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Flutschaden verschwiegen - Privatverkauf

BMW 3er E36
Themenstarteram 27. Oktober 2024 um 19:43

Hallo,

Vor ca 4 Monaten habe ich ein Gebrauchtfahrzeug privat auf eBay Kleinanzeigen erworben,

Unfallfrei und ohne Mängel erworben, steht auch so im Kaufvertrag.

Nach 2 Wochen hat sich bei Umbauarbeiten rausgestellt das, das Fahrzeug bis oben im Schlamm / Flutwasser stand, hinter allen Bauteilen steht noch der Matsch von vorne bis hinten was man auf dem ersten Blick leider nicht sehen konnte weil der Innenraum teilweise neu gemacht wurde.

Unter der Verkleidung sind riesige Schlamm stücke, von oben bis unten vorne und hinten in jeder kleinen Vertiefung, Wirtschaftlich ein Totalschaden.

Der Verkäufer gibt an vom schaden nichts gewusst zu haben, somit bleibe ich auf dem schaden (4000€) sitzen

Ich bin ein bisschen am verzweifeln,hat jemand vielleicht eine gute Idee das Geld zurück zu bekommen, und ob ich vom Kaufvertrag zurück treten kann?

Dankeschön

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3 Antworten

Unfallfrei ist der wagen vielleicht aber mängelfrei keinesfalls. Ich würde ein Gespräch suchen und anschließend zum Anwalt damit.

Wirst aber irgendwie Nachweisen müssen das der Schlamm vor dem Kauf sich schon im Auto befand. Der Verkäufer (Händler oder Privat) wird das sicherlich abstreiten und behaupten daß es nach dem Kauf passiert ist. Das ganze wird sehr lange dauern und viel Geduld verlangen. Echt schade.

Geht’s hier noch weiter?

Folgender Vorschlag:

Man müsste klären, ob das Fahrzeug vom Vorbesitzer bereits als Flutschaden mit der Versicherung abgerechnet wurde - dann könnte man eindeutig nachweisen, das der Vorbesitzer den Schaden kannte.

Daher: Anwalt konsultieren - der sagt dir sofort, was geht und wie man an die Infos rankommt.

Da das hier nicht mit Gewähr zu tun hat sondern das in Richtung arglistige Täuschung geht würde ich auch, wenn das direkte Gespräch nicht fruchtet, einen Anwalt aufsuchen.

Das Problem hier ist das man den arglistigen Täuscher identifizieren muss.

Hier behauptet der VK das er davon nix wisse. Da er es doch wusste gilt zu beweisen. Wie? Das ist die Frage.

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