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Frage zu ADR Klassen

Themenstarteram 16. November 2008 um 14:29

Hallöle,

hab mal ne frage zu den ADR Klassen :

Wenn man die Klasse 1 hat schleisst das dann die anderen "weniger" gefährlichen

Klasssen ein oder muss man jede Klasse seperat lernen und Prüfen???

vielen dank schon mal vorab....

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24 Antworten

Ich denke mal weniger gefährlich ist wohl nicht der richtige Ausdruck. Jede Klasse birgt seine speziellen Gefahren.

Es muss auch nicht jede Klasse einzeln abgeschlossen werden, sondern die ADR beinhaltet folgende Kl. 2.-3.-4.-5.-6.-8.und 9. sowie deren Untergruppen. Für Kl.7 (Radioaktiv) spezielle Fortbildung Kl. 1 gar nicht möglich, Voraussetzung, so wurde es uns beigebracht, währe der Sprengmeister. Daher wage ich den Umkehrschluss, das ein Sprengmeister nicht automatisch befähigt ist andere Gefahrengüter zu transportieren.

Wobei sich die Frage stellt, ob es sich in der Tat um Kl.1 handelt oder nur eine Bewilligung zB. für die Beförderung von Güter einer Untergruppe der Kl.1.

Themenstarteram 16. November 2008 um 15:36

Klar gehts um die Beförderung von den stoffen sonst würde ich ja nicht in einem KFZ Forum fragen .....

das wort WENIGER war nicht um sonst in anfürungsstriche gestellt.....

 

Formuliere die Frage einmal anders:

Darf ich wenn ich einen Gefahrgutbeförderungsschein für die ADR Kl. 1 habe

automatisch alles befördern was in die anderen Klassen fällt oder muss ich

dafür seperate Lehrgänge/Ausbildungen/Prüfugen machen ????

 

Hoffe das man mich jetzt richtig versteht ....

am 16. November 2008 um 15:39

Selbstverständlich besteht neben dem normalen ADR-Befähigungsnachweis (Grundkurs Stückgut) die Möglichkeit, einen entsprechenden Aufbaukurs für die Klasse -1- oder -7- zu machen. Ich habe vor 14 Jahren den normalen Stückgutschein (anders als in Tanks) incl.der Klasse 1 erworben, und habe sogar in meiner Erweiterung die Genehmigung die Klasse -1- auch in Tanks zu befördern (!!!). Bis dato habe ich noch keinen flüßigen "Sprengstoff" transportiert oder darüber etwas gelesen.

Wenn Du ein ADR-Schein hast, dann siehe die Klassen die nicht gestrichen sind. So einfach.

Und ich sage es noch einmal, meines Wissens nach gibt es keinen ADR Kl.1. Höchstens eine Bewilligung zur Beförderung einer derer Untergruppe.(Feuerwerkskörper als Beispiel). 1.3

Für eine kpl. freigegebene KL.1 ist meines Wissens nur der Sprengmeister befähigt.

am 16. November 2008 um 15:55

Nur die Klasse -7- ist gestrichen. In Tanks, anders als in Tanks.

 

Themenstarteram 16. November 2008 um 15:56

@ nullgewinde

da stehts doch ganz einfach erklährt.....

habe das mal fett gemacht was ich wissen wollte....

Zitat:

Original geschrieben von Woebae

Selbstverständlich besteht neben dem normalen ADR-Befähigungsnachweis (Grundkurs Stückgut) die Möglichkeit, einen entsprechenden Aufbaukurs für die Klasse -1- oder -7- zu machen. Ich habe vor 14 Jahren den normalen Stückgutschein (anders als in Tanks) incl.der Klasse 1 erworben, und habe sogar in meiner Erweiterung die Genehmigung die Klasse -1- auch in Tanks zu befördern (!!!). Bis dato habe ich noch keinen flüßigen "Sprengstoff" transportiert oder darüber etwas gelesen.

was also heisst das wenn man den Basiskurs hat darf man nicht alles befördern, und wenn man den Aufbaukurs hat "nahezu" alles.......

warum komplizierter ausdrücken als es ist ..... Danke Woebae

 

am 16. November 2008 um 16:02

Im Anhang ein Bild der besagten, gültigen ADR Bescheinigung.

@TE

Die Antwort auf deine Frage ist erstmal: Nein, die Kl.1 schließt nicht die Kl. 2 - 9 ein.

Der "Gefahrgutschein" wird im Basiskurs (weniger geht nicht) gleichzeitig für die Klassen 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 als Sückgut angeboten und geprüft, als Aufbaukurs kommt dann die Befähigung für Tank dazu.

Die Klassen 1 (Sprengstoffe) und 7 (Radioaktiv) unterliegen noch sonstigen Auflagen und werden eigentlich nur in Verbindung mit diesen erteilt, hier gibt es dann aber wieder Ausnahmen (Isotopen zB) oder Klasse 1.4S.

Warum von der IHK bei Verlängerung oft die Kl. 1 "quasi erteilt" wird ist mir auch ein Rätsel ;) Bei mir wurde seit 1996 auch langsam die kl. 1 sogar in Tank nicht mehr gestrichen :D. was das "bringt" weiß ich nicht ;)

Grüße

Steini

also punkt um du darfst laut diesem schein alles fahren ausser radioaktiv

Themenstarteram 16. November 2008 um 16:22

steini

also wenn ich basiskurs + aufbau kurs mache darf ich klassen 2,3,4,5,6,8 + 9 fest und flüssig fahren oder wie ???

 

mann, mann, mann, ist das alles kompliziert

am 16. November 2008 um 16:31

So gut meint es der Gesetzgeber. Ich darf bis auf die Klasse -7- alles durch die Gegend transportieren unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Tatsache, daß das Fahrzeug dafür zugelassen ist. Puinkt, Aus, Ende

Zitat:

Original geschrieben von Der_Buddy

steini

also wenn ich basiskurs + aufbau kurs mache darf ich klassen 2,3,4,5,6,8 + 9 fest und flüssig fahren oder wie ???

 

mann, mann, mann, ist das alles kompliziert

Richtig, wobei du Zb Benzin auch schon ohne Aufbaukurs fahren darfst, es darf halt nur nicht in nem Tank über 450l sein, aber im Fass, Kanister oder sogar kleine Tanks bis 450l brauchts auch nicht den Aufbaukurs ;).

Andererseits brauchst du für 330l Benzin in Fässer gar keinen Schein, sondern nur Ausrüstung und ne "Unterweisung"!

Und ja, die GGVSE/ADR ist kompliziert :p, daher ja auch die Schulungen :D

Grüße

Steini

Beim ADR brauchst Du erst einmal den Grundkurs, d. h. für die Klassen 2-6, 8 und 9 für alle anderen Beförderungen außer in Tanks. Dann kannst Du den Aufbaukurs Tank für die Klassen anhängen. Wenn Du willst gibt es noch den Aufbaukurs für Klasse 1 und einen Aufbaukurs für Klasse 7. Allerdings stößt Du mit dem ADR-Schein der Klasse 1 auch bald an Deine Grenzen, denn irgendwann brauchst Du den Sprengstoffbefähigungsschein, der nochmal extra zu machen ist.

Ich zitiere aus: Gefahrguttransport Stück- und Schüttgut con 2005.

Allgemeine Vorschriften

1.3.6 Weitere wichtige Vorschriften

 

Aus dem Atom- und Sprengstoffgesetz heraus ergeben sich für den Fahrer noch einige BESONDERHEITEN.

Die Fahrer, die explosionsgefährliche Stoffe der Kl. 1 befördern, unterliegen für einen Teil dieser Stoffe der Verpflichtung zu einer besonderen Schulung nach dem Sprengstoffgesetz. Der Fahrer muss also neben der Schulungsbescheinigung Der IHK noch einen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz haben. Neben dem Grundkurs muss der Fahrer den Aufbaukurs Kl. 1 der ADR-schulung erfolgreich abgeschlossen haben. Es gibt jedoch auch Explosivstoffe, die der Fahrer nur mit dem ADR-schein (Basiskurs UND Aufbaukurs Kl. 1) befördern darf, OHNE im BESITZ eines Befähigungsscheins nach dem Sprengstoffgesetz zu sein. Dazu gehört z.B. Silvesterfeuerwerk.

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