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Frage zum Kaufvertrag eines Volvo XC 60

Volvo
Themenstarteram 4. August 2012 um 22:44

Hallo zusammen,

endlich konnten wir uns unseren Traum erfüllen und haben uns einen Volvo XC 60 gekauft. Nach endlosen Diskussionen mit dem Verkäufer, der nicht groß etwas am Preis machen wollte, haben wir uns dann aber doch zu dem Kauf entschieden.

Nun stellten wir fest, dass das Auto etwas anders ausgestattet ist als angegeben. In der Artikelbeschreibung im Internet wurde als "Highlight" von einer Premium-Sound Anlage gesprochen. Nur leider scheint sich in dem Auto "nur" eine High-Performance Anlage zu befinden. Laut Volvo Preisliste entsteht so ein Preisunterschied von ca. 1700€.

In der Artikelbeschreibung im Internet hat der Händler natürlich "Alle Angaben ohne Gewähr" untergebracht.

Der Kaufvertrag ist schon unterschrieben. Es handelt sich um einen Vertrag, in dem die Ausstattungsmerkmale NICHT aufgeführt sind. Bezahlt ist der Wagen noch nicht. Dies wird in den nächsten Tagen geschehen.

Kann man den Verkäufer belangen, nun doch etwas am Preis zu machen oder müssen wir es einfach so hinnehmen?

Über zahlreiche Antworten würden wir uns freuen.

Liebe Grüße

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18 Antworten
am 4. August 2012 um 23:26

Guten Morgen Raulito!

Bitte nimm das jetzt nicht persönlich, aber du hast (da im Vertrag z.B. keine Ausstattung angegeben ist) einen "Bauernfänger" unterschrieben. So nennt man Verträge die z.B. einen festgelegten Preis jedoch keine bestimmte Leistung enthalten... Ist aber leider alles legitim wenn sich der Unterschreibende darauf einlässt! (das sog. "gekauft wie gesehen")

Nun aber zum eigentlichen Teil: Alles was du da noch tun kannst ist beim Händler protestieren und auf sein Einsehen hoffen. Ich glaube allerdings nicht dass du Erfolg haben wirst. Da er das Soundsystem nicht bezeichnet hat sondern lediglich von einem "Premiumsystem" spricht muss jeder selbst prüfen ob er bezüglich der Qualität des Systems der selben Meinung ist wie der Verkäufer. Der kann sich allerdings auf einen von dir unterschriebenen Vertrag berufen welcher den zu bezahlenden Preis beinhaltet, nicht aber das was der Wagen hierzu an Ausstattung haben muss.

P.S.: Die Internet-anzeige wäre selbst ohne den Zusatz "ohne Gewähr" nicht rechtlich bindend.

Hoffe ich konnte da ein wenig helfen!

Grüße, State

Themenstarteram 4. August 2012 um 23:48

Zitat:

Original geschrieben von Stateside

Guten Morgen Raulito!

Bitte nimm das jetzt nicht persönlich, aber du hast (da im Vertrag z.B. keine Ausstattung angegeben ist) einen "Bauernfänger" unterschrieben. So nennt man Verträge die z.B. einen festgelegten Preis jedoch keine bestimmte Leistung enthalten... Ist aber leider alles legitim wenn sich der Unterschreibende darauf einlässt! (das sog. "gekauft wie gesehen")

Nun aber zum eigentlichen Teil: Alles was du da noch tun kannst ist beim Händler protestieren und auf sein Einsehen hoffen. Ich glaube allerdings nicht dass du Erfolg haben wirst. Da er das Soundsystem nicht bezeichnet hat sondern lediglich von einem "Premiumsystem" spricht muss jeder selbst prüfen ob er bezüglich der Qualität des Systems der selben Meinung ist wie der Verkäufer. Der kann sich allerdings auf einen von dir unterschriebenen Vertrag berufen welcher den zu bezahlenden Preis beinhaltet, nicht aber das was der Wagen hierzu an Ausstattung haben muss.

P.S.: Die Internet-anzeige wäre selbst ohne den Zusatz "ohne Gewähr" nicht rechtlich bindend.

Hoffe ich konnte da ein wenig helfen!

Grüße, State

Hallo State,

Das nennt sich so Premium und high Performace sind 2 unterschiedlich Anlage.

Ich habe mich auch schon gewundert wegen dem Vertrag aber ich dachte das Autohaus ist so groß,da wird wohl alles seine Richtigkeit haben.

Ich habe doch 2 Wochen Rückgaberecht? oder????

Das Auto steht ja noch dort da ja es noch aufbereitet,Kundendienst ect.gemacht werden muss.

Werde am Mo mal da anrufen und mal schauen was die so meinen.

Du hast keine 2 Wochen Rückgaberecht, da du ja sicher vor Ort warst und den Wagen angeschaut und dann unterschrieben hast.

Sollte das nur per Post gelaufen sein, dann könnte es ein Grenzfall sein und du solltest mal mit deinem Anwalt drüber reden ob das BGB mit der Fernabsatzklausel greift.

Ansonsten kannst du nicht einfach die 1700€ Neupreis abziehen, der Wertverlust greift ja auch hier und niemand zahlt für das gleiche Auto mit der Premiumanlage 1700€ mehr. Außerdem reicht die High Performance völlig aus.

Das ist dumm gelaufen... aber es ist so, dass der Vertag bindend ist... und man unterschreibt (speziell sowas) nur mit exakter Ausstattungsauflistung..

Schmeiss doch mal ein paar Eckdaten von dem Elch in den Raum

Themenstarteram 5. August 2012 um 1:41

Zitat:

Original geschrieben von v1P

Das ist dumm gelaufen... aber es ist so, dass der Vertag bindend ist... und man unterschreibt (speziell sowas) nur mit exakter Ausstattungsauflistung..

Schmeiss doch mal ein paar Eckdaten von dem Elch in den Raum

XC60/Mj2010/weiß/163PS/Momentum/42tkm/Winterpaket/Einparkhilfe vorne+hinten/AWD/Automatik/Leder ect..., Bilder kommen dann noch.

Werde mich dann noch vorstellen ;o))

Themenstarteram 5. August 2012 um 1:48

Ach...

und wenn ich dann die A-Karte habe und es noch Knüppeldick kommt muss ich mich dann wohl noch mit der Kinetic Ausstattung zufrieden geben??

Da der Wagen ja noch beim Händler auf dem Hof steht bezüglich Aufbereiten,Kundendienst ect..

Er mir den Wagen umbaut ;o) und ich ja nix gegen tun kann da ja im Vertrag ja nichts steht bezüglich der Ausstattung.

Schau mer mal was das noch wird.

Man kann nicht so ohne weiteres auf premium umbauen. Da premium einen center Lautsprecher hat, muss eine meue Mittelkonsole her. Und das wird kein Haendler machen. Noch ne Frage: wsr das ein VOLVO Autohaus oder ein Internet Kistenschieber??

Sorry, wer einen Vertrag ohne exakte Leistungdbeschreibung unterschreibt, zumal bei einem so wertvollen Gut ist entweder gutglaeubig oder .....

Ich sehe gerade, ist ja ein gebrauchter. Hast Du den Wagen nicht besichtigt?

Rechtlich gesehen ist der Vetrag bindend und es besteht kein 2-wöchiges Rücktrittsrecht. Und leider wurde der Vetrag ohne Ausstattungsaufstellung verfaßt und unterschrieben, so dass man den Verkäufer nicht auf das fehlende Ausstattungsdetail festnageln kann.

Ich würde es auf die freundliche Schiene probieren, den Verkäufer auf den Fehler in der Auszeichnung des Wagens ansprechen und fragen, was er Dir anbieten kann, denn die nicht vorhandene und in die Preiskalkulation mit eingeflossene "Premium-Sound"-Anlage stellt ja einen Mehrwert gegenüber der "High-Performance"-Anlage dar.

Ich denke auf "Premium-Sound" umbauen wird der Händler den Wagen wegen des Aufwandes nicht. Wenn der Verkäufer was taugt, könnt ihr euch vielleicht auf ein Entgegenkommen bei der nächsten Inspektion oder einen deutlichen Rabatt bei Zubehörkauf (Winterräder?) einigen.

Abgesehen davon ist das ein Extra was beim Wiederverkauf so gut wie keine Rolle im Preis spielt :D Je nachdem wie alt das Auto ist macht das letztendlich nichts aus .... Es sei denn du hast einen Neuwagen gekauft!

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5

Man kann nicht so ohne weiteres auf premium umbauen. Da premium einen center Lautsprecher hat, muss eine meue Mittelkonsole her. Und das wird kein Haendler machen. Noch ne Frage: wsr das ein VOLVO Autohaus oder ein Internet Kistenschieber??

Sorry, wer einen Vertrag ohne exakte Leistungdbeschreibung unterschreibt, zumal bei einem so wertvollen Gut ist entweder gutglaeubig oder .....

Ich sehe gerade, ist ja ein gebrauchter. Hast Du den Wagen nicht besichtigt?

Wobei auch bei der "original" Volvo "Bestellung (Kaufantrag) für Neufahrzeuge" auch keine genaue Detailausführung oben steht. Das steht auf einer seperaten Auflistungl. Es ist nur der Basispreis, die Extras, der Rabatt und die NOVA ausgeführt. Sonst steht nur das Modell, die Farbe, Leistung, Getriebe und die Polsterung oben

Lg

am 5. August 2012 um 11:08

Ich sehe das so wie Südschwede. Rein rechtlich gesehen ist der Kaufvertrag bindend, da du den Wagen auf dem Hof gekauft hast und nicht den Wagen, der im Internet beschrieben ist. Aber jenseits des formal juristischen hast du zwei Trümpfe in der Hand, die dir helfen, eine freundlich-einvernehmliche Lösung zu finden:

1. Das Versehen des Händlers bei der Produktbeschreibung ist offensichtlich, und zu einem guten Kaufvertrag gehört eigentlich eine Ausstattungs-Auflistung. Wenn er auf seinen Ruf achtet, sollte er dir entgegenkommen.

2. Du hast noch nicht bezahlt. Natürlich könnte dich der Händler auf Vertragserfüllung verklagen, aber das würde er sich sehr gut überlegen, da hier der Ertrag (Ersatz des Verlustes des Händlers durch späteren Verkauf des Wagens, nicht Ersatz des Kaufpreises!) in keinem guten Verhältnis zum Risiko (Gerichtskosten, Einfluss von Punkt 1, Rufschaden) steht.

Der Mehrpreis von Premium Sound gegenüber High Performance liegt bei rund 1000 EUR im Neukauf, allerdings ist dies ein Extra, was den Gebrauchtpreis nur wenig hebt. An deiner Stelle würde ich anstreben, dass dir der Händler so im Bereich 300-400 EUR entgegenkommt, z.B. durch eine kostenlose erste Inspektion.

Themenstarteram 5. August 2012 um 13:18

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5

Man kann nicht so ohne weiteres auf premium umbauen. Da premium einen center Lautsprecher hat, muss eine meue Mittelkonsole her. Und das wird kein Haendler machen. Noch ne Frage: wsr das ein VOLVO Autohaus oder ein Internet Kistenschieber??

Sorry, wer einen Vertrag ohne exakte Leistungdbeschreibung unterschreibt, zumal bei einem so wertvollen Gut ist entweder gutglaeubig oder .....

Ich sehe gerade, ist ja ein gebrauchter. Hast Du den Wagen nicht besichtigt?

Ja ich habe ihn besichtigt,aber ich kenne mich mit dieser Anlage ja nicht aus.

Das Auto ist von einem relativ großem Autohaus aber nicht Volvo,dieser vertreibt eher Italienische Autos und Mazda.

Ich habe dem Verkäufer auch angesprochen wegen der nicht Aufstellung der Extras und dieser meinte das machen Sie nie,auch nicht bei Neuwagen.... das würde extrem viel Zeit kosten da das System bei denen das anscheinend das nicht so einfach übernimmt.

Ich kann zwar nur aus der Erfahrung vom Gebrauchtwagenkauf von Volvo-Händlern sprechen, aber auf allen Verträgen wurden die Sonderausstattungen in dem separart dafür vorgesehenen Bereich des Formular aufgelistet und zusätzlich alle Sondervereinbarungen festgehalten. Das wurde dann nach Ausdruck nochmals gemeinsam durchgegangen und erst dann unterschrieben.

Der Volvo-Händler hat es im Gegensatz zum "Gemischtwagenhändler" aber auch recht einfach, denn er kann die gesamte Ausstattung unmißverständlich nach Eingabe der VIN ausdrucken. An meinem Kaufvertrag vom Volvo-Händler war im Anhang die Gesamtausstattungsliste als Ausdruck angehängt und mein Verkäufer ist mit mir nochmal alles durchgegangen. Mir ist schon vor dem Kauf aufgefallen, dass auch mein V70 in der Internet-Anzeige angeblich ein Detail hat, welches real nicht vorhanden war. "Einparkhilfe", also PDC. Darauf habe ich den Verkäufer festgenagelt und nach einigem Hin und Her hat er die Nachrüstung noch draufgelegt. Hätte ich das nach Vertragsunterzeichnung gemerkt, hätte ich wohl Pech gehabt, denn in der Original Volvo-Liste ist die PDC nicht aufgeführt.

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