1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Vectra
  6. Vectra C & Signum
  7. Frage zum Autokauf

Frage zum Autokauf

Opel Vectra C

Hallo,
ich möchte mir einen Vectra Caravan als Jahreswagen kaufen. Nun suche ich schon Wochen und habe auch zwei örtliche fOH s beauftragt. Die können jede Menge sog. Opel Werkswagen besorgen, nur nicht mit Xenon.
Jetzt habe ich einen bei Lautsch gefunden, sind schlappe 400 Km einfache Entfernung.
Nun zu meiner Frage :
Wie ist das im Garantiefall ? Ich kaufe den Wagen und habe dann einen Defekt, natürlich kann ich nicht immer die Strecke nach Lautsch fahren. Wenn der Wagen zwei Jahre Herstellergarantie hat, ist es doch Wurscht zu welchem fOH ich fahre. Oder liege ich da falsch ?
Gruß Olli

Ähnliche Themen
23 Antworten

Richtig, bei der Herstellergarantie ist es egal, zu welchem FoH du fährst.

Interessant wird es, wenn ein Defekt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eintritt.
Zieht dann das Gewährleistungsrecht, bezogen auf Nachbesserrung durch den Autoverkäufer, oder greift da die Herstellergarantie??

Zitat:

Original geschrieben von Gwyddno


Interessant wird es, wenn ein Defekt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eintritt.
Zieht dann das Gewährleistungsrecht, bezogen auf Nachbesserrung durch den Autoverkäufer, oder greift da die Herstellergarantie??

Interessante Frage , wer weiß genaues ?

Mei mir macht der örtliche Händler alles über die Garantie.

Zitat:

Original geschrieben von smiley


Mei mir macht der örtliche Händler alles über die Garantie.

Schon klar, wenn du das Auto bei ihm gekauft hast.

Was macht aber ein freier Händler? Der kann das Auto ja nicht reparieren, ergo kannst du das Fahrzeug zum Nachbessern in deine Werkstatt bringen. Wird dann über Garantie (Opel) oder über Gewährleistung (freier Händler) abgerechnet?

Zitat:

Original geschrieben von Gwyddno



Zitat:

Original geschrieben von smiley


Mei mir macht der örtliche Händler alles über die Garantie.

Schon klar, wenn du das Auto bei ihm gekauft hast.
Was macht aber ein freier Händler? Der kann das Auto ja nicht reparieren, ergo kannst du das Fahrzeug zum Nachbessern in deine Werkstatt bringen. Wird dann über Garantie (Opel) oder über Gewährleistung (freier Händler) abgerechnet?

Auch ne interessante Frage,

allerdings steht der Wagen, für den ich mich interesiere, bei einem Opel - Vertragshändler.

So bleibt die Frage welche Garantie zuerst greift.

Mir geht es ja darum, dass ich nicht 800 Km fahren muss im Fall des Falles.

Also ich kann dir jetzt nur was zum Thema Entfernung sagen: Laut OLG München ist es dem Käufer nicht zumutbar, das Auto in einer zu großen entfernung reparieren zu lassen
Oberlandesgericht München, Urteil vom 12.10.2005, Az: 15 U 2190/05.
Die Frage ob Gewährleistung oder Garantie kann ich aber immernoch nicht beantworten...

Dank dir.
Denke ich rufe den Händler mal an und frage direkt danach.

Zitat:

Original geschrieben von osvv


Dank dir.
Denke ich rufe den Händler mal an und frage direkt danach.

Immernoch die beste Variante, bevor hier wild rumspekuliert wird!!

:cool::D

Zitat:

Original geschrieben von Gwyddno



Zitat:

Original geschrieben von osvv


Dank dir.
Denke ich rufe den Händler mal an und frage direkt danach.

Immernoch die beste Variante, bevor hier wild rumspekuliert wird!! :cool::D

Da ich meinen Wagen ja auch bei Lautsch Ende November geholt habe, kann ich evtl. weiter helfen.

......ich glaube nach einer Woche wollte der rechte Spiegel nicht mehr an/abklappen.
Da der Wagen ja noch Werksgarantie hat wurde hier in Berlin (FOH) ohne mit der Wimper zu zucken nachgebessert bzw. getauscht !!(jedenfalls wurde der Mangel beseitigt)

Wenn ein Fahrzeug noch die Werksgarantie besitzt, ist es völlig Banane, wo man den Wagen reparieren lässt (solange es eine Opel-Vertragswerkstatt ist).
Im Gegenteil, die Händler freuen sich über solche Kunden, weil sie da bei der Reparatur so richtig aus dem Vollen schöpfen können.
Greift eine Anschlußgarantie (bei wem auch immer abgeschlossen), hängt es davon ab, welche Werkstätten diese Garantien abrechnen (können).
Hat man auf seinem Gebrauchtwagen nur noch die Gewährleistung des Händlers, muß man ihn auch dort reparieren lassen.
Und ganz unübersichtlich wird es, wenn der Wagen sowohl Werks- als auch Händler-Garantie besitzt. Hier bleibt der Wagen in der Werksgarantie, bis diese ausläuft. Danach greift eine (eventuell noch vorhandene) Händler-Garantie.

Ich mach es mal einfach.
Findest du nach einer Woche das z.B. die Spur nicht stimmt muß du 400km fahren. Wird dir keiner auf Garantie beheben.

2004 war es so, daß Opel bis 1000km Laufleistung die Spur auf Garantie korrigiert hat.
Gruß
Achim

Zitat:

Original geschrieben von general1977


2004 war es so, daß Opel bis 1000km Laufleistung die Spur auf Garantie korrigiert hat.
Gruß
Achim

Da hast du Recht. Nur hier geht es um einen Jahreswagen.

Wenn du nach 5 Tage merkst das der Wagenheber fehlt bezahlt keine Garantie.

Deine Antwort
Ähnliche Themen