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Firmenwagen Rückgabe Leasing (Leaseplan) - Steinschlag
Hallo zusammen,
im November werde ich meinen F30 zurück geben. Bis dahin wird er ca. 80tkm gelaufen sein. Da es mein erster Firmenwagen ist, den ich zurück gebe mache ich mir ein wenig sorgen. Grundsätzlich ist der Wagen in einem guten Zustand. Alle Wartungsintervalle habe ich selbstverständlich eingehalten. In unserer Firmenrichtlinie steht irgendwo ein Satz: Entspricht der Wagen nicht seinen altersgerechten Zustand sind die Instandhaltungskosten oder der Minderwert vom Mitarbeiter zu tragen wenn diese 300 EUR übersteigen ...
Jetzt hat mein Wagen leider auf der Motorhaube und Stoßstange sehr viele Steinschläge. Teilweise auch größer 2mm. Die Frage ist wie gehe ich damit jetzt um?
Kann ich sowas als "Schaden" deklarieren und evtl. von der Vollkaskoversicherung zahlen lassen? Ich würde da auch die 500 EUR Selbstbeteiligung in Kauf nehmen. Ich möchte nur kein Schrecken bei der Rückgabe von wegen mehrere 1.000 EUR ...
Danke euch!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. März 2016 um 16:42:14 Uhr:
eine solche Dienstwagenregelung ist für Führungskräfte absolut üblich. Ab einer bestimmten Hierarchiestufe ist der Dienstwagen Gehaltsbestandteil, auch wenn man als Leiter Buchhaltung keinerlei Außentermine hat und 0 km dienstlich fährt.
Es ist absolut klar geregelt, dass Arbeitnehmer für die Beschädigung von ihnen überlassenem Firmeneigentum bzw. Besitz nur aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Es ist ebenso mehrfach gerichtlich festgestellt, dass der AG das Beschädigungsrisiko bei Dienstwägen trägt und dieses über eine Vollkaskoversicherung absichern kann, so dass einem AN nicht mehr als der Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung aufgebrummt werden darf.
Jetzt mal unabhängig von der rechtlichen Regelung eine ganz dumme Frage: was soll man denn von einer Führungskraft halten, die nichtmal gewillt ist das Risiko der eigenen privaten Nutzung eines KFZs zu übernehmen, wie es jeder Fahranfänger mit seinem Golf macht?
Das ist meines Erachtens genau der Stoff aus dem die ganzen Bankenkrisen und Skandale sind...
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75 Antworten
Abwarten was BMW sagt, nimmst du einen neuen wagen von BMW?
Meist sind sie freundlich, gewisse steinschlaege muessen sie auch als normalen gebrauch akzeptieren. Ich wuerde mir keine zu grossen sorgen machen...
Ja ich hatte vor wieder einen BMW zu nehmen. Ich wollte mir mal den 4er Grand Coupe anschauen. Aber beurteilt das BMW oder von der Leasinggsellschaft ein Gutachter? Aber Danke schon mal für deine Einschätzung
Die Leasing-Firma kenn ich nicht. Bei meinen Firmenwagen mit externen Leasinggesellschaften (also nicht BMW) kam bisher zur Rückgabe immer ein Sachverständiger, der intensiv nach kleinsten Schäden gesucht hast, und z.B. auch die Lackstärke gemessen hat, um nicht-gemeldete Reparaturen von Blechschäden zu finden (einmal gab's leichten Ärger, weil Audi schon ab Werk nachgebessert hatte). Wenn also Steinschlagschäden auf der Haube sind, dann sind auch genug Macken im Dachbereich und anders wo, die bei der Abgabe Thema sind. Deshalb: Abwarten und nicht Einzelteile reparieren lassen.
Andererseits: Wenn auf einer Dienstfahrt (!) ein entgegenkommender LKW Sand/ Kies verliert und das Auto ruiniert ohne dass man den Verursacher packen kann, dann kann nach meiner Meinung ein Arbeitgeber nicht seinen Mitarbeiter mit den Kosten hängen lassen, schließlich war man für die Firma unterwegs. Mit dem Chef reden und wenn's nichts bringt die Firma wechseln.
JooJooo
Nur, weil die Teilkasko nicht zahlt kann man keinesfalls den Rückschluss ziehen, dass die Vollkasko zahlen würde. Ein Steinschlag ist schließlich kein Unfall. Ohne Kenntnis der Versicherungsbedingungen lässt sich hier keine Antwort geben.
Wenn du den Wagen auch dienstlich genutzt hast, stellt sich die Frage, warum du das allgemeine Betriebsrisiko tragen sollst.
Unserer BMW Niederlassung ist es lieber die können die Scheibe tauschen nach Rückgabe. Das gibt Bonuspunkte beim Verkauf eines Gebrauchtwagen. Und ich musste nie etwas zahlen.
Zitat:
@Genie21 schrieb am 22. März 2016 um 14:53:36 Uhr:
Unserer BMW Niederlassung ist es lieber die können die Scheibe tauschen nach Rückgabe. Das gibt Bonuspunkte beim Verkauf eines Gebrauchtwagen. Und ich musste nie etwas zahlen.
Um die Scheibe geht es nicht, die werde ich vorher tauschen lassen. Da gibt es auch einen normalen Prozess für.
Es geht nur um die Steinschläge an der Karosserie wie Motorhaube und Stoßstange soweit mir aufgefallen ist. Dort habe ich jetzt schon viele Steinschläge die u.a. größer als 2 mm sind und ggf. Lackabplatzungen haben (weiße Grundierung sichtbar).
Schaut man sich TÜV Regelungen an, seien nur eine gewisse Anzahl und auch nur kleiner 2mm akzeptabel. Aus meiner Sicht bin ich da drüber.
Ich kann aber auch kein konkretes Ereignis dafür verantwortlich machen. Die haben sich halt alle u.a. durch schnelle Autobahnfahrt angesammelt. Wie gesagt ich bin natürlich Bereit in einem Gewissen Rahmen sogar dafür aufzukommen <1000 EUR. Aber alles was das übersteigen würde insgesamt bei der Rückgabe eines Firmenwagens würde mich schon sehr ärgern.
Andere Schäden könnte man natürlich einfach nach dem jeweiligen Ereignis über die Versicherung abwickeln. Aber Steinschlag aus meiner Sicht nicht.
Aus den bisherigen Kommentaren kann ich nur schließen -> abwarten was bei der Übernahme raus kommt und hoffen :-)
Zitat:
@Genie21 schrieb am 22. März 2016 um 14:53:36 Uhr:
Unserer BMW Niederlassung ist es lieber die können die Scheibe tauschen nach Rückgabe. Das gibt Bonuspunkte beim Verkauf eines Gebrauchtwagen. Und ich musste nie etwas zahlen.
von Steinschlag auf der Scheibe steht nirgends was. Je nach Leasinggesellschaft ist es unterschiedlich ob eine externer Gutachter (TÜV, Dekra etc.) oder das Autohaus selbst den Wagen bei der Rücknahme begutachtet. Ich würde das abwarten und dann erst reagieren wie man es am besten händelt.
PS
es gibt sicher Leasing-AGB`s wo drin steht für welche Schäden der Leasingnehmer haften muss.
Steinschläge an der Scheibe sind nur relvant, wo eine Reparatur nötig ist oder die Scheibe gerissen ist.
Die oberflächlichen Macken, welche nunmal nach 3 Jahren da sind, gelten als übliche Gebrauchsspuren.
Zitat:
@cypher2006 schrieb am 22. März 2016 um 15:03:59 Uhr:
Zitat:
@Genie21 schrieb am 22. März 2016 um 14:53:36 Uhr:
Unserer BMW Niederlassung ist es lieber die können die Scheibe tauschen nach Rückgabe. Das gibt Bonuspunkte beim Verkauf eines Gebrauchtwagen. Und ich musste nie etwas zahlen.
von Steinschlag auf der Scheibe steht nirgends was. Je nach Leasinggesellschaft ist es unterschiedlich ob eine externer Gutachter (TÜV, Dekra etc.) oder das Autohaus selbst den Wagen bei der Rücknahme begutachtet. Ich würde das abwarten und dann erst reagieren wie man es am besten händelt.
PS
es gibt sicher Leasing-AGB`s wo drin steht für welche Schäden der Leasingnehmer haften muss.
In unserer Vereinbarung steht, dass dies ein unabhängiger Gutachter macht. Und das die Richtlinie: Richtlinie für eine qualifizierte und objektive Fahrzeugbewertung des TÜV Rheinland gelten. In dieser steht das ausschließlich Laufleistungsbedingte Steinschläge <2mm akzeptiert werden. Deshalb meine "Sorge"
Zitat:
@JooJooo schrieb am 22. März 2016 um 14:14:54 Uhr:
Andererseits: Wenn auf einer Dienstfahrt (!) ein entgegenkommender LKW Sand/ Kies verliert und das Auto ruiniert ohne dass man den Verursacher packen kann, dann kann nach meiner Meinung ein Arbeitgeber nicht seinen Mitarbeiter mit den Kosten hängen lassen, schließlich war man für die Firma unterwegs. Mit dem Chef reden und wenn's nichts bringt die Firma wechseln.
Da wird es sicher schon Festlegungen für geben. Ich kenne es auch so, dass bei Dienstfahrten nichts bezahlt wird und bei Privatfahrten man eine Selbstbeteiligung bezahlt. Wichtig ist dann aber, dass man eine Anzeige (wenn auch gegen Unbekannt stellt) und genau dokumentiert ist wann und wo der Schaden entstanden ist. Eben gerade damit kein Missbrauch getrieben wird.
Arbeitgeber kontaktieren und besprechen bevor der Wagen zurück geht. Nur wer redet dem kann geholfen werden.
Steinschläge auf der Motorhaube sind Teil des normalen Betriebes und lassen sich der dienstlichen oder privaten Nutzung nicht zuordnen. Folglich kann der AN auch nicht auf Beseitigung in Anspruch genommen werden. Begutachtung nach TÜV Standards, die Lackschäden mit einschließen erscheinen mir praxisfremd und auch nicht im Interesse des BMW Händlers bzw. der Niederlassung.
Das mit der Versicherung kannst du auf alle Fälle vergessen. Erstens hättest du den Schaden unverzüglich melden müssen und zweitens fällt für jedes Schadensereignis die Selbstbeteiligung an und die einzelnen Schäden sind keinesfalls aus einem Ereignis. Von der Rückstufung oder Sanierung deines Arbeitgebers brauch ich gar nicht anfangen, der hätte sicher Spaß an der Meldung von X Schäden.
Grüße
Also hier der Bewertungskatalog: http://www.vmf-fuhrparkmanagement.de/.../...erien_DFFzgBe_VMF_2013.pdf
In dem steht halt das Steinschläge ab einer gewissen Anzahl anteilig zu zahlen sind
Zitat:
@ebinow schrieb am 22. März 2016 um 20:23:23 Uhr:
In dem steht halt das Steinschläge ab einer gewissen Anzahl anteilig zu zahlen sind
Anteilig durch den Leasingnehmer, nicht durch den Nutzer.