Frage, vertraue meinen Händler nicht mehr, muss ich mein Wagen trotzdem zu Ihm bringen ?
Hallo,
ich habe mir vor 8 Wochen einen S212 250 CDI gekauft.
Am Anfang schien alles bestens zu sein. Doch nach und nach kommt immer mehr ans Licht.
Nun hat mein kleiner Wehwechen, die Ladeluftschläuche ölen und das nicht wenig.
Morgens wenn ich mein kleinen aus der Garage fahre,ist fast immer Öl auf dem Boden.
Nun will der Händler Zwecks Nachbesserung mein kleinen bei sich haben.
Jetzt aber folgendes, a) habe ich kein Vertrauen zum Händler, da hinter der ganzen Sache noch viel mehr steckt und b) wohnt der Händler 300 KM von mir entfernt.
Er möchte den kleinen 5 Tage bei sich behalten und bietet mir in dieser Zeit ein Leihwagen für 50 Euro am Tag an inkl. 30 Km.
Muss ich mein kleinen wirklich in seine Obhut geben?
Was kann ich tun das ich es nicht muss?
Der Fall ist bereits bei meinem Anwalt bekannt,da noch der Händler mir sehr viel zum Auto verschwiegen hat, leider konnte ich meinem Anwalt diesbezüglich heute nicht erreichen.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Es grüßt Euch der Franz
Beste Antwort im Thema
Jetzt hört bitte mit dem Halbwissen auf.
Es gibt die Gewähleistung und es gibt die JS-Garantie.
Bei Gewährleistung hat der Käufer einen Anspruch auf die Mängelfreicheit bei der Fahrzeugübergabe, 12 Monate lang. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Händler. Der Händler hat aber Nachbesserungsrecht und er bestimmt, wo der Wagen repariert wird. Auch gibt es keinen Anspruch auf einen Leihwagen. Jegliche Abweichungen von diesen Regeln sind ein Entgegenkommen des Händlers.
Bei JS-Garantie darf man den Wagen bei jedem MB-Händler reparieren lassen. Abhängig von der Laufleistung kann es eine SB gegen. Auch hier gibt es keinen Anspruch auf einen Leihwagen.
Kundenunfreudlicherweise (um es mild auszudrucken) werden bei JS-Garantie alle Schläuche ausgeschlossen. Die Ladedruckschläuche sind in der Regel nicht günstig und in meinen Augen keine Verschleißteile.
Jetzt kann der TE nach diesen Spielregeln handeln. Den Anwalt würde ich erst dann bemühen, wenn nichts mehr geht. Alternativ sollte man vorher den CAC anrufen und sich beschweren. Eventuell hilft es.
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18 Antworten
Hast Du junge Sterne kannst du zu jedem Händler fahren. Ansonsten musst du zu deinem Verkäufer da er das Recht auf Nachbesserung hat und du nur bei ihm Garantie-/Gewährleistungsansprüche hast.
Der Händler kann meines Wissens den Erfüllunsort bei Nachbesserung bestimmen. Das war bei mir auch so.
Allerdings hat er den Wagen abgeholt und einen Leihwagen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Ich hatte aber auch Mercedes mit eingeschaltet. Sie konnte zwar nicht erreichen das mein Auto beim Händler meines Vertrauens repariert wurde, aber es wurde schon Druck ausgeübt.
Also für solche Garantiegeschichten sollte doch ein Leihwagen kostenfrei sein, oder sehe ich das falsch?
Die alles entscheidende Frage. Vertragshändler oder nicht?
Und dann oben scgon gestellt: Junge Sterne oder nicht.
Und interessehalber, ich hatte auch mal einen S212 250CDI (mit 4matic): Alter, Laufleistung und andere Kleinigkeiten.
Andreas
Zunächst wäre es sicher gut zu wissen, ob "dein Händler" ein freier Händler, ein Vertragshändler von MB oder sogar eine Niederlassung ist.
Zitat:
@Pille59 schrieb am 11. November 2016 um 13:37:02 Uhr:
Und interessehalber, ich hatte auch mal einen S212 250CDI (mit 4matic): Alter, Laufleistung und andere Kleinigkeiten.
Andreas
Darf ich fragen warum Du deinen nicht mehr hast? Fahre seit August selber einen 250 CDI 4Matic mit jetzt genau 50.045 KM auf der Uhr. Gab es Probleme?
Nö, gab keine Probleme, hatte ihn bis zirka 90000 km und wollte ihn noch ein halbes Jahr fahren, dann kam der Modellwechsel auf Baureihe 213, am Anfang gab es ja keine Kombis und dann habe ich mir noch einen der letzten Sechszylinder bestellt (siehe Profil, gerade geändert). Ohne 4matic, hatte ich acht Jahre mit ML und dem genannten 250CDI, nun wollte ich mal wieder driften. Aber Probleme gab es keine.
Andreas
Bei der JS Garantie kannst du zu jedem MB Haus fahren, sonst musst du zum Händler.
Zitat:
@Otako schrieb am 12. November 2016 um 11:03:41 Uhr:
Bei der JS Garantie kannst du zu jedem MB Haus fahren, sonst musst du zum Händler.
...wobei die JS-Garantie nicht alles abdeckt im Vergleich zur Gewährleistung/Sachmängelhaftung in den ersten 6 Monaten!
Auch kann die Garantie bei Kenntnis über die Gewährleistung ablehnen und auf eben diese verweisen.
Ich würde die Gewährleistung in Anspruch nehmen (da gibts auch nen kostenlosen Leihwagen im Gegensatz zur JS-Garantie) und bei mangelndem Vertrauen hinter bei der Werkstatt deines Vertrauens nochmal prüfen lassen.
Jetzt hört bitte mit dem Halbwissen auf.
Es gibt die Gewähleistung und es gibt die JS-Garantie.
Bei Gewährleistung hat der Käufer einen Anspruch auf die Mängelfreicheit bei der Fahrzeugübergabe, 12 Monate lang. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Händler. Der Händler hat aber Nachbesserungsrecht und er bestimmt, wo der Wagen repariert wird. Auch gibt es keinen Anspruch auf einen Leihwagen. Jegliche Abweichungen von diesen Regeln sind ein Entgegenkommen des Händlers.
Bei JS-Garantie darf man den Wagen bei jedem MB-Händler reparieren lassen. Abhängig von der Laufleistung kann es eine SB gegen. Auch hier gibt es keinen Anspruch auf einen Leihwagen.
Kundenunfreudlicherweise (um es mild auszudrucken) werden bei JS-Garantie alle Schläuche ausgeschlossen. Die Ladedruckschläuche sind in der Regel nicht günstig und in meinen Augen keine Verschleißteile.
Jetzt kann der TE nach diesen Spielregeln handeln. Den Anwalt würde ich erst dann bemühen, wenn nichts mehr geht. Alternativ sollte man vorher den CAC anrufen und sich beschweren. Eventuell hilft es.
Zitat:
@Nipo schrieb am 13. November 2016 um 06:41:14 Uhr:
Jetzt hört bitte mit dem Halbwissen auf.
Es gibt die Gewähleistung und es gibt die JS-Garantie.
Bei Gewährleistung hat der Käufer einen Anspruch auf die Mängelfreicheit bei der Fahrzeugübergabe, 12 Monate lang. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Händler. Der Händler hat aber Nachbesserungsrecht und er bestimmt, wo der Wagen repariert wird. Auch gibt es keinen Anspruch auf einen Leihwagen. Jegliche Abweichungen von diesen Regeln sind ein Entgegenkommen des Händlers.
Bei JS-Garantie darf man den Wagen bei jedem MB-Händler reparieren lassen. Abhängig von der Laufleistung kann es eine SB gegen. Auch hier gibt es keinen Anspruch auf einen Leihwagen.
Kundenunfreudlicherweise (um es mild auszudrucken) werden bei JS-Garantie alle Schläuche ausgeschlossen. Die Ladedruckschläuche sind in der Regel nicht günstig und in meinen Augen keine Verschleißteile.
Jetzt kann der TE nach diesen Spielregeln handeln. Den Anwalt würde ich erst dann bemühen, wenn nichts mehr geht. Alternativ sollte man vorher den CAC anrufen und sich beschweren. Eventuell hilft es.
...und wo ist jetzt meine Halbwahrheit?
Anspruch auf Leihwagen hat man bei der Gewährleistung sehr wohl - da gibt es genügend Gerichtsurteile zu (Stichwort Nutzungsausfall). va. wenn die Mängelbehebung länger als einen Tag dauert!
Und dass die JS-Garantie nicht zahlt und auf die Gewährleistung verweist, worauf du nicht eingegangen bist, was mir aber selber schon passiert ist, ist auch Fakt.
Wobei mir das auch bei dem haftenden Händler passiert ist - je nach Entfernung zum haftenden Händler könnte das wieder anders aussehen...
Und den reduzierten Haftungsumfang der JS zur Gewährleistung hast du ja selber schon angesprochen...
Hallo Franz78,
wie alt ist denn der Wagen?
Wenn Werksgarantie (=2 Jahre ab EZ) besteht, kannst du zu jedem MB-Händler fahren, unabhängig davon, wo du den Wagen gekauft hast.
Bei Mercedes ist es unüblich, dass man für Gewährleistungsfälle dem Mietwagen bezahlen muss; Anspruch auf einen kostenlosen Mietwagen hat man nicht.
Mir wurde bisher noch kein Mietwagen bei Mercedes für Garantie- oder Gewährleistungsarbeiten in Rechnung gestellt, nur ein mal bei einer Inspektion.
Gruß c220
Zitat:
@Nipo schrieb am 13. November 2016 um 06:41:14 Uhr:
Jetzt hört bitte mit dem Halbwissen auf.
Wo ist dies denn hier? Bisher hat sich der TE noch nicht zurückgemeldet, seit seiner Neuanmeldung und diesem einem Beitrag, um noch offene Fragen beantworten zu können. Also sollten wir seine Rückmeldung doch erstmal abwarten.
Zitat:
@Martin E240T schrieb am 13. November 2016 um 09:48:51 Uhr:
Zitat:
@Nipo schrieb am 13. November 2016 um 06:41:14 Uhr:
Jetzt hört bitte mit dem Halbwissen auf.
Es gibt die Gewähleistung und es gibt die JS-Garantie.
Bei Gewährleistung hat der Käufer einen Anspruch auf die Mängelfreicheit bei der Fahrzeugübergabe, 12 Monate lang. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Händler. Der Händler hat aber Nachbesserungsrecht und er bestimmt, wo der Wagen repariert wird. Auch gibt es keinen Anspruch auf einen Leihwagen. Jegliche Abweichungen von diesen Regeln sind ein Entgegenkommen des Händlers.
Bei JS-Garantie darf man den Wagen bei jedem MB-Händler reparieren lassen. Abhängig von der Laufleistung kann es eine SB gegen. Auch hier gibt es keinen Anspruch auf einen Leihwagen.
Kundenunfreudlicherweise (um es mild auszudrucken) werden bei JS-Garantie alle Schläuche ausgeschlossen. Die Ladedruckschläuche sind in der Regel nicht günstig und in meinen Augen keine Verschleißteile.
Jetzt kann der TE nach diesen Spielregeln handeln. Den Anwalt würde ich erst dann bemühen, wenn nichts mehr geht. Alternativ sollte man vorher den CAC anrufen und sich beschweren. Eventuell hilft es.
...und wo ist jetzt meine Halbwahrheit?
Anspruch auf Leihwagen hat man bei der Gewährleistung sehr wohl - da gibt es genügend Gerichtsurteile zu (Stichwort Nutzungsausfall). va. wenn die Mängelbehebung länger als einen Tag dauert!
Und dass die JS-Garantie nicht zahlt und auf die Gewährleistung verweist, worauf du nicht eingegangen bist, was mir aber selber schon passiert ist, ist auch Fakt.
Wobei mir das auch bei dem haftenden Händler passiert ist - je nach Entfernung zum haftenden Händler könnte das wieder anders aussehen...
Und den reduzierten Haftungsumfang der JS zur Gewährleistung hast du ja selber schon angesprochen...
Bitte zwischen dem Gesetz und dem Gerichtsurteil unterscheiden. Im Gesetz wird nirgendwo gesagt, dass man in einem Gewährleistungsfall einen Anspruch auf einen Ersatzwagen hat.
Was der jeweilige Richter in einem höchstindividuellen Fall entscheidet, lässt sich nicht auf die Allgemeinheit übertragen.
Wenn du unbedingt der Meinung bist, dass dir ein Mietwagen zusteht und der Händler den Gesetzestext vertritt, so kanns dur gerne es gerichtlich klären lassen. Ausgang ist völlig individuell.
Es gibt Händler, die geben einen kostenlosen Ersatzwagen, um den Kunden besser zu pflegen. Aber das ist freiwillig.
JS-Garantie kann nicht auf die Gewähleistung verweisen, es ist nur eine Versicherung und sonst nichts. Es kann nur ein Hinweis vom Händler oder dem Versicherungssachbearbeiter sein, noch mögliche Gewährleistungsansprüche zu prüfen.