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Frage zum TÜV + Bodykit/Felgen

Themenstarteram 11. Februar 2015 um 17:37

Hallöchen,

ich hab mal eine kurze Frage zum TÜV. Und zwar habe ich mich nach langem Suchen jetzt für einen gebrauchten Audi A8 entschieden, der jedoch ein Bodykit und spezielle Felgen hat.

Ich habe den Verkäufer gefragt, ob er für das Bodykit und die Felgen die ABE hat, da im Handschuhfach nichts drin sei. Er meinte, dass er die auf die Schnelle nicht hätte, aber die besorgen würde. Ich müsse mir da keine Sorgen machen, da der Wagen eh komplett neuen TÜV bekommt und ohne ABE das Auto gar nicht erst neuen TÜV bekommen würde, da die Sachen nicht im Brief eingetragen sind. Ich war mit dem Wagen schon vorab beim TÜV und der TÜV-Gutachter hat das auch hinterher angemerkt, dass für das Bodykit und die Felgen ABEs notwendig sind, wenn die Sachen nicht eingetragen sind.

- Ist die Aussage vom Händler korrekt, dass der Wagen mit dem Bodykit und den Felgen ohne ABE keinen TÜV bekommen würde, wenn der Wagen morgen zum TÜV geht, weil die HU ansteht?

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23 Antworten

Ohne ABE bekommt der Wagen in der Tat keinen TÜV.

Themenstarteram 11. Februar 2015 um 18:05

Alles klar. Gehe ich also richtig davon aus:

- Wenn der Händler den Wagen zur HU bringt,

- der Wagen daraufhin offiziell die HU laut HU-Bericht besteht,

- der Händler mir anschließend den HU-Bericht vorlegt, aus dem hervorgeht, dass alles in Ordnung ist,

- der Händler jedoch weiterhin KEINE ABEs vorlegen kann,

dann muss ich mir die Frage stellen, wie er das Auto durch die HU bekommen hat und annehmen, dass da irgendein Pfusch hintersteckt, oder?

Hallo,

Also die Aussage des Verkäufers das er auf die "Schnelle"die ABE oder das Gutachten zer ABE

nicht hätte ist schon recht merkwüdig.

Für meine normalen Alufelgen aus dem Zubehörhandel bin ich verpflichtet die Unterlagen

immer mitzuführen.

Ohne die richtigen Unterlagen würde ich den Wagen nicht kaufen.

Selbst selbst dann nicht wenn der Verkäufer den Wagen mit neuem TÜV verkaufen würde.

Seelze 01

Die Teile müssten eigentlich eine sichbare Nummer haben (glaube ich zu wissen). Lies die ab, tippe sie in eine Internetsuchmaschine ein und frag dann einfach beim Hersteller des Bodykits/der Felgen nach dem Gutachten.

Bodykits haben normal keine Abe sondern Gutachten und müssen daher immer eingetragen sein.

Jeder Händler "kennt" einen TÜV! Daher nicht auf einen frischen TÜV verlassen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 11. Februar 2015 um 18:48

@Seelze: Ja ist mir schon klar, aber darum ging es mir bei der Frage ja gar nicht ;).

@einsdreivier: Ja das hab ich mir schon gedacht. Aber mir ging es erstmal nur darum, ob dass "verdächtig" aussieht, wenn der Wagen eine neue HU bekommt, danach im Fahrzeugschein/-Brief jedoch trotzdem nichts eingetragen ist und weiterhin kein ABEs für das Bodykit und die Felgen vorliegen.

@Turbotobi28: Danke für die Antwort. Dann könnte ich in dem beschriebenen Fall also davon ausgehen, dass der Händler bei so einem TÜV gewesen ist, den er "kennt" ;).

Das alles frage ich, weil der Händler ansonsten wirklich seriös rüberkommt und NRW-weit bekannt ist. Bei Autoscout hat er nur hervorragende Wertungen von Käufern. Wär das irgendein Hinterhofhändler, wäre ich schon längst weg gewesen.

Aber dass ich mir evtl. mein Traumauto durch die Finger gehen lasse, obwohl ich möglicherweise gar nichts zu befürchten habe (weil der Wagen wie gesagt ja anscheinend ohne ABE überhaupt nicht durch die HU kommen würde und die HU Bestandteil des Kaufvertrags wäre), will ich vermeiden.

Es gibt durchaus Seitenschweller und Heckstoßstange mit ABE.

Diese ist aber zu jederzeit im Auto mit zuführen. Alternativ kann man sich das ganze in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen.

Zitat:

(weil der Wagen wie gesagt ja anscheinend ohne ABE überhaupt nicht durch die HU kommen würde und die HU Bestandteil des Kaufvertrags wäre),

Beim 'Hinterhof-TÜV' des Händlers ist sowas nicht unmöglich.

Wobei der TÜV (finaziell) das kleinste Problem wäre. (Da bekommst du keine Plakette bei der HU).

Denk an deine Versicherungsbedingungen.

Selbst wenn er "legal" neuen TÜV bekäme, löst das ja kein Problem. Ohne Eintragung wärest Du ohne Betriebserlaubnis unterwegs und damit bei jeder Polizeikontrollte ein Fall für Stilllegung, Strafe und Wiedervorführung. Der Händler soll Bodykit und Felgen ordnungsgemäß in die Papiere eintragen lassen, dann ist für Dich alles gut. Wie er das dann macht kann Dir auch egal sein. Aber Du solltest nicht sein Problem zu Deinem machen und das Auto so kaufen.

Bei Schwellern und Heckstoßfänger ist entweder eine Eintragung oder eine ABE mit Anbaubestätigung, nötig. Frontspoilerstoßfänger mit ABE kenne ich überhaupt nicht.

Ich nehme auch mal an, dass der Händler einen "Überwachungsverein" an der Hand hat, dessen Außendienstler ein wenig kurzsichtig ist. Illegal ist das in jedem Fall. Für dich resultiert aber, dass du mit einem Fahrzeug mit erloschener BE unterwegs wärst. Was das für dich bedeutet ist dir wohl bekannt?!

Themenstarteram 12. Februar 2015 um 16:59

Danke für die Antworten.

Mir ist schon klar, dass ich selbst mit TÜV entweder die ABE zu den jeweiligen Teilen brauche, oder das jeweilige Teil eingetragen sein muss, da ich ansonsten das Fahrzeug nicht bewegen darf.

Hab das nun so gemacht: TÜV-Gutachten beim Gebrauchtwagencheck erstellen lassen. TÜV-Gutachter sagt, ohne Nachweis/ABE des Bodykits und der Rad-/Reifenkombination keine Betriebserlaubnis. Im TÜV-Gutachten ist vermerkt, dass der Nachweis (ABE) für das Bodykit und die Rad-/Reifenkombination fehlt. Im Kaufvertrag selbst wurde schriftlich vereinbart, dass das TÜV-Gutachten mit der jeweiligen Gutachtennummer und den angegebenen Mängeln (darüber hinaus noch verschlissene Querlenker und Reifen) Grundlage des Kaufvertrags bildet. Es wurde keine Anzahlung geleistet. Auto soll in ca. einer Woche mit den beseitigten Mängeln inkl. neuem TÜV dann zur Verfügung stehen.

FALLS der Händler dann bei der Fahrzeugübergabe einen bestandenen HU-Bericht vorlegt, ohne dass er mir eine ABE für das Bodykit und die Felgen vorlegen kann bzw. die Sachen nicht eingetragen wurden: Ich führe die Fahrzeugübergabe nicht durch mit dem Hinweis, dass die "Mängel" aus dem TÜV-Gutachten, der Bestandteil des Kaufvertrags ist, nicht beseitigt wurden, da keine ABEs vorgelegt wurden. Erst ABE (würde damit dann nochmals zu ner Prüfstelle fahren und nochmal vom Prüfer checken lassen, ob jetzt alles ok ist bzw. die ABE überhaupt zu den Teilen passen oder ob noch etwas eingetragen werden muss) -> dann erst Rechnungsbetrag bezahlen und Fahrzeugpapiere entgegennehmen.

Ist denke ich so ok, oder?

Ich habe diesbezüglich auch nochmal einen interessanten Link gefunden, wo einer ein ähnliches Problem hat und ein Verbraucherrechtsanwalt antwortet. Demnach sei ein Fahrzeugteil, für den keine Straßenverkehrszulassung besteht, ein Sachmangel und es besteht Gewährleistungsanspruch. Würde also sogar noch funktionieren, wenn ich das Auto trotz fehlender ABE erstmal entgegennehmen würde (was ich niemals machen würde, egal was der Händler sagt, aber nur als Info). Näheres hier:

http://www.justanswer.de/verbraucherrecht/

Jetzt funktioniert das nicht mehr, da Dir der Sachmangel ja bekannt ist.

Audi A8 und dann so ein GFK Bodykit? ... Na prost Mahlzeit ...

Zitat:

@Carisma1996 schrieb am 13. Februar 2015 um 07:51:54 Uhr:

Audi A8 und dann so ein GFK Bodykit? ... Na prost Mahlzeit ...

War auch mein Gedanke.

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