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Frage zum BMW Leasing - Leasingvertrag umschreiben

BMW X5 E70

Hallo Freunde,
ich habe eine grundsätzliche Frage zu Leasingverträgen, vielleicht weiß jemand bescheid:
ist es möglich den Leasingnehmer während der Leasinglaufzeit zu ändern?
Ich lease derzeit meinen X6 privat über die BMW Leasing. (km-Leasing, 2 Jahre)
Aufgrund einiger struktureller Veränderungen gibt es für mich aber bald die Möglichkeit das Fahrzeug über meinen Arbeitgeber zu leasen. D.h. mein Arbeitgeber könnte den Leasingvertrag übernehmen und für die Restlaufzeit die Raten zahlen.
Hat jemand Erfahrungen, ob das bei BMW möglich ist?
Mein Händler hat (wie so oft) keine Ahnung und meinte: "Das geht bestimmt nicht".
Andererseits liest man doch häufig auch in Kleinanzeigen, dass Leute Ihre geleasten Autos weiter"verkaufen" ("Leasingvertrag abzugeben";).
Danke,
Andreas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Quwe


...Bei Leasing ist normalerweise die Leasingbank Eigentümer und somit im "Brief" eingetragen...

:confused:

Also meines Wissens nach ist im Brief sowie im Schein der gleiche "Nutzer" eingetragen.
Eigentümer ist der, der den Brief in der Hand hält, und ist nirgends eingetragen / vermerkt.
Das Gesetz der Straße: Wer den Brief hat, hat alle Gewalt....

Und wenn ein neuer Nutzer herkommt, wird dieser neu im Brief vermerkt und ein neuer Schein ausgestellt.

Gruß
Haeken

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Moin,
gerade gestern habe ich hier einen Thread darüber gelesen, evtl. hilft das schonmal weiter:
http://www.7-forum.com/.../...-ubernahme-erfahrungs-thread-146552.html
Ansonsten ruf doch mal einfach bei BMW Leasing an.
Gruß David

Zitat:

Original geschrieben von Eckhaard



Ansonsten ruf doch mal einfach bei BMW Leasing an.
Gruß David

Da hab ich gestern schon über 15 Minuten in der Warteschleife verbracht, ohne jemanden an die Strippe zu bekommen.

Aber gerade habe ich endlich jemanden erreicht. Übernahme ist kein Problem, kostet 500 Euro und ist ab 6 Monaten Mindesthaltedauer möglich.

moin, auch
habe im mai einen daimler sprinter als leasing fahrzeug abgegeben.
der neue leasingnehmer ist zu 100% in den leasingvertrag eingestiegen,
hat semtliche kosten für die umschreibung bei daimler übernommen.
das ganze hat ca 6 wochen gedauert aber ganz ohne probleme.
wie sich das ganze bei bmw verhält kann ich nicht sagen. aber soweit
dürften die ja wohl nicht auseinander sein.
der neue leasingpartner mußte wohl einen betrag bezahlen, da er der
zweite eintrag im brief war. aber das hat er gemacht.
da ich ihm bei steuern und versicherung entgegen gekommen bin.
war meines erachten auch viel glück dabei!!!!
mbwg aus e
Hans

Meines Wissens nach funktioniert das problemlos, wenn die Bonitätsprüfung des neuen Leasingnehmers positiv ausfällt und eine "Umschreibegebühr" (keine Ahnung wie hoch die ist) entrichtet wird.

Grüße
Dirk

Was passiert denn im Falle einer Umschreibung des Leasingnehmers mit dem Eintrag im Fahrzeugbrief?
Muss der Eintrag im Fahrzeugbrief dann geändert werden? Dann wäre das Fahrzeug ja danach theoretisch "2. Hand" und nicht mehr "1. Hand"? Und neues Nummernschild?
Der Versicherungsvertrag muss ja vermutlich auch geändert werden, wenn der Leasingnehmer wechselt, oder?

hallo, frohes neues jahr auch:):):)
warum läßt du das ganze nicht einfach so weiter laufen.
dein arbeitgeber übeweißt einfach die leasingrate und
zahlt die versicherung. oder du teilst einfach der leasing
eine nue kontoverbindung mit wo sie das geld abbuchen
sollen.
das ist einfach und nicht zu kompliziert. so habe ich das
damals beim wechsel in díe selbständigkeit auch gemacht.
ist halt nur ein vorschlag. so kostet es nichts und es muß
auch nichts umgetragen werden.
schönen ersten janur noch
BwG
Hans

Zitat:

Original geschrieben von bmwx53d


hallo, frohes neues jahr auch:):):)
warum läßt du das ganze nicht einfach so weiter laufen.
dein arbeitgeber übeweißt einfach die leasingrate und
zahlt die versicherung. oder du teilst einfach der leasing
eine nue kontoverbindung mit wo sie das geld abbuchen
sollen.
das ist einfach und nicht zu kompliziert. so habe ich das
damals beim wechsel in díe selbständigkeit auch gemacht.
ist halt nur ein vorschlag. so kostet es nichts und es muß
auch nichts umgetragen werden.
schönen ersten janur noch
BwG
Hans

Das dürfte doch keinen Sinn machen, da bei einem Privatleasing die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden kann. Wenn der Vertrag nicht übernommen wird, stellte sich die Zahlung doch (wirtschaftlich) als Zahlung an den Arbeitnehmer dar. Beim Wechsel in die Selbständigkeit ist es wohl anders...

Gruß

Bernd

Zitat:

Das dürfte doch keinen Sinn machen, da bei einem Privatleasing die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden kann. Wenn der Vertrag nicht übernommen wird, stellte sich die Zahlung doch (wirtschaftlich) als Zahlung an den Arbeitnehmer dar. Beim Wechsel in die Selbständigkeit ist es wohl anders...
Gruß
Bernd

Genau. Der Vertrag muss defakto auf meinen Arbeitgeber umgeschrieben werden. Der ist dann Leasingnehmer. Die Versicherung muss ich dann sicher auch ändern, d.h. ich bin dann nicht mehr Versicherungsnehmer, sondern mein Arbeitgeber. Soweit kein Thema.

Aber was ist mit Briefeinträgen/Zulassung/Nummernschild? Wird ein zweiter Besitzer im Brief eingetragen, oder fahre ich einfach weiter mit der Zulassung auf mich und meinen Nummernschildern?

Hallo
Bei Leasing ist normalerweise die Leasingbank Eigentümer und somit im "Brief" eingetragen.
Der "Fahrzeugschein" ist auf den Leasingnehmer ausgestellt und somit entsprechend zu ändern. => Zulassungsstelle
Versicherungsnehmer und Eigentümer können verschieden sein.
Achtung:
sollte es deine eigene Versicherung sein, denke daran dass Du dir die Rückübertragung der Prozente sicherst, falls du den Arbeitgeber wechselst oder in Rente gehst, sonst fängst Du bei 100% wieder an. => Versicherungsvertreter fragen
Gruß
Uwe

Zitat:

Original geschrieben von Quwe


...Bei Leasing ist normalerweise die Leasingbank Eigentümer und somit im "Brief" eingetragen...

:confused:

Also meines Wissens nach ist im Brief sowie im Schein der gleiche "Nutzer" eingetragen.
Eigentümer ist der, der den Brief in der Hand hält, und ist nirgends eingetragen / vermerkt.
Das Gesetz der Straße: Wer den Brief hat, hat alle Gewalt....

Und wenn ein neuer Nutzer herkommt, wird dieser neu im Brief vermerkt und ein neuer Schein ausgestellt.

Gruß
Haeken

Hallo,
hab mich noch mal schlau gemacht, Haeken hat wohl recht:
Zwar ist die Leasingbank Eigentümer, eingetragen in die Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird aber der Halter und nicht wie ich fälschlicherweise behauptet habe der Eigentümer.
Sorry für den Irrtum meinerseits.
Gruß
Uwe

Zitat:

Original geschrieben von Haeken



Zitat:

Original geschrieben von Quwe


...Bei Leasing ist normalerweise die Leasingbank Eigentümer und somit im "Brief" eingetragen...

:confused:
Also meines Wissens nach ist im Brief sowie im Schein der gleiche "Nutzer" eingetragen.
Eigentümer ist der, der den Brief in der Hand hält, und ist nirgends eingetragen / vermerkt.
Das Gesetz der Straße: Wer den Brief hat, hat alle Gewalt....
Und wenn ein neuer Nutzer herkommt, wird dieser neu im Brief vermerkt und ein neuer Schein ausgestellt.
Gruß
Haeken

Das heißt aber im Grunde genommen, dass das Fahrzeug dann "2. Hand" ist, oder?

Zitat:

Original geschrieben von premierminister


Das heißt aber im Grunde genommen, dass das Fahrzeug dann "2. Hand" ist, oder?

Kurz:   JA !  

Gruß
Haeken

Zitat:

Original geschrieben von Haeken



Zitat:

Original geschrieben von premierminister


Das heißt aber im Grunde genommen, dass das Fahrzeug dann "2. Hand" ist, oder?

Kurz:   JA !  
Gruß
Haeken

Aber BMW scheint das ja nicht zu stören, wenn sie die Umschreibung des Leasingvertrags anbieten...

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