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Frage zum B197
Hallo Leute,
gestern haben wir unseren Sohnemann in der Fahrschule angemeldet A1 und BF17.
Da kam dann die Frage auf, ob er nicht bei der Prüfung zum B auf einem AT Fahrzeug machen wollen würde. Hätte den Charme, dass man sich unter Stress nicht auch noch um 's Schalten kümmern müsste. Die normalen Fahrstunden wären aber auf einem Schalter.
Im Schein stände dann halt der Schlüssel B197.
Hat das irgendeinen Nachteil? Auch im Bezug zum Ausland?
Kostentechnisch macht es jetzt keinen Unterschied, haben aber erstmal den "richtigen" B Schein genommen.
VG
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16 Antworten
https://www.fahrschule-schlicht.de/fahrschule/f%C3%BChrerschein-b197/
Ich denke, hier ist das gut erklärt. Das ist eigentlich jetzt der Standard.
Die Zusammenfassung vom ADAC ist recht informativ:
Kurz:
Keine Einschränkungen beim PKW, auch nicht im Ausland.
Bei Erweiterung (z.B. BE, C1) muss die Prüfung dann mit einem Schaltgetriebe gemacht werden, ansonsten dürfen diese Klassen nur mit Automatik gefahren werden.
OK. Danke.
An den ADAC hätte ich jetzt nicht gedacht.
D.h. doch eigentlich nur, dass man bei den Erweiterungen aufpassen muss.
Wenn er irgendwann den BE oder C1 machen will, MUSS er zwingend ein MT Auto nehmen.
Wie wäre das umgekehrt? Also wenn man den "normalen" B gemacht hat und die Erweiterungen auf einem AT macht?
VG
Der normale B beinhaltet Automatik, nur halt umgekehrt nicht.
Zitat:
@hlmd schrieb am 28. März 2023 um 11:35:33 Uhr:
D.h. doch eigentlich nur, dass man bei den Erweiterungen aufpassen muss.
Genau. Für die meisten Menschen spielt das keine Rolle, es kann aber auch zu unangenehmen Überraschungen führen, z.B. bei den Klassen C und D. Hier findet man kaum noch eine Fahrschule mit Schalt-Lkw oder -Bus. Damit bliebe die Fahrerlaubnis auf Automatik beschränkt und man dürfte z.B. nie einen Oldie-Lkw oder historischen Bus fahren.
Außerdem gibt es noch einen ganz praktischen Nachteil: Fährt dein Sohn hinterher tatsächlich Schaltgetriebe beim begleiteten Fahren, dann kann er es logischerweise von Anfang an viel besser, wenn er 30 oder 40 Stunden auf einem Schaltwagen hatte als wenn es nur 10 Stunden waren.
"Die normalen Fahrstunden wären aber auf einem Schalter."
Was würde das für einen Sinn machen? Wer die gesamte Ausbildung auf einem Schalter durchlaufen hat, scheitert in der Prüfung nicht an mechanischen Problemen. So zumindest meine Erfahrung als langjähriger Fahrlehrer. Den Automat also erst zur Prüfung einzusetzen ist daher nicht im Sinne des Erfinders und nicht zielführend.
B197 ist, wenn man es sinnvoll umsetzt, eigentlich eine Win-Win-Situation: Weniger Stress für Fahrschüler und Fahrlehrer, dazu noch geringere Kosten, da in der Regel weniger Fahrstunden benötigt werden und die Prüfung stressfreier abläuft.
Das aber nur, wenn man schon die Grundausbildung (Parken, Vorfahrtsituationen, Abbiegen, Spurwechsel, Beschleunigungsstreifen usw.) auf einem Automat fährt. Dann wechselt man auf den Schalter und fährt (nach vorheriger Eingewöhnung) die Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nachtfahrt) mit diesem. Die Prüfungsvorbereitung findet dann wieder auf dem Automat statt.
Man sollte allerdings nicht erwarten, dass der durchschnittliche B197-Fahrschüler einen Schalter genau so gut (oder schlecht :-)) bedienen kann wie ein Fahrschüler welcher die gesamte(!) Ausbildung auf einem Schalter absolviert hat. Aber diese Routine kommt durch das private Weiterüben nach der Prüfung relativ schnell.
@ Rockville "Außerdem gibt es noch einen ganz praktischen Nachteil: Fährt dein Sohn hinterher tatsächlich Schaltgetriebe beim begleiteten Fahren, dann kann er es logischerweise von Anfang an viel besser, wenn er 30 oder 40 Stunden auf einem Schaltwagen hatte als wenn es nur 10 Stunden waren."
Die 10 Schalterstunden sind das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. Sind die mechanischen Fertigkeiten nach diesen 10 Stunden noch nicht ausreichend, fährt man halt länger auf dem Schalter. Oder der Fahrschüler möchte freiwillig mehr mit dem Schalter fahren, da er sich (noch) nicht sicher genug fühlt. Alles machbar.
Fahrschulen müssen übrigens mit einer Testfahrt bestätigen dass ausreichend Schaltkompetenz, um sich mit dem Schalter sicher im Verkehr bewegen zu können, vorhanden ist.
Du erwiderst zwar etwas auf meinen Beitrag, aber du bestätigst ja genau das, was ich meinte:
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 28. März 2023 um 12:30:41 Uhr:
Man sollte allerdings nicht erwarten, dass der durchschnittliche B197-Fahrschüler einen Schalter genau so gut (oder schlecht :-)) bedienen kann wie ein Fahrschüler welcher die gesamte(!) Ausbildung auf einem Schalter absolviert hat.
Das ist das, was ich als "praktischen Nachteil" bezeichnete. Und gerade beim begleiteten Fahren und ggf. einem ungeduldigen Vater wird man diese Defizite anfangs noch merken.
Und dass die Schulung nicht genau 10, sondern mindestens 10 Stunden je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe umfasst, dürfte oft ein rein theoretischer Unterschied sein.
Na OK.
Wir werden schauen, wie er sich schlägt.
Da er ja zuerst den A1 machen wird, sollten zumindest die Verkehrsregeln dann schon drin sein.
Und wir werden dann mal nachhaken und nach Gefühl entscheiden, ob er den B mit oder ohne 197er Kennziffer machen will. Es ging ja erstmal nur um die etwaigen Nachteile beim B197 auch im Bezug zur "Hängererweiterung", die er sicher machen will.
Und wenn er sich unsicher beim Schalter fühlen sollte, was bei der Praktischen dann zum Problem führen könnet, macht er halt nur die 10 Pflichtstunden auf MT und den Rest auf AT. Prüfungen sind ja immer stressiger.
Und genug Schalterpraxis würde er ja beim BF17 ja eh bekommen, da wir nur Schalter haben. Und nein, es ist nicht nur der Pa dabei, sondern es werden auch die Ma und Großma als Personen benannt...
VG
Na dann hoffen wir mal, dass Euer Sohn überhaupt vor dem 18. Geburtstag in den Genuss des BF17 kommt.
Hier in unserer Region ist das durch die unsäglichen Corona-Bestimmungen etc. so in die Länge gezogen worden, dass die meisten erst mit ihrem 18. Geburtstag bzw. teilweise sogar erst Wochen später fertig waren. Und allesamt waren sie bei der 1. praktischen Prüfung durchgefallen. Das hat offenbar System. Da verdienen ja viele daran. Mind. noch 2 Extra-Stunden (meist eher 4 +), dann die Prüfungsfahrt, sie sogenannteAnmeldung zur Prüfung und die Dekra-Gebühr. Macht summasummarum + 500 € für die 2 . Prüfung.
Wir wohnen zum Glück im Landkreis und nicht in der Stadt M.
So wie es aussieht, ist der A1 zum 16. kritischer (in ca. 2,5 Monaten) als der BF17, was das Timing angeht.
Interessant ist die Bearbeitungsdauer.
Beantragt man alles online, dauert es 4 Wochen, vor Beantragung Ort im Landratsamt sind's acht.
VG
Na wenn er noch nichtmal 16 ist, da fliesst ja noch viel Wasser die Elbe hinauf....
Hier ist's eher die Isar, die aber runter in die Donau fließt...
Zitat:
@hlmd schrieb am 28. März 2023 um 15:58:20 Uhr:
Hier ist's eher die Isar, die aber runter in die Donau fließt...
Ja klar. Ich bin aber von meiner Region mit dem Fahrschulmangel ausgegangen....