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Frage: A3 8P gekauft & Scheibe kaputt. Was tun?

Audi
Themenstarteram 24. Februar 2014 um 17:44

Hallo Community,

meine Freundin hat sich einen A3 8P (2006, 80.000 km) über einen Händler gekauft.

Irgendwie wurde ein Steinschlag in der Scheibe (am Rand - siehe Bild 1) bei der Besichtigung nicht gesehen. Glücklicherweise wurden jedoch Bilder bei der Besichtigung gemacht, auf welcher der Steinschlag zu sehen ist und wir somit beweisen können, dass der Schaden nicht erst später eingetreten ist.

Über der Bruchstelle bzw. Aufsplitterung des Glases ist ein durchsichtiger, ovaler Aufkleber geklebt (siehe Bild 2), welcher wohl dafür da ist, dass die Stelle nicht weiter kaputt geht.

Nun zu meinen Fragen:

1. Ist dies eine ordnungsgemäße Reparatur? Ich habe gelesen, dass eine Reparatur im Randbereich (innerhalb von 10 cm) nicht zulässig ist und die Scheibe getauscht werden muss.

2. Vor dem Kauf wurde ein DEKRA-Siegel für das Auto gemacht, in welchem der Zustand des Autos dokumentiert wurde. Hätte dieser Steinschlag aufgeführt werden müssen (es stand nur was von "leichte Kratzer und leichte Gebrauchsspuren der Scheiben" drin)?

3. Ist dieser Schaden ein Gewährleistungsfall oder wird er zu einem, wenn die Scheibe innerhalb der 6-Monatsfrist dadurch reißt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß,

Sterling_Berlin

Beste Antwort im Thema
am 24. Februar 2014 um 19:26

Geh zum Händler und Reklamiere es... Wenn er sich weigert - Du hast doch sicher Teilkasko wie die meisten mit 150Euro selbstbeteiligung oder? Beweise ihm das mit dem Bild er soll über deine Versicherung eine Scheibe einbauen und die Selbstbeteiligung selber Zahlen...

Aber das wirst Du nur erfahren wenn Du Ihm das sachlich klar machst...

und wenn er es nicht Zahlt - tut mir leid aber grade im schwarzen Bereich soetwas nicht zu sehen... Habt Ihr euch das Auto nicht richtig angesehen? Dann ist die Selbstbeteiligung das Lehrgeld fürs nächste Auto...

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24 Antworten
am 24. Februar 2014 um 19:26

Geh zum Händler und Reklamiere es... Wenn er sich weigert - Du hast doch sicher Teilkasko wie die meisten mit 150Euro selbstbeteiligung oder? Beweise ihm das mit dem Bild er soll über deine Versicherung eine Scheibe einbauen und die Selbstbeteiligung selber Zahlen...

Aber das wirst Du nur erfahren wenn Du Ihm das sachlich klar machst...

und wenn er es nicht Zahlt - tut mir leid aber grade im schwarzen Bereich soetwas nicht zu sehen... Habt Ihr euch das Auto nicht richtig angesehen? Dann ist die Selbstbeteiligung das Lehrgeld fürs nächste Auto...

Höflich anfragen,

da der Schaden nachweislich schon bei der Übergabe vorhanden war denke ich dass er das wohl eher auf eigene Kosten tauscht...wo kämen wir denn da hin ;)

Hallo,

fachgerecht ist das nicht ,aber soweit o.k Da sich der Steinschlag nicht im Sichtfeld befindet.

Wurde ja abgeklebt....

Ggf kann man das kostenlos bei Carglas entfernen lassen .

Das zahlt die Kasko...mal anfragen.

Zur Garantie mein ich gehört das nicht ..

Vorm Kauf nicht gesehen?

 

mfg

am 26. Februar 2014 um 9:01

Der Wagen hätte mit der Scheibe keinen TÜV bekommen dürfen!

Innerhalb von 10 cm vom Rand ist kein Steinschlag zulässig!

Die Scheibe muss auf Kosten des Händlers getauscht werden!

Durch Verwindung des Wagens wird die Scheibe früher oder später reißen!

Zitat:

Original geschrieben von BluField62

Der Wagen hätte mit der Scheibe keinen TÜV bekommen dürfen!

Innerhalb von 10 cm vom Rand ist kein Steinschlag zulässig!

Die Scheibe muss auf Kosten des Händlers getauscht werden!

Durch Verwindung des Wagens wird die Scheibe früher oder später reißen!

????

Arbeites Du bei CarGlas?

oder bei einer Firma die Autoscheiben instandsetzt?

am 26. Februar 2014 um 10:28

nur weil ich das weiß? nö

Themenstarteram 26. Februar 2014 um 12:14

Vielen Dank für eure Antworten!

Nein, vor dem Kauf wurde es leider nicht gesehen. Durch das schimmern sah es wie ein Siegel oder ähnliches aus und da das Auto TüV und das Dekrasiegel vor dem Kauf erhalten sollte, dachten wir, man ist auch als Laie auf der sicheren Seite beim Autokauf.

Ich werde die Tage weiterberichten, wie das Problem geregelt wird.

am 26. Februar 2014 um 12:16

TÜV, Dekra, ADAC....alle aus einer Tonne...

Zitat:

Original geschrieben von Sterling_Berlin

Vielen Dank für eure Antworten!

Nein, vor dem Kauf wurde es leider nicht gesehen. Durch das schimmern sah es wie ein Siegel oder ähnliches aus und da das Auto TüV und das Dekrasiegel vor dem Kauf erhalten sollte, dachten wir, man ist auch als Laie auf der sicheren Seite beim Autokauf.

Ich werde die Tage weiterberichten, wie das Problem geregelt wird.

-------------

Das Siegel (der Aufkleber) kommt eigentlich nur drauf, damit kein Schmutz in die Beschädigung eindringt.

Würde ganz nett beim Verkäufer anfragen (wenn er eine große Werkstatt dabeihat) , ob er sich zutraut den Schaden zu versiegeln. Falls nicht, sollte er die Kosten einer fachgerechten Versiegelung bei einem Fachbetrieb übernehmen (Kostet echt nicht die Welt)

----

Falls eine Reparatur ausgeschlossen ist, würde nur ein Austauch gehen...da musst du dann gut verhandeln, dass er die Kosten übernimmt. Du hast ja Beweise, dass der Schaden schon vorhanden war.

Nett, bestimmt und mit klaren Vorstellungen zum Verkäufer, dann klappt das schon.

PS: "Carglas ist meiner persönlichen Meinung nach Mist! Das können andere auch und oft günstiger."

VIEL ERFOLG!!

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von BluField62

Innerhalb von 10 cm vom Rand ist kein Steinschlag zulässig!

Zitat:

Original geschrieben von BluField62

nur weil ich das weiß? nö

Das ist leider aber kein Wissen, sondern nur eine fehlerhafte Behauptung.

Es gibt keine Randzone, in der eine Reparatur nicht zulässig wäre.

am 3. März 2014 um 10:10

das solltest du aber wissen, dass das nicht zulässig ist!

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von BluField62

das solltest du aber wissen, dass das nicht zulässig ist!

Ich brauche NICHT zu wissen, dass es UNZULÄSSIG sei, denn ich weiss, dass es ZULÄSSIG ist.

Und wer etwas Anderes behauptet, der kennt die rechtlichen Regelungen zur Steinschlagreparatur nicht.

 

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.

Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.

3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.

4. ein Riss an der Scheibenkante endet.

5. die innere Scheibe beschädigt ist.

6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

am 3. März 2014 um 11:18

dann schau dir bitte nochmal Bild 1 an - da sind 2 Risse die deine vorgeschriebene Länge erreichen oder gar übertreffen.

Die Stabilität ist nicht mehr gewährleistet. Die Scheibe muss raus.

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