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Ford Escort Express TD, Möglichkeiten gelbe Plakette

Themenstarteram 10. August 2013 um 13:29

Hallo zusammen.

Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage, die in den letzten Jahren sicherlich schon mehrfach durchgekaut wurde.

Ist es möglich für einen 99ér Express 1,8 TD eine gelbe Plakette zu bekommen? Umrüstung des Motors auf Biodiesel, alternative Treibstoffe, Austausch des Motors (welcher könnte am ehesten passen)?

Ich hab das Problem das sich die Stadt Mönchengladbach bei den Ausnahmegenehmigungen ziemlich einnässt, ich aber sporadisch in die Umweltzonen rein muss (beruflich, nein kann ich nicht mit ÖV, weil die Ausrüstung zu schwer und umfangreich ist).

Ich bin für jeden Tip dankbar. Und nein, ein anderes Auto ist nicht drin, wär sonst schon längst passiert.

Beste Antwort im Thema

Ihr habt also so gute Augen, die falsche Plakette bei einem fahrendem Auto zu erkennen? Denn, der Anschein langt! Ein grüner Aufkleber an der vorgesehenen Stelle dürfte dafür langen! Zumal die Aufmachung ebenfalls ähnlich ist.

Wenn der TE sich wegen eurem Gelächter und Ermutigungen eine Plakette anbringt, zahl ihr die Zeche, wenn ich recht habe? (Wohl eher nicht! :rolleyes:)

MfG

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am 10. August 2013 um 13:47

Hallo,

hat das Fahrzeug laut Fahrzeugschein eine rote Plakette?

Also, um auf eine gelbe zu kommen, müsstest Du einen entsprechenden Katalysator verbauen.

Mit Motortausch etc. hat das nix zu tun.

Wenn die Abgasanlage entsprechend umgerüstet ist, muss das im Fahrzeugschein eingetragen werden.

Dann sollte das mit der Plakette kein Problem mehr sein.

Kannst Dir auch Infos beim TÜV holen. Die sollten das wissen.

Gruß

am 10. August 2013 um 15:27

da ist allerdings die umrüstung teuerer als die kiste noch wert ist.

und sobald du den umgerüstet hast dauert es garantiert nicht lange

und du brauchst die grüne plakette:D

Themenstarteram 10. August 2013 um 16:25

Also hier ein paar Daten laut Zulassungsbescheinigung Teil 1.

2.1 8566, 0030044

AVL, LKW geschl. Kasten, zu 14: 96/69/EG I

Zu 14.1: 0633 ( Emissionsschlüssel).

Das Fahrzeug ist als LKW zugelassen und hat, wenn ich nicht völlig deneben liege auch schon einen Kat verbaut.

am 10. August 2013 um 16:42

hier geht es aber nicht um den oxi-kat sondern um den bösen feinstaub.

und um hier von rot auf gelb zu kommen bedarf es einem rußfilter.

Ich bin selbst in MG unterwegs. Mein Firmenwagen bekommt eine gelbe Plakette und mitte nächsten Jahres soll die Umweltzone MG/Rheydt nur noch für Autos mit grüner Plakette möglich sein. Du solltest dich eventuell nach einem Benziner umschauen und diesen dann bei bedarf auf LPG umrüsten. Was ganz wichtig ist Wenn man einen gebrauchten kauft immer die Plakette austauschen, damit das eingetragene Kennzeichen passt, sonst könnten die auf die Idee kommen, dass man die von einem anderen Auto hat.

Möglich ist aber glaub ich auch ein Diesel der schon als Oltimer zugelassen werden kann ,denn meines Wissens benötigen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen keine U-Plakette. Diese sind meiner Meinung nach auch zuverlässiger als so manch neueres Dieselmodell.

Wie wird die Zone in MG denn überwacht? Notfalls das Risiko eingehen und rein in die Zone.

Ich befahre seit Jahren sporadisch (alle 2 Wochen) die Bremer Zone. Dort wird nur der ruhende Verkehr von den Politessen überwacht. Die Rennleitung interessiert sich nicht dafür, denen ist es wohl egal. Bisher bin ich immer schön ins Parkhaus gefahren oder habe auf nicht überwachten Parkplätzen geparkt. Klappte bisher bestens. Prinzipiell würde ich mir einen Filter einbauen, nur leider gibt es keinen.

Hi,

für eine Umrüstung benötigst du einen neuen Kat in kombination mit einem Rußfilter. Das ganze natürlich passend und mit Gutachten für dein Fahrzeug.

Sowas gibt es im allgemeinen nur für Modelle die noch in großer Stückzahl am Markt,für deinen Express sehe ich da eher schwarz.

Der einbau eines moderneren Diesels mit ausreichender Euronorm ist zu aufwändig. Machbar wäre vermutlich der umbau auf einen Benziner,die erhalten ja alle ab Euo 1 eine grüne Plakette.

Einen Escort Kombi als Teilespender würdest du sicher billigst finden können. Der Umbau ist aber schon aufwändig,weil eben praktisch alles an Technik umgebaut werden muß,in einer normalen Werkstatt kaum zu bezahlen.

Ich denke aber für das was eine Umrüstung oder ein Umbau kosten würde findest du auch einen geeigneten Gebrauchtwagen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

Ich befahre seit Jahren sporadisch (alle 2 Wochen) die Bremer Zone. Dort wird nur der ruhende Verkehr von den Politessen überwacht. Die Rennleitung interessiert sich nicht dafür, denen ist es wohl egal.

Wenn dein Wagen steht, hast du keinen Feinstaub imitiert und eben kein Vergehen begangen, welches mit Punkten bestraft werden kann!

Wenn ein Fahrzeug parkt, ist kein tatsächlicher Fahrer feststellbar. Sprich: Wer soll die Punkte bekommen. Das reine Parken in der Zone ist kein Beweis, dass das Fahrzeug in der Zone gefahren ist. (Verbracht auf Hänger!) Man muss also einen Bussgeldbescheid mit Punkt nicht akzeptieren. Man begeht ggf. nur ein Parkvergehen. Aber, ob hier die Halterhaftung gilt, ist nicht gesagt.

Zitat:

Halter haftet nicht in Umweltzone

Ausschließlich den fließenden Verkehr regelt das Verkehrszeichens 270.1 des § 41 II Nr. 6 StVO hat das Amtsgericht Frankfurt festgestellt. Daher sind auch die Kosten der Ermittlung des Verantwortlichen für das Parken des KfZ in der Umweltzone nicht dem Halter aufzuerlegen. Letztendlich bedeutet dies, dass die Städte bei ruhenden Verkehr, also dem Parken, bei einer fehlenden oder falschen "Umweltplakette" mangels Ermächtigungsgrundlage nicht ahnden können.

AG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15. 7. 2009 - 994 OWi 5/09

StVO §§ 12, 41 II Nr. 6 Zeichen 270.1; StVG § 25a

Zum Sachverhalt:

Der Kostenschuldner wurde mit Bescheid vom 27. 5. 2009 aufgefordert, die Kosten für die Fahrerermittelung (§ 25a I StVG) bezüglich einer begangenen Ordnungswidrigkeit, zu tragen. Dem Kostenschuldner wurde in dem inzwischen eingestellten Verfahren zur Last gelegt, sein Kfz ohne die dafür erforderliche „Umweltplakette” innerhalb einer gekennzeichneten Verkehrsverbotszone (sog. Umweltzone) geparkt zu haben.

Der dagegen gerichtete Antrag des Halters auf gerichtliche Entscheidung hatte Erfolg.

Aus den Gründen:

Vorliegend stellt sich … die Frage, ob § 41 II Nr. 6 (Z. 270.1) das Parken von nicht mit Feinstaubplaketten ausgestatteten Fahrzeugen in Umweltzonen verbietet und mithin einen Fall des § 25a StVG eröffnet.

Das Zeichen 270.1 verbietet den Verkehr mit Kraftfahrzeugen innerhalb der Verkehrsverbotszone im Falle der Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen auf der Grundlage des § 40 I des BImSchG (BGBl. 2006, I, Nr. 46, 16. 10. 2006). Kraftfahrzeuge die mit einer entsprechend erforderlichen Plakette ausgestattet sind, sind von dem Verkehrsverbot ausgenommen.

Das Zeichen 270.1 ordnet Verkehrsverbote an. Verkehrsverbote untersagen den Verkehr insgesamt oder teilweise (§ 41 II Nr. 6 S. 1 StVO). So enthält die Erläuterung zu Zeichen 270.1 StVO folgendes Verbot: „Sie verbieten den Verkehr mit Kraftfahrzeugen innerhalb einer so gekennzeichneten Verkehrsverbotszone …”. Teilnehmer am Straßenverkehr ist aber gem. § 1 StVO jeder, der sich verkehrserheblich verhält, also auch der Parkende. Daher könnten sowohl Verstöße des fließenden als auch Verstöße des ruhenden Verkehrs geahndet werden.

Allerdings geht von einem parkenden Fahrzeug keine unmittelbare Gefahr aus, da während des Parkvorgangs keine Partikelemissionen freigesetzt werden und damit das geschützte Rechtsgut – die Reinheit der Luft – nicht beeinträchtigt wird (Sandherr, DAR 2008, 209). Die Vorschrift des Verkehrszeichen 270.1 gem. § 41 II Nr. 6 StVO bedarf einer restriktiven Auslegung und betrifft nicht (auch) den ruhenden, sondern ausschließlich den fließenden Verkehr (Sandherr, DAR 2008, 409f.). Durch Nr. 153 BKat ist das Führen eines Fahrzeugs ohne Plakette bußgeldbewehrt, mithin nicht das Halten oder Parken. Das Verkehrsverbot in Umweltzonen (Z. 270.1) ist daher nicht dem ruhenden Verkehr zuzuordnen (Hentschel, StraßenverkehrsR, § 25a StVG, Rn. 5; Sandherr, DAR 2008, 409f.).

Die Voraussetzungen der Kostentragungspflicht des Halters gem. § 25a I StVG sind nicht gegeben. § 25a I StVG betrifft nur die Fälle von Ermittlungsverfahren, die wegen eines Halt- oder Parkverstoßes geführt werden. Die für die Ermittlung des Fahrers erhobene Kostentragungspflicht war unbegründet.

MfG

am 11. August 2013 um 16:53

Kratz die rote Plakette ab und fahr einfach rein. Alles was du da investierst übersteigt den Wagenwert massiv. Zumal ich glaube in erinnerung zu haben das es da gar keine umrüstmöglichkeit gibt. Oxikat ist klar, aber das war auch schon das höchste der gefühle afair.

 

am 11. August 2013 um 16:56

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Kratz die rote Plakette ab und fahr einfach rein. Alles was du da investierst übersteigt den Wagenwert massiv. Zumal ich glaube in erinnerung zu haben das es da gar keine umrüstmöglichkeit gibt. Oxikat ist klar, aber das war auch schon das höchste der gefühle afair.

korrekt.

und nimm am besten die plakette hier:

http://www.ebay.de/.../261213235449?...

Zitat:

Wenn dein Wagen steht, hast du keinen Feinstaub imitiert und eben kein Vergehen begangen, welches mit Punkten bestraft werden kann!

Wenn ein Fahrzeug parkt, ist kein tatsächlicher Fahrer feststellbar. Sprich: Wer soll die Punkte bekommen. Das reine Parken in der Zone ist kein Beweis, dass das Fahrzeug in der Zone gefahren ist. (Verbracht auf Hänger!) Man muss also einen Bussgeldbescheid mit Punkt nicht akzeptieren. Man begeht ggf. nur ein Parkvergehen. Aber, ob hier die Halterhaftung gilt, ist nicht gesagt.

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Nur weil das Amtsgericht Frankfurt so entschieden hat muss nicht zwangsläufig der Bremer Richter genauso entscheidet. Der Großteil der Verstöße geht in Bremen an ahnungslose Touristen, die in der Innenstadt einfach parken und dann zahlen dürfen.

Wenn man aber weiss, dass nur der ruhende Verkehr überwacht wird, kann man diesen Schwachsinn eh einfach umgehen. Aber selbst bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in der Innenstadt bin ich ohne Plakette nicht aufgefallen. Selbst der Rennleitung scheint es egal zu sein.

Es darf aber weder ein Punkt, noch ein Bussgeld verhängt werden. Ordnungsgeld (Verwarnung) ist deutlich geringer als das Bussgeld von 40€ + 25€ Bearbeitung + 1 Pkt.!

Was macht eigentlich der arme Lkw-Fahrer, der 7 Schrottautos hinten drauf hat? Sieben Punkte sind normal min. 6 Monate Fahrverbot! Die Fahrzeuge werden schließlich durch den Verkehrsraum bewegt, bzw. "parken" im Verkehrsraum!

MfG

Themenstarteram 12. August 2013 um 11:49

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Kratz die rote Plakette ab und fahr einfach rein. Alles was du da investierst übersteigt den Wagenwert massiv. Zumal ich glaube in erinnerung zu haben das es da gar keine umrüstmöglichkeit gibt. Oxikat ist klar, aber das war auch schon das höchste der gefühle afair.

korrekt.

und nimm am besten die plakette hier:

http://www.ebay.de/.../261213235449?...

Dankeschön, hab ich direkt bestellt und wird ehrenvoll an die dafür vorgesehene Stelle plaziert. :)

am 12. August 2013 um 16:01

Sehr gut :)

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