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Frage zu: Selbstleuchtende Kennzeichen

Themenstarteram 10. August 2011 um 16:53

Hallo Zusammen,

ich bin derzeit dabei an meinem Saisonfahrzeug (reines Treffenfahrzeug, kein Alltagsbetrieb) das Heck komplett zu cleanen, das heisst u.a. Kennzeichenmulde weg. Nun habe ich mir ein selbstleuchtendes Kennzeichen besorgt und würde dieses gern an der Heckscheibe zum fahren auf Treffen mit Saugnäpfen von innen montieren um es dann auf dem Treffen wieder zu entfernen.

Weiss jemand, ob dies in Sinne des TÜVs/Polizei in Ordnung gehen würde?

Wie gesagt, ich fahre mit dem Auto nicht im Alltag sondern nur mal von "A" nach "B" auf ein Treffen.

Das einzigste, was ich im Netz gefunden habe ist "Ort, Art und Höhe nach EG-Rili 70/222/EWG vom 20.3.1970", in dem steht, dass das Kennzeichen bei Fahrzeugen ab BJ 1.1.1983 > 1200 mm hoch montiert werden muss.

Bitte und Hoffe auf hilfreiche Antworten ;)

DANKE!

MFG

Beste Antwort im Thema

Dann hast du wohl eine Fehlinfo aufgeschnappt... die Kennzeichen von 3M sind seit ziemlich genau 5 Jahren hier in Deutschland zugelassen ;)

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Hallo,

den TÜV interessiert das gar nicht, außer, Du möchtest so zur TÜV-Prüfung fahren.

Da ein Kennzeichen aber den Charakter einer Urkunde besitzt, wäre ich mit solchen Dingen sehr vorsichtig. Ich wäre da also vorsichtig. Die örtliche Polizeiwache wird Dir aber sicher gerne weiterhelfen.

 

Gruß,

diezge

Themenstarteram 10. August 2011 um 17:17

naja gut ... ich mein, theoretisch sind ja alle Eigenschaften erfüllt, die Höhe passt und auch die Beleuchtung des Kennzeichens ist da. Naja, wenn es möglich ist, würde ich mir die ganze Geschichte halt auch eintragen lassen etc. Wollte erst nur mal hören, ob es überhaupt eine Möglichkeit so gibt.

am 10. August 2011 um 17:25

Ich seh da kein Problem.

Nur brauchen diese selbstleuchtende Kennzeichen nicht Strom?!

Zitat:

Original geschrieben von bLaX05

Das einzigste, was ich im Netz gefunden habe ist "Ort, Art und Höhe nach EG-Rili 70/222/EWG vom 20.3.1970", in dem steht, dass das Kennzeichen bei Fahrzeugen ab BJ 1.1.1983 > 1200 mm hoch montiert werden muss.

Das Kennzeichen muss in einer Höhe von 1,20 m angebracht sein?

Da passt aber was nicht.

Themenstarteram 10. August 2011 um 17:29

Zitat:

Original geschrieben von WRC206

Zitat:

Original geschrieben von bLaX05

Das einzigste, was ich im Netz gefunden habe ist "Ort, Art und Höhe nach EG-Rili 70/222/EWG vom 20.3.1970", in dem steht, dass das Kennzeichen bei Fahrzeugen ab BJ 1.1.1983 > 1200 mm hoch montiert werden muss.

Das Kennzeichen muss in einer Höhe von 1,20 m angebracht sein?

Da passt aber was nicht.

bis zu ... ;) und wegen Strom im Kofferraum, ist ja kein Thema ^^

saugnäpfe gehen nicht, da die Kennzeichen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein müssen.

Themenstarteram 10. August 2011 um 18:11

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

saugnäpfe gehen nicht, da die Kennzeichen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein müssen.

ne andere Idee? Gegen Kennzeichen ankleben sagt doch auch keiner was, oder? Hab das seit Jahren bei diversen Autos immer angeklebt gehabt, weder TÜV noch die Grünen haben bis dato irgendwas zu bemängeln gehabt!

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von bLaX05

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

saugnäpfe gehen nicht, da die Kennzeichen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein müssen.

ne andere Idee? Gegen Kennzeichen ankleben sagt doch auch keiner was, oder? Hab das seit Jahren bei diversen Autos immer angeklebt gehabt, weder TÜV noch die Grünen haben bis dato irgendwas zu bemängeln gehabt!

Grüsse

dann hattest eben Glück :)

Themenstarteram 10. August 2011 um 18:14

hast du den eine andere Idee? Zumindest wie es zeitweise "fest" am Fahrzeug ist? :P

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

saugnäpfe gehen nicht, da die Kennzeichen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein müssen.

Es gibt auch Kennzeichen mit Magnetbefestigung und zum kleben, die brauchen zwar eine Genehmigung der Zulassungsbehörde, ist aber bei Showcar´s kein Thema. Allerdings gibt es diese nicht als SLN...

Kennzeichenhalter mit Saugnapf gibt es auch im Internet zu kaufen ;)

am 11. August 2011 um 0:03

Selbst leuchtende Kennzeichen sind eigentlich nicht zugelassen !

Aber interessieren tut es keine Sau es ist genau wie das gesetzt Nebelscheinwerfer dürfen nicht so an sein Interessiert auch keinen :)

Es sind solche Kleinigkeiten die keinen Interessieren ich werde es nun auch bald machen lassen.

Kleiner Unterschied: Auf dem Nebelscheinwerfer brauchst Du keine Plaketten... :D

am 11. August 2011 um 2:09

Es ging sich um das Beispiel mit der Polizei ;) die kümmert so was nicht.

Den Tüv geht es auch am Ar... vorbei man kann natürlich immer pech haben und einen Deppen haben ist aber eher sehr selten fast wie ein 6er im lotto so was zuhaben. In meinen Bekannten Kreis haben auch recht viele diese Nr Schilder ;)

Themenstarteram 11. August 2011 um 5:09

wieso sollten die selbstleuchtenden Kennzeichen verboten sein?!

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