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Frage zu kombiniertem Verkehrszeichen
Moin liebe Community,
da ich täglich daran vorbeifahre, kann mir jemand das folgende Verkehrszeichen (das hintere mit dem Gefahrgut LKW)
Danke vorab
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34 Antworten
Durchfahrverbot für trinkwassergefährdende Gefahrguttransporte und LKW mit einem zGG von mehr als 24 Tonnen. Außerdem gilt dort eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.
Leider zu unscharf das Foto
Lkw mit trinkwassergefährdendem Gefahrgut dürfen nicht einfahren. Es gilt allgemein Tempo 40. Gewichtsbeschränkung auf Fahrzeuge bis 24t zGG.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 13. Sept. 2024 um 18:52:04 Uhr:
Leider zu unscharf das Foto
Wie kannst du dann hier (fast) fehlerfrei schreiben?
@Timbow7777
Nicht Gefahrgut allgemein, das ist falsch.
Das Zeichen bedeutet zrinkwassergefährdende Stoffe.
Zrinkwasser ist sicher auch giftig.
Ich kann die Details am Zeichen nicht einwandfrei erkennen, drum dachte ich das Foto wäre unscharf.
Vielleicht habt Ihr bessere Bildschirme oder hockt vor einem Desktop PC?
Ich mach das alles hier nur am Smartphone.
man kann die Wasserlinie schlecht erkennen, da gebe ich dir Recht, aber Gefahrgut allgemein ist ein eckiger LKW und kein Tank.
Normales Smartphone.
Und da die Beschränkung auf 40 km/h in Zusammenhang mit dem LKW Zeichen steht gilt die auch nur für diese.
Da wäre ich mir aber nicht so sicher. Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung nur für (orangen markierte) LKW gelten sollte, müsste noch das Zusatzzeichen 1010-51 darunter angebracht sein.
@Timbow7777
@berlin-paul
Die 24 t Beschränkung bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht und nicht auf das zGG.
Alle anderen: die Bezeichnung ist "wassergefährdende Stoffe" ... von Trinkwasser ist nicht die Rede
Klugscheißer-Modus AUS
PC-Modus an
VZ 269, Verbot für Fahrzeuge mit Wassergefährdender Ladung
§41 StVO Anlage 2 (zu §41 Absatz 1), lfd. Nr. 43
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf die Straße mit mehr als 20 L wassergefährdender Ladung nicht benutzen.
PC-Modus aus
Langer Rede kurzer Sinn:
Ich bin der Meinung, dass diese drei Verkehrszeichen komplett unabhängig voneinander zu verstehen sind.
Es dürfen also keine Fahrzeuge mit mehr als 24 t tatsächlicher Masse (im Sinne von: Summe der Achslasten jedes Einzelfahrzeugs bei Kombinationen bzw. Sattel-Kfz.) einfahren.
Ebenfalls dürfen keine Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung einfahren (*).
Und es darf auf der folgenden Strecke nicht schneller als 40 km/h gefahren werden.
(*)
Sind die 20 Liter die z.B. bei Gesetze-im-Internet stehen wirklich richtig? Ich meine, das wären mal 3.000 Liter gewesen oder so?!
Edit ergänzt: ich habe gerade schnell in der 2013er Verkündung im Bundesgesetzblatt nachgelesen, da stehen wirklich 20 Liter drin. Ich bin arg verwundert. (Die Reservekanister fürs Fahrzeug sind aber Ausrüstung und keine Ladung, oder??)
Zitat:
@hk_do schrieb am 13. Sept. 2024 um 21:32:08 Uhr:
Ich bin der Meinung, dass diese drei Verkehrszeichen komplett unabhängig voneinander zu verstehen sind.
Ja, tatsächlich. Keines davon ist ein Zusatzzeichen. Alle 3 sind eigenständige Schilder.