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Frage bezüglich der Größe des Anhängers für meinen Golf 7

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 6. Mai 2021 um 13:42

Hallo Leute :)

Ich eine Frage zu meinem Anhänger.

Folgendes Szenario:

Ich habe einen Golf 7 Variant 2.0 TDI 150 Schaltgetriebe --> 1970 kg zulässige Gesamtmasse + 1600 kg Anhängelast (Auflaufgebremst)

Anhängerschein ist vorhanden, darum soll es nicht gehen.

Ich habe einen Anhänger, doppelachsig, auflaufgebremst und zulässiges Gesamtgewicht 1800 kg

1600kg vs 1800kg sind 200kg mehr Gewicht (wofür mein Anhänger zugelassen ist) als mein Auto ziehen darf.

Meine Frage ist: Darf ich den Anhänger dann für mein Auto benutzen, auch wenn ich im Endeffekt den Anhänger so belade, dass er nur 1400kg wiegt? Das mögliche Gewicht wäre ja 200kg höher als zugelassen ist, oder kommt es hierbei nur darauf an, wie viel der Anhänger tatsächlich wiegt.

Würde mich über Antworten freuen.

MfG

Jonas

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16 Antworten

Die zulässige Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug (PKW, LKW, Zugmaschine etc.) mittels eines (oder selten mehrerer) Anhänger hinter sich her ziehen darf. Maßgebend ist dabei nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, sondern die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die tatsächliche Masse (Achslast) des gezogenen Anhängers

Themenstarteram 6. Mai 2021 um 13:58

Alles klar. Vielen Dank @MichaelN

Ja die 1970kg gelten ja nur für meinen Golf

Mit Anhänger sind es dann 3570kg, die nicht überschritten werden dürfen

Zitat:

@MichaelN schrieb am 6. Mai 2021 um 15:53:30 Uhr:

Die zulässige Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug (PKW, LKW, Zugmaschine etc.) mittels eines (oder selten mehrerer) Anhänger hinter sich her ziehen darf. Maßgebend ist dabei nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, sondern die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die tatsächliche Masse (Achslast) des gezogenen Anhängers

Je nach Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis, dürfte noch die 3500kg Gesamtmasse zu beachten sein?

 

Oder den Anhänger ,wie bei mir damals,beim TÜV ablasten lassen.

Ich meine damals von 2800 kg auf 1680 kg. Somit konnte ich den „Riesenkoffer“ auch an meinem 5er GTI mit 100 km/h-Zulassung benutzen.

Zitat:

@Ziachspieler schrieb am 6. Mai 2021 um 17:38:55 Uhr:

Zitat:

@MichaelN schrieb am 6. Mai 2021 um 15:53:30 Uhr:

Die zulässige Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug (PKW, LKW, Zugmaschine etc.) mittels eines (oder selten mehrerer) Anhänger hinter sich her ziehen darf. Maßgebend ist dabei nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, sondern die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die tatsächliche Masse (Achslast) des gezogenen Anhängers

Je nach Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis, dürfte noch die 3500kg Gesamtmasse zu beachten sein?

Der TE hat den Anhängerschein..

 

Wie schon beantwortet, du darfst den Anhänger natürlich fahren aber nicht voll ausladen.

 

Sonst wäre die Auswahl an Zugfahrzeuge für Auto Trailer sehr eingeschränkt da die oft bis 3,5to maximal zugelassen sind. ;)

Schau mal weiter unter im Fahrzeugschein. Da steht meistens noch bis 8% steigung 1800kg möglich. ;-). Hab auch nen Variant 2.0TDI.

Zitat:

 

Der TE hat den Anhängerschein..

Wie schon beantwortet, du darfst den Anhänger natürlich fahren aber nicht voll ausladen.

Sonst wäre die Auswahl an Zugfahrzeuge für Auto Trailer sehr eingeschränkt da die oft bis 3,5to maximal zugelassen sind. ;)

als alter 3er Inhaber, bin ich mit den neuen Gewichten nicht so fit, da gelten andere Werte.

Mit dem BE Schein zusätzlich zum B kann man alle Anhänger bis 3,5 TO zulässiger Gesamtmasse fahren unabhängig vom zulässigen Gg des Fahrzeugs.

Aber 7,5 To darf man nicht überschreiten.

Schöne neue unbekannte Welt :

Ich habe sogar noch den echten grauen Lappen und darf nen 7,5 Tonner mit nem Tandemachs-Anhänger hintendran einfach fahren. :-)

Meine arme Tochter darf weder ein Pferd irgendwo abholen oder den Wohnwagen mal abholen......

Aber diese Generation bestellt ja sowieso alles im Internet frei Haus. :-)

Hä, natürlich darf sie ein Pferd oder auch einen Wohnwagen abholen. Sie benötigt wie wir alle nur eine entsprechende Fahrerlaubnis.

Wenn du diese Generation verurteilst, weil viele Sachen im Internet bestellt werden, bezieht sich das ja auch auf deine Tochter. Vielleicht will sie ja auch weder Pferd noch Wohnwagen

Was für ein unsinniger Beitrag.

 

Ich bestelle viel im Internet und mache trotzdem viel mit Anhängern weil ich nicht nur virtuell lebe..

Zitat:

@Turbo Graf schrieb am 7. Mai 2021 um 00:15:58 Uhr:

Schöne neue unbekannte Welt :

Ich habe sogar noch den echten grauen Lappen und darf nen 7,5 Tonner mit nem Tandemachs-Anhänger hintendran einfach fahren. :-)

Meine arme Tochter darf weder ein Pferd irgendwo abholen oder den Wohnwagen mal abholen......

Aber diese Generation bestellt ja sowieso alles im Internet frei Haus. :-)

Der Zwinkersmilie ist anscheinend nicht mehr aussreichend, man "MUß" immer IRONIE dahinter schreiben ;-)

Wo zwinkert dort etwas?

Zitat:

@Diesel_inside schrieb am 7. Mai 2021 um 18:33:03 Uhr:

Wo zwinkert dort etwas?

dann eben ein Grinsi Smilie, kann ohne Brille mal vorkommen, ändert aber nichts an der Verbissenheit Ihres Kommentars, einfach mal ein Grinsen aufsetzen, die Zeit ist aktuell Ernst genug.:D

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