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Ford Puma 125PS Hybrid falscher co2 Ausstoß im Fahrzeugschein
Hallo.
Hab heute für den PUMA 125PS Hybrid den Steuerbescheid bekommen, 100€.
Hatte mich auf die 96g/km verlassen und nun stehen da auf dem Bescheid 135g /km. Alle die einen Puma Hybrid mit 125PS fahren, schaut mal bitte im Fahrzeugschein unter V7 ob ihr dort auch 135g/km stehen habt. Danke.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Heckenbraunelle
Diese 96g/km sind die Werte die nach NEFZ ermittelt wurden und von den Herstellern weiter in den Prospekten angegeben werden müssen.
Seit dem 01.09.2018 werden aber die neuen nach WLTP ermittelten Werte zur Festlegung der Steuer herangezogen. Diese fallen auf Grund neuer Messgrundlagen deutlich höher aus, als die Werte nach NEFZ. Weiter fällt auch die jeweilige Fahrzeugausstattung ins Gewicht. Je mehr Ausstattung,und breitere (größere) Reifen fallen dabei auch mit ins Gewicht, desto höher der CO2 Ausstoß.
Die WLTP-Werte werden aber dennoch, sowohl in der Preisliste, als auch im Konfigurator angegeben.
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21 Antworten
Da fahr ich ja mit 125 PS ohne Hybrid noch günstiger.
Das war nicht meine Frage. Trotzdem danke.
In meinem Schein steht 131 g.
Der Wert wird für jede einzelne Ausstattungsversion ermittelt.
Wenn die Abgasnorm 6d ist, deren Ermittlung für das Jahr 2021 bereits im Mai begannen, dann ist der Wert etwas höher einzustufen. Ford mußte die Norm 6d-temp auf 6d testen. Und deshalb...
Heckenbraunelle
Diese 96g/km sind die Werte die nach NEFZ ermittelt wurden und von den Herstellern weiter in den Prospekten angegeben werden müssen.
Seit dem 01.09.2018 werden aber die neuen nach WLTP ermittelten Werte zur Festlegung der Steuer herangezogen. Diese fallen auf Grund neuer Messgrundlagen deutlich höher aus, als die Werte nach NEFZ. Weiter fällt auch die jeweilige Fahrzeugausstattung ins Gewicht. Je mehr Ausstattung,und breitere (größere) Reifen fallen dabei auch mit ins Gewicht, desto höher der CO2 Ausstoß.
Die WLTP-Werte werden aber dennoch, sowohl in der Preisliste, als auch im Konfigurator angegeben.
Es ist jedoch verwunderlich, dass auch zwei Jahre nach der Umstellung immer noch so viele Neuwagenkunden darüber stolpern.
Eher verwunderlich ist, dass zwei Jahre nach der Umstellung immer noch die veralteten und noch mehr getricksten NEFZ Werte angegeben werden "müssen" - und das nämlich auf Betreiben der Autohersteller "wegen Vergleichbarkeit" (mit älteren Fahrzeugen)
Im Klartext: Die Kunden sollen noch möglichst lange im Dunkeln tappen bezüglich des realistischeren Verbrauchs und CO2-Ausstoß.
Das Problem ist eigentlich, dass diese NEFZ-Werte solange durch die Hersteller verbindlich komuniziert werden müssen bis die Änderungen, welche WLTP betreffen, in der Pkw-EnVKV novilliert worden sind. Ganz einfach. Laut BMWi soll diese Novilierung im 4. Quartal 2020 stattfinden. Erst danach müssen die WLTP-Werte, als einzige Werte, in den Verkaufsprospekten stehen.
Dass die Hersteller das natürlich ausnutzen (legal) und immer noch mit den niedrigeren NEFZ-Werten werben ist, zumindest aus meiner Sicht, logisch. Ob dieses Verhalten dem Verbraucher gegenüber fair ist, steht auf einem anderen Blatt.
Aber wie oben schon geschrieben, es werden auch die WLTP-Werte, wenn auch zum Teil nur im Kleingedruckten, komuniziert.
Wenn man ehrlich ist, wird doch bei den WLTP Werten auch getrickst.
Mit Euro 6d kommen ja wohl endlich die realistischen Werte in die Prospekte.
Fahrzeuge mit Euro 6d (AJ) erhalten bereits seit 09/2019 keine Erstzulassung mehr. Was soll sich denn künftig an der WLTP Messung ändern, dass jetzt nicht bei der WLTP Messung berücksichtigt wird?
Der einzige richtige Weg bei der Angabe der CO2 Verbrauchswerte wäre gewesen, dass man zusammen mit der Besteuerung auch alle Angaben in den Preislisten verpflichtend mit dem Stichtag 01.09.2018 umgestellt hätte. Dies ist nicht passiert und unsere Regierung hat es innerhalb der letzten beiden Jahre auch nichts geschafft, diese Vorgaben umzusetzen.
Wahrscheinlich meinst du die Typzulassung für neu konstruierte Fahrzeuge.
Auf Antrag gibt's auch die Zulassung für Bestandsfahrzeuge im Jahr 2021, wenn der Autohersteller nicht genug Tageszulassungen in den Markt bekommt.
Im Zuge von Corona werden wohl einige Hersteller die Ausnahmegenehmigung beantragen.
Bei der ab 2021 geltenden WLTP Messung ist immer die Realverbrauchsfahrt auf der Straße vorgeschrieben. Ausserdem kann die EU wohl irgendwelche Verbrauchsdaten auf ihre Logik hin überprüfen. Heißt, dass die echten Verbrauchswerte irgendwo im Fahrzeug gespeichert werden.
Wer das kontrolliert ist aber noch unklar.
Zitat:
@Einsford schrieb am 13. August 2020 um 15:24:37 Uhr:
Wahrscheinlich meinst du die Typzulassung für neu konstruierte Fahrzeuge.
Ich spreche von der Erstzulassung.
Im Anhang eine Übersicht mit den entsprechenden Zeiten (ausgegraut sind reine Nutzfahrzeuge, da für diese andere Fristen gelten). Die komplette Übersicht gibt es hier: https://www.kba.de/.../sv1_021_bekanntmachung_pdf.pdf?...
Zitat:
@Einsford schrieb am 13. August 2020 um 15:24:37 Uhr:
Bei der ab 2021 geltenden WLTP Messung ist immer die Realverbrauchsfahrt auf der Straße vorgeschrieben.
Und das ist bei den bisherigen Messungen nach WLTP nicht der Fall?
Richtig. Auf Seite 8 der KBA Erläuterung zu diesem Verfahren kann nachgelesen werden welche Vorgaben gefordert sind.