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Flexibel Mode 2 Ladekabel Entfall

BMW i4 I04
Themenstarteram 24. Oktober 2023 um 16:50

GA!

Eben rief mich mein BMW-Verkäufer an. Er fragte ob ich eine Wallbox hätte, "sehr geschickt" denn:

Im Sept. 2023 bestellte ich einen I4 35 im Leasing, lt. Bestellung mit Mode2-Kabel (Schuko-Steckdose).

Er meinte eben das BMW die Produktionsstandard verändert hätte, das Kabel würde nicht mehr dabei sein!

Option1: Weglassen das Kabel oder Option2: Für +10,-/mtl. das Kabel mitleasen.

Ich sagte wenn es aber doch bei der Bestellung vereinbart sei, muss BMW es doch mitliefern, es gehört zu vertraglich vereinbarten Umfang. Er meinte das er da auch so sehe, nur hat BMW in den AGB´s wohl eine Klausel eingebaut, wonach die 5% +/- den Umfang des Wagens verändern dürfen!

Habt ihr ähnliche Erfahrung oder wisst ihr wie das ist wenn die plötzlich den Umfang ändert und der Kunde soll +10,- mehr Lesaing zahlen? In der Bestellung raucht es unter Serienausstattung auf.

Danke für Rückmeldung! :)

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15 Antworten

Der Flexible Fast Charger ist mit November 2023 eine Sonderausstattung (390 Euro Bruttolistenpreis).

 

Mit Änderungen im Preis bei Leasing kennen sich hier andere ganz gut aus, @phchecker17 übernehmen sie ;)

am 24. Oktober 2023 um 19:41

Vergleiche mal - scheint mehrere Baureihen zu betreffen:

https://www.motor-talk.de/.../...0e-laden-230v-steckdose-t7537490.html

Falls es ein 36-Monats-Leasing ist, hättest du den Ladeziegel ja mit 36x10 Euro fast voll amortisiert und könntest ihn behalten statt zurückgeben.

Themenstarteram 24. Oktober 2023 um 19:45

24 Monate habe ich und möchte es gar nicht zahlen, da es im Leasingvertrag bzw. KV-Vertag enthalten ist. Kennt jemand diese Klausel in den AGB´s das BMW 5% verändern darf?

 

 

Zitat:

@motor_talking schrieb am 24. Oktober 2023 um 21:41:39 Uhr:

Vergleiche mal - scheint mehrere Baureihen zu betreffen:

https://www.motor-talk.de/.../...0e-laden-230v-steckdose-t7537490.html

Falls es ein 36-Monats-Leasing ist, hättest du den Ladeziegel ja mit 36x10 Euro fast voll amortisiert und könntest ihn behalten statt zurückgeben.

Themenstarteram 24. Oktober 2023 um 19:46

... dass Kabel muss dann zurück, wie der Wagen selbst ja auch ...

Zitat:

@motor_talking schrieb am 24. Oktober 2023 um 21:41:39 Uhr:

Vergleiche mal - scheint mehrere Baureihen zu betreffen:

https://www.motor-talk.de/.../...0e-laden-230v-steckdose-t7537490.html

Falls es ein 36-Monats-Leasing ist, hättest du den Ladeziegel ja mit 36x10 Euro fast voll amortisiert und könntest ihn behalten statt zurückgeben.

Zitat:

@JAGBMWAUDIFAHRER schrieb am 24. Oktober 2023 um 21:45:32 Uhr:

24 Monate habe ich und möchte es gar nicht zahlen, da es im Leasingvertrag bzw. KV-Vertag enthalten ist. Kennt jemand diese Klausel in den AGB´s das BMW 5% verändern darf?

Google kennt sie...klar.

"Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5 %, kann der Käufer durch Erklärung in Textform binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis."

Kommt halt drauf an, wie das bei dir ist mit der Dauer bis zur Lieferung.

BMW "darf" auch über 5% ändern, dann hast du eben ein Rücktrittsrecht.

Du solltest aber auch mal in DEINE AGB schauen, das Zitat stammt halt aus den üblichen Neuwagen-AGB bei BMW.

Naja BMW hat das in dem Fall "schlau" gemacht:

Sie haben einfach nur den Preis der Sonderausstattung für den FFC um 390€ erhöht, Sonderausstattung war er schon immer. D.h. wenn du den im Vertrag hast, erhöht sich einfach der Preis um die 390€, was hat je nach Leasingfaktor dann ca. 4€ pro Monat sind. 10€ im Monat sind das nicht, zumindest nicht, wenn sich nicht andere Konditionen noch mit ändern. Wenn du drauf verzichtest, dann ändert er halt deine Bestellung ab und streicht die Option raus.

Dir bleibt also nur, den FCC trotzdem mitzunehmen und entsprechend die 4€ pro Monat, also bei 36 Monaten insgesamt 144€ zu zahlen, oder dir alternativ das Teil selbst privat zuzulegen, wenn du es danach behalten wirst. Gegen die Preisanpassungsklausel wirst du absolut nichts tun können, denn die steht so in deinem Vertrag und gilt bis zum Tag der Auslieferung.

Um auf die Frage des Themenstarters zurückzukommen.

Im Kaufvertrag ist es klar geregelt und zwar differenziert zwischen Verbraucher und Gewerbe.

Im Fall, der Käufer ist Verbraucher, darf -wenn die Frist zwischen Vertragsabschluss und Lieferung 4 Monate nicht überschreitet- der Preis nicht angepasst werden. Zitat Kaufvertrag „Bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis“.

Wird die Frist überschritten, sind Anpassungen bis 5% zu akzeptieren. Bei Anpassungen über 5% kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten.

Gewerbetreibende etc. müssen die Preiserhöhung in jedem Fall schlucken.

Zitat:

@Kabellade schrieb am 25. Oktober 2023 um 08:25:31 Uhr:

Um auf die Frage des Themenstarters zurückzukommen.

Im Kaufvertrag ist es klar geregelt und zwar differenziert zwischen Verbraucher und Gewerbe.

Im Fall, der Käufer ist Verbraucher, darf -wenn die Frist zwischen Vertragsabschluss und Lieferung 4 Monate nicht überschreitet- der Preis nicht angepasst werden. Zitat Kaufvertrag „Bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis“.

Wird die Frist überschritten, sind Anpassungen bis 5% zu akzeptieren. Bei Anpassungen über 5% kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten.

Gewerbetreibende etc. müssen die Preiserhöhung in jedem Fall schlucken.

P.S: Beim Leasing müsst ihr in den Leasing AGB schauen. Dort kann auch durchaus eine Preisanpassung für Verbraucher geregelt sein. Der Vertragspartner des Leasingnehmers ist die Leasinggesellschaft. Ein Kaufvertrag wird in diesem Fall zwischen Leasinggeselschaft und Lieferant geschlossen. (Auch wenn viele Händler das in der Praxis falsch machen)

@Kabellade diesen Absatz gibt es so nicht mehr, der wurde soweit ich weiß seit Corona bzw. Krieg entfernt. Inzwischen steht drin, dass immer der Preis zum Tag der Auslieferung gilt und der Kunde, insofern er Privatkunde ist, ab 5% ein Stornorecht hat.

Liest denn niemand Verträge, bevor man sie unterschreibt? Gerade bei solchen Investitionen sollte man doch den Vertrag und die AGB lesen, damit man am Ende nicht überrascht ist. Oder bin ich der einzige, der das macht?

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 25. Oktober 2023 um 12:13:10 Uhr:

@Kabellade diesen Absatz gibt es so nicht mehr, der wurde soweit ich weiß seit Corona bzw. Krieg entfernt. Inzwischen steht drin, dass immer der Preis zum Tag der Auslieferung gilt und der Kunde, insofern er Privatkunde ist, ab 5% ein Stornorecht hat.

Liest denn niemand Verträge, bevor man sie unterschreibt? Gerade bei solchen Investitionen sollte man doch den Vertrag und die AGB lesen, damit man am Ende nicht überrascht ist. Oder bin ich der einzige, der das macht?

Also ich entnehme das aus meinem Kaufvertrag aus Sept. 2023 - siehe Anhang.

Eventuell interpretiere ich ja was falsch…

Kaufvertrag BMW
Kaufvertrag BMW

Das ist genau das, was ich schon oben gepostet habe. Sind halt die Neuwagen-AGB von BMW. Bei Leasing und bei Drittanbietern muss man natürlich nochmal separat schauen.

@Kabellade spannend, denn eigentlich gibt es diese Klausel laut diversen Berichten hier und auch im G20-Forum nicht mehr. Hast du vielleicht einen alten Vertrag bekommen? Du bist schon auch in DE oder? In AT sieht das ja auch wieder komplett anders aus.

Ich hab ja selbst keinen BMW-Vertrag, kann auch sein, dass ich hier falsch liege und BMW das wieder geändert hat, weil sich die Lieferzeiten normalisieren oder so.

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 25. Oktober 2023 um 13:26:15 Uhr:

@Kabellade spannend, denn eigentlich gibt es diese Klausel laut diversen Berichten hier und auch im G20-Forum nicht mehr. Hast du vielleicht einen alten Vertrag bekommen? Du bist schon auch in DE oder? In AT sieht das ja auch wieder komplett anders aus.

Ich hab ja selbst keinen BMW-Vertrag, kann auch sein, dass ich hier falsch liege und BMW das wieder geändert hat, weil sich die Lieferzeiten normalisieren oder so.

Ja in D und der Vertrag kommt ja nicht mehr vom Abreissblock…

War noch dazu eine NL

Gut zu wissen, dass es die Klausel wieder gibt :) ich hätte Geld drauf gewettet, dass man das nicht mehr reinnimmt, wenns eh schonmal draußen war.

Hilft leider dem TE wohl aber nichts, weil der diese Klausel nicht im Vertrag hat.

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