1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. Frage um noch ca 2cm tiefer runterschrauben!!!!

Frage um noch ca 2cm tiefer runterschrauben!!!!

VW Vento 1H
Themenstarteram 13. Juni 2005 um 11:49

Yo alles klar bei euch???

 

Endlich hab ich an meinem Auto Gewindefahrwerke aber will noch ca 2cm tiefer legen kann ich selber machen ist kein problem für mich.

Hab die höhe vom Boden bis untere Scheinwerfer so 51cm erlaubt ist ja maximal 50cm das weiss ich.

Die frage ist wenn das auf ca 49cm oder 48cm ist und was ist wenn ich mal von Polizei angehalten werden??????

Was kann man passieren oder ist das eigentlich nicht so schlimm diese höhe 49cm.

Gruß Billy

Ähnliche Themen
21 Antworten
am 13. Juni 2005 um 11:57

Die holen sofort ein Massband und messen auf dem schiefen Fahrbahnbelag nach und dann sind es noch 42 cm. :D

Nee mal im Erst. Glaube nicht das die das realisieren das da 2 cm fehlen. Mach es einfach, hauptsache Du kannst noch fahren.

am 13. Juni 2005 um 12:10

die 50 cm vom boden beziehen sich nicht auf den unteren rand von den scheinwerfern sondern auf die untere lichtaustrittskante... bei mir in der gegend messen die nicht wirklich nach, aber en kumpel aus mannheim hat mir gesagt das die dort sehr pingelig sind. aber wie kommst du so tief ich hab mein gewinde ca.85mm tiefer gedreht, grad so das die maße radmitte zur bördelkante mit den werten aus dem gutachten übereinstimmen, und selbst wenn ich an der unterkante der scheinwerfer messe komm ich auf ca. 52cm?!

ich hab die 50 cm die sind ja relativ bekannt auch bei der polizei genauso wie der abstand radmitte kotflügelkannte.

übrigens gibt es grün weiße die das gern in voll beladenem zustand messen.

am 13. Juni 2005 um 12:31

das ist soweit ich weiss aber nicht zulässig, denn die 50cm beziehen sich auf das leergewicht! ich lass mich aber gern eines besseren belehren ;) aber die grün weissen dürfen ja im endeffekt alles^^

Ja wenn es ja nur die Scheinwerfer wären. Beim Nummernschild ist es kritischer, weil das ja auch nur ge gewisse Höhe überm Boden haben darf und außerdem verfällt der Versicherungsschutz wenn du das Fahrwerk auf eine bestimmte Höhe eingetragen hast und dann runter schraubst. Aber hab ich genau so gemacht. Ist halt immer nur so in meinem Hinterkopf!

am 13. Juni 2005 um 13:23

Ich will Bilder...

Wenn du 2cm am Gewinde runter drehst, ist dein Auto auch nicht automatisch 2cm tiefer. Spreche aus Erfahrung...

Und noch was, denk an die Vorspannung der Feder(n). Siehe Thread über Vorspannung beim Gewindefahrwerk.

Themenstarteram 13. Juni 2005 um 14:35

Danke für eure meinungen!!!

okay werde mal ganz einfach versuchen fotos machen was ihr dazu sagt!!!Hab leider nicht die Bilder auf mein PC aber werde jetzt mal machen!!

Hab Reifengröße 195/50-15 darum ist es noch platz ca 3cm zum Kotflügelkante und möchte bisschen runter legen.

biss dann Billy

versuch mal mit denen über recht und unrecht zu diskutieren ziehst doch eh den kürzeren.

aber ihr wißt ja der glügere gibt nach also von daher laßt sie machen was sie wollen spart euch ne menge ärger

oder kauf dir hella klarglasscheinwerfer *ggg* dort ist die lichtaustrittskante nochmal 2cm höher. der tüv kam zu mir mit wasserwaage, genau 50cm...

wie hoch muss das nummernschild sein?

am 13. Juni 2005 um 17:00

Wo genau is denn die Lichtaustrittskante...

ist doch am unteren Teil des Scheinwerfers...

Skizze...

am 13. Juni 2005 um 17:04

Skizze vergessen...

KunDa

So hier

am 14. Juni 2005 um 0:24

Beide falsch. Nehmt mal nen Blatt Papier und haltet das vor den Scheinwerfer, wenn ihr das Abblendlicht an habt. Die Kante sollte sich auf der Hälfte des Scheinwerfers befinden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen