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Frage zu Eintragung,Verkauf....etc

Themenstarteram 16. April 2012 um 17:50

Moin,

könntet ihr mir da evtl weiterhelfen, hab folgendes Problem:

Habe eine KTM LC4 640 Supermoto mit 34 PS gedrosselt weil ich noch den Ab Führerschein habe.

Jetzt hab ich die Maschine verkauft und wird am kommenden Samstag abgeholt!

Jetzt lasse ich am Donnerstag die Drossel ausbauen damit ich Sie offen verkaufen kann und wird am selben Tag noch komplett Abgemeldet von mir!

Jetzt zu meiner Frage:

Muss ich die "offene" Maschine noch umtragen lassen oder kann der Käufer meiner MAschine einfach den Bock offen Anmelden bei der Zulassungsstelle??

Gruß

Michael

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26 Antworten

offen anmelden nur mit abnahme durch einen Prüfer. Mit diesen zettelchen darf er dann bei der Zulassungsstelle die Maschine auf offen umschreiben lassen.

DU kannst das also schlecht machen wenn du keinen FS dafür hast. Du müsstest die Maschine an oder abgemeldet vorführen. angemeldet kannste hinfahren, zurück dürftest du nicht.

wenn du abmeldest, dürfte er noch bis 24uhr fahren. du kannst also Do abmelden, zur Werkstatt oder was auch immer. Drossel raus, abnehmen lassen. Den Käufer dort die Maschine abholen lassen.

Oder du übergibst sie einfach angemeldet. wenn er eh offen fahren will, muss er ja neu zulassen.

Themenstarteram 16. April 2012 um 18:05

d.h.

wenn ich die Maschine am Mittwoch entdrosselt habe, muss ich zum Tüv und das Eintragen lassen und kann sie DANN erst abmelden damit mein Käufer die Maschine ohne Probleme auf sich wieder anmelden kann?

Genau!

Themenstarteram 16. April 2012 um 18:08

weißte zufällig was das kostet?

ist ja kein Großes Ding, normal Tüv hat die MAschine ja noch!

Du kannst auch erst abmelden, dann die Maschine dem Prüfer vorführen. Egal. das geht auch abgemeldet.

Eine einfache Änderungsabnahme kommt knappe 35€.

Themenstarteram 16. April 2012 um 18:10

kann doch schlecht abgemeldet zum tüv fahren?!

Du darfst am tag der Abmeldung bis 24Uhr noch fahren. dazu hast du einen Zettel, auf dem das vermerkt ist.

Themenstarteram 16. April 2012 um 18:14

ohne Schild?

Das schild behälst du doch. Nur ohne Ländermarke. Wenn dich einer anhält, zeigst du den Zettel der abmeldung. dort steht das datum. also noch bis 24uhr gültig. nur solltest du den Änderungsbescheid auf offen nicht zeigen, wenn du den FS dazu noch nicht hast...

Themenstarteram 16. April 2012 um 18:16

ja schon klar!

Muss ich beim TÜV mein Führerschein vorlegen um die offen eintragen zu lassen?

Ne, nur den Perso. Fahrzeugpapier halt auch^^ Sowie das schild zum Plakette abkratzen.

Perso beim TÜV? Wofür? Musste ich noch nie vorlegen.

Themenstarteram 16. April 2012 um 18:26

Moment,

Die abmeldung mache ich doch bei der Zulassungsstelle?

Muss ich dann zum Abkratzen der Plakette extra nochmal zum TÜV?!

Zitat:

Original geschrieben von AstraGcomfort

Moment,

Die abmeldung mache ich doch bei der Zulassungsstelle?

Muss ich dann zum Abkratzen der Plakette extra nochmal zum TÜV?!

Nein, die Plakette kratzt du bei der Zulassungsstelle ab, sonst kriegste deine Abmeldung nicht.

TÜV macht die Austragung der Drossel, dazu muss das Fahrzeug aber eben nicht angemeldet sein.

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