ForumE36
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. frage zu den frontscheinwerfer h7

frage zu den frontscheinwerfer h7

Themenstarteram 4. März 2007 um 15:30

moin ich wollte mal frage ob man die reflektoren an den frontscheinwerfer ausbauen kann bzw ersetzen lassen kann ?

und wenn ist das schwer?

Ähnliche Themen
15 Antworten
am 4. März 2007 um 15:38

du kannst sowohl die ZKW als auch die Bosch Scheinwerfer auseinander bauen und die Teile sollten auch austauschbar sein...

Hab hier sogar noch welche rumfliegen...

Meinst du jetzt die silbernen Reflektoren oder die Streuscheiben?

Themenstarteram 4. März 2007 um 15:46

ich glaube ich meine die reflektoren

ich habe nämlich folgendes problem bei mit sind 2 wichtige halterungen kaputt auf der fahrerseite einmal für die blinker und eine oben wo die befestigung für die karosserie dran ist! und da ich nun diesen monat zum tüv muß hatte ich gedacht ich kaufe die hier http://cgi.ebay.de/...7904QQihZ006QQcategoryZ44293QQrdZ1QQcmdZViewItem

und da alles heile ist bei mir ausser die halterungen wollte ich das einfachen austauschen !

am 4. März 2007 um 15:54

hast du denn auch einen ZKW Scheinwerfer? Weil es halt zwei verschiedene gab...

Du mußt aber beachten, daß es Scheinwerfer von Bosch und von ZKW gibt. Die Teile beider Hersteller sind nicht miteinander kombinierbar.

EDIT: Zu langsam.

Themenstarteram 4. März 2007 um 15:55

nein die habe ich nicht ich habe welche von bosch danke darauf habe ich gar nicht gedacht hmmm!

also kann ich die halterungen von den nicht nehmen ?!

am 4. März 2007 um 16:16

Die Innereien der Bosch sind AFAIK mit den ZKW kombinierbar.

Die Aussengehäuse sowie die Streuscheiben passen aber nicht, die müssen jeweils von einer Marke sein.

Was ich dir aber empfehlen würde:

Die Steugläser bestehen ja aus 3 Scheiben jeweils. Einmal das große äussere Streuglas und dann noch die 2 innen.

Bei Bosch sind die inneren beiden aus Kunststoff. Bei ZKW aus Glas.

Ich würde an deiner Stelle die Bosch-Plastik-Gläser gegen die ZKW-Glas-Gläser austauschen.

Ergebnis ist eine grössere Lichtausbeute + längere Haltbarkeit der Gläser. Bei den Bosch sehen die Scheiben oft verkokelt aus.

Die Scheiben meinte ich:

am 4. März 2007 um 16:19

Hier mal ein verkokeltes Bosch-Glas (das mit dem Klips einfach ignorieren) bei meinem Auto:

@ Kredenschel:

Du weißt aber schon, das solche Umbaumaßnahmen verboten sind und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges führen?

am 4. März 2007 um 16:25

ich bezweifle das die Innereien kombinierbar sind... die sehen komplett anders aus und im ZKW ist innen auch mehr Platz...

aber es kann sein, dass ich mich täusche...

am 4. März 2007 um 16:30

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

@ Kredenschel:

Du weißt aber schon, das solche Umbaumaßnahmen verboten sind und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges führen?

Da ich auf Grund dieses "Umbaus" vorher mit meinem TÜV gesprochen habe, mache ich mir da weniger Gedanken.

Solche wirklich sinnvolle sicherheitsrelevante Maßnahmen spreche ich immer vorher mit dem TÜV ab. Der TÜVer hat sich die Streuscheiben jeweils vorher und nachher angeschaut.

Ausserdem finde ich sowas bei weitem sinnvoller, als Strandlichtringe einzubauen (in die Original-SW´s) und sowas wird ja inzwischen auch eingetragen.

Themenstarteram 4. März 2007 um 16:39

also könnte ich und dürfte ich mit einen scheinwerfer von bosch fahren und einen von zkw?

am 4. März 2007 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von newnick24

also könnte ich und dürfte ich mit einen scheinwerfer von bosch fahren und einen von zkw?

Könnte? => Ja

Dürfte? => Bin mir nicht sicher, aber solange es beide H7 sind...

Empfehlenswert? => Nein, da unterschiedliche Ausleuchtung

@ Kredenschel:

Über Sinn und Unsinn kann man da sicherlich streiten, Fakt ist aber nunmal, daß dieser Umbau erstmal einen Eingriff in eine Lichttechnische Einrichtung darstellt, die verboten ist. Wahrscheinlich wird da auch nie im Leben jemand nach sehen, man sollte sich aber trotzdem über mögliche Konsequenzen im klaren sein. (Sollte Dein TÜV´ler die Sache per Einzelabnahme eingetragen haben, wäre das natürlich was anderes.)

 

@ newnick24:

Für alle lichttechnischen Einrichtungen, die paarweise (also rechts und links) am Fahrzeug vorhanden sind gilt, daß sie vom gleichen Typ sein müssen. In den relevanten ECE-Regelungen ist eine Reihe von Punkten festgelegt, wann Scheinwerfer zum "gleichen Typ" gehören. Dazu gehören unter anderem gleicher Hersteller und gleiches Leuchtmittel, es gibt aber noch diverse andere Punkte. Im Zweifelsfalle erkennt man Scheinwerfer von gleichem Typ an der Prüfnummer, die bei beiden gleich sein muß.

Auch hier ist es wieder fraglich, ob das jemanden interessiert, die Rechtslage sieht aber erstmal so aus.

am 4. März 2007 um 17:00

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

@ Kredenschel:

Über Sinn und Unsinn kann man da sicherlich streiten, Fakt ist aber nunmal, daß dieser Umbau erstmal einen Eingriff in eine Lichttechnische Einrichtung darstellt, die verboten ist. Wahrscheinlich wird da auch nie im Leben jemand nach sehen, man sollte sich aber trotzdem über mögliche Konsequenzen im klaren sein. (Sollte Dein TÜV´ler die Sache per Einzelabnahme eingetragen haben, wäre das natürlich was anderes.)

Ich habe den TÜVer damals gefragt, ob wir es eintragen sollen. Er hat es nicht für nötig gehalten. Auch auf 2 maliges Nachfragen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. frage zu den frontscheinwerfer h7