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Folia Tec Unterboden Set NEON

Themenstarteram 10. Oktober 2002 um 16:49

Hi

Postet eure Meinung über das Set hier. Habe da gerade ein tolles Angebot bekommen (Komplet Set mit Trafo usw. usw.) und habe bisher nur schlechte Erfahrungen mit sowas (aus dem Ebay billig Teil).

Also wie gut kann man es befestigen (spricht Schraubengröße) wie gut ist die Qualität etc. pp. :)

 

Wenn einer son Set hat bitte mit Private Message melden oder noch besser per Mail an : hallosieda@gmx.de

Danke !

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27 Antworten

bäh nee! sowas machen sich doch nur prolls unters auto!

ausserdem mal viel spass mit der rennleitung!

Themenstarteram 11. Oktober 2002 um 12:29

Irgendwelche produktiven Meinungen ?

am 13. Oktober 2002 um 10:21

Das Unterbodenset von Folia Tec ist nicht schlecht-kostet allerdings 250€!Befestigung ist kein Problem wenn da nur nicht die Löcher im Unterboden wären...

greetz

Zitat:

Original geschrieben von Zapt

bäh nee! sowas machen sich doch nur prolls unters auto!

ausserdem mal viel spass mit der rennleitung!

also wenn ich das richtig verstanden habe, fahrt ihr dann wirklich immer mit dem risiko, dass es die grünen männchen bei ner kontrolle mal entdecken

ist es euch das wert?

gibt doch eh wieder nur punkte und kostet geld

ein ausschalter wird wohl da auch nicht ausreichen

Themenstarteram 13. Oktober 2002 um 19:37

Zitat:

also wenn ich das richtig verstanden habe, fahrt ihr dann wirklich immer mit dem risiko, dass es die grünen männchen bei ner kontrolle mal entdecken

Nein das ist Quatsch es ist NICHT verboten das System zu installieren es ist NUR verboten es einzuschalten (im Bereich der STVO) ! Also gibt es eigentlich 0 Risiko bei der Sache ...

 

@ balitattoo , hast du erfahrungen damit oder selbst eins ? würd mich wahnsinnig gern mit jemandem darüber bequatschenn bevor ich das kauf weil mein altes (billiges) aus dem ebay (no name teil) ist nicht soooo toll !

mal eine kleine frage um ganz sicher zu gehen weil ich mir sowas demnächst wohl auch anschaffen will.

es ist erlaubt sowas anzubauen wie edroxx schon sagte und ich werde absolut keine probleme mit tüv oder so kriegen solange ich es nicht auf der starße oder so anschalte richtig ??

frage nur nochmal weil ich da schon ziemlich viele verschiedene aussagen dazu gehört habe

ich kann mir nicht vorstellen, dass es erlaubt ist, das anzubringen, weil jedes teil muss vom tüv abgenommen werden, wenn edroxx aussage stimmen würde, dann könnte man auch ohne weiteres seitenschweller anbringen ohne zum tüv zu müssen! Also völliger quatsch

Themenstarteram 13. Oktober 2002 um 20:41

Tja so ist das aber leider beim TÜV du darfst sie dran haben solange sie nicht an sind bzw. NICHT BETRIEBSBEREIT ... also einfach irgendwo Kabel kappen und wende se an haben willst wieder verbinden easy sache ... das gleiche gilt für NOS Anlagen die du auch verbauen darfst SOLANGE sie nicht angeschlossen sind ... Kollege hat immer den Schlauch ab und den Schlüssel zum festmachen im Handschuhfach :D ... ausserdem verändern die Neons ja nicht , wie Seitenschweller, das Fahrverhalten bzw. ändern die Karosserie Abmessungen also --> nix TÜV ... bin übrigens schon beim RW TÜV damit gewesen (wegen meinen Alus) die haben zwar blöd geschaut und da auch 30 mins dran rumgeschaut / Kollegen befragt ... aber am Ende konnten se nix machen ... gut dafür (wohl aus Rache) muß ich noch was an meinen Alus ändern :) ...

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Nein das ist Quatsch es ist NICHT verboten das System zu installieren es ist NUR verboten es einzuschalten (im Bereich der STVO) ! Also gibt es eigentlich 0 Risiko bei der Sache ...

Seit dem 01.05.2003 führt die Montage einer UBB am KFZ zum Erlöschen der Betrieberlaubnis. Wenn bei einer Kontrolle eine montierte UBB entdeckt wird, besteht die Pflicht zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeuges.

Einzige Möglichkeit eine UBB als "Einstiegshilfe" eintragen zu lassen, besteht bei Montage an den Unterseiten der Türen, so daß die Leuchten bei geschlossenen Türen vollständig verdeckt sind.

übrigens Edroxx, falls die Polizei deinen Kumpel erwischt drohen ihm 3 Anzeigen:

1. wegen Erlischen der ABE

2. mitführen gefährlicher Ware ohne Erlaubnis

3. Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz

am 12. Januar 2004 um 5:16

Also meines Wissens ist das mit der NOS Anlage nicht so einfach durch unbrauchsam machen getan. Oder darf man mitlerweile mit einer Vollen Flasche und unbrauchbarem System rumgurken ?

Moin!

Muss jetzt als TÜVler (noch nur Praktikum) mal mein Senf dazugeben:

Es steht tatsächlich nicht explizit in der StVZO, dass man keine Unterbodenbeleuchtung anbauen darf, aber:

1. Alle am Fahrzeug vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen müssen immer betriebsbereit sein und einer Bauartgenehmigten Form entsprechen.

2. Es sind nur die in der StVZO explizit als zulässig angegebenen Beleuchtungseinrichtungen zulässig, alles andere ist ohne weitere Erwähnung in jedem Fall unzulässig...

3. Die Farben der Unterbodenbeleuchtung entsprechen nicht den Vorgaben der StVZO (nach vorne nur weisses, zu den Seiten nur gelbes und nach hinten nur rotes Licht) da die Unterbodenbeleuchtung sowohl von vorne, als auch von hinten, als auch von der Seite sichtbar ist müsste sie ja allein deswegen schon 3 Farben haben ->geht net -> unzulässig.

Wie von ein paar schlauen Vorrednern schon geschrieben:

1. Es erlischt die BE aufgrund des einbaus nicht Bauartgenehmigter Leuchten.

2. Wenn du beim Betreiben erwischt wirst begehst du zusätzlich noch ne Gefährdung im Strassenverkehr.

3. Des mit dem im Strassenverkehr ausser Betrieb setzen ist unzulässig, siehe oben Punkte 1 (und 2).

Was daraus folgt ist klar und einfach zu verstehen:

1. Die Dinger (Unterbodenbeleuchtung) ist in JEDEM FALL unzulässig!

2. Wenn du erwischt wirst: Fahren ohne Betriebserlaubnis -}> 100 Euro und 3 Punkte (bei Gefährdung ev. auch Führerschein auf Zeit weg), und: Wenn Fahrer und Halter verschiedene Personen sind gibts die Strafe (100 Euro und 3 Punkte) je einmal für jeden der beiden...

Dies hier ist nicht als persönlicher Angriff zu verstehen.

Der mit dem Golf tanzt...

Ach ja, zum NOS:

Es soll jetzt ein Mustergutachten für ein NOS-System im Auto geben (betriebsbereit), fragt mich jetzt aber net, obs wirklich so ist, ich halts für ein Gerücht...

Ausserdem gibbet da noch ein klitzekleines Problem:

1. Es ist ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz...

2. Da es sich bei NO2 um einen gefährlichen Stoff handelt brauchste rein Fahrerlaubnissmässig nen ADR-Schein...

:D :D :D

Zitat:

Original geschrieben von total.desaster

 

1. Es ist ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz...

2. Da es sich bei NO2 um einen gefährlichen Stoff handelt brauchste rein Fahrerlaubnissmässig nen ADR-Schein...

:D :D :D

Das NO2-Gemisch verstößt gegen das Betäubungsmittelgesetz ? (wow !) und ein Gefahrgutauflkeber (oder gleich die 50x50 Blechtafel ?) darf auch gleich auf´s Heck.

Naja, da kann der Feuerwehrmann* mit solcher Deklarierung im Ernstfall ja seinen ganzen "Ehrgeiz" (Vollschutz) aufbieten ;o)

 

*) Großen RESPEKT vor deren Schaffen !!!

Ihr drifftet alle vom Thema ab!!!

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