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Firmenwagen Listenpreises Versteuerung
Hallo zusammen,
ich habe im Mai 2022 eine A180 Limousine (alt Modell) als Firmenwagen bestellt. Der Bruttolistenpreis (Grundpreis) war 30.624,65 Euro. Danach kommt ein Facelift. Der Bruttolistenpreis (Grundpreis) der neuen A180 ist auf 37.639,70 erhöht. Der neuen A-Klasse hat einen anderen Motor, Polsterung, 7G-DCT, Alufelgen sowie viele weitere Upgrade gegen alte Modelle.
Ich fahre seit Januar 2023 den alt Modell A180, aber muss den Bruttolistenpreis der neuen A-Klasse versteuern. Das ist etwa 70 Euro mehr geldwerten Vorteil pro Monat.
Ich habe mich schon bei Mercedes beschwert, leider sagt Mercedes, dass mein altes Modell auch gleich Listenpreis hat.
Was kann ich noch machen? Vielen Dank.
Liebe Grüße,
Romvlvs
18 Antworten
Ich vermute: zahlen.
Du benötigst den Bruttolistenpreis genau des Wagens, den du fährst. In der Regel reicht eine Bestätigung des Händlers bei dem der Wagen gekauft wurde. Wenn ich dich richtig verstehe hast du das „alte“ Modell - also benötigst du den Preis dieses alten Modells und nicht den des aktuellen neuen Modells mit der Mopf.
Mk
Zitat:
@romvlvs schrieb am 27. Februar 2023 um 15:34:04 Uhr:
Ich habe mich schon bei Mercedes beschwert, leider sagt Mercedes, dass mein altes Modell auch gleich Listenpreis hat.
In einem Automobilforum werden primär technische Fragen diskutiert. Was hier benötigt wird ist eine Rechtsberatung, das können mit Sicherheit die wenigsten hier leisten.
Das ist definitiv falsch. Du musst das Auto versteuern was du auch fährst mit dem Preis was das Auto auch gekostet hat. Das hat mit alt oder neues Modell nichts zu tun.
Es geht beim geldwerten Vorteil NICHT um den Grundpreis des Modells, sondern um den tatsächlichen Bruttolistenpreis minus Winterkompletträder und minus Freisprecheinrichtung.
Das stimmt. Ich habe nur Smartphone Integration und Rückfahrkamera, somit war der Nettolistenpreis 26.370 Euro bei Bestellung. Jetzt stellt der Nettolistenpreis 31.930 Euro auf Rechnung.
Zitat:
@brabbijt schrieb am 27. Februar 2023 um 23:30:16 Uhr:
Es geht beim geldwerten Vorteil NICHT um den Grundpreis des Modells, sondern um den tatsächlichen Bruttolistenpreis minus Winterkompletträder und minus Freisprecheinrichtung.
Zitat:
@romvlvs schrieb am 28. Februar 2023 um 10:06:59 Uhr:
Das stimmt. Ich habe nur Smartphone Integration und Rückfahrkamera, somit war der Nettolistenpreis 26.370 Euro bei Bestellung. Jetzt stellt der Nettolistenpreis 31.930 Euro auf Rechnung.
Wenn der höhere Preis auf der Rechnung steht, wirst du den auch bezahlt haben. Damit ist der für den geldwerten Vorteil relevant. Oder hast du weniger als den Rechnungsbetrag bezahlt?
Bleibt nur die Frage warum der Preis für das identisch ausgestattete Fahrzeug zwischen Bestellung und Auslieferung so stark angestiegen ist. Wie lang war die Lieferzeit?
Vermutung: es gilt ein neuer Bruttolistenpreis, aber der AG musste wegen Preisschutz nur den alten Preis bezahlen.
Letzteres hat aber KEINE Auswirkung auf den zu versteuernden Listenpreis sondern stellt einen Sonderrabatt dar.
Und mal ehrlich 70 € geldwerter Vorteil = maximal 29,40 € weniger Nettogehalt (vermutlich deutlich weniger). Und nun mal überlegen was man für so ne Karre monatlich ausgibt wenn man die privat anschafft und gaaanz leise in sich gehen.
So kann es gewesen sein.
Wäre vom AG ein netter Zug gewesen den AN über die erhebliche Preiserhöhung des Fahrzeugs vorab zu informieren. Der AG hat ganz sicher eine Bestelländerung mit angepassten Preisen erhalten und abgenickt.
Den AG hat es nichts gekostet, aber der AN muss es tragen. Neben dem einen Prozent kommen auch noch die 0,03% pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte dazu. In einigen Fällen macht das den großen Unterschied.
Und grundsätzlich stelle ich keine Vermutungen darüber an, ob sich der Betroffene 30-50€ Mehrkosten netto pro Monat leisten kann oder will.
@Shark58 So ein Auto muss aber auch keiner privat nutzen. Das ist eine freiwillige Entscheidung. Kosten können so auf Wunsch komplett wegfallen.
Wenn der Arbeitgeber die Erhöhung nicht kommuniziert hat, sollte man die Mehrkosten ansprechen und eine Gehaltsanpassung verlangen.
Das gelieferte Auto muss aber mehr Ausstattung als das ursprünglich bestellte Fahrzeug haben, wenn der Preis so dramatisch gestiegen ist. Mein Arbeitgeber bestellt z.B. keine Fahrzeuge ohne Assistenzsysteme.
@Halema
Das ist aber offensichtlich nicht der Fall beim TE. Wenn er das Fahrzeug nicht privat nutzen wollte, dann hätte er kein Problem mit dem geldwerten Vorteil. Eine A180 Limousine ist auch nicht der Firmenwagen für den typischen angestellten Handwerker, der damit nur von der Firma zu Kundenterminen und zurück fährt.
Was mich auch wundert ist ein im Januar 2023 ausgelieferter Neuwagen, der noch kein MOPF ist. Ich dachte die würden seit dem Modelljahreswechsel im letzten Herbst, konkret seit 10/2022, produziert. Stand da ein altes Modell so lang bei einem Händler auf dem Hof?
Das Fahrzeug wurde im Januar 2023 genau wie die Bestellung (alte Modell) produziert. Der Rechnungsbetrag bleibt auch unverändert. Nur der Listenpreis ist gleich wie das Facelift.
Die Sache mit dem steuerlich relevanten Bruttolistenpreis ist rechtlich eindeutig geregelt und keine Auslegungssache.
"inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen" §§ 8 Abs. 2 S. 2 I. V. M. 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG.
Entscheidend ist „im Zeitpunkt der Erstzulassung“, d.h. nicht das Produktions- oder gar Bestelldatum ist relevant sondern eben das Datum der Erstzulassung. In deinem Fall galt im Januar 2023 definitiv bereits der angehobene Preis der Modellpflege.
Steuerlich ist also, leider für dich, alles korrekt.
Du hast also die zweifelhafte Ehre eines der letzten produzierten Vor-Mopf Modelle zu haben. Nach Infos vom normalerweise gut informierten jesmb wurde in Rastatt die Mopf Produktion in der ersten Dekade Dezember 2022 aufgenommen. Ab dem Datum wurden dort keine Vor-Mopf mehr produziert. Wie es mit der Umstellung im Werk Ungarn lief weiß ich nicht.