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Frage zu Bußgeldverfahren...Punkte in FB

Themenstarteram 13. Februar 2012 um 11:35

Hallo Community, hoffe bin ich hier im richtigen Forum gelandet.

Folgendes: Ich habe am Freitag einen Anhörungsbogen zu einem Bußgeldverfahren (Geschwindigkeitsbegrenzung um 27 km/h außerorts am 02.12.11 überschritten) erhalten. Nach diesem kann ich mich ja innerhalb von einer Woche zu dem Vorfall äußern oder nicht, es ist demnach noch kein Bußgeldbescheid ergangen.

Nun zum Problem: Meinen letzten Punkt habe ich im Februar 2010 bekommen. Bekanntlich werden ja nach 2 Jahren ohne neue Eintragung die Punkte (derzeit 4) gelöscht. Daher meine Frage ob in diesem Fall der Tag der Ordnungswidrigkeit relevant ist oder die mit erfolgter Rechtskräftigkeit des Bescheides vorgenommene Eintragung ins Zentralregister.

Mir geht es darum, dass das nun leider schon das zweite Mal wäre, dass knapp vor Ablauf der 2 Jahre so ein einmaliger Fauxpas wieder zu einer Erhöhung der Punkte und erneutem Beginn der 2-Jahresfrist führt.

Ich habe schon von herauszögern der Frist für die Rechtskräftigkeit gehört und solchen Sachen, nur kenne ich mich da mit den einfachen rechtlichen Kniffen nicht so aus weil ich bisher nicht viel damit zu tun hatte. Es wäre aber natürlich in meinem Sinne, dass wenn ich dann schon 3 Punkte bekommen würde, dann wenigstens von vorn angefangen würde zu zählen. Es nervt mich halt nur weil ich eigentlich ein sehr umsichtiger Fahrer bin, der sich an Geschwindigkeitsregelungen hält und ich das "Hunderter-Schild" wohl übersehen haben muss.

Für eure Hilfe/Auskünfte bedanke ich mich schon jetzt!

Grüße Lybranatic

Beste Antwort im Thema

Da werden die Wackelkanditaten aufbewahrt.:D:D

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Hier gilt das Tattag-Prinzip, d.h. es wird geschaut, ob die Tattage von beiden Vergehen innerhalb der 2-Jahres-Frist liegen. Das Hinauszögern des Bußgeldbescheides bleibt hier also wirkungslos.

Um einen "einmaligen" fauxpas kann es sich nicht handeln, denn er hat ja Zuwachs bekommen:D Und 27 drüber deutet absolut nicht darauf hin, dass du zahm unterwegs bist.

Themenstarteram 13. Februar 2012 um 12:20

Nicht wenn man sich NICHT bewusst war in einer "100er-Zone" zu sein, das ändert verständlicher Weise nichts an der Ordnungswidrigkeit selbst, nur handelt sich aber dann mit 127km/h ja eher um die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen oder nicht und einmalig...JA -> innerhalb der 2 Jahre.

Ich möchte lediglich Informationen bekommen ob ich irgendwelche Möglichkeiten hab da vielleicht noch etwas zu machen, mir ist da leider nicht geholfen wenn Passagen aus dem Kontext genommen werden und Kommentare dazu abgegeben werden.

 

Vielen Dank Lybranatic

Da das Tattag-Prinzip gilt, sehe ich hier allenfalls die Möglichkeit, die Messung selber anzuzweifeln. Erfolgreich ist diese Methode aber nur, wenn hier wirklich Fehler nachgewiesen werden können.

Punkte in Friedberg ? :p

Da werden die Wackelkanditaten aufbewahrt.:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Punkte in Friedberg ? :p

Ich vermute mal, daß der TE dem Thread den Titel "Frage zu Bußgeldverfahren...Punkte in FL" geben wollte...;)

Hallo Lybranatic,

 

sei ein Mann!

Nimm deine neuen Punkte an!

 

Dir ist doch offenkundig bewusst, dass du zu schnell warst. Wenn Dir 127 km/h vorgehalten werden, musst Du mindestens 132 km/h gefahren sein. Das sind dann schon mal locker über 30 km/h mehr als erlaubt waren. Ich würde sagen, da hast Du halt "gepokert" und hast halt verloren. Das passiert manchmal.

 

Von Drahkke ist hier bereits gesagt worden, dass in der „Sünderdatei“ dem VZR (Verkehrszentralregister) das Tattag-Prinzip gilt. Im VZR sind also die Tattage registriert. Die Eintragungen bleiben zz. auch noch nach Ablauf von 2 Jahren ein weiteres Jahr registriert. Das ist die sogenannte „Überliegefrist“. Auf diese Weise behält das KBA auf ganz entspannte Weise den Überblick, ob Deine neuen Punkte nun zu den schon gespeicherten (alten) Punkten dazu zu addieren sind oder nicht. Mir fällt keine Möglichkeit ein, wie Du um die neuen Punkte (die Geister die Du selbst riefst) herum kommen könntest.

 

Grüße aus Flensburg (jedoch nicht vom KBA)

Uli

 

Zur sogenannten Überliegefrist gibt es im folgenden Thread noch ein paar Zusatzinfos:

http://www.motor-talk.de/.../...lensburg-ueberliegefrist-t1769913.html

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hier gilt das Tattag-Prinzip, d.h. es wird geschaut, ob die Tattage von beiden Vergehen innerhalb der 2-Jahres-Frist liegen.

Stimmt nicht ganz. Die Frist orientiert sich AFAIK an der Rechtskraft des ersten und dem Tattag des zweiten Verstoßes.

Gruß vom bösen Dieter

am 13. Februar 2012 um 23:08

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Stimmt nicht ganz. Die Frist orientiert sich AFAIK an der Rechtskraft des ersten und dem Tattag des zweiten Verstoßes.

das ist richtig. wer also durch juristische tricks die rechtskraft hinauszögert, muss nur umso länger warten bis die punkte wieder gelöscht werden...:D

Kleiner Trost. Das Punktesystem soll ja verändert werden. Insofern könnte eine ungünstige aktuelle Addierung für Dich unschädlich sein, wenn Du bis zur Umstellung keine weiteren Punkte sammelst.

Themenstarteram 14. Februar 2012 um 12:59

Zitat:

Original geschrieben von ulmamo

Hallo Lybranatic,

sei ein Mann!

Nimm deine neuen Punkte an!

Dir ist doch offenkundig bewusst, dass du zu schnell warst. Wenn Dir 127 km/h vorgehalten werden, musst Du mindestens 132 km/h gefahren sein. Das sind dann schon mal locker über 30 km/h mehr als erlaubt waren. Ich würde sagen, da hast Du halt "gepokert" und hast halt verloren. Das passiert manchmal.

Gepokert eben nicht, das hätte ja vorausgesetzt, dass ich wusste auf einer "100er Strecke" zu sein. Nur hilft mir das auch nicht weiter, da das für die Ordnungswidrigkeit selbst ja leider nicht relevant ist.

Hallo Lybranatic,

 

Deine Letzte Info erschließt sich mir nun gar nicht mehr. Soll das bedeuten, Du bist aus dem Nirvana auf die Autobahn gefallen und bei diesem „freien Flug“ auf die Autobahn (so schnell war es nun auch nicht) war nicht zu erkennen, dass plötzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgebaut war? Ich unterstelle mal, dass sich Deine Geschichte auf einer Autobahn abgespielt hat. Wenn es dann so seien sollte, dass Du der Behörde gegenüber erklärst, die 100er Schilder nicht gesehen zu haben, dann wird man Dir entgegenhalten, dass die Behörde dies bei der Bemessung der Geldbuße ohnehin schon unterstellt hat, weil Du ja sonst nicht fahrlässig zu schnell unterwegs warst, sondern mit Vorsatz. Und dann wird es nicht nur teurer, sondern Du kannst u. U. auch noch mit härteren Sanktionen belegt werden.

Meine Empfehlung bleibt:

Sei ein Mann, nimm es hin!

 

Grüße aus Flensburg

Uli

 

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