbstbeteiligung - sofern vertraglich nicht anders vereinbart - im Schadensfall vom AG getragen.

Gruß

Der Chaosmanager

am 19. Juli 2012 um 21:14

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Dies interessiert doch allenfalls am Rande. Bei den Firmenwagen-Verträgen, die ich im Laufe meines Berufslebens hatte, musste die Selbstbeteiligung bei der VK nur bei grober Fahrlässigkeit vom AN selbst getragen werden.

Üblicherweise wird die Selbstbeteiligung - sofern vertraglich nicht anders vereinbart - im Schadensfall vom AG getragen.

Ich gebe dir Recht, dass dies nur am Rande interessiert, aber man sollte - wie geschrieben - mal (kurz) drüber nachgedacht haben.

Bei den mir bekannten Firmenwagenverträgen ( 3 verschiedene AG) war es so, dass unterschieden wurde ob es eine Privat- oder eine beruflich bedingte Fahrt war. Bei privaten Fahrten musste die Selbstbeteiligung vom Leasingnehmer gezahlt werden.

Der Leasingnehmer ist aber im Fall eines Firmanwagens der AG.

Der AN ist lediglich Fahrer und hat mit dem Fahrzeug ansonsten nichts zu tun.

Sprich: Der AG ist IMMER derjenige, der die SB zu tragen hat.

Ob er sich diese dann beim AN zurückholt (ist eigentlich aber unüblich) steht auf einem anderen Blatt.

am 20. Juli 2012 um 6:42

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Bei den mir bekannten Firmenwagenverträgen ( 3 verschiedene AG) war es so, dass unterschieden wurde ob es eine Privat- oder eine beruflich bedingte Fahrt war. Bei privaten Fahrten musste die Selbstbeteiligung vom Leasingnehmer gezahlt werden.

... wobei dann bspw. im Schadensfall schwierig nachzuweisen sein dürfte, ob die Windschutzscheibe auf deiner beruflichen oder privaten Fahrt kaputt ging ... oder der Rempler beim Einparken etc.

Gruß

Der Chaosmanager

Ich frage mich wie der TE auf die Zahlen kommt...

Nehmen wir ein aktuelles monatsbrutto von 5000 eur, einen listenpreis des 5ers von 60000 eur, stkl 1 keine kinder an.

Damit ergibt sich ohne dienstwagen ein netto von eur 2772 eur .

Bei anwendung der 1% Regel ergibt sich ein netto von 2342 eur.

Sind schon mal 400 netto unterschied.

Nimmt man die gehaltserhöhung ergibt sich ein netto von 2986.

Es sind also 600 Euro die dich der dienstwagen kostet. Was meinst du mit netto 50 weniger? Musst du zusätzlich auch noch eine selbstbeteiligung zahlen?

Falls du die Erhöhung nimmst, mit welchem fahrzeug erledigst du dann die dienstfahrten? Wie viele km fährst du dienstlich? Darfst du auch mit dem privat pkw fahren? Welche kilometerpauschale zahlt der Arbeitgeber?

Bei 30.000 dienst kilometern kann der ag steuerfrei 0,30 erstatten, sind also 9000 Euro. damit lässt sich ein passat aber auch ein gebrauchter 5er unterhalten. und du hast 600 Euro netto mehr im monat.

Sind es hingegen nur 5000 dienst km lohnt es sich nicht.

Ob es bei dem einkommen tatsächlich ein 5er sein muss lasse ich mal offen...

 

Zitat:

Original geschrieben von f10-530d

 

Ob es bei dem Einkommen tatsächlich ein 5er sein muss lasse ich mal offen...

...und das ist auch gut so. Was bei welchem Einkommen "sein muss" hast ja glücklicherweise nicht Du zu entscheiden.:p

Da muss ich dich enttäuschen :P hier im Forum zwar nicht dafür aber an anderer stelle...

Naja, höchstens bei dir (in der Familie).

Bei keinem fremden Dritten hast du zu entscheiden, was derjenige mit seinem Geld macht. ;)

Hat der TE überhaupt was zu seinem EInkommen geschrieben? Bevor jetzt weiter spekuliert wird...

am 27. Juli 2012 um 6:24

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Hat der TE überhaupt was zu seinem EInkommen geschrieben? Bevor jetzt weiter spekuliert wird...

Natürlich nicht - es wird bereits seit etlichen Beiträgen heftig spekuliert ...

Gruß

Der Chaosmanager

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