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Frage bzgl. Kaufvertrag / beschädigtes Fahrzeug

Themenstarteram 16. Dezember 2019 um 14:24

Hallo zusammen,

ich möchte / werde wohl meinen Golf 6 verkaufen.

Der 5. Gang funktioniert nicht mehr. Eine Welle des Getriebes ist im Bereich des 5. Gangs gebrochen.

Die anderen Gänge lassen sich aktuell noch problemlos verwenden.

Der potenzielle Käufer weiß über all dies Bescheid.

Muss im Titel des Kaufvertrages sowas stehen wie:

Kaufvertrag über ein DEFEKTES/beschädigtes Gebrauchtfahrzeug? (wie hier https://pkwfokus.de/.../Muster_Kaufvertrag_defektes_Auto.pdf)

Oder kann ich einfach einen Standard Vertrag (mobile.de) nehmen und an entsprechender Stelle den Schaden aufzählen?

Zählen Parkkratzer als Unfallschäden oder fallen diese unter sonstige Beschädigungen.

Vielen Dank vorab. Dies ist mein erster KFZ-Verkauf :)

Beste Antwort im Thema

Ich würde einen normalen KV nehmen, normale kleine Kratzer sind Altagsspuren, wenn man ganz sicher gehen will schreib Gebrauchsspuren vorhanden, eigentlich würde ich es weg lassen. Zum Getriebe würde ich unter sonstiges / Beschädigungen reinschreiben, aber nicht so speziel wie 5 gang geht nicht, einfach nur "Getriebeschaden", nicht das da 1 Stunde nach dem kauf nichts mehr geht und er Käufer tuttert rum hä angeblich geht doch nur der 5 nicht ... so bist du raus aus der Nummer, wenn von jetzt auf gleich nichts mehr geht...

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Ich würde einen normalen KV nehmen, normale kleine Kratzer sind Altagsspuren, wenn man ganz sicher gehen will schreib Gebrauchsspuren vorhanden, eigentlich würde ich es weg lassen. Zum Getriebe würde ich unter sonstiges / Beschädigungen reinschreiben, aber nicht so speziel wie 5 gang geht nicht, einfach nur "Getriebeschaden", nicht das da 1 Stunde nach dem kauf nichts mehr geht und er Käufer tuttert rum hä angeblich geht doch nur der 5 nicht ... so bist du raus aus der Nummer, wenn von jetzt auf gleich nichts mehr geht...

Themenstarteram 16. Dezember 2019 um 14:52

Vielen Dank. Das mit dem Getriebe macht auf jeden Fall Sinn.

Wir haben eine kleine Delle aufgrund eines Parkfehlers. Zählt diese dann zu Unfallschäden?

Ich verwende den mobile.de Vetrag. Dort gibt es je eine Zeile für Beschädigungen (darunter fällt das Getriebe...) und Unfallschäde. Wir hatten keinen Unfall mit nem anderen Auto etc. allerdings wie erwähnt Kratzer + eine kleine Delle.

Schreibe das auf, was Du weißt. Mehr musst Du nicht tun.

Themenstarteram 16. Dezember 2019 um 15:52

Muss ich Auskunft über Unfälle/Schäden die Vorbesitzer verursacht haben, geben? (im Mobile.de Formular finde ich nichts dazu). Laut Vorbesitzer gab es einen Frontschaden, der repariert wurde. Sonst weiß ich nix dazu.

Zitat:

@MisterMoe19 schrieb am 16. Dezember 2019 um 16:52:59 Uhr:

Muss ich Auskunft über Unfälle/Schäden die Vorbesitzer verursacht haben, geben? (im Mobile.de Formular finde ich nichts dazu). Laut Vorbesitzer gab es einen Frontschaden, der repariert wurde. Sonst weiß ich nix dazu.

Klar musst du den reparierten Frontschaden angeben...er ist dir ja bekannt

selbstverständlich musst Du alles berichten, was Du weißt. Also schreib "reparierter Frontschaden gem. Angabe Vorbesitzer" in den Kaufvertrag.

Themenstarteram 17. Dezember 2019 um 12:46

Danke euch, ich hatte dem Interessenten den Vorschaden auch schon mitgeteilt.

Und nehme das auch als "reparierter Frontschaden gem. Angabe Vorbesitzer" in den Vertrag mit auf.

Kann ich zudem noch dazuschreiben "weitere Vorschäden unbekannt". Oder einfach nichts schreiben?

Zitat:

@MisterMoe19 schrieb am 17. Dezember 2019 um 13:46:35 Uhr:

Danke euch, ich hatte dem Interessenten den Vorschaden auch schon mitgeteilt.

Und nehme das auch als "reparierter Frontschaden gem. Angabe Vorbesitzer" in den Vertrag mit auf.

Kann ich zudem noch dazuschreiben "weitere Vorschäden unbekannt". Oder einfach nichts schreiben?

Wie viele Vorbesitzer hat der Golf?

Hast du ein Gutachten zum Frontschaden?

 

Wie gesagt, nur das angeben, was du weißt und nicht mehr.

 

Deine Aussage impliziert, dass weitere Schäden vorhanden sein könnten

 

Wie viel hat der Golf runter, dass das Getriebe platt ist?

Themenstarteram 17. Dezember 2019 um 13:05

Zitat:

 

Wie viele Vorbesitzer hat der Golf?

Hast du ein Gutachten zum Frontschaden?

Wie gesagt, nur das angeben, was du weißt und nicht mehr.

Deine Aussage impliziert, dass weitere Schäden vorhanden sein könnten

Wie viel hat der Golf runter, dass das Getriebe platt ist?

Hat schon 4 Vorbesitzer. Habe kein Gutachten. War im Nachhinein betrachtet ein dummer Kauf.

Bzgl. weitere Vorschäden weiss ich nichts. In manchen Verträgen soll man Infos zu Vorschäden angeben.

Ich weiß nichts dazu. Mir wurde von einem Mechaniker gesagt, dass ein Teil wohl neu lackiert wurde. Allerdings hab ich dazu kein Gutachten, keine Infos nichts.

Hab ihn mit 93000 km gekauft. Jetzt ist bei 117000 das Getriebe kaputt gegangen.

Die Lackdicke kann ein Lackierer oder jemand, der ein entsprechendes Gerät hat, nachprüfen.

 

Ja, man soll Infos zu Vorschäden machen, wenn man sie weiß.

 

Hast die Anzahl der Vorbesitzer in deiner Anzeige angegeben?

 

Na ja, bei einem reparierten Unfallschaden, wäre ein Gutachten schon sinnvoll, damit man weiß, wie hoch der Schaden war.

 

Also nach 24.000km verkaufst den Wagen... hmmm

Themenstarteram 17. Dezember 2019 um 13:22

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 17. Dezember 2019 um 14:15:56 Uhr:

Die Lackdicke kann ein Lackierer oder jemand, der ein entsprechendes Gerät hat, nachprüfen.

Ja, man soll Infos zu Vorschäden machen, wenn man sie weiß.

Hast die Anzahl der Vorbesitzer in deiner Anzeige angegeben?

Na ja, bei einem reparierten Unfallschaden, wäre ein Gutachten schon sinnvoll, damit man weiß, wie hoch der Schaden war.

Also nach 24.000km verkaufst den Wagen... hmmm

Habe damals kein Gutachen bekommen (würde ich in Zukunft alles komplett anders handhaben).

Die Anzahl der Vorbesitzer habe ich angegeben, ja. Die Interessenten wollen das Auto anscheinend für den Export. Weiss nicht, ob es da vlt. eine untergeordnete Rolle spielt.

Das Auto an sich gefällt mir / uns aber wir wollen das (vorausgesetzt ein Käufer findet sich) lieber verkaufen und uns was anderes kaufen.

Seid beim Verkauf mindestens zu zweit, ist nie verkehrt.

 

Wenn der Wagen in den Export geht, ist es für dich von Vorteil.

 

Gibt die Dinge an, die du weißt und nachweisen kannst, bei dem Frontschaden hast die Aussage vom Vorbesitzer

Themenstarteram 17. Dezember 2019 um 13:34

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 17. Dezember 2019 um 14:25:58 Uhr:

Seid beim Verkauf mindestens zu zweit, ist nie verkehrt.

Wenn der Wagen in den Export geht, ist es für dich von Vorteil.

Gibt die Dinge an, die du weißt und nachweisen kannst, bei dem Frontschaden hast die Aussage vom Vorbesitzer

Vielen Dank! Bin einfach sehr vorsichtig, will das alles korrekt abläuft und wir beide (Käufer und Verkäufer) zufrieden sind

Das man keine Gutachten von Vorschäden bekommt ist jetzt nicht unüblich, gab erst hier vor kuzen ein Thema wo das strittig war, aber ich würde auch nie ein SchadensGutachten mitgeben ... Die Beschreibung was war reicht aus ...

Soll dich jetz nicht weiter verunsichern, aber irgendwi sagt mir mein bauchgefühl ... 4 Vorbesitzer, Getriebeschaden und dann erst bei deinem Kauf 93 000 km ? Wenn da mal nicht locker 100 000 km mehr stehen müssten ...:D Also ich würde auf jeden Fall keinen km Stand zusichern, nur so ala aktuell abgelesen 121 000 km laut Tacho, bei deinem wär ich mir echt nicht sicher, wenn einer in der Kette mal ordenlich zurückgedreht hat?;)

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