ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Folgen eines Zeugnisverweigerungsrecht

Folgen eines Zeugnisverweigerungsrecht

Themenstarteram 1. Juli 2020 um 14:20

Hallo zusammen,

ich wurde "geblitzt", weil ich zu schnell war. Dieses Vergehen ist mein zweites innerhalb eines Jahres mit einem Punkt in Flensburg und es droht, den Führerschein für einen Monat abzugeben.

Allerdings wurde das Foto von der Seite geschossen. Das Ordnungsamt sagte, dass es kein frontal Foto gebe.

Nun habe ich Einspruch erhoben, mit der Begründung, dass ich den Fahrer nicht eindeutig identifizieren kann und von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht.

Der Fall liegt nun beim Amtsgericht.

Dieser Termin wurde wegen der Corona-Krise zweimal verschoben.

Meine Fragen dazu:

Was könnte passieren, wenn ich meinen Einspruch kurz vor Gerichtstermin zurückziehe und ich einen aus meiner Familie als Fahrer angebe? Ist eine Gegenüberstellung zwischen mir und dem angegeben Familienmitglied möglich?

Müsste aufgrund der zweimaligen Verschiebung der Gerichtstermine, die Verjährung eintreten?

Zur Info:

Ich habe schon Mal einen ähnlichen Fall gehabt, wo das Foto recht pixelig war und ich von der Richterin frei gesprochen wurde, weil ich auch da von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hatte und die Richterin erklärte, dass man in der Tat den Fahrer nicht eindeutig erkennen könne.

 

 

Beste Antwort im Thema
am 1. Juli 2020 um 20:12

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:

 

...und brauche kein "Hans Wurst"...

Oha

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:

 

 

Ich kann dir mal was beibringen...wenn du im leben wirklich etwas erreichen willst, musst du die Gesetzte kennen und sie zu nutzen wissen. Sonst endest du am Boden, wie die meisten Anhnungslosen.

Früher wohl auch vom Opa Werthers Echte bekommen, weil du "was ganz besonderes" bist?

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:

 

Aber im Grunde hat man hier nichTS gescheites erfahren können, was jemand wie ich NICHT schon gewusst hat.

Z.B., dass man erst ab dem 100 Schild auch 100 fahren darf?

Zum Glück hab ich versprochen friedlicher zu werden, deswegen belasse ich es mal dabei.

70 weitere Antworten
Ähnliche Themen
70 Antworten

1.) Das wäre eine Straftat im Sinne StGB 164: https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Ja und eigentlich sicher sowie Hinzuziehung eines Gutachters.

 

2.) Nein, da bereits gegen den Fahrer und wahren Täter das Verfahren läuft. Das bringst du nicht mehr in die Verjährung.

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 16:20:02 Uhr:

Was könnte passieren, wenn ich meinen Einspruch kurz vor Gerichtstermin zurückziehe und ich einen aus meiner Familie als Fahrer angebe? Ist eine Gegenüberstellung zwischen mir und dem angegeben Familienmitglied möglich?

dann würde vermutlich der Gerichtstermin trotzdem stattfinden, weil sich der Richter überzeugen würde, dass Du nicht der auf dem Foto bist. Bist Du es dann doch, kommt zu Deinem Bußgeld noch ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung (§164 StGB) hinzu. Bist Du es nicht, wird das Verfahren gegen Dich eingestellt und gegen Deinen Verwandten ist es verjährt. Dann würde ich aber mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen.

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 16:20:02 Uhr:

Ich habe schon Mal einen ähnlichen Fall gehabt, wo das Foto recht pixelig war und ich von der Richterin frei gesprochen wurde, weil ich auch da von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hatte und die Richterin erklärte, dass man in der Tat den Fahrer nicht eindeutig erkennen könne.

was einmal geklappt hat, kann ein zweites Mal klappen. Wenn nicht, gibt es das gleiche Bußgeld und Du bist um 28,50 Gerichtskosten ärmer.

 

 

Themenstarteram 1. Juli 2020 um 14:46

Zitat:

@Kai R. schrieb am 1. Juli 2020 um 16:37:04 Uhr:

 

was einmal geklappt hat, kann ein zweites Mal klappen. Wenn nicht, gibt es das gleiche Bußgeld und Du bist um 28,50 Gerichtskosten ärmer.

 

Fallen die Gerichtskosten immer mit € 28,50 aus oder ist es eher abhängig vom Bußgeldbetrag?

Hinzukämen im schlimmsten Fall ja noch die Kosten für einen Gutachter, oder?

am 1. Juli 2020 um 15:08

Zitat:

@hydrou schrieb am 1. Juli 2020 um 16:28:31 Uhr:

 

2.) Nein, da bereits gegen den Fahrer und wahren Täter das Verfahren läuft. Das bringst du nicht mehr in die Verjährung.

Gegen dich würde ein Gericht, das zu dem Schluss kommt, du seist tatsächlich nicht selbst gefahren, das Verfahren einstellen - und gegen den verspätet benannten Fahrer nur dann eines eröffnen, wenn bereits innerhalb der Verjährungsfrist nicht nur gegen dich, sondern gegen Unbekannt ermittelt wurde.

Cave: Ggf. wegen versuchten Prozessbetrugs belangt zu werden, ist sicherlich ungemütlicher als einige Wochen lang zu Fuß zu gehen !

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 16:46:28 Uhr:

Fallen die Gerichtskosten immer mit € 28,50 aus oder ist es eher abhängig vom Bußgeldbetrag?

eigentlich sind es 47.- €, dafür fallen aber die Verwaltungskosten des Bußgeldbescheids weg

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 16:46:28 Uhr:

Hinzukämen im schlimmsten Fall ja noch die Kosten für einen Gutachter, oder?

plus ggf. Zeugengelder, die aber für aussagende Polizisten in der Regel nicht anfallen

Zitat:

@Sonntagschrauber schrieb am 1. Juli 2020 um 17:08:30 Uhr:

und gegen den verspätet benannten Fahrer nur dann eines eröffnen, wenn bereits innerhalb der Verjährungsfrist nicht nur gegen dich, sondern gegen Unbekannt ermittelt wurde.

den bekannten Fahrer ermittelt wurde

Hallo TE,

zunächst solltest Du Dir mal Gedanken über Deine Teilnahme am Straßenverkehr machen. Nur als Rat.

Folgen zum Zeugnisverweigerungsrecht: Solange Dir ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht kannst Du davon Gebrauch machen. Allerdings, da Du ja Betroffener bist, macht das keinen Sinn. Als Betroffener musst Du nichts sagen, was Dich selbst belastet. Du darfst sogar lügen.

Von Deinem Vorhaben, jemand anderen zu Belasten würde ich dringend abraten. Da kennen Staatsanwalt und Richter keine Freunde.

Vielleicht hat das Ganze ja auch etwas Gutes. Du gehst einfach mal einen Monat zu Fuß und hast viel Zeit darüber nach zu denken.

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 16:20:02 Uhr:

 

Allerdings wurde das Foto von der Seite geschossen. Das Ordnungsamt sagte, dass es kein frontal Foto gebe.

Von der Seite geschossen ? Soll das heissen, dass dein Kennzeichen nicht zu erkennen ist ? Und wenn dem so ist, wie kommen die auf dich ?

"Gegen dich würde ein Gericht, das zu dem Schluss kommt, du seist tatsächlich nicht selbst gefahren, das Verfahren einstellen..."

korrekt wäre jedoch ein Freispruch mit Übernahme der Kosten durch die Landeskasse.

Ob Verjährung oder nicht lässt sich ohne Angabe der einzelne Daten kaum beurteilen. Ist die Akte rechtzeitig von der Bußgeldstelle beim Amtsgericht eingegangen (hatte ich in über 40 Jahren nur einmal, dass die Frist nicht eingehalten wurde und der Verstoß verjährt war), sind die Fristen bei Gericht ziemlich lang.

Themenstarteram 1. Juli 2020 um 20:04

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 1. Juli 2020 um 19:24:35 Uhr:

Hallo TE,

zunächst solltest Du Dir mal Gedanken über Deine Teilnahme am Straßenverkehr machen. Nur als Rat.

Folgen zum Zeugnisverweigerungsrecht: Solange Dir ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht kannst Du davon Gebrauch machen. Allerdings, da Du ja Betroffener bist, macht das keinen Sinn. Als Betroffener musst Du nichts sagen, was Dich selbst belastet. Du darfst sogar lügen.

Von Deinem Vorhaben, jemand anderen zu Belasten würde ich dringend abraten. Da kennen Staatsanwalt und Richter keine Freunde.

Vielleicht hat das Ganze ja auch etwas Gutes. Du gehst einfach mal einen Monat zu Fuß und hast viel Zeit darüber nach zu denken.

Oh gott!

Solch ein Gespräch wollte ich eigentlich nicht anfangen, aber gut.

Ich wurde 50 Meter vor einer Erhöhung der max. Höchstgeschwindigkeit, von 70km/h auf 100km/h, geblitzt. An solchen stellen zu blitzen ist eine offensichtliche Abzocke des Staates bzw. Der Gemeinden. Mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da. Wie viele der Autofahrer beschleunigen logischerweise kurz vor einem Schild, das die erlaubte max Geschwindigkeit erhöht? Selbst mein damaliger Fahrlehrer sagte, dass man kurz vor einem Schild, das die erlaubte max. Geschwindigkeit erhöht, langsam beschleunigen kann.

Ich bin kein Teenager und weiß was ich tu. Ich hatte halt pech und bin nun etwas ratlos und wollte mich an euch wenden, um zu schauen, wie die Erfahrungswerte im allgemeinen hierzu sind.

Ich selbst wurde noch vor kurzem von einem Fremden beschuldigt, mit seinem Auto eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben, obwohl ich weder das kfz noch den Menschen auf dem Foto kannte. Auch in diesem Fall musste ich vor Gericht, bis die Richterin auch in diesem fall schnell erkannt hatte, dass es sich beim Mann auf dem foto nicht um mich handelt. Selbst der Polizist, der als Zeuge zu diesem Fall geladen wurde, wurde noch vor Beginn der Verhandlungen gebeten draußen zu warten.

Wo war denn bitte hier die Sorgfalt der Ämter bitte!!!

So! Wie gesagt, ich wollte solch ein Thema nicht Anfangen und brauche kein "Hans Wurst" der mich eines besseren belehren will.

Ich kann dir mal was beibringen...wenn du im leben wirklich etwas erreichen willst, musst du die Gesetzte kennen und sie zu nutzen wissen. Sonst endest du am Boden, wie die meisten Anhnungslosen. Deshalb bin ich eigentlich hier, um nicht ganz ahnungslos in die Verhandlung zu gehen. Aber im Grunde hat man hier nichTS gescheites erfahren können, was jemand wie ich NICHT schon gewusst hat.

am 1. Juli 2020 um 20:12

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:

 

...und brauche kein "Hans Wurst"...

Oha

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:

 

 

Ich kann dir mal was beibringen...wenn du im leben wirklich etwas erreichen willst, musst du die Gesetzte kennen und sie zu nutzen wissen. Sonst endest du am Boden, wie die meisten Anhnungslosen.

Früher wohl auch vom Opa Werthers Echte bekommen, weil du "was ganz besonderes" bist?

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:

 

Aber im Grunde hat man hier nichTS gescheites erfahren können, was jemand wie ich NICHT schon gewusst hat.

Z.B., dass man erst ab dem 100 Schild auch 100 fahren darf?

Zum Glück hab ich versprochen friedlicher zu werden, deswegen belasse ich es mal dabei.

Themenstarteram 1. Juli 2020 um 20:21

Aber im Grunde hat man hier nichTS gescheites erfahren können, was jemand wie ich NICHT schon gewusst hat.

Z.B., dass man erst ab dem 100 Schild auch 100 fahren darf?

Zum Glück hab ich versprochen friedlicher zu werden, deswegen belasse ich es mal dabei.

Und schon wieder jemand der nicht aufmerksam lesen kann.

am 1. Juli 2020 um 20:25

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:21:21 Uhr:

 

Und schon wieder jemand der nicht aufmerksam lesen kann.

50m vor einem 100 Schild gilt eben noch die vorherige Beschränkung. Da ist es auch egal, wie viele Leute in deinem Umfeld das anders sehen.

Ein Tempolimit wird aufgehoben durch Aufhebungszeichen oder ein anderes Tempolimit. So steht es geschrieben.

Sorry, aber so ist es nun einmal.

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:04:09 Uhr:

....

Ich bin kein Teenager und weiß was ich tu. Ich hatte halt pech und bin nun etwas ratlos und wollte mich an euch wenden, um zu schauen, wie die Erfahrungswerte im allgemeinen hierzu sind.

...

Der Lacher des Jahres :D. Danke dafür!!!

Gut für unser Land, dass die meisten Teenager die ich kenne sich mit so einer Aussage nicht blamieren würden.

 

Themenstarteram 1. Juli 2020 um 20:27

Nochmal für alle.

Ich bin nicht hier, um mir aufzuzeigen, was ich falsch gemacht. Darum geht rs nicht mehr.

Ich bin hier, um die Möglichkeiten in diesem Fall durch zu gehen.

Vielen Dank an alle, die etwas zu den Möglichkeiten und Vorgehensweisen etwas beitragen konnten.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Folgen eines Zeugnisverweigerungsrecht