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Firmenwagen "rauskaufen"

Themenstarteram 20. Dezember 2015 um 15:53

Hallo Leute,

folgendes Beschäftigt mich derzeit:

Mein Chef hat mitbekommen, dass ich derzeit nach einem Auto suche, und da wir im Unternehmen einen VW Tiguan haben, der nur herumsteht und genau einmal im Jahr für den Winterurlaub vom Chef genützt wird, hat er mir angeboten, dass ich entweder einen Jahresbonus X oder aber den Tiguan zu einem Preis deutlich unter Wert (2-3000 CHF, eigentlich nur, damit das Finanzamt nichts sagen kann...) haben könnte.

Wär natürlich für beide Seiten vorteilhaft, der Tiguan sollte sowieso weg, da er nicht benötigt wird, und ich spar mir viel Geld für ein Auto...

Aber wie machen wir das am Vernünftigsten - kennt sich jemand mit dem Autoverkauf in der Schweiz aus? In Deutschland wäre es ja so, dass ein Verkauf von Unternehmer an Privat verpflichtend die Gewährleistung beinhaltet. Das will mein Chef aber nicht, was ich auch verstehen kann - und ich kenne das Fahrzeug und würde das Risiko auf jeden Fall eingehen. Lieber ein Fahrzeug, dessen komplette Historie ich kenne, ausserdem hat er grade mal 33T KM, als einen gebrauchten mit 1 Jahr Gewährleistung...

Ich finde zwar jede Menge Musterverträge, allerdings nichts passendes zum Firmenwagenverkauf!

Danke für eure Hilfe, und einen schönen Sonntag noch!

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20 Antworten

Er soll es doch einfach als Bastelfahrzeug/Defekt verkaufen. Das müsste auch er können, dann ist Garantie/Gewährleistung hopps und alles gut. Kann ja im nachhinein auch keiner nachprüfen ob der Wagen zu der Zeit einen (z.B. schnell zu beseitigenden) Defekt hatte der jetzt repariert wurde.

Oder geht sowas in der Schweiz nicht?

Selbst wenn er dir Gewährleistung geben muss, dann musst du diese doch nicht nutzen!

Dein Chef oder seine Frau könnten den Wagen aus der eigenen Firma raus kaufen und dann Dir privat weiter verkaufen.

Themenstarteram 20. Dezember 2015 um 17:50

Zitat:

@SQ5-313 schrieb am 20. Dezember 2015 um 18:39:21 Uhr:

Selbst wenn er dir Gewährleistung geben muss, dann musst du diese doch nicht nutzen!

Das ist natürlich richtig, aber beide seiten hätten lieber exakte lösungen ;)

Auch das mit privat rauskaufen und mir dann weiterverkaufen ist nur so halbseiden...

Gibts da keine Möglichkeiten?

Das Unternehmen hat absolut nix mit Fahrzeugen zu tun, warum muss da ebenfalls Gewährleistunge gewährt werden...!? Unsinnig oO

Zitat:

@Phobos0815 schrieb am 20. Dezember 2015 um 18:50:55 Uhr:

Das Unternehmen hat absolut nix mit Fahrzeugen zu tun, warum muss da ebenfalls Gewährleistunge gewährt werden...!?

Weil für die Gewährleistung ein zwingender Bezug des verkaufenden Unternehmens zur KFZ-Branche keine Voraussetzung ist.

Themenstarteram 20. Dezember 2015 um 19:34

...das war mir bewusst.

War meine eine rhetorische Frage, die die Sinnhaftigkeit dieser Regelung in Frage stellen sollte.

Dein Chef hatte doch die Idee mit dem Verkauf an Dich. Wie sieht er die Situation oder hat er das zu Deiner Aufgabe gemacht??? Und was bitte ist "halbseiden" an der dargestellten Vorgehensweise? Das ist ein für Geschäftswagen und Firmeninhabern ein normaler steuerlicher Vorgang, der halt zu realen Werten ablaufen muss. Du könntest ja auch "teuer" kaufen und Dein Chef gibt Dir einen monatlichen Bonus für eine zeitlich begrenzte Sonderaufgabe. Da muss man nur wollen, dann geht das schon.

Themenstarteram 21. Dezember 2015 um 8:08

Jup, ist meine Aufgabe...

Kleines ausgelagertes Unternehmen, Chef ist normalerweise im grossen Unternehmen tätig, drum alles etwas kompliziert.

Halbseiden deshalb, weil es vermutlich vor Gericht nicht hält, da klar ersichtlich, dass es nur gemacht wurde um eben die Gewährleistung zu umgehen.

Selbstverständlich gehe ich nicht davon aus, dass ich mich mit ihm überwerfe und es hart auf hart kommt. Aber sowohl er als auch ich würden gerne eine wirklich wasserdichte Lösung - auch in Hinblick auf eventuell weitere Verkäufe von vorhandenen Firmenwägen, dann wahrscheinlich an Unternehmensfremde Personen.

Bleibt wohl nur der Anruf beim Anwalt, scheint leider kein allzu gängiger Vorgang zu sein, so dass keine Musterverträge existieren.

Eine Lösung wie du sie vorschlägst über einen teuren Verkauf + Bonus macht das ganze leider steuerlich wieder uninteressanter, aber danke für deine Hilfe!

Zitat:

@Gany22 schrieb am 20. Dezember 2015 um 18:03:48 Uhr:

Er soll es doch einfach als Bastelfahrzeug/Defekt verkaufen. Das müsste auch er können, dann ist Garantie/Gewährleistung hopps und alles gut. Kann ja im nachhinein auch keiner nachprüfen ob der Wagen zu der Zeit einen (z.B. schnell zu beseitigenden) Defekt hatte der jetzt repariert wurde.

Oder geht sowas in der Schweiz nicht?

Das könnte in diesem Fall (zumindest nach deutscher Rechtsprechung) tatsächlich funktionieren.

"Bastlerfahrzeug" zur Umgehung der Gewährleistungspflicht klappt meist nur deshalb nicht, weil Gebrauchtwagenhändler dennoch ganz normale Gebrauchtwagenpreise aufrufen. Für die Anerkennung als Bastlerfahrzeug muss aber - nach Ansicht der Gerichte - der Preis deutlich unter dem gängigen Marktpreis liegen, was hier (aus anderen Gründen) ja der Fall ist.

Die Frage ist nur, ob Schweizer Gerichte ähnlich urteilen würden...

Zitat:

@Phobos0815 schrieb am 20. Dezember 2015 um 16:53:44 Uhr:

hat er mir angeboten, dass ich entweder einen Jahresbonus X oder aber den Tiguan zu einem Preis deutlich unter Wert (2-3000 CHF, eigentlich nur, damit das Finanzamt nichts sagen kann...) haben könnte.

Wenn der Preis deutlich unter Wert ist, kann Finanzamt schon was sagen. Die Differenz zum marktüblichen Wert muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Im Rahmen der betrieblichen Prüfung schauen sich Finanzbeamte solche Geschäfte explizit an.

Nimm den Jahresbonus und freue dich. Ist wesentlich entspannter für deinen Chef und dich als dieses rumgeiere mit dem Auto.

LG

Udo

Themenstarteram 21. Dezember 2015 um 16:11

Zitat:

@qwerty11 schrieb am 21. Dezember 2015 um 16:01:12 Uhr:

Zitat:

@Phobos0815 schrieb am 20. Dezember 2015 um 16:53:44 Uhr:

hat er mir angeboten, dass ich entweder einen Jahresbonus X oder aber den Tiguan zu einem Preis deutlich unter Wert (2-3000 CHF, eigentlich nur, damit das Finanzamt nichts sagen kann...) haben könnte.

Wenn der Preis deutlich unter Wert ist, kann Finanzamt schon was sagen. Die Differenz zum marktüblichen Wert muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Im Rahmen der betrieblichen Prüfung schauen sich Finanzbeamte solche Geschäfte explizit an.

Der Tiguan ist in der Buchhaltung bereits auf Null abgeschrieben, die (wenigen) Kilometer nirgends ersichtlich und die Summe mit dem Buchhalter abgeklärt... gibt also keine Probleme.

 

Wie gesagt, müssen den Vertrag wohl einfach vom Anwalt erstellen lassen, in Ermangelung eines Mustervertrages.

Trotzdem danke für alle Vorschläge!

Wie alt ist der Tiguan denn?

Abgeschrieben ist er, wird nur einmal im Jahr für den Winterurlaub genutzt und hat trotzdem 33.000 km auf dem Tacho.

LG

Udo

Themenstarteram 21. Dezember 2015 um 16:32

Bj 2007, 32irgendwas TKM. Diesel.

Ja, das gibts...

Aber keine Sorge, die Fahrzeughistorie ist mir bis ins kleinste Detail bekannt, ich kenn die Besitzer, das Fahrzeug ist mehrfach durchgecheckt, das passt schon alles so, und bei mir wird er ausschliesslich Langstrecke laufen ;)

Hat schon alles so seine Richtigkeit, nur die Durchführung war noch nicht ganz geklärt. Aber Anfang Januar sollte der Vertrag am Tisch liegen.

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