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Frage Mietwagen Aufzeichnungspflicht "Buchmässig erfassen"

Themenstarteram 11. September 2022 um 8:52

Hallo Zusammen,

wie soll mann Buchmässig Aufträge erfassen wenn man zb für Uber, Free Now usw fährt ?

Excel Datei ist nicht erlaubt ! Buchmässig gebunden ? Die nach §49 im Huss Verlag zu kaufen sind , da fehlen spalten die, die das Landesamt wünscht.

anbei mal was das Landesamt wünscht :

a) Der Unternehmer hat die eingegangenen Beförderungsaufträge buchmäßig zu erfassen. Die Aufzeichnungen müssen folgende Angaben enthalten:

• Datum und Uhrzeit der Auftragsannahme

• Bei Vermittlung über elektronische Medien (z.B. Smartphone-App) und sonstiger fern­mündlicher Auftragsweiterleitung an den Fahrer: Standort des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Auftragsübermittlung

• Datum und Uhrzeit der Fahrt (Beginn und Ende)

• Abfahrtsort

• Fahrziel

• Amtliches Kennzeichen

• Fahrzeugtyp

• Personalien des Fahrers

• Fahrpreis

Hat da jemand Erfahrung ? der mir bitte mal Helfen kann.

 

Grüße

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16 Antworten

Zitat:

@Dean1188 schrieb am 11. September 2022 um 10:52:37 Uhr:

Hat da jemand Erfahrung ? der mir bitte mal Helfen kann.

Dein Steuerberater.

Super Antwort. Wenn jemand Probleme mit dem Auto hat, am besten auch gleich an die Werkstatt verweisen. Dann ist auch jeder Thread nach der ersten Antwort allumfassend erledigt.

Frag doch beim zuständigen Amt nach, was sie wollen und was sie akzeptieren.

Notfalls mußt du halt ein leeres gebundenes Notizbuch kaufen und die erfordelrichen Spalten selbst eintragen.

Eine Anfrage bei der Taxiinnung oder dem Amt bringt evtl. Klarheit.

Themenstarteram 11. September 2022 um 14:59

ok das mache ich morgen mal ! Danke

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 11. September 2022 um 16:30:00 Uhr:

Super Antwort. Wenn jemand Probleme mit dem Auto hat, am besten auch gleich an die Werkstatt verweisen. Dann ist auch jeder Thread nach der ersten Antwort allumfassend erledigt.

Ist letztlich das gleiche Thema wie die Rechtsberatung die dieses Forum nicht gerne sieht.

Naja, die Frage, ob da jemand Erfahrungen hat und was sagen kann, ist aber weit von Rechts- oder Steuerberatung entfernt.

Nützt aber nichts, wenn andere Erfahrungen haben. Letztendlich muß es das zuständige Amt anerkennen und sonst keiner. Deswegen können auch nur die verbindlich Auskunft geben.

Einen Steuerberater kann man natürlich auch fragen, aber den hat nicht jeder und nur dafür würde ich mir auch keinen suchen und bezahlen.

Es gibt auch noch die Steuerhilfevereine.

Aus eigenen Erfahrungen muss ich sagen, dass das direkte fragen beim zuständigen Sachbearbeiter oftmals nicht zum korrekten Ergebnis führt.

Hier wird oftmals mehr gefordert als notwendig ist. Vielfach entsteht so etwas aus reiner Unwissenheit des Sachbearbeiters.

Also die Aussagen sollten wohlwollend angenommen werden. Man sollte sie aber nicht ungeprüft übernehmen.

Achja. Wenn man als Freelancer arbeitet sollte man sich zumindest einmal einen Steuerberater leisten. Danach kann man das Thema vielleicht selbst durchführen.

Keine uberfahrer hier im forum die damit Erfahrung gemacht haben?

Lohnsteuerhilfevereine dürfen keine Unternehmer beraten.

Die hier gestellten Fragen sind keine Fragen, die im direkten Zusammenhang mit dem Steuerrecht stehen. Daher wäre hier der Steuerberater eher nicht der richtige Ansprechpartner. Ich würde mal schauen, dass ich bei Uber jemanden finde, der sich damit auskennt.

Edit: Da hatte jemand eine ähnliche Idee...

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 12. September 2022 um 12:38:59 Uhr:

Die hier gestellten Fragen sind keine Fragen, die im direkten Zusammenhang mit dem Steuerrecht stehen. Daher wäre hier der Steuerberater eher nicht der richtige Ansprechpartner.

Da wäre ich mir nicht sicher. Die Thematik resultiert aus §49 Abs. 4 Satz 4. Dort heißt es:

Zitat:

Den Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig oder elektronisch (auch mittels appbasierten Systems) zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren.

Dieser Passus wurde hier aufgeführt da er in § 146 Abs. 1 und 4 AO verpflichtend ist.

Dort heißt es sinngemäß:

Zitat:

Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen und es ist sicher zu stellen, dass eine Buchung nicht in einer Weise verändert wurde, sodass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist

Daher wird, nach meinem Verständnis, sehr wohl ein Steuerberater helfen können.

 

Ok. Ich muss präzisieren: Die Fragen stehen nicht alle im direkten Zusammenhang mit dem Steuerrecht bzw. gehen teilweise über das Steuerrecht hinaus. Außerdem beschäftigt sich längst nicht jeder Steuerberater mit dieser Materie und deswegen sollte man dann schauen, wen man anspricht. Man muss einen Steuerberater finden, der kleinere Unternehmen vertritt, was immer schwieriger werden dürfte, weil mit kleineren Unternehmen eben auch nur kleineres Geld zu verdienen ist und sich ein guter Steuerberater die Rosinen rauspicken kann.

Ob sich der Steuerberater dann auch mit den Besonderheiten der Branche auskennt, ist auch fraglich. Selbstverständlich sollte jeder Steuerberater in der Lage sein, sich die Besonderheiten anzueignen. Die Frage ist nur, ob er es möchte.

Themenstarteram 12. September 2022 um 13:54

Hallo Zusammen,

ich möchte keine steuerliche Auskunft nur eine Erfahrung von zb Mietwagenunternehmer oder Taxi.

Mein Steuerberater recherchiert gerade.

Selbst habe ich die IHK vor 1 Woche angeschrieben keine Information bis jetzt. Vor 3 Werktagen habe ich die Behörde die dafür zuständig ist angerufen und wurde immer nur weiterverbunden aber keine Antwort auf meine Frage.

Ich sollte es per Mail probieren was ich auch tat, aber bis jetzt keine Antwort .

Deswegen fragte ich mal im Forum nach Erfahrungen dazu oder einen TIP.

Grüße

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 11. September 2022 um 16:30:00 Uhr:

...

Frag doch beim zuständigen Amt nach, was sie wollen und was sie akzeptieren.

Das Stichwort lt. "Glaubhaftmachung". Also, richtig, den SB beim FA fragen, was er akzeptiert.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 11. September 2022 um 16:30:00 Uhr:

Notfalls mußt du halt ein leeres gebundenes Notizbuch kaufen und die erfordelrichen Spalten selbst eintragen.

Gang und gäbe. Der Satz "Bitte machen Sie die erforderlichen Angaben in einer formlosen Anlage" o.ä. findet sich auch noch zu Elster-Zeiten. Wobei diese dann zumeist nur vorgehalten und vom FA bei Bedarf zielgerichtet angefordert werden, da ja grundsätzlich zunächst keine über die Standardformulare hinausgehenden Belege ohne besondere Anforderung übermittelt werden sollen.

Themenstarteram 12. September 2022 um 14:56

Die Behörde will das alle 6 Monate von mir ! Will es halt von anfang an richtig machen!

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