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Frage zu geklauten bekommenen Felgen
Hallo,
Hab heute meine 20 zoll 7 speichen Orginal audi felgen geklaut bekommen vom Auto. Und das auch noch als ich mein Auto im AZ wegen einer reperatur hatte. Nun meine frage ich habe die Felgen von ebay gekauft nun will das Az mir nur den kauf wert von Ebay ersetzen. Was meint ihr soll ich rechtliche schritte eingehen und auf ersatz felgen und reifen klagen damit ich die selben wieder bekomme? Oder hab ich da eher keinen Chance?
Gruß jan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
damit ich die selben wieder bekomme?
OT:
die selben > das wären dann Deine Eigenen
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62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von janpt
Hallo,
Hab heute meine 20 zoll 7 speichen Orginal audi felgen geklaut bekommen vom Auto. Und das auch noch als ich mein Auto im AZ wegen einer reperatur hatte. Nun meine frage ich habe die Felgen von ebay gekauft nun will das Az mir nur den kauf wert von Ebay ersetzen. Was meint ihr soll ich rechtliche schritte eingehen und auf ersatz felgen und reifen klagen damit ich die selben wieder bekomme? Oder hab ich da eher keinen Chance?
Gruß jan
Die Frage wäre bei einem Rechtsverdreher oder einem Forum für Verkehrsrecht sicherlich besser aufgehoben.
Natürlich kriegst Du nur den Schaden ersetzt, der Dir entsteht.
Alles andere wäre ziemlich verrückt, oder?
Das Autohaus wird den Diebstahlschaden erstmal an seine Versicherung weiterleiten.
Und diese Versicherung wird einen Kostennachweis über den Kaufpreis haben wollen.
Sind die Felgen älter, musst Du sogar mit einem Abzug für die Nutzung (dann bekommst Du nur den Zeitwert ersetzt) rechnen.
Zitat:
damit ich die selben wieder bekomme?
OT:
die selben > das wären dann Deine Eigenen
wie stellt man sowas fest? habe nähmlich auch 20" von ebay gekauft
Vielleicht hat ja "babyfacelift" die von "janpt" gekauft.
Das wär dann was für die BLÖDZEITUNG!
sorry falsch verstanden
ne habe die rotor felgen gekauft sind auch schon paar Monate her.
dachte dass das az rausgefunden hat dass die felgen geklaut sind .
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Zitat:
damit ich die selben wieder bekomme?
OT:
die selben > das wären dann Deine Eigenen
Seine Eigenen wären eher die Gleichen
Ich denke das du den Zeitwert bekommst.
Und nicht das was du dafür bezahlt hast.
Würde ja sonst im Extremfall heißen, das man bei geschenkten Felgen nichts bekommt.
Oder ich verkaufe demnächst einen Freund meine Felgen für 9000€ ;-)
und falls sie ihm die klauen bekommt er das was er bezahlt hat.
Gruß
Eventuell wird ja auch der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt?
Jep, sag ich doch:
Wiederbeschaffungsneuwert - sofern neuwertig zum Zeitpunkt des Diebstahls.
Das ist der Kaufpreis bzw. wenn man nachweisen kann dass Sie aktuell nur teurer zu bekommen sind, eben dieser höhere Preis.
Oder - falls gebraucht gekauft oder neu aber schon länger im Gebrauch befindlich - den Wiederbeschaffungsneuwert minus einen Abschlag für die Nutzungsdauer.
Auch Zeitwert genannt.
Ja das Problem ist ja jetzt das ich ja irgendwelche Räder brauch die die organisieren müssen. Bekomme ich aber nur den Restwert angerechnet was für Räder besorgen die mir dann irgendwelche 17 Zoll. Das kann ja auch nicht sein die müssen ja wohl vergleichbare Felgen besorgen oder irre ich mich da...?
Nun waren denn deine Reifen schon so runtergefahren das man die liegengelassen ? und nur die Felgen geklaut hat??
vor einigen Jahren hatte man meinem Freund vom Audi die kompl. Räder geklaut und das Auto auf Holzböcke gestellt... der hat alles als neu ersetzt erhalten ohne wenn und aber
Ich würde da erstmal darauf bestehen, dass ich als Kunde direkt mit dem Versicherungsfritzen des AZ sprechen kann.
Oft sind die kulanter als man denkt.
Wichtig wird sicher sein, ob Deine Buchtfelgen gebraucht waren und so weiter.
Falls ja, rechne damit dass du nur den Ebaypreis bekommst, sofern der Kauf noch nicht länger als drei Monate her ist. Sonst wahrscheinlich weniger (Zeitwert).
Falls die neu waren bei Ebay, kannst Du dich auf die Suche machen und eben diese Felgen wieder besorgen (oder besorgen lassen).
Saublöd, wo steht deine Karosse jetzt drauf?