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Frage zu Teilkasko/Scheibenwechsel "ohne" Policierung
Hallo Zusammen,
habe eine Frage bezüglich eines nun aufgetretenen Glasschadens und der Versicherungsabwicklung.
Kurze Vorgeschichte:
Am 24.12. des vorangegangenen Jahres hat meinen bisherigen treuen Weggefährte - Ford Mondeo Bj.95 - das Zeitliche gesegnet, ich blieb nachts auf der BAB mit Motorschaden stehen und musste abgeschleppt werden. Einen Monat zuvor habe ich an ihm noch die Frontscheibe nach Steinschlag im oberen Randbereich mit anschliessendem Riss austauschen müssen.
Nun habe ich mir - da ich für das tägliche Pendeln einen Zweitwagen benötige - einen alten Golf zugelegt, der am 30.12. mit Deckungskarte meiner bisherigen Versicherung zugelassen wurde.
Die Formulare zur Beantragung der Versicherung inkl. Teilkasko habe ich bis gestern noch nicht erhalten, daher hatte ich diese von meinem Versicherungsmakler beantragt.
Leider habe ich gestern auch zwei Risse in der Frontscheibe des neuen alten Autos entdeckt, verursacht wurden diese durch einen Steinschlag im unteren Bereich der Scheibe unterhalb des Scheibenwischers, Einschlagsloch ist klar zu erkennen. Nun meine Frage:
Da sich die Risse bereits weiter ausbreiten (beide ca. 10 cm lang) möchte ich die Scheibe umgehend austauschen lassen, muss wohl aber auf die Policierung warten. Kann ich davon ausgehen, dass die Schadensregulierung problemlos ablaufen wird oder muss ich mich auf Probleme einstellen, denn
1. wird die Versicherung womöglich den Eintrittszeitpunkt in Frage stellen und evtl. davon ausgehen, dass der Schaden vor der Policierung eingetreten ist
2. ich erst kürzlich am Vorgänger die Scheibe austauschen lassen musste
Ich möchte ganz klar hervorheben, dass der Schaden wirklich erst dieser Tage entstanden ist, einen Vorschaden hätte ich bemerkt, da sich einer der beiden Risse unmittelbar im Bereich der Feinstaubplakette, die ich wechseln musste, befindet.
Desweiteren hätte ich das Fahrzeug mit Schaden sicher nicht übernommen, sondern auf Behebung bestanden, da mir mit der Behebung die TK SB von 150 EUR flöten geht.
Auch möchte ich die gleichen Konditionen wie für das vorige Fahrzeug weiterführen, d.h. wieder TK mit SB150 (SB 0 ist in diesem Tarif nicht möglich). Hätte mein Makler mir umegehend die Formulare zur Policierung nach der Anmeldung (30.12.) zugesandt, hätte ich die Police sicher schon erhalten, die Verzögerung möchte ich mir somit nicht ankreiden lassen.
Treten in der kalten Jahreszeit Steinschläge mit Folgerissen häufiger auf, so dass die Versicherung gar keinen Zweifel hegt oder muss ich mich auf Probleme einstellen?
Danke vorab für eure Meinungen
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25 Antworten
Wie die Versicherung im Einzelfall reagieren wird, kann Dir hier niemand sagen.
Daher wäre ein Anruf bei selbiger wohl das Beste, was Du aktuell tun kannst.
Insofern ordnungsgemäßer Versicherungsschutz besteht, sollte jedoch der Regulierung nichts im Wege stehen.
Dass du hierbei bereits einen Vorschaden an einem anderen PKW regulieren lassen hast, ist dabei erstmal nicht von Bedeutung.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Wie die Versicherung im Einzelfall reagieren wird, kann Dir hier niemand sagen.
Daher wäre ein Anruf bei selbiger wohl das Beste, was Du aktuell tun kannst.
Insofern ordnungsgemäßer Versicherungsschutz besteht, sollte jedoch der Regulierung nichts im Wege stehen.
Dass du hierbei bereits einen Vorschaden an einem anderen PKW regulieren lassen hast, ist dabei erstmal nicht von Bedeutung.
Gilt mein Versicherungsvertrag rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Anmeldung oder erst ab Erhalt der Police?
Ich bin mir dessen bewusst, dass ich den Vertragsbeginn im Antrag selbst anführen und bestimmen kann, ich möchte nur wissen, ob dies dann auch tatsächlich so berücksichtigt wird, wenn ich nun einen Glasschaden melde?
Wenn ich meine Situation also nun dem Versicherer schildere, wird mir dieser nichts zu meinen Ungusten auslegen? Ich frage aus dem Grund, da mein Makler mir riet mit dem Beheben des Schadens bis zum Eintreffen der Police zu warten.
Wenn ich dich richtig verstehe, besteht derzeit lediglich Deckung (durch die Versicherungsbestätigung) zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Ob die Versicherung bereit ist, rückwirkend Kaskodeckung zu gewähren, bleibt abzuwarten und ist sicher von der Gesellschaft und evtl. auch vom Engagement des Maklers abhängig. Ich würde mit dem Makler die Sachlage absprechen.
Gruß
traumzauber
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Wenn ich dich richtig verstehe, besteht derzeit lediglich Deckung (durch die Versicherungsbestätigung) zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Ob die Versicherung bereit ist, rückwirkend Kaskodeckung zu gewähren, bleibt abzuwarten und ist sicher von der Gesellschaft und evtl. auch vom Engagement des Maklers abhängig. Ich würde mit dem Makler die Sachlage absprechen.
Gruß
traumzauber
Danke für deinen Hinweis.
Richtig bzw. ich weiss eben nicht, ob bereits auf der Deckungskarte die TK-Abdeckung berücksichtigt wurde, denn lt. Berater der Service-Hotline besteht wohl diese Möglichkeit. Ich hatte meinem Makler vor der Anmeldung des neuen Fahrzeugs mitgeteilt, dass ich eine Deckungskarte für die Anmeldung benötige und dieses Fahrzeug zu den gleichen Konditionen wie bisher versichert haben möchte. (Haftpflicht und Teilkasko mit SB150)
Daraufhin erhielt ich die elektronische Nummer, welche wohl die Deckungskarte in der herkömmlichen Form ersetzt und habe diese der Zulassungstelle mitgeteilt; was sich hinter der Nummer verbirgt kann ich als Laie jedoch nicht nachvollziehen.
Wie gesagt möchte ich keineswegs die Versicherung hintergehen, jedoch habe ich eben seit gestern zwei nicht unerhebliche Risse und die Policierung ist seit Anmeldung am 30.12. noch nicht erfolgt ... und angesichts der niedrigen Aussentemperaturen wachsen die Risse zunehmend.
Soll ich nun also die Versicherung selbst kontaktieren und die Sachlage schildern oder könnte ich damit ein Eigentor schiessen, da die Versicherung dann definitiv weiss, dass der Schaden jetzt besteht und die Police eben noch nicht? Wieviel Spielraum hat die Versicherung?
Als Hintergrund ist noch zu erwähnen, dass neben diesem Zweitwagen (der auf dem Namen meiner Frau läuft) auch mein Erstwagen bei dieser Versicherungsgesellschaft versichert ist, sowie private Haftpflicht und drei weitere Fahrzeuge in meiner Familie. Die Versicherung kann also problemlos nachvollziehen, dass wir bisher keine Leistungen in Anspruch nehmen mussten - mit Ausnahme des Scheibenwechsels im vergangenen Jahr - und für dieses Malheur (Steinschlag mit Riss und zeitlich verzögerte Police) kann ich nun ja auch nichts.
Das liegt alles im ermessen der Versicherungsgesellschaft. Du hast wahrscheinlich nur eine vorläufige Deckung für die KH erhalten und somit ist die Versicherung erstmal nur verpflichtet im KH Schadenfall zu leisten. Wenn am Ende der Antrag mit dem Vermittler samt TK Deckung aufgenommen wurde und der Beitrag eingelöst wird, dann wird die Gesellschaft wahrscheinlich auch deinen Glasschaden übernehmen. Aber wie gesagt, ist Ermessenssache der Gesellschaft, bindend ist nur die KH Deckung, sonst nichts.
Hallo,
ich versteh' das nicht so richtig - hast du jetzt einen Makler oder nicht? Hat er für dich die vorläufige Deckung Teilkasko bei Ausstellung der eVB beantragt oder nicht?
Klär' mich auf...
Sause
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Hallo,
ich versteh' das nicht so richtig - hast du jetzt einen Makler oder nicht? Hat er für dich die vorläufige Deckung Teilkasko bei Ausstellung der eVB beantragt oder nicht?
Klär' mich auf...![]()
Sause
Ja, einen Makler habe ich, dem ich beim Beantragen der eVB nur mitteilte, dass ich eben ein neues Auto anmelden muss und die gleichen Konditionen wie bisher für das neue Auto übernommen werden sollen.
Ob er eine vorläufige Deckung Teilkasko beantragt hat weiss ich nicht - als Kunde sehe ich mich da auch nicht in der Pflicht, oder siehst du das anders? (Aus diesem Grund frage ich euch ja hier nach euren Erfahrungen)
Also 90% der Makler die ich kenne kriegen nicht mal eine vorläufige Kasko Deckung in eine EVB codiert, selbst wenn sie wollten... Ausserdem steht da dann meistens nur eine Kaskodeckung mit einer SB von 500 € dokumentiert. Die bringt einem bei einem Glasschaden mit Ausstausch meist nicht wirklich weiter. Wie gesagt, die Versicherung kann entscheiden ob die ganze Schadenmeldung so kurz nach dem Vertragsschluss in sich schlüsig ist und dann danach regulieren... Oder sich auf die vorläufige Deckung berufen wenn sie keine Lust haben den Schaden zu bezahlen oder ohne SB zu bezahlen...
Zitat:
Original geschrieben von dinamo79
Ob er eine vorläufige Deckung Teilkasko beantragt hat weiss ich nicht - als Kunde sehe ich mich da auch nicht in der Pflicht, oder siehst du das anders? ...
Nicht der Makler beantragt die Versicherung, sondern du.
Der Makler vermittelt nur.
Du mußt doch eine Kopie des Antrages erhalten haben, darin ist die beantragte vorläufige Deckungszusage für die TK vermerkt, oder eben nicht.
Wie sollen wir das hier sehen, so klar ist das Bild in den Kristallkugeln nicht.
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Du mußt doch eine Kopie des Antrages erhalten haben, darin ist die beantragte vorläufige Deckungszusage für die TK vermerkt, oder eben nicht.
Wie sollen wir das hier sehen, so klar ist das Bild in den Kristallkugeln nicht.
Bitte mal im ersten Post des TEs nachlesen:
Die Formulare zur Beantragung der Versicherung inkl. Teilkasko habe ich bis gestern noch nicht erhalten, daher hatte ich diese von meinem Versicherungsmakler beantragt.Also, es gibt hier keinen Antrag. Damit ist es reine Ermessenssache der Gesellschaft, rückwirkend die Kasko anzunehmen. Sie können, müssen aber nicht und es kann hier wirklich absolut niemand vorhersagen, wie sie entscheiden werden.
Ich gehe nicht davon aus, dass hier eine vorläufige Kasko-Deckung erteilt wurde, da sonst die Aussage des Maklers unsinnig wäre:
Ich frage aus dem Grund, da mein Makler mir riet mit dem Beheben des Schadens bis zum Eintreffen der Police zu warten.Ich verstehe nicht, warum im Zeitraum von nunmehr 3 Wochen keine Antragsaufnahme möglich sein soll, aber die eVB wohl zeitnah kam. Ein Makler macht doch nur dann Sinn, wenn ich zur Not persönlich auf der Matte stehen kann, nicht aber, wenn der Kontakt ausschließlich telefonisch möglich ist. Natürlich, so lange kein Schaden eintritt, ist alles chic, aber man muss sich bewusst sein, dass man komplett ohne Kaskoversicherung unterwegs ist. Und das ist nicht das Problem des Maklers, sondern einzig und allein deines. Du möchtest etwas versichert haben, also muss es beantragt werden. Kann dir der Makler nicht direkt mit der eVB den Antrag geben, musst du dich kümmern.
Die Antragskopie bekommt man doch sofort bei der Antragsstellung, also direkt nach der Unterschrift,
die werden doch nicht extra beantragt.
Es kam nie zu einer Antragsstellung, bitte lies nochmal nach. Es wurde lediglich die eVB erteilt, die deckt nur Haftpflicht.
Die eVB setzt doch, genau wie die alte Doppelkarte, einen Antrag voraus.
Ohne erteilt doch keine Versicherung eine Deckungszusage, gleich in welcher Form.
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Die eVB setzt doch, genau wie die alte Doppelkarte, einen Antrag voraus.
Ohne erteilt doch keine Versicherung eine Deckungszusage, gleich in welcher Form.
Denkst du

. In grauen Vorzeiten wurden bereits bei Erstpolicierung von den Gesellschaften Blanko-Doppelkarten versandt, damit man bei einem Fahrzeugwechsel gleich gar nicht erst auf dumme Ideen kommt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Prozedere eine großartige Änderung erfahren hat. Zumal, es geht hier nicht um einen neuen Kunden, sondern um einen Fahrzeugwechsel.