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Frage zu einer Rechnung

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 20. Februar 2013 um 17:55

Hallo, am 9. Februar wurde mein Fahrzeug abgeschleppt, nachdem es nicht mehr startete.

Zum Fall : http://www.motor-talk.de/.../...otorschaden-garantiefall-t4395659.html

Die VW Werkstatt überprüfte alles, und es wurde festgestellt, dass die Batterie defekt sei und das Steuergerät ein Update bekommen hat. Ich habe mal gelesen, das 70% von VW übernommen wird, und den Rest zahle ich, dies selbst hat der Mechaniker mir gesagt, bei einem Batterietausch.

Es trifft mich der Schlag als ich heute die Rechnung bekommen habe.

Ich muss 195,79 Euro zahlen.

das ist doch nicht normal oder.???

 

Ich hab doch die Anschlussgarantie (Prämie light)

Das ich zahlen muss, war mir bewusst, aber keine fast 200euro

 

ZUR RECHNUNG

 

Gfs/geführte Funktion 6Aw 65,04€ k

 

Batterie geprüfte 6Aw 19,41€ k

 

Batterie aus und eingebaut 6Aw 29,12€ k

 

Batterie ersetzt 6Aw 9,71€ k

 

1x Batterie 137,50 k

 

 

 

Für mit "k" gekennzeichnete Position Gewähren wir Kulanz in Höhe von 96,25 euro

 

 

 

164,53 + MWST 19%

 

 

195,97€ Gesamtbetrag

Beste Antwort im Thema

Sei froh, dass Du überhaupt was von VW bekommst, denn die Batterie ist ein Verschleißteil :confused:

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Wenn VW 70% davon über nimmt, hätte der Wechsel der Batterie ca. 650€ kosten müssen... wenn der Eigenanteil ca. 195€/30% sind. Ich glaube, da ist bzgl. der Rechnung etwas schief gegangen. So teuer sind Batteriewechsel bei VW nun auch nicht. Das solltest Du mit VW im Hinblick auf die 70% Kostenübernahme klären. Sind denn tatsächlich diese 70% Übernahme irgendwo vereinbart?

Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil. Die Kulanz seitens VW beträgt 37% bei einer Geamtrechnung von 310,-€.

Sei froh, dass Du überhaupt was von VW bekommst, denn die Batterie ist ein Verschleißteil :confused:

Nun ja, mag sein, dass eine Batterie einem gewissen Verschleiss unterliegt, aber wir sprechen hier von einem Golf 6. Die Batterie kann also höchstens 3-4 Jahre alt sein.

Bei meinem Käfer hat eine Batterie - trotz schwacher Lichtmaschine- im Schnitt 10 Jahre gehalten.

Bei unserem T4 ist die Batterie nach inzwischen 12 Jahren ebenfalls wie am 1. Tag.

Wenn so ein Teil nach so kurzer Zeit kaputt geht kann man das nicht als normalen Verschleiss deklarieren.

Gruß

Raymund

was mich mal interessieren würde,

was ist der Unterschied zwischen " Batterie ersetzen " und " Batterie aus und ein bauen "??

und was bitte ist eine " Gfs/geführte Funktion " ??

wenn es keine Kulanz gegeben hätte, würde ein Batteriewechsel bei VW 310,33€ kosten???

Wäre mal interessant zu wissen, wie alt das Auto ist.

Meist gibt es von Namen haften Batterieherstellern eine Garantie auf ihr Produkt zwischen 3- und 5 Jahren.

Bei dem Preis würde ich mir lieber solch eine Batterie einbauen, als wieder irgend ein NoName VW Teil

Zitat:

Original geschrieben von p2m

was ist der Unterschied zwischen " Batterie ersetzen " und " Batterie aus und ein bauen "??

und was bitte ist eine " Gfs/geführte Funktion " ??

GFS -> Geführte Fehlersuche

Da gibt der VAS-Tester dem Mechatroniker hinweise zur Fehlersuche. Wenn beispielsweise ein Steuergerät einen Fehler wg. Unterspannung abgelegt hat, dann gibt es den Hinweis, dass die Batterie kaputt sein könnte, die Ladespannung der Lichtmaschine zu gering sein könnte oder der Ruhestromverbrauch zu hoch sein könnte.

(sinngemäß, war jetzt nur ein fiktives Beispiel)

Geführte Funktion: hier gibt der Mechatroniker an was er machen möchte, ich nehm mal das Beispiel "Kombiinstrument ersetzen". Dann führt der Diagnosetester quasi als Assistent durch den Vorgang: er liest erst den alten Kilometerstand und die Infos zum nächsten Service, fordert den Mechatroniker dann auf das KI auszubauen und das neue einzubauen, schreibt dann Kilometerstand und die Infos zum nächsten Service in das KI, baut eine Online-Verbindung zu VW auf um es mit dem Motorsteuergerät zu verheiraten, führt den Mechatroniker durch den Anlernprozess für die Zündschlüssel und geht schließlich mit dem Mechatroniker auf Probefahrt um einige Sensoren neu anzulernen.

So zumindest die Theorie, in der Praxis funktioniert das m.E. nicht wirklich so toll.

vg, Johannes

Aus und einbauen erklärt sich ja von selbst.

Beim Ersetzen baut man dann normalerweise bestimmte Dinge (Anbauteile) um. Was das bei einer Batterie bedeutet ist mir allerdings schleierhaft. Ein anderes Beispiel dazu:

Motor ein und ausbauen ----klar

Motor ersetzen----- Lichtmaschine, Klimakompressor etc. umbauen

Gfs/geführte Funktionen ist ein toller Begriff dafür, dass der Mechaniker irgendetwas mit dem Tester gemacht hat.

Lasse Dir dazu das Diagnoseprotokoll aushändigen. Dort steht dann auch die Zeit drauf die es wirklich gedauert hat. Wenn es das Protokoll nicht mehr gibt, streiche diese Position von der Rechnung.

Ansonsten muss Dir dein Freundlicher jede Rechnungsposition erklären können

am 21. Februar 2013 um 13:47

Zitat:

Original geschrieben von hot_97

Hallo, am 9. Februar wurde mein Fahrzeug abgeschleppt, nachdem es nicht mehr startete.

Zum Fall : http://www.motor-talk.de/.../...otorschaden-garantiefall-t4395659.html

Die VW Werkstatt überprüfte alles, und es wurde festgestellt, dass die Batterie defekt sei und das Steuergerät ein Update bekommen hat. Ich habe mal gelesen, das 70% von VW übernommen wird, und den Rest zahle ich, dies selbst hat der Mechaniker mir gesagt, bei einem Batterietausch.

Es trifft mich der Schlag als ich heute die Rechnung bekommen habe.

Ich muss 195,79 Euro zahlen.

das ist doch nicht normal oder.???

Ich hab doch die Anschlussgarantie (Prämie light)

Das ich zahlen muss, war mir bewusst, aber keine fast 200euro

ZUR RECHNUNG

 

Gfs/geführte Funktion 6Aw 65,04€ k

Batterie geprüfte 6Aw 19,41€ k

Batterie aus und eingebaut 6Aw 29,12€ k

Batterie ersetzt 6Aw 9,71€ k

1x Batterie 137,50 k

 

Für mit "k" gekennzeichnete Position Gewähren wir Kulanz in Höhe von 96,25 euro

 

164,53 + MWST 19%

 

195,97€ Gesamtbetrag

Das magst Du mal irgendwo gelesen haben, ist aber so nicht zwingend hier der Fall !

Kulanzanfragen / Leistungen beziehen sich jeweils auf den Einzelfall und müssen in jedem einzelnen Fall entsprechend angefragt werden.

In jedem einzelnen Fall wird dann entschieden, wieviel Kulanzleistung der Hersteller übernimmt !

 

Hier solltest Du also erstmal nachfragen, wie hoch die in Deinem Fall gewährte Kulanzleistung seitens des Herstellers auf Lohn und Mat tatsächlich ist !

Nach Deinen Angaben im anderen Fred hat das Fahrzeug z.B. eine Laufleistung von mehr als 90 000 km.

Weiterhin beziehen sich Kulanzleistungen des Herstellers nicht zwangsläufig auf Matterial und Zeit (Lohn), genausowenig wie für Mat. und Lohn gleiche Kulanzleistungen prozentual gewährt werden müssen.

Die nach Deinen Angaben gewährte Kulanzleistung beträgt nach Deinen Angaben hier 96.25 Euro.

Die Rechnungssumme GESAMMT beläuft sich auf 260,78 Euro. (wer rechnen kann hätte halt schon gewisse Vorteile !!)

 

Desweiteren sind i.A. in den auf der Rechnung aufgeführten AP`s (Arbeitspositionen) sogenannte "umfasst-Arbeiten" verschlüsselt.

So gehört z.B. zu einer Batterieprüfung, damit diese heute überhaupt über Kulanz abgerechnet werden kann, ein Batterieeingangstest, die GFS, eine Ruhestromprüfung per GFS, diese dauert allein schonmal 100 Minuten, sowie ein Generatortest, anschließende Batterieladung mindestens 12 Stunden, Ruhezeit der Bat von mindestens 3 Stunden und einem Batterieausgangstest. die jeweiligen Testergebnisse müssen per Datenerfassungsblatt und entweder Ausdruck VAS 6161 oder per vom Tester erzeugter Datei an DISS übermittelt werden.

Nur so ist schlußendlich ermittelbar, ob nicht andere Probleme an Generator, Verkabelung etc. oder ein erhöhter Ruhestrom ursächlich verantwortlich für das Batterieproblem sind.

am 21. Februar 2013 um 13:50

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside

Aus und einbauen erklärt sich ja von selbst.

Beim Ersetzen baut man dann normalerweise bestimmte Dinge (Anbauteile) um. Was das bei einer Batterie bedeutet ist mir allerdings schleierhaft. Ein anderes Beispiel dazu:

Motor ein und ausbauen ----klar

Motor ersetzen----- Lichtmaschine, Klimakompressor etc. umbauen

Gfs/geführte Funktionen ist ein toller Begriff dafür, dass der Mechaniker irgendetwas mit dem Tester gemacht hat.

Lasse Dir dazu das Diagnoseprotokoll aushändigen. Dort steht dann auch die Zeit drauf die es wirklich gedauert hat. Wenn es das Protokoll nicht mehr gibt, streiche diese Position von der Rechnung.

Ansonsten muss Dir dein Freundlicher jede Rechnungsposition erklären können

Das wird er so nicht bekommen, denn es sind Kulanzleistungen abgerechnet worden, somit ist das Protokoll nicht auszudrucken, sondern per Tester an den Hersteller zu versenden.

Damit hat auch die Werkstatt ein solches Protokoll NICHT in den Unterlagen sondern kann bestenfalls online in DISS darauf zugreifen.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside

Aus und einbauen erklärt sich ja von selbst.

Beim Ersetzen baut man dann normalerweise bestimmte Dinge (Anbauteile) um. Was das bei einer Batterie bedeutet ist mir allerdings schleierhaft. Ein anderes Beispiel dazu:

Motor ein und ausbauen ----klar

Motor ersetzen----- Lichtmaschine, Klimakompressor etc. umbauen

Gfs/geführte Funktionen ist ein toller Begriff dafür, dass der Mechaniker irgendetwas mit dem Tester gemacht hat.

Lasse Dir dazu das Diagnoseprotokoll aushändigen. Dort steht dann auch die Zeit drauf die es wirklich gedauert hat. Wenn es das Protokoll nicht mehr gibt, streiche diese Position von der Rechnung.

Ansonsten muss Dir dein Freundlicher jede Rechnungsposition erklären können

Das wird er so nicht bekommen, denn es sind Kulanzleistungen abgerechnet worden, somit ist das Protokoll nicht auszudrucken, sondern per Tester an den Hersteller zu versenden.

Damit hat auch die Werkstatt ein solches Protokoll NICHT in den Unterlagen sondern kann bestenfalls online in DISS darauf zugreifen.

Man muss es doch zusätzlich drucken können? Wenn er Geld bezahlt, egal wie viel und ob Kulanz oder nicht, hat er Anspruch auf das Protokoll. Anders wäre es bei Gewährleistung, dort bezahlt er nichts und hat deshalb keinen Anspruch.

am 21. Februar 2013 um 14:06

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Das wird er so nicht bekommen, denn es sind Kulanzleistungen abgerechnet worden, somit ist das Protokoll nicht auszudrucken, sondern per Tester an den Hersteller zu versenden.

Damit hat auch die Werkstatt ein solches Protokoll NICHT in den Unterlagen sondern kann bestenfalls online in DISS darauf zugreifen.

Man muss es doch zusätzlich drucken können? Wenn er Geld bezahlt, egal wie viel und ob Kulanz oder nicht, hat er Anspruch auf das Protokoll. Anders wäre es bei Gewährleistung, dort bezahlt er nichts und hat deshalb keinen Anspruch.

Grundsätzlich hat man keinen Anspruch auf einen Ausdruck eines Diagnoseprotokolles, genausowenig, wie auf einen Ausdruck der Fahrzeughistorie.

Bekommt man einen Ausdruck, ist das i.A. immer "Goodwill" der Werkstatt.

Lediglich im Falle einer Wartung, sofern es Umfang der Wartung ist, ist das Protokoll des Steuergerätescans dem Wartungsplan beizufügen.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside

 

Man muss es doch zusätzlich drucken können? Wenn er Geld bezahlt, egal wie viel und ob Kulanz oder nicht, hat er Anspruch auf das Protokoll. Anders wäre es bei Gewährleistung, dort bezahlt er nichts und hat deshalb keinen Anspruch.

Grundsätzlich hat man keinen Anspruch auf einen Ausdruck eines Diagnoseprotokolles, genausowenig, wie auf einen Ausdruck der Fahrzeughistorie.

Die Fahrzeughistorie bezahlt ja der Kunde auch nicht. Wenn ich allerdings die Gfs bezahle, habe ich einen Anspruch. Ob VW das immer so durchführt weiß ich nicht. Mein Händler jedenfalls macht es.

Off Topic:

anders ist es bei der GEZ, dort bezahlt man und bekommt (fast) nichts

am 21. Februar 2013 um 14:13

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Grundsätzlich hat man keinen Anspruch auf einen Ausdruck eines Diagnoseprotokolles, genausowenig, wie auf einen Ausdruck der Fahrzeughistorie.

Die Fahrzeughistorie bezahlt ja der Kunde auch nicht. Wenn ich allerdings die Gfs bezahle, habe ich einen Anspruch. Ob VW das immer so durchführt weiß ich nicht. Mein Händler jedenfalls macht es.

Off Topic:

anders ist es bei der GEZ, dort bezahlt man und bekommt (fast) nichts

Die Fahrzeughistorie bezahlt der Kunde genauso, da er die Rechnungen begleicht.

Man bezahlt eine erbrachte Leistung, nicht die Dokumentation dieser erbrachten Leistung.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside

 

Die Fahrzeughistorie bezahlt ja der Kunde auch nicht. Wenn ich allerdings die Gfs bezahle, habe ich einen Anspruch. Ob VW das immer so durchführt weiß ich nicht. Mein Händler jedenfalls macht es.

Off Topic:

anders ist es bei der GEZ, dort bezahlt man und bekommt (fast) nichts

Die Fahrzeughistorie bezahlt der Kunde genauso, da er die Rechnungen begleicht.

Man bezahlt eine erbrachte Leistung, nicht die Dokumentation dieser erbrachten Leistung.

Ok, man bezahlt sie indirekt mit, allerdings ist die FH keine Rechnungsposition

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