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Frage zu "farbigen" Rückleuchten aus rechtlicher Sicht
Hallo!
Meine Frage: Habe gehört, wenn man z. B. weiße Rückleuchten hat, ist es Pflicht rote Katzenaugen nachzurüsten, andernfalls ist es strafbar so herum zu fahren.
Da ich mich aber nicht auskenne mit dieser Vorschrift, frage ich mich, ob z. B. diese beiden Rückleuchten (siehe bilder) so allein legal wären oder ob trotzdem zusätzlich rote Katzenaugen dran sein müssen:
http://reichhard-motorsport.com/.../F15070TWI.jpg
http://reichhard-motorsport.com/.../F15071TWI.jpg
Zumindest bei den schwarzen sieht es nicht gerade nach gut sichtbaren roten Reflektoren aus.
Trotzdem solo erlaubt oder nützt die Angabe "mit TÜV-Bestätigung (kein Eintrag bzw. Anbaubestätigung erforderlich)" in dem Fall nichts und man muss die Katzenaugen nachrüsten?
Danke!
LG
Beste Antwort im Thema
Schau ins Gutachten! Da sollten die Auflagen stehen....oder erkündige Dich beim TÜV/DEKRA etc....alles andere ist unverbindliches Gesülze....von unseren "Rechtsexperten"...
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25 Antworten
Schau ins Gutachten! Da sollten die Auflagen stehen....oder erkündige Dich beim TÜV/DEKRA etc....alles andere ist unverbindliches Gesülze....von unseren "Rechtsexperten"...
Wo kann ich dieses Gutachten einsehen?
Wenn sie legal sind, steht bestimmt in den beiligenden Papieren oder in der Anbauanleitung, daß Rückstrahler zu montieren sind, und auch wo.
Zitat:
Original geschrieben von Black-Flamingo
Wo kann ich dieses Gutachten einsehen?
Beim Verkäufer oder Hersteller.
Legal sind die Rückleuchten wenn "Katzenaugen" mit drinn sind!
Sind keine ein´gebaut musst du zwei "Katzenaugen" welche den Vorschriften entsprechen nachrüsten und am Fahrzeugheck anbauen.
(es gehen also nicht die Katzenaugen aus dem Baumarkt für Handwagen, auch nicht die kleinen selbstklebenden von der Rolle; es müssen GENEHMIGTE Teile mit entsprechender Kennzeichnung sein)
(eingebaut sind Rückstrahler wenn das Gehäuse der Rückleuchten eine der folgenden Bezeichnung trägt: "IA, IB, IVA" - dann wären "Rückstrahler, nicht dreieckig" eingebaut; wenn die Bezeichung nicht auf dem Gehäuse ist musst du ZWEI "Rückstrahler, nicht dreieckig" mit der Bezeichnung "IA, IB, IVA" am Fahrzeug anbauen!)
Oder aber daruf achten das die Teile dieses Zeichen haben
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
Zitat:
Original geschrieben von Black-Flamingo
Zumindest bei den schwarzen sieht es nicht gerade nach gut sichtbaren roten Reflektoren aus.
auf dem bild mit dem gelben twingo sind zwei reflektoren an der heckklappe angebaut....also kannst du davon ausgehen, das die zusätzlichen reflektoren bei diesen rückleuchten vorschrift sind...
ob welche gefordert sind, kann dir der hersteller bzw. der händler sagen, da diese die prüfpapiere für die rückleuchten vorliegen haben und dort die anbauvorraussetzungen drinnstehen...
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Oder aber daruf achten das die Teile dieses Zeichen haben
Pepperduster du hast da einen kleinen Denkfehler:
auch die Rücklichter ohne Rückstrahler haben ein E-Prüfzeichen!
Wichtig ist die bereits von mir erwähnte Kennzeichnung auf dem Gehäuse, anhand dieser man sieht ob man zusätzliche benötigt oder nicht weil eben bereits welche eingebaut sind.
(Macht es euch doch nicht so schwer, das Leben kann so einfach sein!)
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
auf dem bild mit dem gelben twingo sind zwei reflektoren an der heckklappe angebaut....
Die aber zu klein sein dürften und somit nicht ausreichend!
Zitat:
ob welche gefordert sind, kann dir der hersteller bzw. der händler sagen, da diese die prüfpapiere für die rückleuchten vorliegen haben und dort die anbauvorraussetzungen drinnstehen...
Oder einfach die Dinger kaufen und selbst schauen ob welche eingebaut sind!
Wenn dir die Rückleuchten gefallen, kaufen, ab zur Abnahme und da erfährst du dann eben alles. Macht es nicht so kompliziert. ^^
Grüsse.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von Black-Flamingo
Zumindest bei den schwarzen sieht es nicht gerade nach gut sichtbaren roten Reflektoren aus.
auf dem bild mit dem gelben twingo sind zwei reflektoren an der heckklappe angebaut....also kannst du davon ausgehen, das die zusätzlichen reflektoren bei diesen rückleuchten vorschrift sind...
Vorschrift sind zusärzliche reflektoren, wenn in den Rückstrahlern keine drin sind, das ist keine Frage. Aber man kann nicht alles anbauen, was man will, selbst die Katzenaugen brauchen ein Prüfzeichen. Wie Hugaar bereits schreib: es gehen also nicht die Katzenaugen aus dem Baumarkt für Handwagen, auch nicht die kleinen selbstklebenden von der Rolle; es müssen GENEHMIGTE Teile mit entsprechender Kennzeichnung sein
Aber was ich schreiben wollte. Auch ein Prüfzeichen auf einer Rückleuchte hat keine Aussagekraft, ob sie erlaubt ist. Es gibt massig selbstgebaute Rückleuchten von Privatleuten. Die holen sich originale, färben sie dunkel, und verkaufen sie bei eBay. Natürlich verschwindet beim umfärben nicht das vorhandene Prüfzeichen, aber es ist ungülltig, denn jeder kann sich ja denken, das beim reinen verdunkeln auch weniger Licht abgestrahlt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Die aber zu klein sein dürften und somit nicht ausreichend!
das würde ich so nicht behaupten...
die werksmäßig an meinem fahrzeug verbauten sind auch nicht viel größer und verfügen trotzdem über eine zulassung....
allerdings ist der einwand, das nur reflektoren mit zulassung verbaut werden dürfen durchaus richtig...
und manche haben das Problem gar nicht, da die Rückstrahler ab Werk woanders verbaut sind.
Meriva A, Corsa C zum Beispiel
²Magirus
Nach deinem Text nach zu urteilen verstehst du also meine Sichtweise über LED-Blinkerbirnen. "Die anderen Autos haben ja auch LED's verbaut". Will nun keinen alten Kaffee aufwärmen, aber ich meine das nun eher spassig, also nicht gleich hauen.
Grüsse.