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Frage zu Gebrauchtwagenkauf zwecks Gewährleistung.
Hallo zusammen,
ich habe vor 5 Monate einen gebrauchten BMW bei einem VW Autohaus erworben.
In dem Inserat wurde von einem normalen, gebrauchtem KFZ gesprochen. Ich habe den Wagen vor Ort angeschaut und ihn für Gut befunden und auch gekauft.
Nun zum Problem: Der Wagen hat einen enormen Ölverbrauch inkl. Rauchwolke aus dem Auspuff, also eindeutig ein Sachmangel, welcher der Verkäufer nun beheben müsste. Allerdings steht im Vertrag welcher mit dem Verkäufer abgeschlossen wurde folgendes:
"Besondere Vereinbarung: Abweichend vom Abschnitt VI Sachmangel der Gebrauchtwagen-Verkaufsbedinungen wird das KFZ unter Auschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Fur solche Ansprüche gukt Abschnitt VII Haftung der Gebrauchtwage- Verkaufsbedingungen. Bastlerfahrzeug, Totalschaden, Motorschaden, nicht fahrbereit, Getriebeschaden, Achse gebrochen, Elektrik kaputt, Bastlerfahrzeug."
Der Vertrag wurde am 23.10.2017 abgeschlossen. Das Autohaus hat den Wagen am 10.10.2017 von einem Privatverkäufer aufgekauft, auf diesem Vertrag ist von Mängeln welcher Art auch immer absolut keine Rede, der KM Stand bei beiden Verträgen ist identisch und mit dem Wagen war auf den ersten Blick ja auch alles in Ordnung.
Wie seht ihr die Chancen, eine Reparatur zu erwirken? Ich bin mit dem Verkäufer noch nicht in Kontakt getreten. Mir liegen alle Vertragsunterlagen vor, ich stelle sie euch zensiert zur Verfügung.
Zur Info. Mir ist bewusst was hier unterschrieben wurde, und mir ist ebenso bewusst das man sich vor unterschreiben eines Vertrags im Vorfeld informieren sollte. Das es bei einem Wagen mit dem Alter und der Laufleistung im Laufe der Zeit zu Mängeln kommen kann war klar, aber defekte Ventilschaftdichtungen oder eine defekte Zylinderkopfdichtung wären mir dann doch ein wenig zu viel.
Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Bastlerfahrzeug an sich gibt es offiziell nicht mehr, aber verschiedene (mögliche) Mängel sind ebenfalls separat aufgeführt, wie Motorschaden, Getriebeschaden, ...
Das Auto wurde im Wissen dieser Umstände genauso gekauft. Ich weiss nicht, warum hier noch rumdiskutiert wrd... noch offener und ehrlicher kann man als Verkäufer auf Mängel an einem Auto doch nicht mehr hinweisen!
Wer dies alles ignoriert - bewusst oder unbewusst - hat im Fall eines Falles einfach mal Pech gehabt!
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65 Antworten
Solche Haftungsausschlüsse sind fast immer unwirksam, wenn Händler an privat verkaufen.
Für eine Beurteilung des Haftungsauschlusses für dieses "Bastlerfahrzeug" dürfte von entscheidender Bedeutung sein, ob bei der Übergabe des Fahrzeugs vom verkaufenden Autohaus die im Vertrag genannten Mängel:
"Motorschaden, nicht fahrbereit, Getriebeschaden, Achse gebrochen, Elektrik kaputt" tatsächlich bereits vorhanden waren.
Also, Frage an den TE:
Fuhr das Fahrzeug noch verkehrssicher vom Händlerhof und wie war das insbesondere mit dem Ölverbrauch unmittelbar nach der Fahrzeugübernahme?
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 3. März 2018 um 17:01:27 Uhr:
Für eine Beurteilung des Haftungsauschlusses für dieses "Bastlerfahrzeug" dürfte von entscheidender Bedeutung sein, ob bei der Übergabe des Fahrzeugs vom verkaufenden Autohaus die im Vertrag genannten Mängel:
"Motorschaden, nicht fahrbereit, Getriebeschaden, Achse gebrochen, Elektrik kaputt" tatsächlich bereits vorhanden waren.
Also, Frage an den TE:
Fuhr das Fahrzeug noch verkehrssicher vom Händlerhof und wie war das insbesondere mit dem Ölverbrauch unmittelbar nach der Fahrzeugübernahme?
Ja das Fahrzeug war absolut Fahrbereit und Verkehrssicher, TÜV ist auch noch aktuell. Die Reifen waren nicht mehr die besten aber sonst war alles in Ordnung. Das mit dem extremen Rauch ging erst letzten Monat los, allerdings musste man bis dahin schon ordentlich nachschütten. Mit dem Wagen wurden seid Kauf ca. 4000km zurückgelegt. Von den genannten Mängeln im Kaufvertrag war nichts vorhanden.
Händler dürfen die Sachmängelhaftung nicht ausschlissen. Mind. 1 Jahr!
Seit wann ist der hohe Ölverbrauch bzw. die Rauchwolke feststellbar?
Und ganz nebenbei bemerkt kann man hier bei einem 16 Jahre alten Auto mit 215 tkm nicht mehr von Sachmangel reden. Das ist imho schon locker Verschleiss, es sei denn, das Auto hat vor kurzem nachweislich einen Austauschmotor bekommen.
Davon abgesehen sind alte BMWs als Ölfresser bekannt und das ist beim Gebrauchtwagenkauf durchaus beachtenswert!
EDIT
grad gelesen - im Vertrag steht "Bastlerfahrzeug" und "Motorschaden" ... hast du so gekauft. Was willst du?
Also verstehe ich das richtig, kein Achsbruch, kein Getriebeschaden und Elektrik (z.B. ABS-, Airbagsystem usw. in Ordnung inkl. der Signallämpchen)?
Nach Lage der Dinge ist der Begriff "Bastlerfahrzeug" in Deinem Fall nicht dazu geeignet, die Gewährleistungspflicht auszuhebeln.
Andererseits sprichst Du nur von einem "enormen Ölverbrauch", ohne diesen genauer zu benennen. Einige KFZ-Hersteller bezeichnen beispielsweise einen Ölverbrauch von ca. einem Dreiviertelliter auf 1000 KM als zu tolerieren. Wenn Du da nicht drüber liegst, wirst Du wohl kaum Chancen haben mit Deiner Reklamation.
Gruß vom bösen Dieter
Ja, alles absolut in Ordnung. Es leuchtet keinerlei Warnlampe oder sonstiges, der Wagen fährt sich auch absolut normal. Das einzige Problem ist eben der Ölverbrauch und die dadurch entstehenden Rauchwolken. 1l auf 1000km gelten bei dem Motor(M54) noch als normal, hier ist es aber definitiv mehr, deutlich mehr, er verbrennt das Öl ja sichtbar.
Festgestellt wurde die Rauchwolke erst vor ca. einer Woche. Der Ölverbrauch ca. 2 Wochen nach Kauf als die Lampe zum ersten Mal anging.
gekauft als Bastlerfahrzeug u.a. mit Motorschaden...
Zitat:
@cocker schrieb am 3. März 2018 um 17:13:56 Uhr:
gekauft als Bastlerfahrzeug u.a. mit Motorschaden...
Das ist mir bewusst, allerdings hatte es diesen ja offensichtlich nicht. Im Ankaufsvertrag des Autohauses wird das Auto ja auch ohne Mängel aufgezeigt. Im Inserat war von irgendwelchen Schäden ja auch keinerlei Rede.
Originalton vom Verkäufer: "Wir machen das bei den alten Autos immer so, Vorgabe".
offensichtlich hat er ja doch einen Motorschaden. Und da u.a. auch der im Kaufvertrag steht und du das unterschrieben hast, seh ich hier keine Chancen für dich.
Was hat der Hobel gekostet? 800 €?
Zitat:
@cocker schrieb am 3. März 2018 um 17:18:10 Uhr:
offensichtlich hat er ja doch einen Motorschaden. Und da u.a. auch der im Kaufvertrag steht und du das unterschrieben hast, seh ich hier keine Chancen für dich.
Was hat der Hobel gekostet? 800 €?
Der Hobel hat knapp 2300 Euro gekostet. Hast du dir die Verträge angeschaut? Vermutlich nicht, sonst wüsstest du das. Mir geht es hier ja um das Zusammenspiel von allem, weder im Inserat noch im Ankaufsvertrag steht irgendwas von irgendwelchen Mängel, also müsste ja theoretisch ein Kran auf das stehende Auto gefallen sein als es auf dem Parkplatz des Händlers stand. Dann würde die Beschreibung im Verkaufsvertrag an mich in etwa auf das KFZ passen, das war ja aber nunmal nicht der Fall.
entscheidend ist nunmal das, was im Kaufvertrag steht, den du unterschrieben hast. Ob dir das nun passt oder nicht.
2300 €? Stolzer Preis für ein Bastlerauto. Grenzt ja schon an Wucher. Da hätte ich vorher den Kaufvertrag mal gründlich durchgelesen und entweder den Bastlerpassus mit den ganzen (wohl sicherheitshalber angegebenen) Mängeln streichen lassen oder den Kaufpreis massivst runtergehandelt.
Nochmal - der Mangel Motorschaden ist im Vertrag angegeben. Ich seh hier keine Chance.
Es ist in dem Vertrag von Mängeln und Schäden die Rede, die in einer Anlage erfasst sein sollen - eine solche Anlage hast Du nicht gepostet.
Gruß vom bösen Dieter
steht unter "besondere Vereinbarungen", 2. Bild, ganz unten