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Frage zum abgelaufenen TÜV und AU

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 16:43

Hallo!

Ich habe mal ne Frage zum TÜV und zur AU.

Wir haben es bei dem Fahrzeug meiner Frau völlig vergessen auf die Plakette zu schauen.

Nun sind sowohl TÜV und AU bereits im Juni 2008 abgelaufen. (Der nette Mann in der Waschanlage hat

und eben darauf hingewiesen....) Laut Bußgeldkatalog kostet das 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Was ich aber nicht herausfinden konnte ist, ob es einmal für TÜV und einmal für AU jeweils 40 Euro und einen Punkt kostet oder für beides Zusammen.

Gilt dieses Bußgeld nur wenn man von der Polizei "erwischt" wird, oder auch wenn ich zu z.B. ATU fahre und es machen lasse?

Oder komme ich am Bußgeld und dem Punkt vorbei wenn ich gleich Montag zu z.B. ATU fahre und nicht von der Polizei erwischt werde?

Viele Grüße,

Marco

Beste Antwort im Thema

melde dich beim tuev oder bei atu an. lass dir den termin am besten schriftlich bestaetigen, das du was in der hand hast, falls die rennleitung dich anhaelt, denn zum tuev darfst du auch mit nem auto fahren, das keine plakette hat, nur versichert muss er sein.

allerdings direkter weg...

p.s. ich guck auch lieber meiner frau auf den hintern als ihrem auto, da bist du schon mal entschuldigt...

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melde dich beim tuev oder bei atu an. lass dir den termin am besten schriftlich bestaetigen, das du was in der hand hast, falls die rennleitung dich anhaelt, denn zum tuev darfst du auch mit nem auto fahren, das keine plakette hat, nur versichert muss er sein.

allerdings direkter weg...

p.s. ich guck auch lieber meiner frau auf den hintern als ihrem auto, da bist du schon mal entschuldigt...

Zitat:

Original geschrieben von ma-rco79

 

Gilt dieses Bußgeld nur wenn man von der Polizei "erwischt" wird, oder auch wenn ich zu z.B. ATU fahre und es machen lasse?

Oder komme ich am Bußgeld und dem Punkt vorbei wenn ich gleich Montag zu z.B. ATU fahre und nicht von der Polizei erwischt werde?

Viele Grüße,

Marco

Einfach am Montag zu ATU fahren und nicht von der Polizei "erwischen lassen", denn ATU bzw. TÜV, DEKRA, GTÜ und wie sie alle so heißen, dürfen keine Bußgelder kassieren und Punkte verteilen!!!

Du mußt aber daran denken, daß die neuen Plaketten rückdatiert werden, d.h. der Wagen bekommt nur TÜV & AU bis Juni 2010!

Mit freundlichen Grüßen:)

am 30. Januar 2009 um 18:33

Es gibt nur Bußgeld wenn dich die Polizei erwischt.

Allerdings wirst du nicht für 2 Jahre Tüv bekommen, sondern nur bis Juni 2010.

Gruß

Frank

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 18:34

Danke für Eure Antworten.

Da bin ich ja schon erleichtert das ich ums Bußgeld rum komme... zum Glück ist der Weg zu ATU kurz. :)

Das mit der Rückdatierung der Plaketten finde ich völlig OK und nochmal werde ich das bestimmt nicht vergessen.... hoffentlich.

Gruß,

Marco

Stimmt es noch das wenn man nur 3 Monate überzogen hat keine Punkte bekommt sondern nur ein Verwarnungsgeld oder ab wann gibts mitlerweile Punkte,da hatte sich doch in den letzten Jahren was geändert?

Hallo S-XT,

ab kommenden Sonntag (01.02) gilt der neue Bußgeldkatalog. HU überzogen für 2-4 Monate kostet 15€, für 4-8 Monate 25€ und mehr als 8 Monate 40€ und 2 Punkte in Flensburg.

http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1448/Bussgeldkatalog.htm#13

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Dankeschön,aber dann hat sich ja doch nichts geändert in dem Bereich?!

Hallo S-XT,

Verwarngeld, Bußgeld und Punkte für die HU-Überziehung haben sich nicht geändert.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Zitat:

Original geschrieben von ma-rco79

..wenn ich zu z.B. ATU fahre und es machen lasse?

Berechne aber doch bitte den Aufpreis von 4 Stossdaempfern, 2 Radlagern hinten, Bremsscheiben vorne, 2 neuen Reifen, neue Traggelenke und Hinterachslager mit ein wenn du zum ATU faehrst.

am 31. Januar 2009 um 8:07

Und wenn man jetzt einen Bums baut, wird die Versicherung den Schaden von Dir zurück haben wollen.

Denn das ist fahren ohne ABE bzw. mit einem nicht verkehrsicherem Fahrzeug.

am 31. Januar 2009 um 8:18

Zitat:

Original geschrieben von ma-rco79

 

Was ich aber nicht herausfinden konnte ist, ob es einmal für TÜV und einmal für AU jeweils 40 Euro und einen Punkt kostet oder für beides Zusammen.

Nö.

Tateinheit. Nur einmal.

nochmal mein tip, mach bei atu oder beim tuev einen termin, lass dir den nach moeglichkeit bestaetigen, oder sieh zu, dass du im terminbuch stehst. passiert dir dann etwas auf der fahrt zu hauptuntersuchung kannste belegen dass du auf dem weg dorthin warst. ohne beleg, kann man auch sagen tuev-fahrt sei eine ausrede, und dann macht auch deine versicherung beim bezahlen nicht mit!

Zitat:

Original geschrieben von maxlwella

nochmal mein tip, mach bei atu oder beim tuev einen termin, lass dir den nach moeglichkeit bestaetigen, oder sieh zu, dass du im terminbuch stehst. passiert dir dann etwas auf der fahrt zu hauptuntersuchung kannste belegen dass du auf dem weg dorthin warst. ohne beleg, kann man auch sagen tuev-fahrt sei eine ausrede, und dann macht auch deine versicherung beim bezahlen nicht mit!

Ja Herr Wachtmeister, ich bin gerade auf dem Weg zur Hauptuntersuchung. Ja ich habe einen Termin.

- Guter Mann, ihre HU ist im Juni 08 abgelaufen....

lieber schlaumeier yo-chi, ein fahrzeug darf ruhig laengere zeit ohne tuev gestanden haben, aber irgendwann muss man halt mal hinfahren... da interessierts den wachtmeister nicht wann, sondern dass der tuev abglaufen ist...

wenn du einen vernuenftigen tipp beisteuern kannst: bitte gerne, ansonsten kann ich nur sagen

ebbe im kopf ist kein garant fuer eine kommende gedankenflut...

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