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Frage zur Bestellung eines Neuen
Hallo Zusammen,
mein VW Vertragshändler um die Ecke bietet mir zwei Rabatt Modelle bei der Bestellung eines neuen Touran 1.4 TSi an:
1. 12% Rabatt auf Liste
2. 15 % Rabatt auf Liste, dann aber unter der Voraussetzung, dass der Touran einen Tag auf den Händler zu gelassen wird und dann erst auf mich.
Ich dachte immer, dass Tageszulassungen auf Lagerfahrzeuge gemacht werden. Hier wäre es aber ein freikonfigurierbarer bestellter Touran. Was sagt Ihr zu diesem Vorgehen?
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18 Antworten
Normale Sache, kenn es aber nur als Zulassung auf den Händler für mehrere Monate.
Was bringt das dem Händler... außer ihm eine höhere Ersparnis beim Kauf - womöglich aber späterer Wertverlust da lt. Papieren aus 2. Hand - kriegen die eine Provision auf Zulassungen?
@ckniotek
Bekommst du die 12% als langjähriger Kunde mit vielleicht sogar Inzahlungnahme des Altfahrzeuges oder ist das der gängige Rabatt?
Dem Händler bringt das z.b., dass er dadurch künstlich mehr Wagen "absetzt" oder auf den Markt pumpt, aber dafür die Neuwagenpreise nicht verändern muss. Mehr taktische Zulassungen auf den Händler selbst bedeutet für den Händler mehr Prämien seitens des Herstellers, die er weitergeben kann an den Käufer. Im Grunde ist es eigentlich nur ne andere Form von Rabatt. Wer einen Neuwagen kaufen will, wo er als erster Halter drin steht, wird weiterhin den normalen Händlerrabatt für sich nutzen.
Wem es egal ist, spart mit der Tageszulassung noch mehr.
@sprousa
also ein völlig seriöses Vorgehen seitens meines Händlers? Mich stört die Tatsache der 2. Hand nicht, daher würde ich das Angebot so annehmen.
EU Reimport mit Tageszulassung kommt nicht in Frage? Da sparst du noch einiges, ca. 20-30 % je nach Anbieter und Ausstattung.
Zitat:
@ckniotek schrieb am 14. März 2018 um 13:09:57 Uhr:
@sprousa
also ein völlig seriöses Vorgehen seitens meines Händlers? Mich stört die Tatsache der 2. Hand nicht, daher würde ich das Angebot so annehmen.
Ja vollkommen normal. Es gibt auch ein Urteil dazu vom Bundesgerichtshof, nachdem eine Tageszulassung -sofern die km gegen 0 gehen und zwischen Bau und Verkauf weniger als 12 Monate liegen- als Neuwagen zu klassifizieren ist. Man sollte nur anmerken, dass die Garantie/Gewährleistung ab dem Zulassungsdatum beginnt. Also wenn du einen Touran mit 20km auf der Uhr und 7 Monate zugelassen kaufst, fehlen dir 7 Monate der GEwährleistung.
Zitat:
@ckniotek schrieb am 14. März 2018 um 13:09:57 Uhr:
@sprousa
also ein völlig seriöses Vorgehen seitens meines Händlers? Mich stört die Tatsache der 2. Hand nicht, daher würde ich das Angebot so annehmen.
Ich find ja 15% bissle Mikrig schau doch mal bei den reimporteuren
Was sollst du denn für den Touran ablatzen?
Zitat:
@sprousa schrieb am 14. März 2018 um 13:27:37 Uhr:
Zitat:
@ckniotek schrieb am 14. März 2018 um 13:09:57 Uhr:
@sprousa
also ein völlig seriöses Vorgehen seitens meines Händlers? Mich stört die Tatsache der 2. Hand nicht, daher würde ich das Angebot so annehmen.
Ja vollkommen normal. Es gibt auch ein Urteil dazu vom Bundesgerichtshof, nachdem eine Tageszulassung -sofern die km gegen 0 gehen und zwischen Bau und Verkauf weniger als 12 Monate liegen- als Neuwagen zu klassifizieren ist. Man sollte nur anmerken, dass die Garantie/Gewährleistung ab dem Zulassungsdatum beginnt. Also wenn du einen Touran mit 20km auf der Uhr und 7 Monate zugelassen kaufst, fehlen dir 7 Monate der GEwährleistung.
nun der Garantie schadet es ja nicht, da der Touran direkt nach 1 Tag Zulassung dann auf mich zugelassen wird. Also verliere ich hier nur einen Tag. Wie gesagt, der Touran wird nach meinem Wunsch konfiguriert, dann bestellt, dann nach Lieferung für einen Tag auf den Händler zugelassen und dann auf mich.
Ich hoffe, dass habe ich im Eingangsthread so rüber gebracht?
Für den Wiederverkaufswert spielt das sicher keine Rolle, da die Zulassung auf den Händler für einen Tag ja nachweisbar ist.
Alles korrekt so, machen viele Händler so.
Zitat:
@Shanger schrieb am 14. März 2018 um 13:47:38 Uhr:
Für den Wiederverkaufswert spielt das sicher keine Rolle, da die Zulassung auf den Händler für einen Tag ja nachweisbar ist.
genau, das hat mir mein Händler auch gesagt.
Ich verstehe nur nicht wo der Händler nun kein Minus Geschäft macht? Er bestellt den Touran, welchen ich konfiguriert habe. Der Touran kommt zum Händler, dieser bezahlt VW. Dann lässt er den Touran zu. Der Touran verliert an Wert. Dieser Wertverlust ist gleich der Rabatt. Ich bezahle den Händler den nun günstigeren Touran. Wer kommt für den Wertverlust auf?
Zitat:
@ckniotek schrieb am 14. März 2018 um 13:54:45 Uhr:
Zitat:
@Shanger schrieb am 14. März 2018 um 13:47:38 Uhr:
Für den Wiederverkaufswert spielt das sicher keine Rolle, da die Zulassung auf den Händler für einen Tag ja nachweisbar ist.
genau, das hat mir mein Händler auch gesagt.
Ich verstehe nur nicht wo der Händler nun kein Minus Geschäft macht? Er bestellt den Touran, welchen ich konfiguriert habe. Der Touran kommt zum Händler, dieser bezahlt VW. Dann lässt er den Touran zu. Der Touran verliert an Wert. Dieser Wertverlust ist gleich der Rabatt. Ich bezahle den Händler den nun günstigeren Touran. Wer kommt für den Wertverlust auf?
Die Händler haben Rabatt Vorgaben. Wenn Sie die nicht einhalten gibt es dicke Finger. Bei tageszulassungen gelten andere. Deswegen ist es günstiger.
@ckniotek Mach dir keine Sorgen, dein Händler macht immer noch ausreichend Gewinn dabei...;-)