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Frage zum "geblitzt werden"
Hallo,
ich hätt mal ne Frage und zwar: Ich bin noch in der Probezeit und bin einmal geblitzt worden bisher(20Euro sonst nix),wird man zur Nachschulung geschickt oder bekommt man den Fühersch. weg wenn man mehrmals in der Probezeit geblitzt wird? Man hört ja so Schauergeschichten wie "wenn man 3 Strafzetel bekommt,hat man den Führerschein weg"...
wie ist dass?
Vielen Dank schon im vorraus
Domi
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37 Antworten
Hallo,
also als Ich noch in der Probezeit war, wurde Ich mal derb geblitzt mit einem Audi TT 3.2 ... war ne probefahrt. Bin aus Würzburg rausgefahren, Nordtangente. 174 statt 100 gefahren, blitz! 2 Monate Führerschein abgeben + 125€ Strafe. Hab gesagt bin Lehrling und meine Lehre sei Führersheinabhängig ... runtergesetzt auf 1 Monat und kein Bußgeld berappt. Und auch keine Nachschulung oder sonstwas ... kommt drauf an, an welchen Polizisten du gerätst
...........in Verbindung mit dem "Fahrschulschild" wirst Du wohl gleich im Knast landen!
MfG GUNNAR
ne ich mein ob mal so viele strafzettel bekommen kann wie man will (ohne Punkte) nur so 10-20 km/h zu schnell...
(haha Gunter *lol)
Gruß
Solange Du keine Punkte für irgendwas bekommst musst Du nicht zur Nachschulung!
Also wenn Du im Ort über 21km/h zu schnell bist dann musst Du zur Nachschulung!
Aber sind wir mal ehrlich, war da nicht fast jeder :-)
Bei mehreren Vergehen KANN der Richter eine Nachschulung ode reinen Führerscheinentzug verfügen. Bedingung: es müssen alles vergleichbare Vergehen sein und keine Besserung in Aussicht.
Im Extremfall kann man also, wenn man DAUERND falsch parkt, den Lappen loswerden.
Aber bei deiner Sache solltest du dir keine Gedanken machen, außer das du vielleicht nächstes mal nicht so flott sein solltest! *G*
Keine Sorge.
Habe während meiner Probezeit bestimmt an die 10 Strafzettel kassiert. Hautsächlich wg. zu schnellem Fahren und Falschparken. *g*
Da musst Du schon Punkte kassieren um zur Nachschulung geladen zu werden.
laut fahrschule:
1 katalog a verstoß ---> nachschulung
2 katalog b verstöße ----> nachschulung
b verstoß: das überschreiten der zulässigen höchstgeschwindigkeit im nicht-punktebereich
allerdings wird das wohl nicht so gehandhabt. selber hatte ich drei katalog b verstöße in der probezeit und habe nur jeweils die geldstrafen beglichen.
Warte doch erst einmal ab, solltest Du innerhalb drei bis vier Wochen nichts von den Behörden hören, denke ich, das es Irgendwie untern Tisch gelandet ist. Also mach Dir jetzt keine Großen Sorgen und Warte ab, was kommt.
Das stimmt so nicht wirklich. Die Behörden haben drei MONATE Zeit dir deinen Bußgeldbescheid (bzw Verwarnungsbescheid) zukommen zu lassen. Bei mir is der Bußgeldbescheid damals auch auf den Tag genau nach 3 Monaten gekommen. Wenn Du also nach drei Monaten immer noch nichts gekriegt hast würd ich mir gar keine Sorgen mehr machen...
MFG FSI
Zitat:
Original geschrieben von FSI BlackMagic
Das stimmt so nicht wirklich. Die Behörden haben drei MONATE Zeit dir deinen Bußgeldbescheid (bzw Verwarnungsbescheid) zukommen zu lassen. Bei mir is der Bußgeldbescheid damals auch auf den Tag genau nach 3 Monaten gekommen. Wenn Du also nach drei Monaten immer noch nichts gekriegt hast würd ich mir gar keine Sorgen mehr machen...
MFG FSI
so richtig ist deine aussage aber auch nicht: die bussgeldbehörden müssen innerhalb von 3 monaten den "sünder" ermittelt haben. dass schliesst natürlich ein, dass du innerhalb dieser frist den anhörungsbogen bekommst
durch bestimmte verzögerungstaktiken (auf die ich hier nicht näher eingehen will), kann man versuchen aus der sache herauszukommen
Zitat:
Original geschrieben von therget
Hallo,
also als Ich noch in der Probezeit war, wurde Ich mal derb geblitzt mit einem Audi TT 3.2 ... war ne probefahrt. Bin aus Würzburg rausgefahren, Nordtangente. 174 statt 100 gefahren, blitz! 2 Monate Führerschein abgeben + 125€ Strafe. Hab gesagt bin Lehrling und meine Lehre sei Führersheinabhängig ... runtergesetzt auf 1 Monat und kein Bußgeld berappt. Und auch keine Nachschulung oder sonstwas ... kommt drauf an, an welchen Polizisten du gerätst
#
...geht das auch wenn ich schüler bin!
"hab kein geld, bin schüler, brauche auto" etc.
47 km/h zu schnell innerorts!
?????????????????
wer ist als schüler denn dringend auf ein auto angewiesen?
@Domis_Golf:
solange der Wagen nicht auf Deinen Namen läuft ist alles kein Problem. Bei B-Verstößen fragen die ja nicht mal nach dem Fahrzeugführer.
Ansonsten würd' ich halt den Fahrbahnrand im Auge halten (bekannte Strecke), oder nicht zu schnell fahren (unbekannte Strecke) Hat mich schon vor großem Übel bewahrt. Bin noch nie fotografiert worden
Zitat:
Original geschrieben von Sensi777
#
...geht das auch wenn ich schüler bin!
"hab kein geld, bin schüler, brauche auto" etc.
47 km/h zu schnell innerorts!
?????????????????
tja, da mußte wohl den schulbus nehmen
und bei 47 zu schnell INNERORTS zu recht...