Ford Mondeo Rückgaberecht
Hallo zusammen,
Ich habe am Montag meinen neuen Ford Mondeo abgeholt. Als Extra-Ausstattung muß Buisnesspacket und Kompfort-packet dabei sein. Der Wagen hat 4 Kratzer außerdem Statt einem Fx-TravelPilot nur einem Ex-Gerät(billiger)
Jetzt sagt mir der Händler die Kratzer wird er versuchen die wegzubekommen mit dem Navi FX wird wohl nichts.
Mein Anwalt meinte ich habe eine 14tätige Rückgaberechtgarantie, aber ich möchte eure Meinung dazu. Übrigens der Wagen ist finanziert durch Flatrate.
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
einige dich mit dem händler...
...und schlag ihm vor er solle das Navi komplett gutschreiben, dann würdest du das Auto übernehmen und er hätte es - als nicht mehr aktuelles Modell - vom Hof. Wetten aber dass du feststellen wirst dass so eine Einigung meist einen Kompromiss zu Ungunsten des Kunden bedeutet damit der Händler seine Ruhe hat? Warum solltest du das tun?
Das EX ist das mit der Pfeilchengrafik, korrekt? Wenn du das Auto nicht nur ein paar Tage fahren wirst dann wirst du einfach mit einer deutlich schlechteren Funktionalität leben müssen - und dir in den Hintern beissen. Jeder der schonmal in einer unbekannten Stadt rumgeirrt ist weil es Umleitungen gab oder besser noch gleich 'Offroad' der weiss wie hilfreich und wichtig die Kartendarstellung ist: Man sieht wenigstens wo man ist und kann selbst eine Route wählen um früher oder später wieder auf dem richtigen Pfad zu landen. Beim EX kann man selbiges ausschalten und Passanten fragen, es versucht ohnehin ständig den Fahrer wieder auf die ursprüngliche (gesperrte oder nicht existente) Route zu lotsen...
Ferner wirst du das Auto irgendwann verkaufen wollen: Pfeilchengrafik ist heute schon veraltet, in Zukunft bekommst du keinen Cent mehr dafür (alleine schon weil andere Fahrzeuge gleichen Baujahrs die Kartendarstellung drinhaben). Was nützen dir dann ein paar Kröten, Fussmatten oder eine kostenlose Inspektion die der Händler jetzt womöglich anbietet? Unterm Strich ergibt das für dich ein Minus.
Alleine die Tatsache dass der Händler dir ein Auto mit Kratzern unterjubeln wollte zeigt wie sehr er dich als Kunde schätzt, ich würde da hart bleiben.
Letztlich ist es aber natürlich wie immer im Leben: Entscheiden musst du selbst .
Gruss
Toenne
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16 Antworten
Das EX gibts nicht mehr... zumindest nicht mehr in Neuwagen
und das dein Händler das Recht hat die Kratzer zu entfernen ist doch wohl selbstverständlich!!!
Du hätttest im übrigen natürlich ein 14 tägiges Rückgaberecht nach abschluss des kaufvertrages gemacht... nämlich einen Rücktritt vom Kaufvertrag... das Auto klannst du höchstens wegen grober Mängel wandeln... nachdem du deinem Händler mindestens 3 Versuche erlaubt hast den Mangel zu beheben (3 mal pro Mangel!)
Per google auf die Schnelle gefunden: http://www.frag-einen-anwalt.de/...nmobil---R%C3%BCckgabe__f32359.html
Zitat:
Unabhängig von dieser Sachmängelhaftung kann der Händler zunächst versuchen, den Mangel am Fahrzeug beheben. In der Regel muss dies der Käufer jedoch nicht mehr als zweimal hinnehmen. Wenn dem Verkäufer die Fehlerbehebung dann nicht gelingt, hat der Käufer zwei Möglichkeiten: Er kann den Kaufpreis mindern oder das Fahrzeug zurückgeben.
-> http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
Das mindeste was man verlangen darf ist wohl dass der Lieferumfang dem Kaufvertrag entspricht, wenn der Händler hier nicht nachbessert (oder dies nicht kann) dann ist das mbMn durchaus ein Wandlungsgrund (und so sieht es wohl auch sein Anwalt). Wäre ja noch schöner wenn der Händler oder der Hersteller das Auto konfiguriert und nicht der Käufer...
Übrigens auch interessant: http://www.frag-einen-anwalt.de/...lgreicher-Nachbesserung__f8958.html
Zitat:
zu 2.:
Die Zahl der für den Käufer zumutbaren Reparaturversuche kann sich auch auf Mängel verschiedener Art beziehen.
Wenn durch einen Nachbesserungsversuch ein neuer Mangel erzeugt wird, ist dies ebenso ein fehlgeschlagener Versuch.
Gruss
Toenne
Zum anderen NAVI
In der Preisliste steht "Änderungen und Irrtümer vorbehalten"
Das die Produktion zwischendurch geändert wird ist nunmal Fakt und bei jedem Hersteller normal.
Allerdings sollte man auch nur das bezahlen was man drin hat.
Das der Kunde nicht informiert wurde ist natürlich nicht toll.
Wenn man ein höherwertiges Gerät drin hätte als bestellt würde sich sicher niemand beschweren
was war das denn bitte für ein anwalt?
das 14tägige rückgaberecht gibt es nur im fernabsatzgesetz und nicht in einem normalen kaufvertrag.
für den finanzierungsvertrag gibt es das auch, hier gilt es aber ab dem tag der unterschrift und nicht erst bei fahrzeugübergabe.....
einige dich mit dem händler und wenn du nicht klar kommst nimm dir nen anderen anwalt
Zitat:
"Änderungen und Irrtümer vorbehalten"
Das heisst ja nun längst nicht dass der Hersteller irgend etwas anderes relevantes(!) ohne Rücksprache liefern kann - und die Ausführung eines Navis welches nicht gerade billig ist darf man wohl durchaus relevant nennen. Es wohl eher so dass man nicht darauf beharren kann genau dieses Feature noch zu bekommen obwohl es nicht mehr angeboten wird, ggf. muss man halt ganz drauf verzichten. Sonst bestellt man irgendwann den 140PS Diesel und bekommt statt dessen 'nen 150PS Benziner .
Nur ist es hier ja ohnehin irgendwie anders herum: Er hat das FX bestellt und das EX - welches es eigentlich nicht mehr gibt? - bekommen. Das FX ist noch in der Preisliste...
Wie lange gibt es das EX eigentlich schon nicht mehr? Liesse gewisse Rückschlüsse darauf zu wie lange das Auto schon stand.
Gruss
Toenne
Zitat:
einige dich mit dem händler...
...und schlag ihm vor er solle das Navi komplett gutschreiben, dann würdest du das Auto übernehmen und er hätte es - als nicht mehr aktuelles Modell - vom Hof. Wetten aber dass du feststellen wirst dass so eine Einigung meist einen Kompromiss zu Ungunsten des Kunden bedeutet damit der Händler seine Ruhe hat? Warum solltest du das tun?
Das EX ist das mit der Pfeilchengrafik, korrekt? Wenn du das Auto nicht nur ein paar Tage fahren wirst dann wirst du einfach mit einer deutlich schlechteren Funktionalität leben müssen - und dir in den Hintern beissen. Jeder der schonmal in einer unbekannten Stadt rumgeirrt ist weil es Umleitungen gab oder besser noch gleich 'Offroad' der weiss wie hilfreich und wichtig die Kartendarstellung ist: Man sieht wenigstens wo man ist und kann selbst eine Route wählen um früher oder später wieder auf dem richtigen Pfad zu landen. Beim EX kann man selbiges ausschalten und Passanten fragen, es versucht ohnehin ständig den Fahrer wieder auf die ursprüngliche (gesperrte oder nicht existente) Route zu lotsen...
Ferner wirst du das Auto irgendwann verkaufen wollen: Pfeilchengrafik ist heute schon veraltet, in Zukunft bekommst du keinen Cent mehr dafür (alleine schon weil andere Fahrzeuge gleichen Baujahrs die Kartendarstellung drinhaben). Was nützen dir dann ein paar Kröten, Fussmatten oder eine kostenlose Inspektion die der Händler jetzt womöglich anbietet? Unterm Strich ergibt das für dich ein Minus.
Alleine die Tatsache dass der Händler dir ein Auto mit Kratzern unterjubeln wollte zeigt wie sehr er dich als Kunde schätzt, ich würde da hart bleiben.
Letztlich ist es aber natürlich wie immer im Leben: Entscheiden musst du selbst .
Gruss
Toenne
Zitat:
Original geschrieben von toenne
Nur ist es hier ja ohnehin irgendwie anders herum: Er hat das FX bestellt und das EX - welches es eigentlich nicht mehr gibt? - bekommen. Das FX ist noch in der Preisliste...
Wie lange gibt es das EX eigentlich schon nicht mehr? Liesse gewisse Rückschlüsse darauf zu wie lange das Auto schon stand.
Gruss
Toenne
wir haben ungefähr im Juni vergangenen Jahres einen Galaxy und einen Mondeo mit "kleinem Navi"bestellt... der Gal hat Ende September mit EX, der Mondeo Ende Januar mit FX das Werk verlassen. Die Liferverzögerung hatte nicht zuletzt mit dem Navi zu tun. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass der Mondi inn diesem Jahr produziert wurde.
ist es hier möglicherweise zu einer Buchstabenverwechslung gekommen? irgendwo gibts hier n Bild von der Kartenansicht des FX im Mondeo...
edit:
hier...
also grundsätzlich schon mal ne sehr schwache Leistung vom Händler das er dir ein Auto mit Kratzern und falschem Navi übergeben wollte.
bezüglich der Kratzer denke ich wie die anderen, da sollte der Händler die Möglichkeit haben das zu reparieren.
aber das mit dem Navi ist schon ein starkes Stück - also für den Fall das ein FX nicht vorhanden oder nicht lieferbar muss zumindest ein gleich gutes oder besseres Gerät verwendet werden, bzw wie in dem Fall wenn ich dem Kunden schon ein altes Gerät unterjuble das Gerät gar nicht verrechnet werden.
Ich würde da auch hart bleiben entweder ein FX oder NX ohne Aufpreis nachträglich ausgetauscht oder Geld für Navi zurück
ich kann auch nicht unseren Kunden wenn irgendein Teil nicht mehr lieferbar oder vorhanden ist einfach das schlechtere Teil einbauen sondern zumindest ein gleichwertiges und wenn das nicht beschafbar dann eben auch ein besseres.
Wenn ich das nicht will muss ich mich mit dem Kunden in Verbindung setzen und gegebenenfalls den kompletten Auftrag rückgängig machen aber nicht einfach so ein altes Teil unterjubeln
Lg
Auch ich hatte bei der Auslieferung meine´s MK IV einen Kratzer hinten am Radkasten......Verkäufer hat sich zig mal entschuldigt das Ihm das nicht aufgefallen ist.Zwei Tage später wurde der Fehler bzw. Schaden behoben (kein Unterschied zu sehen).
Und bei der Auslieferung vom MK III (2005) war das falsche Radio vom Werk eingebaut,
mein Verkäufer hat einfach das richtige aus einem Vorführwagen ausgebaut und bei mir eingebaut.....perfekte Lösung für mich ohne Wartezeiten auf das richtige Gerät .
Vielleicht hat Dein FFH das richtige Navi in einem Vorführwagen ......wär ein Versuch wert.
MondeoWaldi
Hallo, also erstmal kann man wegen solchen Kleinigkeiten keine Wandlung verlangen, da hätte schon der falsche Motor oder die komplett falsche Ausstattung geliefert werden müssen. Aber sie sind in der Pflicht die Mängel zu beheben und das ohne zu zucken. MfG Andre
Also Kleinigkeit wuerde ich Kartzer + falsches Navi eingebaut nicht bezeichnen wollen.
Wenn ich lyounes richtig verstanden habe, hat er das Flatrateangebot genutzt. Das bedeutet, dass er seinen Wagen erst ab Maerz oder so bestellt haben kann. Sprich das Navi war zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht mehr Bestandteil der Preisliste.
Das jetzt ein vollkommen falsches Navi eingebaut ist, ist eigentlich schon ein Grund zum Ruecktritt vom Kaufvertrag, schliesslich fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Ok, man muss dem Haendler erstmal Zeit geben diesen + die anderen Maengel zu beseitigen, ist dies nicht moeglich ist ein Ruecktritt/Wandlung moeglich.
Ist ja das gleiche als wenn ich nen DVD-Brenner kaufe aber nur einen Player bekomme. Da wuerde wohl jeder sofort in dem Laden auf der Matte stehen und auf sein Recht pochen. Aber bei nem ca. 30.000 € Auto ist das schon fast normal.
Zitat:
Original geschrieben von tk_kira
Also Kleinigkeit wuerde ich Kartzer + falsches Navi eingebaut nicht bezeichnen wollen.
Wenn ich lyounes richtig verstanden habe, hat er das Flatrateangebot genutzt. Das bedeutet, dass er seinen Wagen erst ab Maerz oder so bestellt haben kann. Sprich das Navi war zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht mehr Bestandteil der Preisliste.
Das jetzt ein vollkommen falsches Navi eingebaut ist, ist eigentlich schon ein Grund zum Ruecktritt vom Kaufvertrag, schliesslich fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Ok, man muss dem Haendler erstmal Zeit geben diesen + die anderen Maengel zu beseitigen, ist dies nicht moeglich ist ein Ruecktritt/Wandlung moeglich.
Ist ja das gleiche als wenn ich nen DVD-Brenner kaufe aber nur einen Player bekomme. Da wuerde wohl jeder sofort in dem Laden auf der Matte stehen und auf sein Recht pochen. Aber bei nem ca. 30.000 € Auto ist das schon fast normal.
Hi alter Dresdner, das ist schon klar aber es gibt 2 Möglichkeiten entweder er baut alles so ein das es stimmt, oder er bekommt eine Entschädigung, Gutschrift oder was weiß ich, was auch gut wäre Tankgutscheine für die nächsten 2 Jahre . Andre
Die Wahl hat aber der Kunde, nicht der Händler! Die entsprechenden Gesetzestext wurde hier ja schon mehrfach verlinkt.
Eine Ausnahme bei der Wandlung gäbe es nur wenn diese für den Händler eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die sehe ich allerdings nicht da das Auto ja weiterhin von ihm verkauft werden kann.
Was die Nachrüstung des FX angeht: Ist die überhaupt so ohne weiteres möglich? Ich hatte ähnliches Trallera beim EX meines gebrauchten MK3, selbiges sollte eigentlich mit der FSE Typ 'C' ausgerüstet sein was es nicht war. Aussage Ford: Der Tausch ist nur in der Theorie möglich, in der Realität sind recht umfassende Eingriffe z.B. in den CAN-Bus notwendig was man nur wenigen Werkstätten tatsächlich zutraue so dass es dafür keine Freigabe von Ford gäbe.
Der Fluch der modernen allumfassenden Elektronik...
Gruss
Toenne
auch mein vorschlag, sich mit dem händler zu einigen bevor mit der wandlungskeule geschlagen wird.
bsp.: ich hatte damals die falsche farbe für mein fzg. geliefert bekommen. mit dem händler übereingekommen, dass er mir 1500,- € (bei einem 26tsd € fzg) gibt sowie eine freisprecheinrichtung (damals noch was "wertvolles") und mein wunschradio einbaut. hat er ohne zu zucken gemacht, da er den wagen nicht auf dem hof stehen haben wollte. zugegebenermassen war das damals ein nicht soo gängiges modell (octavia rs fließheck), deshalb die zugeständnisse.
kommt also drauf an, was die dein navi an "minderwert" wert ist oder ob du unbedingt das fx haben willst.
bei ersterem soll er dir einfach den preis eines highend mobilen navi "sponsern" bei zweiterem soll er das richtige navi einbauen und fertig.
und immer dran denken: zuerst mit freundlichkeit probieren, ärgerlich und cholerisch kann man immer noch werden.