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Frage zu TÜV-konformer Reifengröße und Felgengröße für Golf 4

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 5. Januar 2015 um 20:22

Hallo ihr Lieben, ich brauche euren Rat... Frauen und Technik :P

Fahre einen gebraucht gekauften Golf 4 1.6. FSI mit Allwetterreifen. Montiert sind Autec A 757 Alufelgen mit Hancook Optimo Reifen 225/45/R17. Nun habe ich erfahren, dass diese Reifengröße laut ABE-Gutachten nicht zulässig ist. Möglich wäre anscheinend 205/45/R17 oder 205/50/R17 (Info von Fa. Autec).

Nun bin ich am rätseln, welche Möglichkeiten ich habe, da Ende des Monats der TÜV ansteht...

Im Fahrzeugschein ist als Reifengröße 195/65 R15 91 H aufgeführt.

 

Welche Reifen kann ich nutzen ohne Probleme beim TÜV zu bekommen?

Ich habe leider nur die Alufelgen beim Kauf bekommen und habe keine Stahlfelgen, aber die könnte ich bestimmt beim Reifenhändler erwerben.

Vielen Dank für die Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hornibenz schrieb am 15. August 2015 um 10:42:47 Uhr:

 

Meine Frage:

Kann ich trotzdem die 195er drauf machen, ohne dass man sie beim TÜV eintragen muss?

Ja, da auch diese Reifengröße -ab Werk- typgeprüft und zugelassen wurde :)

Ausgewähltes Fahrzeug: VOLKSWAGEN Golf IV 1.4 (1J), 55kw, ABE E1*96/79*0071*00 (0603 / 419 / 001)

Typ:: 1J

HSN / TSN / VSN: 0603 / 419 / 001

Leistung (kw / PS): 55 / 74

ABE / EG: E1*96/79*0071*00

Lochzahl / Lochkreis: 5/100

Nabenbohrung: 57.10

Baujahr: '97 - '05

Hubraum: 1390

Zylinder: 4

Kraftstoff: Benzin

Angetriebene Achsen: 1

Achslast Vorderachse (kg): 00845

Achslast Hinterachse (kg): 00865

Höchstgeschwindigkeit (km/h): 171

Vorderachse Reifen Vorderachse Felge Hinterachse Reifen Hinterachse Felge

205/55R16 91H 6,50 x 16 ET42,00 wie Vorderachse wie Vorderachse

195/65R15 91T 6,00 x 15 ET38,00 wie Vorderachse wie Vorderachse

205/60R15 91H 6,50 x 15 ET43,00 wie Vorderachse wie Vorderachse

175/80R14 88T 6,00 x 14 ET38,00 wie Vorderachse wie Vorderachse

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23 Antworten
am 5. Januar 2015 um 21:00

Was steht im Fahrzeug Brief...das ist das Wichtige...

In den neunen Fahrzeugscheinen werden nicht alle Daten erfasst.

erstmal zu den möglichen Rad-Reifenkombinationen.

www.golf4.de/.../104106-oem-radreifenkombinationen-fuer-golf-iv.html

Autec gutachten gibt es nur für Golf V

225/45R17 fahre ich auch (nur HA, vorne 205/50R17). Wenn das keine originalen VW-Felgen sind, muss das aber auf jeden Fall eingetragen werden, u.U. per Einzelabnahme. Ich würde einfach mal zum TÜV fahren und fragen was die an Unterlagen brauchen. Einzelabnahmen darf nur der TÜV machen, also nicht zu Dekra oder GTÜ fahren ;)

Gruß

Tom

Themenstarteram 5. Januar 2015 um 21:29

Im Fahrzeugschein steht e1*9/14*0071*24

Vielen Dank für den Link, dort steht die zur Zeit montierte Reifengröße als Alternativbereifung mit drin. Meine Alufelgen sind auch 7,5Jx 17. Darf ich die Reifen auf Stahlfelge fahren, aber auf den vorhandenen Autec-Felgen nicht oder wie?!

Diese Reifengröße ist beim 1.6er nicht Serienmäßig und muss daher eingetragen werden.

 

Ich hatte RH Felgen mit der selben Reifengröße, diese hätte ich eintragen lassen können, also müsste das mit deinem eigentlich auch funktionieren.

Wenn du beim TÜV nicht lange diskutieren willst, macht die Reifen drauf, die im Schein stehen. Es gehen aber noch andere Reifen, da musst du dich mal bei VW erkundigen oder direkt beim TÜV, die können dir das auch sagen.

Für die Autec-Räder gelten ausschließlich die Auflagen des zugehörigen Radgutachtens.

Also: Einfach das Gutachten lesen.

Zitat:

@Bambina123 schrieb am 5. Januar 2015 um 22:29:54 Uhr:

Darf ich die Reifen auf Stahlfelge fahren, aber auf den vorhandenen Autec-Felgen nicht oder wie?!

Nein! Das mit den angegebenen Alternativbereifungen stimmt auch nicht, der 1.4er hat z.B. auch keine 225er Alternativ, nur mit Einzelabnahme.

Wenn du dir sicher sein willst, fahr einfach zum TÜV und nimm alle Unterlagen zu den Rädern mit, die sagen dir dann alles, was du wissen musst. Das wird in der Regel auch nichts kosten.

Zitat:

@Bambina123 schrieb am 5. Januar 2015 um 22:29:54 Uhr:

Im Fahrzeugschein steht e1*9/14*0071*24

Vielen Dank für den Link, dort steht die zur Zeit montierte Reifengröße als Alternativbereifung mit drin. Meine Alufelgen sind auch 7,5Jx 17. Darf ich die Reifen auf Stahlfelge fahren, aber auf den vorhandenen Autec-Felgen nicht oder wie?!

Es gibt für´n Golf keine 17" Stahlfelgen :(

Wenn du unbedingt zum TÜV musst , mach einfach wieder die Winterreifen rauf und mach den TÜV!

Danach kannste dann immer noch dich erkundigen , wie das ganze mit der Rad/Reifen-Kombination funktioniert!

Mahlzeit...

Zitat:

@JacK2003 schrieb am 5. Januar 2015 um 22:35:33 Uhr:

Zitat:

@Bambina123 schrieb am 5. Januar 2015 um 22:29:54 Uhr:

Darf ich die Reifen auf Stahlfelge fahren, aber auf den vorhandenen Autec-Felgen nicht oder wie?!

Nein! Das mit den angegebenen Alternativbereifungen stimmt auch nicht, der 1.4er hat z.B. auch keine 225er Alternativ, nur mit Einzelabnahme.

Es geht hier aber um einen 1.6. FSI, und da sind 225/45R17 sehr wohl als Alternativbereifung angegeben. Abgesehen davon bekommt man per Einzelabnahme auch andere Dimensionen eingetragen (s. z.B. meine Mischbereifung), so lagen der Abrolldurchmesse in den zulässigen Toleranzen liegt.

Zitat:

Wenn du dir sicher sein willst, fahr einfach zum TÜV und nimm alle Unterlagen zu den Rädern mit, die sagen dir dann alles, was du wissen musst. Das wird in der Regel auch nichts kosten.

Das war ja auch meine Empfehlung.

Gruß

Tom

Hi,

auch wenn man den Tüv so leicht austricksen kann sind die Räder ohne Eintragung bzw. ABE nicht Zulässig und können z.b. bei einer Poliziekontrolle oder erst Recht bei einem Unfall zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

Also nicht tricksen sondern sich drum kümmern.

Autec ist ja auch kein China Aluschrott sondern ein Hersteller der für seine Felgen Gutachten bzw. ABE´s liefern kann.

Also Notfalls mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen und im idealfall das Fahrzeugspezifische Gutachten/ABE anfordern. Evtl. reicht die ABE schon oder die Felgen können dann beim Tüv gleich noch abgenommen werden.

Gruß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 7. Januar 2015 um 12:40:29 Uhr:

Hi,

auch wenn man den Tüv so leicht austricksen kann sind die Räder ohne Eintragung bzw. ABE nicht Zulässig und können z.b. bei einer Poliziekontrolle oder erst Recht bei einem Unfall zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

 

Gruß Tobias

Mit austricksen hat das überhaupt nichts zu tun.

Der TÜV prüft das Fahrzeug eben nur in dem Zustand, indem es Vorgeführt wird, ist anders ja auch nicht möglich.

Die Räder einzutragen, ist eine ganz andere Baustelle.

Wenn alle benötigten Papiere der Felgen/Reifen vorhanden sind, kann man HU und Eintragung auch verbinden, das würde Zeit sparen.

Themenstarteram 9. Januar 2015 um 11:56

Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für eure Hilfe! :)

Ich war heute beim TÜV und ich habe die Eintragung bekommen! Das ganze lief so ab, dass zunächst geschaut wurde, ob es ein Vergleichsgutachten für diese Reifengröße auf den Alufelgen gibt. Das gab es. Daraufhin hat der Sachverständige am Auto überprüft, ob alle Auflagen erfüllt sind und das war auch der Fall. Dann habe ich ein Gutachten bekommen, dass im Fahrzeugschein diese Reifen/Felgenkombination eingetragen wird. Kostenpunkt 85 €.

Nun hat alles seine Ordnung und ich bin wahnsinnig erleichtert. :))

Zitat:

ich ein Gutachten bekommen, dass im Fahrzeugschein diese Reifen/Felgenkombination eingetragen wird.

Auch gelesen?

Wenn da nicht »Bei nächster Befassung« steht, dann ist erst nach Änderung der Papiere durch die Zulassungsstelle alles in Ordnung.

am 9. Januar 2015 um 17:30

Glückwunsch...

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