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Frage zu Reifensicherheit !! Traglastindex/Querschnitt DIESEL !

Themenstarteram 14. April 2012 um 15:22

Hi, ich habe im Internet meine Reifen inkl. montierten Felgen privat angeboten zum Verkauf, die ich selbst gefahren habe auf einem A3 8L (1.8T Benziner).

 

Folgende Mase der Reifen: 215/35 R18 84W // Felge: 18" ET35

 

Die Mase waren natürlich alle in der Beschreibung, sodass der Käufer für sich selbst entscheiden musste ob er diese Reifen fahren darf oder nicht.

 

Es kam jemand, hat sie besichtigt und direkt gekauft und montiert! Montiert auf einem Golf 5  2.0TDI.

 

Jetzt hat mir aber mein Vater erzählt nachdem ich ihm gesagt habe, dass der Käufer ein Diesel hatte, dass der die garnicht fahren darf auf seinem 2.0TDI ! Der Traglastindex 84W ist zuwenig für ein Diesel. Und der Querschnitt von 35 darf auf einem Diesel auch nicht gefahren werden !

 

Nun habe ich schlechtes Gewissen, dass die Reifen diese schwere Achslast vom Diesel nicht tragen!

 

Ich muss aber ganz ehrlich gestehen, dass mir das nicht bewusst war dass ein Diesel mehr Traglast braucht. Nun mache ich mir etwas sorgen...

 

Wie sieht das ganze Sicherheitsmäsig aus? Packen das die Reifen? Muss ich mir nun sorgen um den Käufer machen???

 

Und wie schaut's hier Rechtsmäsig aus? Bekomme ich Ärger bei sowas, oder ist hier einzig und allein der Käufer verantwortlich für seine Kaufentscheidung?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von T0bii

...oder ist hier einzig und allein der Käufer verantwortlich für seine Kaufentscheidung?

Was der Käufer mit den erworbenen Teilen macht, liegt zu 100% in seinem eigenen Verantwortungsbereich.

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Zitat:

Original geschrieben von T0bii

...oder ist hier einzig und allein der Käufer verantwortlich für seine Kaufentscheidung?

Was der Käufer mit den erworbenen Teilen macht, liegt zu 100% in seinem eigenen Verantwortungsbereich.

Es steht doch ganz klar fest, welche Reifen auf einem bestimmten Fahrzeug gefahren werden dürfen, ob Diesel oder Benziner ist dabei doch egal. Wenn der Käufer das nicht berücksichtigt, dann ist das sein Problem. Du hast ja keine Zusicherung gegeben, dass er die Reifen genau auf seinem Fahrzeug fahren darf oder?

Gruß Tecci

Themenstarteram 14. April 2012 um 15:35

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Du hast ja keine Zusicherung gegeben, dass er die Reifen genau auf seinem Fahrzeug fahren darf oder?

 

Gruß Tecci

Nein, ich bin ja keine KFZ Werkstatt. Ich habe ihn auf die ABE verwiesen, die er im Internet nachschauen soll ! Auf die Frage ob die Reifen passen habe ich ihm ein 'Ja' gegeben. Gepasst haben sie auch. Dass er sie auf sein Fahrzeug eintragen lassen muss habe ich ihm auch gesagt, worauf er meinte, dass er das sowieso nicht machen wird.

 

Ich hab jetzt halt ein schlechtes gewissen, weil er sie eben direkt vor Ort montiert hat und noch ca. 300Km nach Hause hat...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Es steht doch ganz klar fest, welche Reifen auf einem bestimmten Fahrzeug gefahren werden dürfen, ob Diesel oder Benziner ist dabei doch egal.

Nicht unbedingt.

Unter Umständen wurde der Traglastindex für den Diesel von der Transporterversion übernommen. (unter Umständen kann man das aber auch selbst ausrechnen und bei Bedarf statt teuren 86er Index der in den Papieren steht 82er nehmen - wenns reicht! - und bei Bedarf eintragen lassen)

 

Oder man hat beim Selbstkauf der Reifen für den kleinsten Benziner die niedrigste Traglast und den niedrigsten Geschwindigkeitsindex genommen. :D

 

Edit:

naja "passen" und legal sind 2 Paar Schuhe.

Und wenn der Golf Diesel wirklich deutlich schwerer wäre, wäre das unschön.

Der hat die bei dir aufm Hof montiert?

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Es steht doch ganz klar fest, welche Reifen auf einem bestimmten Fahrzeug gefahren werden dürfen, ob Diesel oder Benziner ist dabei doch egal.

Nicht unbedingt.

Unter Umständen wurde der Traglastindex für den Diesel von der Transporterversion übernommen.

Ich habe eine ABE oder eine EG-Typgenehmigung für ein bestimmtes Fahrzeug, das über Typ/Variante/Version definiert wird. Ich habe ein CoC, das genau dieses Fahrzeug abbildet. Über beides gibt es ganz genaue Reifenfreigaben, alles andere muss einzeln freigegeben sein. Wenn jemand nicht weiß, welche Standardbereifung in welchen Dimensionen auf seinem Fahrzeug erlaubt ist, dann ist das a) Pech, man sollte dann aber b) nicht einfach irgendwelche Reifen/Felgen kaufen. Solange der Verkäufer keine spezielle Zusicherung gemacht hat, dann sehe ich persönlich hier kein Problem. Aber ich war nicht dabei und kann nicht beurteilen, was besprochen wurde. Im Übrigen würde ich mir im Moment grundlos sowieso keine Gedanken machen, solange sich der Käufer nicht meldet, ist doch alles in Butter :) Dann kann man ihn immer noch zurückweisen...

Zitat:

Original geschrieben von T0bii

Dass er sie auf sein Fahrzeug eintragen lassen muss habe ich ihm auch gesagt, worauf er meinte, dass er das sowieso nicht machen wird.

Wer mit dem Thema Eintragung derart wegwerfend umgeht, scheint ja zu wissen, was er tut. Spätestens da wäre mir Verkäufer mein Herz leicht.

Ich veräußerte seinerzeit einen 14 Jahre alten Saab ohne amtl. Zulassung (außer Betrieb gesetzt) und seit 2 Jahren überfälliger HU/AU. Tage vor Kaufabschluss wies ich aus genannten Gründen explizit darauf hin, dass sich der Käufer um einen geeignete Transportmöglichkeit (Anhänger o. ä.) kümmern solle.

Was geschah? Der Käufer reiste per Bahn an, - mit den zwei amtl. Kennzeichen seines Erstfahrzeugs im Gepäck. Also Kennzeichenmissbrauch, wahrlich kein Kavaliersdelikt, - aber nach Vermerk des Übergabezeitpunktes im Kaufvertrag strafrechtlich betrachtet nicht mein Problem. Nicht einmal für mein Gewissen.

Themenstarteram 14. April 2012 um 17:07

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Edit:

naja "passen" und legal sind 2 Paar Schuhe.

Und wenn der Golf Diesel wirklich deutlich schwerer wäre, wäre das unschön.

Der hat die bei dir aufm Hof montiert?

Ja bei mir aufm Hof.

 

Aber wie Rigero schon geschrieben hat... wer auf eine Eintragung pfeift, scheint sich um Sicherheit nicht wirklich zu kümmern.

 

Und vorhalten kann er mir nichts. Als privatverkäufer muss ich ihm echt nicht garantieren, dass er diese Reifen fahren darf. Vorallem weil ich das mit dem Diesel nicht wusste, da ich schon immer Benziner fahre.

 

Fakt ist, dass er nach meinen recherchen diese Reifen nicht fahren darf auf seinem Diesel Golf. Aber die Angaben der Reifen/Felgen standen ja in der Beschreibung des Inserats, also hätte er diese recherchen auch durchführen können vor dem Kauf, denn er ist der Fahrzeughalter und nicht ich.

Ich lasse das Inserat mal noch online, falls es tatsächlich noch zu Problemen kommt - was ich nicht hoffe.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

 

Ich habe eine ABE oder eine EG-Typgenehmigung für ein bestimmtes Fahrzeug, das über Typ/Variante/Version definiert wird. Ich habe ein CoC, das genau dieses Fahrzeug abbildet. Über beides gibt es ganz genaue Reifenfreigaben, alles andere muss einzeln freigegeben sein.

Meiner Kenntnis nach gilt zumindest für Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex, dass man diese je nach eingetragener Höchstgeschwindigkeit und Achslast selbst nach unten korrigieren darf, wenn der Hersteller in den Papieren zu hohe Werte eingetragen hat. Die Eintragung der Korrektur wäre demnach optional, aber wegen geringer Bekanntheit dieses Umstandes empfehlenswert und bei jeder Prüfstelle möglich.

am 14. April 2012 um 17:48

Du bist kein Reifenhändler und musst daher nicht alles wissen.

Deine Angaben waren korrekt, so dass der Käufer selber wissen muss, was er sich da gekauft hat.

In einem Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein steht genau drin was man verbauen darf und daher ist es im eigentlichem Sinn Egal ob es sich um ein Diesel oder Benziner handelt. In einer ABE der Felgen werden die Fahrzeuge die sie auch verbauen dürfen genauso gelistet.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von kleinermars

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

 

Ich habe eine ABE oder eine EG-Typgenehmigung für ein bestimmtes Fahrzeug, das über Typ/Variante/Version definiert wird. Ich habe ein CoC, das genau dieses Fahrzeug abbildet. Über beides gibt es ganz genaue Reifenfreigaben, alles andere muss einzeln freigegeben sein.

Meiner Kenntnis nach gilt zumindest für Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex, dass man diese je nach eingetragener Höchstgeschwindigkeit und Achslast selbst nach unten korrigieren darf, wenn der Hersteller in den Papieren zu hohe Werte eingetragen hat. Die Eintragung der Korrektur wäre demnach optional, aber wegen geringer Bekanntheit dieses Umstandes empfehlenswert und bei jeder Prüfstelle möglich.

Wie meinst Du das denn?

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

 

Wie meinst Du das denn?

Die Daten in den Papieren darf man natürlich nicht selbst ändern. Aber wenn der Hersteller z.B. einen Lastindex von 102 vorgibt, obwohl 98 nach eingetragener Achslast ausreicht, darf man auch 98 montieren, ohne die Eintragung ändern zu müssen. Ähnliches mit dem Geschwindigkeitsindex, wobei man dabei noch einen Sicherheitszuschlag geben muss. Gelesen habe ich es hier: http://www.gtue-linnich.de/docs/info0509-1.pdf

Zitat:

Original geschrieben von kleinermars

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

 

Wie meinst Du das denn?

Die Daten in den Papieren darf man natürlich nicht selbst ändern. Aber wenn der Hersteller z.B. einen Lastindex von 102 vorgibt, obwohl 98 nach eingetragener Achslast ausreicht, darf man auch 98 montieren, ohne die Eintragung ändern zu müssen. Ähnliches mit dem Geschwindigkeitsindex, wobei man dabei noch einen Sicherheitszuschlag geben muss. Gelesen habe ich es hier: http://www.gtue-linnich.de/docs/info0509-1.pdf

Jaaa, schon klar. Ich warne nur davor, dass sich Leute selbst im Netz vermeintlich schlau lesen und dann Reifen aufziehen, die zwar nominell (LI/SI) reichen, aber laut Gesetz halt nicht, weil die Zuschläge vergessen wurden. Es gibt, wie Du schon richtig sagst, Tragfähigkeits- bzw. Geschwindigkeitszuschläge, welche u. U. berücksichtigt werden müssen.

Die Reifengröße passt doch überhaupt nicht zum Golf. Auch darf ein 35 Querschnitt auf einem Diesel gefahren werden, z.b. 255/35 R20 auf dem Audi A6 3.0 TDI. Der Querschnitt hat ja nichts mit Benziner oder Diesel zu tun, da hat die ganze Reifengröße nichts damit zu tun. Der Traglastindex und der Geschwindigkeitsindex müssen zum Fahrzeug passen, und das kann sich je nach Motorisierung ändern.

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Jaaa, schon klar. Ich warne nur davor, dass sich Leute selbst im Netz vermeintlich schlau lesen und dann Reifen aufziehen, die zwar nominell (LI/SI) reichen, aber laut Gesetz halt nicht, weil die Zuschläge vergessen wurden. Es gibt, wie Du schon richtig sagst, Tragfähigkeits- bzw. Geschwindigkeitszuschläge, welche u. U. berücksichtigt werden müssen.

Na das ist klar, rechnen sollte man schon können. Aber solange wir mal unter 200 km/h Höchstgeschwindigkeit bleiben ist es simpelste Mathematik.

Da gibts z. B. den Opel Combo bei dem der Diesel mit einem LI von 86? ab Werk eingetragen wurde - auch beim PKW! Obwohl beim PKW z. B. 82? reichen würden.

Das kann sich nun wirklich jeder selber ausrechnen.

 

Oder ein Corsa mit kleinstem Motor bei dem ab Werk 185/55 15 82 T eingetragen wurde vom Hersteller.

Komisch, daß bei Nachtragung von 195/50 15 plötzlich 75 Q reichen. ;)

(extra ausgerechnet vom Prüfer)

Was natürlich das absolute Minimum ist... Bei größerem Motor brauchts mehr als Q und vermutlich mehr als LI 75.

 

Bei mehr als 200 km/h wirds dann eben etwas schwieriger, aber auch nicht so schwer wenn man es denn verstanden hat.

 

Und es bleibt immer die Frage ob man es tun sollte (beim Combo ja) und ob man überhaupt so einen Reifen (195/50 15 75Q) bekommen würde. ;)

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