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frage zum Rabattretter

Themenstarteram 1. November 2020 um 7:02

Hallo zusammen,

Ich bin nu hier und habe eine Frage.

Mir ist im Berufsverkehr von links nach rechts ein Fußgänger vor das Auto gelaufen. Gott sei dank war ich sehr sehr langsam und er hatte nur leichte Prellungen. Der junge Mann hatte gleich den Flucht Instinkt als er den Schaden an meinem Fahrzeug sag. Ich rief die Polizei und in der Zeit kamen Verwandtschaft von ihm. Es handelt sich um einen Bürger der Romas. Da er keine Papiere dabei hatte rief die Verwandschaft der Polizei einen Namen zu der auf einen Notizblock notiert wurde. Als den Schaden geltend machen wollte war diese Person geistig behindert und somit durfte ich seinen Schaden bezahlen. Da der verletzte sehr auffällige Merkmale hatte konnte ich ihn in der Nachbarschaft vorfinden. Mittlerweile wohnt er in dem Stadtteil von meiner Freundin (ca. 1,5 km entfernt).

Meine Versicherung interessant das allerdings nicht weil der Name des geistig behinderten in der Akte steht und somit hat sie bezahlt und ich verliere damit 11 schadensfreie Jahre. Durch den Rabattretter wird das allerdings aufgefangen. Allerdings ist nun schlecht die Versicherung zu wechseln.

Gibt es hier fristen wo der Schaden abgegolten ist und man beim Versicherungswechsel nicht seine Schafensfreiheitsklasse verliert?

Würde mich auf Rückmeldung freuen.

Viele Grüße

carpeflexus

Beste Antwort im Thema

Er hat keinen Rabattretter, wenn er den hätte, hätte er kein Problem, sofern er nicht im Schadensjahr die Versicherung wechselt

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Irgendwie ist die Geschichte nicht rund. Der Schädiger wohnt jetzt bei Deiner Freundin? Warum klärst Du es dann nicht mit ihm?

Themenstarteram 1. November 2020 um 7:27

Er wohnt jetzt in dem Stadtteil meiner Freundin. Wir liefen uns schon öfters übern weg. Er schläft sofort die andere Richtung ein oder duckt sich im Auto usw. Ich habe ihn natürlich angesprochen. Allerdings kam er würde nichts verstehen. Man merkte das gespräch war im unangenehm. Laut Facebook videos spricht er deutsch mit akzent.

Man darf nicht vergessen. Ein geistig behinderter Mench ist schuldunfähig und somit nicht für einen schaden haftbar. Der tatsächlicher Verursacher müsste allerdings für den Schaden allerdings aufkommen und wir reden hier von knapp 4500.-€.

folglich bleibe ich auf meinen schaden sitzen und muss für den namentlich benannten (geistig behinterten) seinen Schaden bezahlen da er vor gesetz einem Kind gleichgestellt wird

Du hast einen Rabattschutz, bei einem Rabattretter würdest du wahrscheinlich keine 11 Jahre verlieren. Da sich ja bei einem Rabattretter der Rabatt nicht ändern würde, du verlierst da 2-3 Jahre.

Du musst dir beim Wechsel eine Versicherung suchen, die dir den Schaden aufgrund des Rabattschutzes nicht abrechnet.

Angeblich gibt es die, ich kenne keine

Nein, intern wird deine SF Klasse mit Schaden geführt und bei einem Wechsel auch so weitergegeben. Egal ob jetzt oder in 5 Jahren. Von daher verjährt da nichts bzw. erst nach ùber 10 Jahren.

Ja, die Frist beträgt 11 Jahre, dann hast Du beim Versicherungswechsel wieder die SFK vorm Unfall ;)

Zitat:

@Qnkel schrieb am 1. November 2020 um 09:16:09 Uhr:

Ja, die Frist beträgt 11 Jahre, dann hast Du beim Versicherungswechsel wieder die SFK vorm Unfall ;)

Es gibt keine generelle Frist.

ES gelten die Versicherungsbedingungen der Vesicherung. Auch die Konditionen des Rabattretters sind darin enthalten.

Dein Versicherer meldet beim Wechsel die "echte" SF-Klasse weiter. Nächstes Jahr oder wann auch immer. Du kannst nur mit der nächsten Versicherung versuchen durch Vorlage deiner letzten Rechnung die SF-Klasse mit Rabattretter zu erhalten. Bei den billigen Online-Versicherern wird das allerdings nicht funktionieren. Die Versicherer sind zur Kakulation am tatsächlichen Schadenverlauf und nicht an einem fiktiven Verlauf interessiert.

Gefährlich wird es für dich wenn du innerhalb kürzerer Zeit, die definieren die Versicherer allerdings unterschiedlich, einen weiteren Schaden hast und danach die Kündigung bekommst.

Er hat keinen Rabattretter, wenn er den hätte, hätte er kein Problem, sofern er nicht im Schadensjahr die Versicherung wechselt

Was ist an deinem Fahrzeug kaputt gegangen? 4500€ klingt bisschen viel für einen Rempler an einem Fußgänger der nur "Prellungen" hatte.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 1. November 2020 um 09:35:44 Uhr:

Er hat keinen Rabattretter, wenn er den hätte, hätte er kein Problem, sofern er nicht im Schadensjahr die Versicherung wechselt

Kannst du mal deine Versicherungsbedingungen verlinken in denen das steht?

Rabattretter oder Rabattschutz:

Generell gilt:

Beim Rabattschutz passiert dem Vesicherungsnehmer nach einem Schaden gar nichts. Der Vertrag wird wie schadenfrei weitergeführt. D.h. im nächsten Jahr wird die SF-Klasse wie bei einem schadenfreien Verlauf günstgiger.

Der Rabattretter verhindert je nach vertraglicher Gestaltung eine zu hohe Rückstufung oder es erfolgt gar keine Rückstufung. Nedriger wird die SF-Klasse im nächten Jahr jedoch nicht.

"Sowohl der Rabattschutz als auch der Rabattretter werden nach einem Versicherungswechsel nicht länger berücksichtigt. Wer einmal von einem der Schutzmechanismen profitiert hat, wird es anschließend schwerhaben, einen günstigeren Versicherer zu finden."

Quelle financescout

Themenstarteram 1. November 2020 um 9:18

Zitat:

@carbonix schrieb am 1. November 2020 um 09:54:54 Uhr:

Was ist an deinem Fahrzeug kaputt gegangen? 4500€ klingt bisschen viel für einen Rempler an einem Fußgänger der nur "Prellungen" hatte.

Das Gutachten wurde direkt bei Bmw gemacht. Motorhaube, Stoßstange, 1Scheinwerfer und dahinter Kunstoffteile gebrochen.

Ich habe mich sofort um den verletzten gekümmert der noch mehrmals weglaufen wollte. Habe sofort den Krankenwagen und Polizei gerufen.

Leider habe ich nicht sofort ein Foto vom verletzten gemacht. Dieser war etwas größer als ich, geschätzt ca 1,83m., sehr dünn riesen Segelohren und einen fetten Muttermal zwischen den Augenbraun und ca. 18 Jahre alt..

1,5 Jahre bekomme ich Fotos von dem der in der Akte steht (der behinderte). Der war allerdings ca. 1,65 m, kräftiger und 28 Jahre und ohne Muttermal zwischen den Augenbraun.

Das nichtvgemachte Foto und doe nicht gesehenen Oapiere ggü der Polizei sondern nur durch zurufen wurden mir zum Verhängnis

In den meisten neusten Tarifen gibt es nur noch den Rabattschutz. Der Rabattretter ist ein Relikt aus alten Zeiten, der noch vereinzelt vorkommt.

Vom Rabattretter hat man gesprochen, wenn in einem älteren Tarif zum Beispiel in SF 25 war bei 30% und bei einem Schaden dann in SF23 zurück gestuft wurde und das waren damals auch 30%.

Zitat:

@carpeflexus schrieb am 1. November 2020 um 10:18:42 Uhr:

Zitat:

@carbonix schrieb am 1. November 2020 um 09:54:54 Uhr:

Was ist an deinem Fahrzeug kaputt gegangen? 4500€ klingt bisschen viel für einen Rempler an einem Fußgänger der nur "Prellungen" hatte.

Das Gutachten wurde direkt bei Bmw gemacht. Motorhaube, Stoßstange, 1Scheinwerfer und dahinter Kunstoffteile gebrochen.

Ich habe mich sofort um den verletzten gekümmert der noch mehrmals weglaufen wollte. Habe sofort den Krankenwagen und Polizei gerufen.

Leider habe ich nicht sofort ein Foto vom verletzten gemacht. Dieser war etwas größer als ich, geschätzt ca 1,83m., sehr dünn riesen Segelohren und einen fetten Muttermal zwischen den Augenbraun und ca. 18 Jahre alt..

1,5 Jahre bekomme ich Fotos von dem der in der Akte steht (der behinderte). Der war allerdings ca. 1,65 m, kräftiger und 28 Jahre und ohne Muttermal zwischen den Augenbraun.

Das nichtvgemachte Foto und doe nicht gesehenen Oapiere ggü der Polizei sondern nur durch zurufen wurden mir zum Verhängnis

Könnte auch eine Betrugsmasche sein: abgreifen von Schmerzensgeld... der "Behinderte" und der "Schadensverursacher" sind grds zwei verschiedene Menschen. In dem Kuddelmuddel des Unfalls und der Befragung durch die Bollizei... dann sind urplötzlich 7 Onkel und 2 Schwestern und 3 Mütter und 2 Väter Vorort und die Staatsbediensteten verlieren den Überblick.

Empfehlung: alles zusammenschreiben und ein Erstgespräch bei einem Anwalt vereinbaren. Vorher RS-Schutz kontaktieren, ggf erfolgt dann eine rechtliche Beratung per Telefon durch einen SB des Versicherers.

Möglicherweise hat der Verletzte schon mehrere Unfälle "erlebt" und Schmerzensgeld erhalten.

Rechnung wird noch kommen.

welche Rechnung und von wem, wenn sich niemand mal aufmacht um dem eine Ende zu setzen?

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