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frage zum ablauf bei wirtschaftlichem totalschaden
Hallo Leute,
ich habe einen Opel Astra bj 12/1999 mit 101 ps und 99850km
Mir ist einer an die Beifahrertür gefahren und hat einen Zettel an der Scheibe hinterlassen.
Versicherung des Unfallverursachers wurde eingeschaltet und die melden sich hoffentlich bald mal bei mir und wollen einen Gutachter schicken. Das ist allerdings schon 5 Tage her.
Dauert das immer so lange? ( ist mein erster Unfall)
Nun meine Frage:
Ich war bei einer Werkstatt und er meinte, das man bei einer Reparatur mit ca 1600-1800€ rechnen muss.
Der Gutachter kommt ja jetzt und ermittelt mir den Wert des Autos mit dem Unfallschaden.
Kann ich das Auto dann entweder reparieren lassen oder bekomme den Restwert ausgezahlt?
Blicke da leider nicht ganz durch und wär über eine etwas ausführliche Erklärung, wie sowas abläuft dankbar.
Beste Antwort im Thema
Der Schaden wurde in vorfeld von der Werkstatt grob auf 1600-1800 geschätzt. Allein schon dadurch ist ein Gutachter gerechtfertigt
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42 Antworten
Da das kein Kaskoschaden ist (Fremdschaden) hast du Anrecht auf einen eigenen Gutachter und würde den der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Anschauen dürfen sie sich das Auto aber trotzdem.
Kontakt zum Gegner hast du aber??
Auch Kontakt zur gegnerischen Versicherung? Nein, dann erst klären ob der Schaden zugegeben wird und auch gemeldet wurde.
Eventl. Anwalt.
Auch wenn der jetzt lobenswerterweise einen Zettel hinterlassen hat, ist es dennoch Fahrerflucht gewesen - sofern er/sie das nicht der Polizei gemeldet hat. Aber sei's drum.
Nicht akzeptieren würde ich allerdings einen Gutachter der gegnerischen Versicherung, auch nicht um einfach nur das Auto "anzuschauen"
Edit:
Nimm dir selbst einen Gutachter, mit KVA einer Werkstatt wirst du wahrscheinlich nicht weiterkommen.
Dein Gutachter ermittelt die Schadenhöhe, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Er kann dich auch beraten welche Möglichkeiten du hast und was für dich hier das (finanziell?) beste ist.
Bei einem 99er Astra könnte das auch schon Richtung Totalschaden gehen.
Kann man das denn untersagen? Ich glaube nicht.
Also der Unfall ist mit einem geliehenen Transporter passiert.
Der Fahrer hat es der Firma gemeldet und die haben mir dann angerufen, Daten aufgenommen und meinten sie leiten es der Versicherung weiter.
Aussage war, die Versicherung setzt sich mit mir in Kontakt.
Wie genau läuft das mit einem eigenen Gutachter, bzw wer bezahlt den?
Kann ich da einfach bei der Dekra anrufen? ^^
Da "nur" die Tür eingedrückt ist, und du offensichtlich mit dem Fahrzeug fahren kannst, würde ich abwarten bis die Versicherung die Eintrittspflicht dem Grunde nach bestätigt.
Dann kannst du dir einen Gutachter suchen (Dekra hat nicht den besten Ruf, da die sehr oft für Versicherungen arbeiten). Mit einer Abtretungserklärung kann dieser sein Honorar dann direkt mit der Versicherung abrechnen.
Jetzt lass dir die Versicherten Nr. oder Schaden Nr. geben und du rufst dann die Versicherung an, fragst nach ob der Schaden gemeldet wurde und ob es Probleme gibt. Teil denen mit das du einen eigenen GA deiner Wahl beauftragst.
Dieser wird von der gegn. Vers. übernommen.
Jetzt kann es je nach Versicherung eventl. später zu Problemen bei der Abrechnung kommen wenn ungerechtfertigte Abzüge gemacht werden. Da meist der Streitwert dann gering ist sträuben sich Anwälte den Fall zu übernehmen.
Muss nicht sein, kann aber und liest sehr häufig davon.
Daher eventl. die Abwicklung über einen Anwalt regeln lassen, erst Recht wenn du RS hast. Bin kein Freund davon aber bevor man nachher hinterher läuft.
Du kannst dir einen Gutachter suchen,
bezahlen muss ihn die Versicherung des Unfallgegners.
Ein Anwalt steht dir ebenfalls zu den muss auch die
Versicherung bezahlen, vorausgesetzt die Schuldfrage ist geklärt.
Gut wäre wenn du die Versicherung des Unfallgegners herausbekommen könntest um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Ok dann werde ich mal Versichertennummer und Schadensnummer anfordern.
Die Firma ist bei der Allianz und er hat mir vorab das Nummernschild des betroffenen Autos genannt
Kann ich das Gutachten auch bei der Werkstatt, bei der ich den Kostenvoranschlag machen lassen hab, in Auftrag geben oder wo wär da die erste Anlaufstelle für sowas?
Rechtsschutz hab ich leider nicht.
Dann mach Schritt für Schritt.
Wenn deine Werkstatt auch Gutachten machen können, zumindest können dir die einen GA empfehlen mit dem sie immer zusammen arbeiten.
Was hast du den genau vor, Abrechnung nach Gutachten und Auszahlung oder Reparatur durch Werkstatt.
Du hast schon eine KVA machen lassen? Oder hat die Werkstatt nur mal grob geschätzt?
Das war grob geschätzt, er meinte das ein Kostenvoranschlag mit Bildern etc. kostet bei Ihnen 150€
Wie ist denn dann der Ablauf, ich mache einen Termin mit dem Gutachter von mir, der erstellt alles und schickt das der Versicherung ?
Wie genau wird die Auszahlung ermittelt?
1. Du machst einen Termin mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, der die weitere Abrechnung für dich übernimmt (die Kosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen).
2. Du lässt dir entweder vom Anwalt oder von deiner Werkstatt einen freien Gutachter nennen. Den beauftragst du dann mit der Erstellung des Gutachtens. Das Gutachten geht an dich und deinen Anwalt.
3. Je nach Ergebnis des Gutachtens überlegst du dir, was du machen möchtest (reparieren in der Fachwerkstatt, verkaufen, unrepariert oder mit Eigenreparatur weiternutzen) und lässt den Anwalt entsprechend abrechnen.
bei wirtschaftl. Totalschaden grob gesagt Wiederbeschaffungswert-Restwert
siehe z.B.
https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/
ansonsten evtl. mal ein wenig googeln
habe jetzt die schadensnummer erhalten und bei der werkstatt angerufen.
die können auch ein gutachten erstellen.
Er meinte aber, das ich wahrscheinlich nicht allzuviel geld erwarten kann.