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Frage zu Mängelberichten

Themenstarteram 29. Mai 2014 um 20:47

Guten Tag,

 

ich habe da Mal eine Frage zu Mängelberichten und zwar mein Kollege hat einen Mängelbericht bekommen, weil er etwas an seinem Auspuff gemacht hat ich weiß zwar nicht genau was aber es sei unzulässig, nun hat er einen Mängelbericht bekommen und das Auto abgemeldet.

Da sein Tüv bald abläuft und er sowieso neuen Tüv machen wollte hat er sich gefragt ob wenn er Tüv mach also die HU und diese besteht der Mängelbericht erlischt?

Vielen Dank im schonmal

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43 Antworten

Der Mängelbericht erlischt nicht solange der unzulässige Auspuff montiert ist.

Da nützt auch eine bestehende HU nichts wenn der Auspuff dem Prüfer nicht auffallen sollte.

Das Fahrzeug entspricht nicht mehr der BE, egal ob eine HU bestanden wird oder nicht.

Die HU wird er mit dem Auspuff eh nicht bestehen. Und wenn die Veränderung so tiefgreifend war, wird auch die AU in die Hose gehen.

Es gibt zwei Moeglichkeiten:

* Er geht in der Frist zur Maengelbeseitigung mit Maengelbericht und Abmeldebestaetigung (am besten noch eine

# Kopie davon zusaetzlich mitnehmen) zum naechsten Polizei-Posten, legt diese dort vor und laesst es sich

# bestaetigen.

* Er faehrt mit dem Maengelbericht in der Frist zur Maengelbeseitigung zum TUeV und laesst sich die

# Maengelbeseitigung dort vom Pruefer bescheinigen.

In beiden Faellen braucht er dann nur noch die ausgefuellte Maengelkarte an die Adresse der Dienststelle darauf zurueck schicken und der Fall ist erledigt.

Macht er nichts, weil "das Fzg. ja abgemeldet ist", dann bekommt er nach Ablauf der Frist (sind wohl vier Wochen, wenn ich richtig liege) auf jeden Fall noch mal Post, die dann aber schon Geld kostet.

Wenn es durch Saeumnis dabei zu einer Anzeige kommt, wird es, je nach Vorwurf, evtl. schon richtig teuer ...

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

 

Macht er nichts, weil "das Fzg. ja abgemeldet ist", dann bekommt er nach Ablauf der Frist (sind wohl vier Wochen, wenn ich richtig liege) auf jeden Fall noch mal Post, die dann aber schon Geld kostet.

Wenn es durch Saeumnis dabei zu einer Anzeige kommt, wird es, je nach Vorwurf, evtl. schon richtig teuer ...

Ganz sicher nicht. Wenn der ausstellenden Stelle (in diesem Fall der Polizei) nicht innerhalb der Beseitigungsfrist die ordnungsgemäße Behebung des Mangels angezeigt wird, wird das Verfahren an die zuständige Zulassungsstelle abgegeben. Die fordert den Halter auch erstmal nur auf, die Mängel zu beseitigen, ohne irgendwelche Kosten. Ist das Fahrzeug in der Zwischenzeit abgemeldet worden, wird das auch nicht mehr von der Zulassungsstelle weiter verfolgt. Gibt ja auch gar keine rechtliche Grundlage mehr dafür...

@Tecci

Vielen Dank fuer Deine Richtigstellung! - War auch nicht meine Absicht, hier "Geruechte" zu verbreiten :(

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Ist das Fahrzeug in der Zwischenzeit abgemeldet worden, wird das auch nicht mehr von der Zulassungsstelle weiter verfolgt. Gibt ja auch gar keine rechtliche Grundlage mehr dafür...

Er könnte aber durchaus wieder Post vom Ordnungsamt bekommen wegen illegaler Müllentsorgung. Hier gabs kürzlich erst eine hitzige Debatte dazu.

am 30. Mai 2014 um 15:29

Da eine Mängelkarte den Fahrzeughalter auffordert, einen Mangel zu beseitigen und darüber einen Nachweis zu erbringen, hat sie mit Abmeldung des Fahrzeugs keinen Bestand mehr, weil es ja keinen Halter mehr gibt.

Geregelt ist das in der

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen

(3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung [FZV] oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass

1.

ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelegt oder

2.

das Fahrzeug vorgeführt

wird. Wenn nötig, kann die Zulassungsbehörde mehrere solcher Anordnungen treffen.

Ergo: Keine Anmeldung, kein Verstoß gegen StVZO oder FZV.

Zitat:

Original geschrieben von MaeDome

Da sein Tüv bald abläuft und er sowieso neuen Tüv machen wollte hat er sich gefragt ob wenn er Tüv mach also die HU und diese besteht der Mängelbericht erlischt?

zu diesem Teilaspekt:

Wer mir bei einer HU eine Mängelkarte vorlegt, bekommt diese (Mängelfreiheit vorausgesetzt) auch abgestempelt, ohne dass ich extra nochmal Kosten für ein §5-Gutachten berechne.

An die Zulassungsstelle schicken muss er sie aber trotzdem noch (wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet ist), von der bestandenen HU erhält diese nicht automatisch Kenntnis. Ob sie anstelle der abgestempelten Mängelkarte auch den Nachweis einer bestandenen HU akzeptiert dürfte nicht pauschal zu beantworten sein.

Interessant ist für mich noch die Frage, was die Zulassungsstelle im Fall der Abmeldung mit der Mängelkarte macht: Wird sie bei einer beabsichtigten Wiederzulassung sagen "halt! Da ist noch eine Mängelkarte offen!" (und was passiert, wenn die Wiederzulassung in einem anderen Bezirk erfolgen soll?) oder könnte da jemand auf dumme Gedanken kommen?

Bei der Wiederzulassung ist doch ein TÜV notwendig wenn TÜV Datum überschritten.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Bei der Wiederzulassung ist doch ein TÜV notwendig wenn TÜV Datum überschritten.

Darum ging und geht es doch hier ueberhaupt nicht! - Natuerlich verlangt die Zulassungsstelle dann - nach vorlaeufiger Wiederinbetriebnahme, evtl. deshalb auch nur mit Kurzzeit-Kzn. - dann einen Nachweis ueber die erfolgte HU!

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Bei der Wiederzulassung ist doch ein TÜV notwendig wenn TÜV Datum überschritten.

ja, wenn ;)

konstruieren wir mal folgenden Fall:

Mein PKW hat am Mittwoch die HU erfolgreich bestanden. Das lange Wochenende habe ich genutzt, um umfangreiche Individualisierungen durchzuführen. Diese präsentiere ich gerade in diesen Minuten bei schönstem Wetter an einem einschlägigen Szene-Treffpunkt. Aus für mich völlig unverständlichen Gründen nutzt auch die Krad-Gruppe der zuständigen Kreispolizeibehörde das schöne Wetter für eine Dienstfahrt zu genau diesem Zielpunkt. Aus für mich noch viel unverständlicheren Gründen teilen die (erschreckend fachkundigen) Beamten meine Begeisterung für die aufwändige Umgestaltung meines Fahrzeugs nicht, nehmen dieses gründlich unter die Lupe, fertigen diverse digitale Lichtbilder und händigen mir zum Abschied noch eine Mängelkarte aus. Diese setzt mir eine Frist von 10 Tagen, um die Mängelfreiheit meines Fahrzeugs durch das Gutachten eines aaS nachzuweisen, ansonsten drohen mir weitere Maßnahmen nach §5 FZV.

Weil ich aber viel schlauer bin als besagte Krad-Polizisten wähle ich einen anderen Weg:

Ich gehe gleich Montag früh zur Zulassungsstelle und melde das Fahrzeug ab. Damit ist das Verfahren nach §5 FZV hinfällig. Montag mittag rufe ich die Versicherung meines geringsten Misstrauens an und hole dort eine frische EVB-Nummer ein. Montag nachmittag wird meine Mitbewohnerin auf der Zulassungsstelle des benachbarten Landkreises vorstellig (in dessen Gebiet sie mit Hauptwohnsitz gemeldet ist) und meldet das Fahrzeug auf ihren Namen an. Den HU-Bericht (Fälligkeit 05/2016) kann sie dabei natürlich vorlegen.

Variante 1:

um auf Nummer sicher zu gehen, gebe ich die Mängelkarte bei der Abmeldung gleich mit ab "hat sich dann wohl erledigt"

Variante 2:

Wenn die Verfügbarkeit einer Mitbewohnerin mit passendem Wohnsitz jetzt zu konstruiert erscheint:

Ich warte vier Wochen und melde das Fahrzeug dann wieder auf meinen Namen bei der hiesigen Zulassungsstelle an.

Variante 3:

Ich kombiniere die Varianten 1 und 2.

Ist nun das Mängelkarten-Verfahren wirklich komplett ins Leere gelaufen und ich kann voraussichtlich bis Mai 2016 unbehelligt mit dem mangelhaften Fahrzeug fahren?

Ich denke mal, Variante 1 wird nicht funktionieren. Die Mängelkarte kannst nur abgeben, wenn die auch abgestempelt ist. Ohne Stempel wird die sicher in deinem Besitz bleiben.

Und dass ein Mangelschein ausgestellt wurde, dürfte in der Zulassungsstelle schon bekannt sein. Mit der Abmeldung des Fahrzeuges schiebst die Beseitigung des Mangels eigentlich nur weiter raus. Aber drumrum kommst bestimmt nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Mit der Abmeldung des Fahrzeuges schiebst die Beseitigung des Mangels eigentlich nur weiter raus. Aber drumrum kommst bestimmt nicht.

Warum sollte mich jemand dazu zwingen können, an einem abgemeldeten Fahrzeug irgendwelche Mängel zu beseitigen?

Meine Frage zielt ja genau darauf ab, was nach der Abmeldung mit der Mängelmeldung passiert. Ein bundesweites Register für "offene Mängelkarten" wäre mir jedenfalls nicht bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Und dass ein Mangelschein ausgestellt wurde, dürfte in der Zulassungsstelle schon bekannt sein.

Wieso sollte das bekannt sein? Es ist ja noch nicht mal die Mängelbeseitigungsfrist rum, innerhalb derer er die Beseitigung bei der Polizei nachweisen muss. Vor Ablauf der Frist erfährt die Zulassungsstelle davon gar nix, danach auch nur mit einiger Verzögegerung.

Die Beispiele können alle funktionieren, solange noch nichts bei der Zulassungsstelle ist. Danach kommt es drauf an, wie die Zulassungsstelle generell und wie engagiert der einzelne Mitarbeiter im Speziellen arbeitet, was im Anschluss passiert.

Möglich wäre, dass die Benachrichtigung einfach im Müll landet, weil Fahrzeug abgemeldet oder ein findiger Mitarbeiter übermittelt die Mängel ans Fahrzeugregister, dann gibts überall Probleme...

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