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frage zu LED Tagfahrlicht Leisten Mit Zulassung und R87

Themenstarteram 8. März 2009 um 17:25

hallo,

 

bei ebay gibts ja diese universaen LED Tagfahrlicht leisten. Manche kosten 20€ andre wiederum 70€ oder 100€. Was muss ich hierbei beachten zwecks zulassung und so? Viele hauptsächlich billigere haben zwar ein E-Prüfzeichen dürfen aber nicht als Tagfahrlicht verwendet werden. Wie dann? als Zusatzscheinwerfer? Teurere haben meist R87 Zulassung d.h die dürften doch im regelfall als Tgfl. benutzt werden oder? also sprich sie dürfen leuchten sobald Motorzündung an ist un müssen erlischen sobald man das abblendlicht einschaltet. Wer kann mir das kurz und simpel erklären?

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16 Antworten

TFL muss neben dem E-Prüfzeichen mit RL gekennzeichnet sein.

TFL für 20 € haben dieses Kennzeichnung garantiert nicht, und dürfen nicht als TFL verwendet werden, da keine Prüfung und Genehmigung vorliegt.

Themenstarteram 8. März 2009 um 18:06

ja meist nur die teureren produkte die haben auch neben dem E-Prüfzeichen die R87 Zulassung. Aber bei den billigen Lichtern ist ja das e- prüfzeichen auch drauf un da steht erlaubt in der STVO TÜV frei jedoch ohne R87 Zulassung. Wie darf man diese dann anschließen? So wie Seitenbegrenzugsleuchten? das sie zusätzlich mit dem licht eingeschaltet werden?

Themenstarteram 8. März 2009 um 18:16

cgi.ebay.de/Tagfahrlicht-Tagfahrleuchten-TFL-mit-16-LEDs-TUV-FREI_W0QQitemZ250385958185QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r 

 

hier ein typisches beispiel mit E-Prüfzeichen erlaubt in STVO jedoch ohne R87 Zulassung für Tgfl. was hatv das zu bedeuten? Wie müssten diede Teile angeschloßen und betrieben werden damit ich kein Ärger bei den Cops und beim Tüv habe?

Die darfst du im KFZ als z.B. Fußraumbeleuchtung verwenden, nur außerhalb des Fahrzeuges als lichttechnische Einrichtung darfst du diese Lampe nicht betreiben.

Als Begrenzungsleuchte müsste dort ein "A" zusätzlich zu dem E-Prüfzeichen vorhanden sein, ist das selbe wie "RL" bei Tagfahrlicht.

Nur mit dem "A" ist eine Genehmigung als Begrenzungslicht erteilt.

am 8. März 2009 um 18:30

Wichtig bei der ganzen Sache ist noch:

Es muss richtig montiert sein. (u.a. nicht zu hoch, nicht zu tief, nicht zu weit innen/außen)

Die genauen Bestimmungen findest du im Netz.

Hier begehen viele (private) Nachrüster auch Fehler.

Themenstarteram 8. März 2009 um 18:33

also haben diese teile nix an der stoßstange zu suchen?? und meine betriebserlaubniss wäre erloschen? toll ein set für 80€ ist rausgeworfenes geld und zu teuer für mich. bei 20€ würd ich mir das ja gönnen. sieht halt schick aus.

Betriebserlaubnis wäre nur dann erloschen wenn von der Lampe eine Gefährdung durch Blendung anzunehmen wäre, ob dies so ist entscheidet im Fall der Fälle ein Gutachter. Dies ist aber nicht auszuschließen und wenn bei einer z.B. Kontrolle Nachts ein Polizist der Meinung ist, das ist zu hell und jemand könnte geblendet werden, kann dir auch die Weiterfahrt untersagt werden etc.....

Aber mit einer Mängelkarte und Vorführung des Wagens im ordnungsgemäßen Zustand musst du immer rechnen bei Anbringung von Lampen die nicht für den jeweiligen Zweck geprüft und gekennzeichnet sind.

Themenstarteram 8. März 2009 um 18:42

mhh blöd. ich mein ich hätte die Teile mit E-Prüfzeichen dann halt ans Standlicht angeschloßen wie meine Seitenbegrenzungsleuchten, dann gehen sie mit dem Licht automatisch mit an. Weil allein über Zündug als Tgfl darf ich sie ja nicht betreiben. Naja wenn ich jetzt noch genaue Einbaumaße von max Höhe usw wüsste wär gut.

Wie gesagt, Begrenzungslicht (Standlicht) benötigt das Genehmigungszeichen "A".

Anbauvorschriften Begrenzungslicht siehe Anhang

am 8. März 2009 um 21:23

Hier

gibt es auch noch kurze Infos speziell zu einem Tagfahrlicht, dass bei korrekter Montage sicher keine Probleme verursacht.

Themenstarteram 8. März 2009 um 22:55

würdet ihr sowas einbauen? mir gehts halt allein um diese geile Optik. Ich mein an die Einbauvorschriften mit Abstand min Höhe usw kann man sich ja gut halten. Mindestabstand zw den beiden leuchten 60cm find ich viel  genauso wie ne mindesthöhe von 25cm.

Zitat:

Original geschrieben von Fiesta-Jens

würdet ihr sowas einbauen?

nachträglich nicht....

bei mir schaltet sich sobald die zündung an ist automatisch das abblendlicht an, und das reicht mir vollkommen....

am 8. März 2009 um 23:04

Zitat:

Original geschrieben von Fiesta-Jens

würdet ihr sowas einbauen? mir gehts halt allein um diese geile Optik. Ich mein an die Einbauvorschriften mit Abstand min Höhe usw kann man sich ja gut halten. Mindestabstand zw den beiden leuchten 60cm find ich viel  genauso wie ne mindesthöhe von 25cm.

Ich hab es drin. Der Mindestabstand zueinander entspricht übrigens ziemlich genau dem Maß des Nummernschildes. Das macht auch Sinn. So sind die Leuchten dichter am Außenrand.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

nachträglich nicht....

bei mir schaltet sich sobald die zündung an ist automatisch das abblendlicht an, und das reicht mir vollkommen....

Mir wäre es zu blöde, die schneller verschleißenden Leuchtmittel früher tauschen zu müssen.

Es gibt ja auch noch runde TFL mit 90mm Durchmesser. Die haben dann aber die Positionslichtfunktion nicht.

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Mir wäre es zu blöde, die schneller verschleißenden Leuchtmittel früher tauschen zu müssen.

da ich recht viel kurzstrecke von 4-5km fahre, halten die lampen bei mir (egal ob osram oder philips) immer ziemlich genau 1jahr, was einer "lichtfahrleistung" von rd. 18.-20.000km bei mir entspricht.......da bei meinem bmw die leuchtmittel innerhalb von weniger als 1minute zu wechseln sind ist das kein großer aufwand, und die 15-20€ für die lampen (bei ebay) machen bei den gesamtkosten fürs auto nichtmal 1% aus von daher kann ichs verschmerzen....... :p

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