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Frage zu Leasing

Themenstarteram 1. April 2014 um 8:53

Hallo zusammen,

ich hätte da eine kurze Frage:

Und zwar möchte ich in den nächsten Monaten irgendwann ein neues Auto leasen + Kaufoption am Ende. Doch bevor ich das dann normal privat auf mich mache, wollte ich da mal nachfragen.

Mein Bruder hat eine Firma und da stellt sich mir jetzt die Frage, ob man diese Tatsache irgendwie legal nutzen kann, wenn man das irgendwie über seine Firma laufen lässt. Allerdings werde ich das Auto dann 100% privat nutzen (also Fahrten zur Arbeit etc.), meine Fahrten haben aber mit seiner Firma nichts zu tun.

Kann man da irgendwelche Vorteile draus ziehen, seien es bessere Konditionen, steuerliche Vorteile etc.?

Danke und Grüße

Beste Antwort im Thema
am 1. April 2014 um 9:19

Zitat:

Original geschrieben von Speedy_IX

 

Gibt es nicht die Möglichkeit von Firmenwagen mit Privatnutzung? Wer dann privat fährt, kann ja keiner nachvollziehen.

... und wer bezahlt den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung?

Noch einmal: Du solltest nicht erwarten, dass Du hier seriöse Ratschläge bekommst, wie man am besten Steuern hinterzieht.

Gruß

Der Chaosmanager

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am 1. April 2014 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von Speedy_IX

Kann man da irgendwelche Vorteile draus ziehen, seien es bessere Konditionen, steuerliche Vorteile etc.?

Auf legale Weise nicht.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 1. April 2014 um 9:14

Entsprechende Vorteile würden sich nur ergeben, wenn das Auto als "echter" Firmenwagen genutzt wird oder?

Gibt es nicht die Möglichkeit von Firmenwagen mit Privatnutzung? Wer dann privat fährt, kann ja keiner nachvollziehen.

am 1. April 2014 um 9:19

Zitat:

Original geschrieben von Speedy_IX

 

Gibt es nicht die Möglichkeit von Firmenwagen mit Privatnutzung? Wer dann privat fährt, kann ja keiner nachvollziehen.

... und wer bezahlt den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung?

Noch einmal: Du solltest nicht erwarten, dass Du hier seriöse Ratschläge bekommst, wie man am besten Steuern hinterzieht.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 1. April 2014 um 9:30

Ne ne, das soll schon alles legal sein. Wollte hier keine Tipps für Steuerhinterziehung!

Ich weiß nur, dass der Vater eines Freundes von mir eine Firma und Firmenwagen hat. Der Freund ist bei der Versicherung irgendwie als "Mitfahrer" eingetragen und darf das Auto nutzen. Auch wenn er mal in Urlaub fährt etc. Dennoch läuft das Auto eben als Firmenwagen, entsprechend waren die Konditionen bei der Finanzierung etc. besser. Wie das im Detail aussieht, weiß ich aber auch nicht genau. In die Richtung zielt meine Frage eigentlich.

Wenn mein Bruder das komplett über seine Firma machen würde, mit Privatnutzung - und ich dann entsprechend versicherungstechnisch berechtigt wäre das Auto zu führen. Er bessere Konditionen bekommt und ich ihm die Rate zahle.

1. Möglich?

2. Legal?

Grüße

 

am 1. April 2014 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von Speedy_IX

 

Wenn mein Bruder das komplett über seine Firma machen würde, mit Privatnutzung - und ich dann entsprechend versicherungstechnisch berechtigt wäre das Auto zu führen. Er bessere Konditionen bekommt und ich ihm die Rate zahle.

1. Möglich?

2. Legal?

Das klärst Du am besten mit Deinem Bruder und seinem Steuerberater.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 1. April 2014 um 9:50

Ja, hatte mein Bruder auch schon gesagt, dass er das mal mit seinem Steuerberater abklären wird.

Wollte mich nur vorab mal informieren, ob das grundsätzlich legitim ist.

Dann hat sich das erledigt, trotzdem danke!

am 1. April 2014 um 11:34

Nur mal als kleines (legales) Gedankenspiel ...

Dein Bruder könnte Dich auf 400 Euro Basis (Ich gl. das wurde zuletzt erhöht) in seiner Firma anstellen & pauschal versteuern + Sozialabgaben zahlen.

Dann holt er über die Firma den Leasingwagen (bezahlt i.d.R. dein Bruder), den er Dir zur dienstlichen & privaten Nutzung überlässt. Diese private Nutzung musst Du dann versteuern (1% Brutto LP + 0,03 ct. pro KM Entfernung Wohnort / Arbeitsstätte). Voraussetzung ist aber hier auch einer überwiegende Nutzung des PKW für die Firma, die Du ggflls. auch mit Fahrtenbuch nachweisen musst !

Alles nur ganz grob und um Dir einen kleinen Überblick über den Wust an Regelungen & Geldströmen zu verschaffen.

Im Detail kanns nur der Steuerberater - so, wie Chaos es schon schrieb ;)

am 1. April 2014 um 11:41

Zitat:

Original geschrieben von 0815userbln

Voraussetzung ist aber hier auch einer überwiegende Nutzung des PKW für die Firma, die Du ggflls. auch mit Fahrtenbuch nachweisen musst !

Bei der Gestellung eines Firmenwagens an einen Angestellten ist die Nutzung immer geschäftlich, auch dann, wenn der AN das Auto überwiegend privat nutzt.

ABER: Dein Modell hat den Nachteil, dass jeder Betriebsprüfer darüber stolpern wird, dass einer 400€-Kraft ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird und wenn es dann auch noch der Bruder ist, dann heißt es für den Unternehmer nachzahlen (z. B. auch die zu Unrecht abgezogene Vorsteuer) ... ob der wirklich Lust dazu hat?

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von 0815userbln

Nur mal als kleines (legales) Gedankenspiel ...

Dein Bruder könnte Dich auf 400 Euro Basis (Ich gl. das wurde zuletzt erhöht) in seiner Firma anstellen & pauschal versteuern + Sozialabgaben zahlen.

Dann holt er über die Firma den Leasingwagen (bezahlt i.d.R. dein Bruder), den er Dir zur dienstlichen & privaten Nutzung überlässt. Diese private Nutzung musst Du dann versteuern (1% Brutto LP + 0,03 ct. pro KM Entfernung Wohnort / Arbeitsstätte). Voraussetzung ist aber hier auch einer überwiegende Nutzung des PKW für die Firma, die Du ggflls. auch mit Fahrtenbuch nachweisen musst !

Alles nur ganz grob und um Dir einen kleinen Überblick über den Wust an Regelungen & Geldströmen zu verschaffen.

Im Detail kanns nur der Steuerberater - so, wie Chaos es schon schrieb ;)

§42 AO ...

am 2. April 2014 um 9:33

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von 0815userbln

Voraussetzung ist aber hier auch einer überwiegende Nutzung des PKW für die Firma, die Du ggflls. auch mit Fahrtenbuch nachweisen musst !

Bei der Gestellung eines Firmenwagens an einen Angestellten ist die Nutzung immer geschäftlich, auch dann, wenn der AN das Auto überwiegend privat nutzt.

ABER: Dein Modell hat den Nachteil, dass jeder Betriebsprüfer darüber stolpern wird, dass einer 400€-Kraft ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird und wenn es dann auch noch der Bruder ist, dann heißt es für den Unternehmer nachzahlen (z. B. auch die zu Unrecht abgezogene Vorsteuer) ... ob der wirklich Lust dazu hat?

Gruß

Der Chaosmanager

Das "Modell" hat imho sowieso diverse Nachteile, allein die Kosten die auf den Bruder fuer die Finanzierung etc. zukommen ... es ging mir nur darum mal annähernd zu zeigen was da in dem Fall alles dran hängen würde, damit der TE versteht, das es eigentlich keine Lösung ist so vorzugehen :cool:

Der Hinweis von Nr.5 ist sicherlich berechtigt, auch wenn ich das nicht beurteilen kann ...

am 3. April 2014 um 6:35

Zitat:

Original geschrieben von 0815userbln

 

Der Hinweis von Nr.5 ist sicherlich berechtigt, auch wenn ich das nicht beurteilen kann ...

Nr. 5 ist vom Fach ...

Gruß

Der Chaosmanager

Hallo,

der einzige Vorteil wäre, wenn die Leasingbank tatsächlich bessere Konditionen für den Gewerbetreibenden anbietet als an den Privatmann.

Dann könnte dein Bruder den über sein Gewerbe leasen.

Die Leasingbank interessiert es nicht, ob der Wagen tatsächlich geschäftlich genutzt wird. Die prüfen, ob es ein Gewerbetreibender ist und wollen ihre Raten.

Und für das Finanzamt: Den Wagen nicht von der Steuer absetzen, vom Privatkonto abbuchen lassen und gut. Also keinen Cent absetzen. Dann musst du den Wagen auch nicht für Privatfahrten versteuern.

Um was für ein Auto geht es denn? Wenn das Fahrzeug als Werbeträger für die Firma deines Bruders genutzt werden soll, geht es sogar, es abzusetzen. Dafür eigenen sich dann aber am besten Fahrzeuge wie ein Smart.

Hatte das selber mal gemacht. Ein Cabrio über meine Firma geleast, ausschließlich privat genutzt, dadurch bessere Leasingkonditionen, aber ich habe den Wagen eben nicht in die Buchführung genommen!

Ganz wichtig die Raten nicht vom Geschäftskonto abbuchen lassen! Und der Steuerberater muss informiert sein, nicht das er Ausversehen, die Kosten des Wagens in die Buchführung nimmt!

Gruß

BEN

am 3. Juni 2014 um 17:03

Hallo,

Irgendwie sollte das aber doch möglich sein, ich kenne viele in meinem Alter (Anfang 20) wo die Eltern Unternehmer sind und die Kinder fahren alle Autos die auf die Firma deren Eltern angemeldet sind.... Ich kann mir kaum vorstellen das die das alles illegal machen da es teilweise auch stark PSige Autos sind.

Es wird ja alles über die Firma/Gewerbe abgewickelt Versicherung, Leasing, usw. sogar die Tankkarte läuft über die Firma.

Zitat:

Original geschrieben von Tantura

Hallo,

Irgendwie sollte das aber doch möglich sein, ich kenne viele in meinem Alter (Anfang 20) wo die Eltern Unternehmer sind und die Kinder fahren alle Autos die auf die Firma deren Eltern angemeldet sind.... Ich kann mir kaum vorstellen das die das alles illegal machen da es teilweise auch stark PSige Autos sind.

Es wird ja alles über die Firma/Gewerbe abgewickelt Versicherung, Leasing, usw. sogar die Tankkarte läuft über die Firma.

Wenn die das richtig machen, dann zahlt das Unternehmen Steuern auf die Kosten des PKWs, davon merken die lieben Kleinen ja nichts. Alles andere wäre Steuerhinterziehung und damit kein Picknick. Hier mal ein link zu so einem Fall.

Der Sohn des Unternehmers hatte neben dem Firmenwagen sogar noch ein Privatfahrzeug. Die Nutzung des Firmenwagens für private Fahrten war darüber hinaus vertraglich ausgeschlossen. Trotzdem hat der Prüfer einen zu versteuernden Privatanteil festgestellt und die haben sogar schon zwei Instanzen verloren.

Wem das nicht gefällt: Auswandern, nur wohin?

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