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Firmenzufahrt regelmäßig zugeparkt - 'Verdienstausfall' - Was tun?

Themenstarteram 1. Juni 2014 um 10:04

Hallo,

seit einigen Monaten wird bei uns die Firmenzufahrt (Ein-/Ausfahrts-Tor) regelmäßig zugeparkt (trotz des obligatorischem großen "Einfahrt freihalten!"-Schild, wobei auch ohne dieses Schild ein rund 4m großes Tor + abgesenkter Bordstein für jeden halbwegs denkenden Menschen als Zufahrt klar zu erkennen sein sollte.)

Früher war sowas kein Problem, weil die meisten Nachbarn schon seit Ewigkeiten hier leben und es hat fast nie einer vor der Zufahrt gestanden (und falls es in seltenen Fällen doch mal passiert ist, wusste man, wo man klingeln musste, damit das Fahrzeug weggefahren wurde.)

Seit einigen Monaten nun (vermutlich durch angrenzende Neubauten und einige neu zugezogene "Nachbarn") ist die Zufahrt regelmäßig (!) blockiert. Und die blockierenden Fahrzeuge lassen sich leider auch nicht genau den jeweiligen "neuen Nachbarn" zuordnen, womit das "klingeln beim Fahrzeughalter" wegfällt.

Fakt ist aber, dass uns durch jedes Mal, wo die Zufahrt blockiert ist, Kosten entstehen. Sei es, dass wir mit dem LKW nicht rechtzeitig zum Kunden fahren können oder dass wir vor unserem eigenen Tor stehen und (zum Teil mehrere Stunden) nicht auf unser Firmengelände kommen.

So sind in den vergangenen Monaten - durch Wartezeit, Verspätungen bei Kunden, etc. - bereits Kosten im vierstelligen Bereich entstanden. Und es sieht momentan leider nicht so aus, als ob die "Falschparkerei" bald aufhören würde.

Frage: Was kurzfristig tun?

Angesprochene Polizei sagte uns, am besten an das Ordnungsamt wenden, da sie von sich aus nur tätig werden können, wenn sie den "Einfahrtblockierer" auf frischer Tat erwischen. D.h. wenn der "Blockierer" zwischenzeitlich (also vor Eintreffen der Polizei/Ordnungsamt) weggefahren ist, ist es schwer ihn noch zur Rechenschaft zu ziehen.

Vorschlag vom Ordnungsamt ist: Sperrflächen-Markierungen bei der Gemeinde beantragen. Dies kann allerdings Monate dauern (d.h. bis dahin haben die Falschparker noch mehr Kosten verursacht) und ist auch noch keine Garantie dafür, dass sich die Falschparker künftig an diese Sperrflächen halten.

Die Frage ist daher: Hat jemand eine Idee, wie man von den blockierenden Fahrzeughaltern auf zivilrechlichem Wege zumindest einen Teil seiner Kosten zurück bekommen kann? Immerhin haben uns die Falschparker durch die Blockierung der Einfahrt nicht nur an der Zufahrt auf unser Firmengelände gehindert, sondern uns somit auch an der Ausübung unseres Berufs gehindert.Und somit hohe Kosten verursacht.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von C-G-N

- 3. Auch das Abschleppen kostet mich doch ersteinmal in Vorkasse einen nicht unerheblichen Betrag, so dass auch dort genauso schnell eine vierstellige Summe zusammenkommen kann. Kosten, die ein kleinerer Betrieb - wie der unsere - natürlich schwerer Abfedern kann als vielleicht andere.

Verdienstausfall von mehreren hundert Euro geltend machen wollen, aber den Abschlepper für 250€ nicht bezahlen können...evtl. sollte mit der Buchhaltung mal ein klärendes Gespräch geführt werden oder man sollte vielleicht doch mal realistisch seine Kosten betrachten, die man hier so zum Besten gibt...

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Zitat:

Original geschrieben von C-G-N

Die Frage ist daher: Hat jemand eine Idee, wie man von den blockierenden Fahrzeughaltern auf zivilrechlichem Wege zumindest einen Teil seiner Kosten zurück bekommen kann?

Gar nicht.

Einzig abschleppen lassen und diese Kosten auf den Zivilweg zurückfordern vom Falschparker.

Die StVO regelt ausschließlich den Verkehr, dient aber nicht dem Schutz von den Vermögensinteressen Einzelner. Die Missachtung von Parkvorschriften der StVO bietet keine Rechtsgrundlage für Schadensersatzansprüche über die Umsetzkosten hinaus.

(BGH AZ.: VI ZR 385/02)

Themenstarteram 1. Juni 2014 um 10:23

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von C-G-N

Die Frage ist daher: Hat jemand eine Idee, wie man von den blockierenden Fahrzeughaltern auf zivilrechlichem Wege zumindest einen Teil seiner Kosten zurück bekommen kann?

Gar nicht.

Einzig abschleppen lassen und diese Kosten auf den Zivilweg zurückfordern vom Falschparker.

Danke für die Info! Das mit dem "Abschleppen" ist klar.

Allerdings hat der Falschparker ja - zusätzlich zum Abschleppen - durch sein Blockieren der Ein-/Ausfahrt weitere nicht unerhebliche Kosten verursacht, die ohne sein Blockieren gar nicht entstanden wären:

Verdiestausfall durch nicht rechtzeitiges oder gar zu spätes Eintreffen beim Kunden, Wartezeit des LKWs durch nicht ein- oder ausfahren-können, Verlängerung der Transportzeiten, etc.

(Es ist ja keine Privatausfahrt, wo der "Falschparker" maximal die Kosten für ein Taxi verursacht, falls die Ausfahrt-Besitzerin mit ihrem PKW nicht zum Einkaufen fahren kann, wobei dies natürlich auch schon schlimm genug ist. Aber wenn wir hier nicht von unserem Firmengelände mit LKWs/Transportern/Vans Ein-oder Ausfahren können, dann können wir faktisch unseren Beruf für mehere Stunden nicht ausüben und das kostet uns dann schon mal schnell einige hundert oder mehr Euro!

Themenstarteram 1. Juni 2014 um 10:29

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Die StVO regelt ausschließlich den Verkehr, dient aber nicht dem Schutz von den Vermögensinteressen Einzelner. Die Missachtung von Parkvorschriften der StVO bietet keine Rechtsgrundlage für Schadensersatzansprüche über die Umsetzkosten hinaus.

(BGH AZ.: VI ZR 385/02)

Die Frage ist ja, ob es sich hier ausschließlich un ein Vergehen im Rahmen der StVO handelt.

Schließlich sind wir teilweise über mehrere Stunden vom Zugang zu unserem Betrieb (Eigentum) abgeschnitten, können teilweise unseren Betrieb nicht (oder nur zu Fuß) verlassen (=Einschränkung unserer Bewegungsfreiheit) und können in Folge unseren Beruf nicht ausüben.

Hi,

als "Notwehr" könntet ihr einen eigenen Wagen oder kleinen Anhänger dort platzieren. Natürlich mit Handynummer damit er nicht abgeschleppt wird. Dann zahlt ihr höchstens mal ein Ticket fürs falschparken.

Gruß Tobias

am 1. Juni 2014 um 10:35

Ist doch eigentlich ganz einfach, wenn der LKW nicht raus fahren kann,

Ordnungsamt anrufen und abschleppen lassen.

Wenn bei mir einer vor dem Gartentor steht und ich mit meinem PKW rausfahren will genügt ein Anruf beim OA.

Spätestens nach 5 Min. sind die da und der Blockierer ist nach 10 Min. abgeschleppt.

Wie wäre es wenn man einfach mal einen Brief schreibt indem man den "neuen" Nachbarn erklärt was die Flaschparkerei bei euch auslöst? Sticknormales A4 Blatt, ist in ca. 10 min. geschrieben, ausdrucken und ein Azubi losschicken der die Blätter in die Briefkästen steckt.

Als letzten Hinweis würde ich Fett- und Farbig schreiben Fals das falsch Parken nicht aufhört fühlen wir uns gezwungen Polizei/Ordnungsamt und/oder sofort einen Abschlepper anzufordern.

Sowas in der Art könnte wohl bei manchen schon Helfen, wenn es dann immernoch Merkbefreite gibt einfach Abschleppen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von C-G-N

Die Frage ist ja, ob es sich hier ausschließlich un ein Vergehen im Rahmen der StVO handelt.

Parkverbote und deren Missachtung sind StVO-Angelegenheiten.

Weitere Möglichkeit wäre nur im Wettbewerbsrecht, wenn hier ein unliebsamer Mitbewerber vorsätzlich behindert wird, oder im Strafrecht im Rahmen einer rechtswirksam ergangenen Verurteilung wegen einer Nötigung (§240 StGB) oder auch Einbringen von Hindernissen (§315b StGB) - und viel Spaß mit dem "Echo", was dann wegen falscher Beschuldigung auf einen zukommen wird.

 

Zitat:

Schließlich sind wir teilweise über mehrere Stunden vom Zugang ...

Üblicherweise ist in eher populären Bereichen ein Abschleppunternehmen innerhalb von 20 Minuten vor Ort. Wenn man hier erst mehrere Stunden abwartet, um auch einen ordentlichen Schaden zusammen zu bekommen, wird man nicht einen Cent bekommen, Stichwort ist "Schadensminderungspflicht".

Zitat:

Original geschrieben von C-G-N

(=Einschränkung unserer Bewegungsfreiheit)

Oh ja klar, die Menschenrechte,

vermutlich durch die psychologische Wirkung wären hier auch Foltervorwürfe gerechtfertigt. :rolleyes:

am 1. Juni 2014 um 11:07

Die Firma eines Bekannten hatte ein vergleichbares Problem (innerstädtisch, Häuserfront straßenseitig mit Durchfahrt auf den Innen-/Betriebshof).

Die Zufahrt wurde ständig zugeparkt oder deren Breite zumindest so eingeschränkt, dass ein Befahren schon mit PKW nicht ganz ohne war, mit LKW aber unmöglich.

Die haben dann einen rüstigen Rentner aus der Nachbarschaft für ein kleines Zubrot engagiert (unterdessen übernimmt der auch so allg. Hausmeister- und Postdienst etc., jetzt).

Den haben sie mit einer Digicam ausgestattet und ins Auto vorn neben der Ausfahrt gesetzt, bzw. lange sitzen konnte der nie:

Wenn jemand parkte, ist er hingegangen, bevor der Falschparker weg war und hat ganz arglos aber auffällig Fotos gemacht von der Situation.

Auf Nachfrage dann gesagt, dass er zu der blockierten Firma gehöre und der Falschparker Post vom Firmenanwalt bekäme wg. Blockieren der Betriebszufahrt, Verdienstausfall, faktischer OWI etc. etc., da die Zufahrt ja deutlich als solche erkennbar sei und auf das Park- & Halteverbot per Schild ja zudem deutlich hingewiesen werde.

Natürlich alles totaler Blödsinn, schon wg. der Halterhaftung bei ruhendem Verkehr etc.:)

Aber wer ist schon Jurist?

Hat ein paar Wochen gedauert, dann hatten es alle kapiert, auch ohne Post vom Anwalt.

Man muss sich nur blöd und arglos stellen, je argloser, desto überzeugender, dass man es ernstmeint!;)

Themenstarteram 1. Juni 2014 um 11:08

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Oh ja klar, die Menschenrechte,

vermutlich durch die psychologische Wirkung wären hier auch Foltervorwürfe gerechtfertigt. :rolleyes:

Wenn man sich mal anschaut was für Fahrzeuge uns da teileweise blockieren, ist das mit der Folter gar nicht so weit hergeholt. ;)

Aber ernsthaft zu Deinen anderen Punkten:

- 1. Auch wenn Parkverbote Angelegeheiten der StVo sind, so gilt meines Wissens auch in der StVo ein erhöhtes Strafmaß bei "vorsätzlichem Handeln". (Und wenn der Fzg.-Halter mehrfach via Zettel an der Winschutzscheibe auf sein Falschparken hingewiesen wurde und dann doch wieder falsch parkt, kann man durchaus von einem Vorsatz ausgehen.)

- 2. In ländlichen Gegenden kann - anders als in Großstädten, wo Abschleppdienste auf Falschparker spezialisiert sind - der Abschleppdienst durchaus schon einmal länger brauchen.

- 3. Auch das Abschleppen kostet mich doch ersteinmal in Vorkasse einen nicht unerheblichen Betrag, so dass auch dort genauso schnell eine vierstellige Summe zusammenkommen kann. Kosten, die ein kleinerer Betrieb - wie der unsere - natürlich schwerer Abfedern kann als vielleicht andere.

Die werden es trotzdem nur durch Abschleppen lernen. Verstehe gar nicht weshalb man da als Firma stundenlang wartet.

Ggf. kann man mit dem Abschleppunternehmen vereinbaren dass die Forderungen gleich an sie abgetreten werden. Scheint ja eine Goldgrube zu sein.

am 1. Juni 2014 um 11:39

Ich verstehe das Stundenlange warten der Firma auch nicht. Ausfahrt blockiert, anrufen und abschleppen lassen. Hinterher Kosten einklagen.

Ihr habt nun mittlerweile durch ,,Dummheit oder Gedult``:D nen 4 Stelligen Betrag verloren. Stellt fuer das Geld einen Pfoertner ein. Das koennt ihr natuerlich auch befristet tun bis die Gemeinde den Antrag auf Sperrflaeche genehmigt hat. ;)

Selbstverständlich habt Ihr auch zivilrechtliche Ansprüche, auf drei Arten:

1. Beseitigung

2. Schadenersatz

3. Unterlassen

Dazu könnt Ihr einen Rahmenvertrag mit einem Anwalt vereinbaren, dann müsst Ihr Euch nicht selber drum kümmern. Für jeden einzelnen Fall braucht er nur ein Foto des FZ. Er macht dann seine Kosten und Euren Schadenersatz beim Halter geltend.

Gut erklärt ist es hier: www.parkplatzdieb.de

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