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Frage zu Baustellenmarkierungen und Fußgängerüberwegen

Hallo zusammen,

ich habe ein Ordnungsgeld wegen Verkehrszeichen 260 verhängt bekommen (Parken innerhalb der Zone). Innerhalb der durch das Zeichen für PKW gesperrten Zone ist momentan eine Baustelle inklusive gelber Markierungen. Man darf (unabhängig von der Baustelle) in die eine Richtung fahren (nicht durch VZ 260 verboten) und die andere Richtung ist normalerweise durchgängig durch eine durchgezogene Linie getrennt. Wie man auf dem beigefügten Bild sieht, ist es aktuell aber so, dass die durchgezogene Linie an einer Stelle nicht vorhanden ist, weil da normalerweise ein Ampelüberweg ist, der aber momentan durch die Baustelle nicht „aktiv“ ist. Ich hatte an dieser Stelle gewendet um zu dem Parkplatz zu kommen, der, wie sich jetzt herausstellte, in der gesperrten Zone ist.

Meine Frage ist jetzt: Durfte ich da wenden, da der Fußgängerüberweg (Ampeln) wegen der Baustelle gerade nicht „aktiv“ ist und die gelben Markierungen eigentlich ohne Unterbrechung dort hätten weiterverlaufen müssen? Dann war es mir unmöglich, das VZ 260 wahrzunehmen und man kann mir den hierauf basierenden Parkverstoß in meinen Augen nicht vorwerfen.

Vielen Dank im Voraus!

Benser

Inaktiver Ampelüberweg
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47 Antworten

Was soll denn das? Natürlich darf man hier nicht wenden und das weißt du eigentlich auch. Nehme ich an.

Themenstarteram 18. Dezember 2022 um 6:46

Zitat:

@Px200ELusso schrieb am 18. Dezember 2022 um 05:32:53 Uhr:

Was soll denn das? Natürlich darf man hier nicht wenden und das weißt du eigentlich auch. Nehme ich an.

Danke für deine Antwort!

Dass die Gegenspur prinzipiell nicht für PKW frei ist, wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht.

Aber auf welcher gesetzlichen/StVO Grundlage darf man da aktuell nicht wenden? Es ist keine durchgezogene Linie und auch kein Ampelüberweg.

BG

am 18. Dezember 2022 um 8:20

Zitat:

@Benser schrieb am 18. Dezember 2022 um 07:46:51 Uhr:

Aber auf welcher gesetzlichen/StVO Grundlage darf man da aktuell nicht wenden? Es ist keine durchgezogene Linie und auch kein Ampelüberweg.

Die gelben Linien sind den weißen Linien übergeordnet. In der rechtlichen Betrachtung ist sie nicht durch den Ampelüberweg unterbrochen, auch wenn in der optischen Betrachtung die Linie in diesem Bereich nicht ausgeführt ist. Überfahren darf man eine gestrichelte Linie und die hast du hier nicht.

Das Wenden dort würde ich durchgehen lassen. Als erflunkerte "Ausrede" taugts wohl eher nicht, da man sich auch durch Überprüfung der zurückliegenden Beschilderung über die Parkberechtigung vergewissern muss. Ich würde vermutlich anders agieren und mehr auf einen Kostenbescheid von 23,50 setzen. Spart zumindest ein bisschen was ein.

Zitat:

@Benser schrieb am 18. Dezember 2022 um 07:46:51 Uhr:

Zitat:

@Px200ELusso schrieb am 18. Dezember 2022 um 05:32:53 Uhr:

Was soll denn das? Natürlich darf man hier nicht wenden und das weißt du eigentlich auch. Nehme ich an.

Danke für deine Antwort!

Dass die Gegenspur prinzipiell nicht für PKW frei ist, wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht.

Aber auf welcher gesetzlichen/StVO Grundlage darf man da aktuell nicht wenden? Es ist keine durchgezogene Linie und auch kein Ampelüberweg.

BG

Natürlich ist da eine durchgezogene Linie.

Im Bereich der Furt ist keine durchgezogene Linie. Dort darf man fiktiv wenden.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 18. Dezember 2022 um 11:32:26 Uhr:

Im Bereich der Furt ist keine durchgezogene Linie. Dort darf man fiktiv wenden.

Das ist, ganz offensichtlich, hergesuchter Käse. Der Sinn der Sache ist klar erkennbar.

Gute Fahrt!

Darum geht es doch nicht. Eine durchgezogene Linie muß durchgezogen sein, sonst erwirkt sie kein Verbot des Überfahrens. Die Markierungsvorschriften (RMS) sehen z.B. bei Grundstückszufahrten lediglich eine Lücke von 2m Länge vor - das genügt, damit die durchgezogene Linie eben nicht mehr als "durchgezogen" gewertet wird.

Das der hier dargelegte Sachverhalt vermutlich an den Haaren herbeigezogen ist, kann dahingestellt bleiben.

Die Frage des TE war, ob man da Wenden darf. Und dazu lautet die Antwort unter Würdigung aller verkehrsrechtlichen Kriterien: JA.

am 18. Dezember 2022 um 11:36

Die Frage des TE war, ob man da wenden darf. Und dazu lautet die Antwort unter Würdigung aller verkehrsrechtlichen Kriterien selbstverständlich: Nein!

 

Zitat:

@Demogantis schrieb am 18. Dezember 2022 um 12:36:42 Uhr:

Die Frage des TE war, ob man da wenden darf. Und dazu lautet die Antwort unter Würdigung aller verkehrsrechtlichen Kriterien selbstverständlich: Nein!

Aber weshalb?

Zitat:

@Demogantis schrieb am 18. Dezember 2022 um 12:36:42 Uhr:

Die Frage des TE war, ob man da wenden darf. Und dazu lautet die Antwort unter Würdigung aller verkehrsrechtlichen Kriterien selbstverständlich: Nein!

Dann begründe das mal bitte. Deine Ausführung weiter oben ist übrigens falsch. Fahrbahnmarkierungen werden nicht sinngemäß "weitergedacht", sonst würden z.B. Leitlinien nicht funktionieren. Wenn die durchgezogene Linie an der Furt endet und erst danach fortgeführt wird, dann wird in diesem Bereich keine Verbotsregelung durch eine durchgezogene Linie getroffen.

Gemäß StVO ist das Überfahren der durchgezogenen Linie ordnungswidrig. Wenn man aber keine durchgezogene Linie überfährt, weil schlichtweg keine Linie vorhanden ist, dann liegt auch kein ordnungswidriges Verhalten vor.

Klar dann kommt der Nächste und fragt, ob er dort überholen kann und sich an der nächsten Furt wieder einordnen kann...

Gruß jaro

P.S. Ich denke eh, dass der TE "mal schnell" falsch rum rein gedüst ist, Apotheke und wieder raus...nur isses schief gegangen und nu muss ne Ausrede her.

Darum geht es ebenfalls nicht. Es geht um die Zulässigkeit des Wendens. Und das ist dort nicht verboten.

Natürlich ist es verboten.

 

Ich frage mich die ganze Zeit, wenn die Straße nur in eine Richtung befahrbar ist, steht da (auch bei Baustellen) nicht ein Einbahnstrassenschild am Anfang?

Da wäre die Ausrede "Ich habe gewendet und wusste davon nix." sowieso hinfällig.

Gruß jaro

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